Stuttgarter Straßenbahnen AGStuttgartTED
Zwischenladestationen für Elektro-Busse der Stuttgarter Straßenbahnen AG
Im Rahmen dieses Projekts wird die Ladeinfrastruktur an folgenden drei Endhaltestellen im Innenstadtbereich realisiert: • Pragsattel • Westbahnhof • Vogelsang Ziel ist es, durch diese Infrastrukturmaßnahmen den kontinuierlichen und stabilen Betrieb der elektrischen Buslinien sicherzustellen.
Charging Infrastructure
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stuttgarter Straßenbahnen AG
- Published:
- August 17, 2026
- Deadline:
- September 17, 2026
- Topic:
- Charging Infrastructure
Tender description
Im Rahmen dieses Projekts wird die Ladeinfrastruktur an folgenden drei Endhaltestellen im Innenstadtbereich realisiert: • Pragsattel • Westbahnhof • Vogelsang Ziel ist es, durch diese Infrastrukturmaßnahmen den kontinuierlichen und stabilen Betrieb der elektrischen Buslinien sicherzustellen.
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Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. 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Satz 5 PBefG ebenfalls dem „Ergänzenden Dokument“ und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS („Rheinland“) sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. 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