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17908 Feuerwehrgerätehaus Gettorf - FPL
Der Neubau der Feuerwache Gettorf ist ein zukunftsweisendes Projekt, das den Anforderungen einer modernen Feuerwehr gerecht wird und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkräfte im Amt Dänischer Wohld nachhaltig stärkt. Das geplante Feuerwehrgerätehaus wird auf einem ca. 18.700 m² großen Grundstück an der Eckernförder Chaussee 17 in Gettor...
Architektur, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
Der Neubau der Feuerwache Gettorf ist ein zukunftsweisendes Projekt, das den Anforderungen einer modernen Feuerwehr gerecht wird und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkräfte im Amt Dänischer Wohld nachhaltig stärkt. Das geplante Feuerwehrgerätehaus wird auf einem ca. 18.700 m² großen Grundstück an der Eckernförder Chaussee 17 in Get...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Gettorf
- Veröffentlicht:
- 25. Juni 2026
- Frist:
- 28. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Der Neubau der Feuerwache Gettorf ist ein zukunftsweisendes Projekt, das den Anforderungen einer modernen Feuerwehr gerecht wird und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkräfte im Amt Dänischer Wohld nachhaltig stärkt. Das geplante Feuerwehrgerätehaus wird auf einem ca. 18.700 m² großen Grundstück an der Eckernförder Chaussee 17 in Gettorf errichtet. Die Planung erfolgt unabhängig von einer möglichen Ansiedlung der Polizeistation auf demselben Grundstück. Zielsetzung und Anforderungen Das Projekt verfolgt das Ziel, eine funktionale, kosteneffiziente und robuste Infrastruktur für die Feuerwehr zu schaffen. Die bauliche Gestaltung orientiert sich an einer kostengünstigen Gewerbehallenbauweise für die Fahrzeughalle sowie an einer pflegeleichten und langlebigen Bauweise für den Verwaltungs- und Funktionsbereich. Besondere Bedeutung wird der Inklusion beigemessen, indem barrierefreie Zugänge und Bewegungsflächen geschaffen werden. Um eine Zukunftsfähigkeit des Feuerwehrneubaus zu gewährleisten und das Klimaziel der Gemeinde Gettorf zu fördern, sollen verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in der Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Diese Aspekte werden in dem Punkt "Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit" näher beschrieben. Raum- und Funktionsprogramm Das Raumprogramm umfasst eine Vielzahl von Funktionsbereichen, die den operativen und administrativen Anforderungen der Feuerwehr gerecht werden: 1. Fahrzeughalle und Stellplätze: • 12 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichender Hallenhöhe. • Eine beheizbare Waschhalle • Rangier- und Bewegungsflächen vor der Halle sowie Stellplätze für private Fahrzeuge der Einsatzkräfte. 2. Verwaltungs- und Schulungsbereich: • Büros für die Verwaltung und Führungskräfte. • Ein Schulungsraum für bis zu 200 Personen, der flexibel teilbar ist. • Ein Bereitschaftsraum sowie ein Lagezentrum für Krisenstäbe. 3. Sozial- und Umkleideräume: • Geschlechtergetrennte Umkleideräume für 140 Personen mit PSA-Ablage. • Wasch- und Duschräume sowie Schleusen für kontaminierte Einsatzkleidung. • Ein Sanitätsraum gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten. 4. Werkstätten und Lager: • Werkstätten für Atemschutzgeräte, Schlauchpflege und allgemeine Reparaturen. • Lagerflächen für Einsatzmaterial, Gefahrgut und persönliche Schutzausrüstung. • Ein Hochregallager für Spezialgeräte und Nachschubmaterial. 5. Küche und Gemeinschaftsbereiche: • Eine Großküche zur Versorgung von Einsatzkräften und Bevölkerung im Katastrophenfall. • Gemeinschaftsräume für Kameradschaftspflege und Jugendfeuerwehr. 6. Außenanlagen: • Übungsflächen mit Wasserentnahmestellen, Kletterwänden und Tiefenrettungsschächten. • Parkplätze, Fahrradständer und ein Grillplatz zur Kameradschaftspflege. Besondere Anforderungen • Energieversorgung: Autarke Energieversorgung für eine noch festzulegende Dauer. • Technische Ausstattung: Moderne Telekommunikations- und Sicherheitssysteme, einschließlich Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. • Erweiterungsmöglichkeiten: Bauliche Reserven für zukünftige Erweiterungen der Fahrzeughalle. Die konkrete Beschreibung von Nachhaltigkeitsaspekten wie Materialgesundheit, baueffizienter Gebäudekörper, Biodiversität, E-Mobilität, Regenwassernutzugn ist der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Seitens der TGA-Planung erfolgt im Rahmen des Auftrages ergänzend die vollumfängliche Abwicklung der grundlegenden Anbindung des Gebäudes an die erforderlichen Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsstellen sowie der Installation der Außenanlagen gemäß KGR 220 und KGR 550.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
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Feuerwehrgerätehaus Gettorf FPL
Der Neubau der Feuerwache Gettorf ist ein zukunftsweisendes Projekt, das den Anforderungen einer modernen Feuerwehr gerecht wird und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkräfte im Amt Dänischer Wohld nachhaltig stärkt. Das geplante Feuerwehrgerätehaus wird auf einem ca. 18.700 m² großen Grundstück an der Eckernförder Chaussee 17 in Gettorf errichtet. Die Planung erfolgt unabhängig von einer möglichen Ansiedlung der Polizeistation auf demselben Grundstück. Zielsetzung und Anforderungen Das Projekt verfolgt das Ziel, eine funktionale, kosteneffiziente und robuste Infrastruktur für die Feuerwehr zu schaffen. Die bauliche Gestaltung orientiert sich an einer kostengünstigen Gewerbehallenbauweise für die Fahrzeughalle sowie an einer pflegeleichten und langlebigen Bauweise für den Verwaltungs- und Funktionsbereich. Besondere Bedeutung wird der Inklusion beigemessen, indem barrierefreie Zugänge und Bewegungsflächen geschaffen werden. Um eine Zukunftsfähigkeit des Feuerwehrneubaus zu gewährleisten und das Klimaziel der Gemeinde Gettorf zu fördern, sollen verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in der Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Diese Aspekte werden in dem Punkt "Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit" näher beschrieben. Raum- und Funktionsprogramm Das Raumprogramm umfasst eine Vielzahl von Funktionsbereichen, die den operativen und administrativen Anforderungen der Feuerwehr gerecht werden: 1. Fahrzeughalle und Stellplätze: • 12 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichender Hallenhöhe. • Eine beheizbare Waschhalle • Rangier- und Bewegungsflächen vor der Halle sowie Stellplätze für private Fahrzeuge der Einsatzkräfte. 2. Verwaltungs- und Schulungsbereich: • Büros für die Verwaltung und Führungskräfte. • Ein Schulungsraum für bis zu 200 Personen, der flexibel teilbar ist. • Ein Bereitschaftsraum sowie ein Lagezentrum für Krisenstäbe. 3. Sozial- und Umkleideräume: • Geschlechtergetrennte Umkleideräume für 140 Personen mit PSA-Ablage. • Wasch- und Duschräume sowie Schleusen für kontaminierte Einsatzkleidung. • Ein Sanitätsraum gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten. 4. Werkstätten und Lager: • Werkstätten für Atemschutzgeräte, Schlauchpflege und allgemeine Reparaturen. • Lagerflächen für Einsatzmaterial, Gefahrgut und persönliche Schutzausrüstung. • Ein Hochregallager für Spezialgeräte und Nachschubmaterial. 5. Küche und Gemeinschaftsbereiche: • Eine Großküche zur Versorgung von Einsatzkräften und Bevölkerung im Katastrophenfall. • Gemeinschaftsräume für Kameradschaftspflege und Jugendfeuerwehr. 6. Außenanlagen: • Übungsflächen mit Wasserentnahmestellen, Kletterwänden und Tiefenrettungsschächten. • Parkplätze, Fahrradständer und ein Grillplatz zur Kameradschaftspflege. Besondere Anforderungen • Energieversorgung: Autarke Energieversorgung für eine noch festzulegende Dauer. • Technische Ausstattung: Moderne Telekommunikations- und Sicherheitssysteme, einschließlich Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. • Erweiterungsmöglichkeiten: Bauliche Reserven für zukünftige Erweiterungen der Fahrzeughalle. Die konkrete Beschreibung von Nachhaltigkeitsaspekten wie Materialgesundheit, baueffizienter Gebäudekörper, Biodiversität, E-Mobilität, Regenwassernutzugn ist der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Seitens der TGA-Planung erfolgt im Rahmen des Auftrages ergänzend die vollumfängliche Abwicklung der grundlegenden Anbindung des Gebäudes an die erforderlichen Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsstellen sowie der Installation der Außenanlagen gemäß KGR 220 und KGR 550. - Stadt Haselünne(LK Emsland)Haselünne
Neubau Feuerwehrgerätehaus Haselünne - Fachplanung Tragwerksplanung
Die Stadt Haselünne beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 9 Feuerwehrboxen an der Zufahrt zwischen B213 und Andruper Straße zu bauen. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses in Haselünne wird von der Stadt Haselünne zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan für den neuen Standort soll im März 2026 beschlossen werden. Die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung wird durch den Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Haselünne erstellt. Der Neubau umfasst unter anderem folgende Bereiche: • Fahrzeughalle Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichenden Bewegungs- und Sicherheitsflächen sowie direktem Zugang zu den Funktionsräumen. • Funktions- und Sozialräume Umkleideräume (Schwarz-Weiß-Trennung), Sanitärbereiche, Duschen sowie Aufenthalts- und Bereitschaftsräume für die Einsatzkräfte. • Einsatz- und Verwaltungsbereiche Einsatzzentrale, Funk- und Besprechungsräume, Büros für Führungskräfte und Verwaltung. • Ausbildungs- und Schulungsräume Schulungs- und Mehrzweckräume für Ausbildung, Übungen und Versammlungen. • Technik- und Lagerräume Werkstätten, Lagerflächen für Geräte, Material und persönliche Schutzausrüstung. Gebäudetechnik: • die Gebäudetechnik soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik) • langlebige und wartungsarme Materialien • wirtschaftlicher Betrieb über den gesamten Lebenszyklus Notstromeinspeisung: • Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen. - Stadt Haselünne(LK Emsland)Haselünne
Neubau Feuerwehrgerätehaus Haselünne - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Haselünne beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 9 Feuerwehrboxen an der Zufahrt zwischen B213 und Andruper Straße zu bauen. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses in Haselünne wird von der Stadt Haselünne zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan für den neuen Standort soll im März 2026 beschlossen werden. Die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung wird durch den Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Haselünne erstellt. Der Neubau umfasst unter anderem folgende Bereiche: • Fahrzeughalle Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichenden Bewegungs- und Sicherheitsflächen sowie direktem Zugang zu den Funktionsräumen. • Funktions- und Sozialräume Umkleideräume (Schwarz-Weiß-Trennung), Sanitärbereiche, Duschen sowie Aufenthalts- und Bereitschaftsräume für die Einsatzkräfte. • Einsatz- und Verwaltungsbereiche Einsatzzentrale, Funk- und Besprechungsräume, Büros für Führungskräfte und Verwaltung. • Ausbildungs- und Schulungsräume Schulungs- und Mehrzweckräume für Ausbildung, Übungen und Versammlungen. • Technik- und Lagerräume Werkstätten, Lagerflächen für Geräte, Material und persönliche Schutzausrüstung. Gebäudetechnik: • die Gebäudetechnik soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik) • langlebige und wartungsarme Materialien • wirtschaftlicher Betrieb über den gesamten Lebenszyklus Notstromeinspeisung: • Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 17. Aug.
TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1
Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Agrippastraße 18 in Köln zählt zu den zentralen Standorten im städtischen Sicherheitskonzept. Aufgrund steigender Einsatzzahlen und wachsender Anforderungen soll sie am bestehenden Standort vollständig neu errichtet werden. Für den Zeitraum der Neubauarbeiten wurde die Errichtung einer Interimswache beschlossen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme der Interims Feuer- und Rettungswache 1 wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchgeführt. Die Planung aller Gewerke ab Leistungsphase 2 und die Ausführung werden einem Unternehmer übertragen. Die Bauaufgabe umfasst die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer oder mehrerer Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes in Containerbauweise mit circa 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF). Zu den erforderlichen Funktionsbereichen gehören Büro und Besprechungsflächen, Sanitär und Umkleideräume, Lager und Werkstattbereiche sowie Aufenthalts und Speiseräume. Darüber hinaus sind 39 Ruheräume für die Einsatzkräfte sowie ein Sportbereich zur dienstlichen Fitness und Einsatzvorbereitung vorzusehen. Auf dem Interim der Feuer- und Rettungswache 1 wird zudem die Tauchergruppe der Feuerwehr Köln untergebracht. Da der Gebäudeentwurf vom Auftragnehmer zu erbringen ist, kommen zu der genannten Nutzungsfläche entwurfsabhängig die Flächen für Technik, Verkehrswege und Konstruktion hinzu. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die baulichen Anlagen mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Zur Maßnahme gehört ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen nebst der vollständigen, notwendigen Erschließung mit Medien (Ver- und Entsorgung). Die Containeranlage ist für eine maximale Standdauer von fünf Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die Container sowie die Fahrzeughalle(n) durch den Auftraggeber an einem anderen Standort erneut aufgebaut werden. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 17. Aug.
TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1
Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Agrippastraße 18 in Köln zählt zu den zentralen Standorten im städtischen Sicherheitskonzept. Aufgrund steigender Einsatzzahlen und wachsender Anforderungen soll sie am bestehenden Standort vollständig neu errichtet werden. Für den Zeitraum der Neubauarbeiten wurde die Errichtung einer Interimswache beschlossen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme der Interims Feuer- und Rettungswache 1 wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchgeführt. Die Planung aller Gewerke ab Leistungsphase 2 und die Ausführung werden einem Unternehmer übertragen. Die Bauaufgabe umfasst die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer oder mehrerer Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes in Containerbauweise mit circa 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF). Zu den erforderlichen Funktionsbereichen gehören Büro und Besprechungsflächen, Sanitär und Umkleideräume, Lager und Werkstattbereiche sowie Aufenthalts und Speiseräume. Darüber hinaus sind 39 Ruheräume für die Einsatzkräfte sowie ein Sportbereich zur dienstlichen Fitness und Einsatzvorbereitung vorzusehen. Auf dem Interim der Feuer- und Rettungswache 1 wird zudem die Tauchergruppe der Feuerwehr Köln untergebracht. Da der Gebäudeentwurf vom Auftragnehmer zu erbringen ist, kommen zu der genannten Nutzungsfläche entwurfsabhängig die Flächen für Technik, Verkehrswege und Konstruktion hinzu. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die baulichen Anlagen mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Zur Maßnahme gehört ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen nebst der vollständigen, notwendigen Erschließung mit Medien (Ver- und Entsorgung). Die Containeranlage ist für eine maximale Standdauer von fünf Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die Container sowie die Fahrzeughalle(n) durch den Auftraggeber an einem anderen Standort erneut aufgebaut werden. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 03. Aug.
TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1
Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Agrippastraße 18 in Köln zählt zu den zentralen Standorten im städtischen Sicherheitskonzept. Aufgrund steigender Einsatzzahlen und wachsender Anforderungen soll sie am bestehenden Standort vollständig neu errichtet werden. Für den Zeitraum der Neubauarbeiten wurde die Errichtung einer Interimswache beschlossen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme der Interims Feuer- und Rettungswache 1 wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchgeführt. Die Planung aller Gewerke ab Leistungsphase 2 und die Ausführung werden einem Unternehmer übertragen. Die Bauaufgabe umfasst die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer oder mehrerer Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes in Containerbauweise mit circa 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF). Zu den erforderlichen Funktionsbereichen gehören Büro und Besprechungsflächen, Sanitär und Umkleideräume, Lager und Werkstattbereiche sowie Aufenthalts und Speiseräume. Darüber hinaus sind 39 Ruheräume für die Einsatzkräfte sowie ein Sportbereich zur dienstlichen Fitness und Einsatzvorbereitung vorzusehen. Auf dem Interim der Feuer- und Rettungswache 1 wird zudem die Tauchergruppe der Feuerwehr Köln untergebracht. Da der Gebäudeentwurf vom Auftragnehmer zu erbringen ist, kommen zu der genannten Nutzungsfläche entwurfsabhängig die Flächen für Technik, Verkehrswege und Konstruktion hinzu. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die baulichen Anlagen mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Zur Maßnahme gehört ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen nebst der vollständigen, notwendigen Erschließung mit Medien (Ver- und Entsorgung). Die Containeranlage ist für eine maximale Standdauer von fünf Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die Container sowie die Fahrzeughalle(n) durch den Auftraggeber an einem anderen Standort erneut aufgebaut werden. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 03. Aug.
TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1
Beschreibung: Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Agrippastraße 18 in Köln zählt zu den zentralen Standorten im städtischen Sicherheitskonzept. Aufgrund steigender Einsatzzahlen und wachsender Anforderungen soll sie am bestehenden Standort vollständig neu errichtet werden. Für den Zeitraum der Neubauarbeiten wurde die Errichtung einer Interimswache beschlossen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme der Interims Feuer- und Rettungswache 1 wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchgeführt. Die Planung aller Gewerke ab Leistungsphase 2 und die Ausführung werden einem Unternehmer übertragen. Die Bauaufgabe umfasst die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer oder mehrerer Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes in Containerbauweise mit circa 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF). Zu den erforderlichen Funktionsbereichen gehören Büro und Besprechungsflächen, Sanitär und Umkleideräume, Lager und Werkstattbereiche sowie Aufenthalts und Speiseräume. Darüber hinaus sind 39 Ruheräume für die Einsatzkräfte sowie ein Sportbereich zur dienstlichen Fitness und Einsatzvorbereitung vorzusehen. Auf dem Interim der Feuer- und Rettungswache 1 wird zudem die Tauchergruppe der Feuerwehr Köln untergebracht. Da der Gebäudeentwurf vom Auftragnehmer zu erbringen ist, kommen zu der genannten Nutzungsfläche entwurfsabhängig die Flächen für Technik, Verkehrswege und Konstruktion hinzu. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die baulichen Anlagen mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Zur Maßnahme gehört ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen nebst der vollständigen, notwendigen Erschließung mit Medien (Ver- und Entsorgung). Die Containeranlage ist für eine maximale Standdauer von fünf Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die Container sowie die Fahrzeughalle(n) durch den Auftraggeber an einem anderen Standort erneut aufgebaut werden. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Gettorf.
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