Cottbusverkehr GmbH, Bereich TechnikCottbus
Fahrzeugreinigung von Bussen & Straßenbahnen
Fahrzeugreinigung von Bussen und Straßenbahnen auf dem Betriebshof der Cottbusverkehr GmbH gemäß Leistungsbeschreibung im Lastenheft (sh. Rubrik Vergabeunterlagen Vergabemarktplatz Brandenburg).
Vehicle Maintenance
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Cottbusverkehr GmbH, Bereich Technik
- Published:
- July 30, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Vehicle Maintenance
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Fahrzeugreinigung von Bussen und Straßenbahnen auf dem Betriebshof der Cottbusverkehr GmbH gemäß Leistungsbeschreibung im Lastenheft (sh. Rubrik Vergabeunterlagen Vergabemarktplatz Brandenburg).
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Ruhrbahn GmbHEssenDeadline: Sep 03Die Ruhrbahn GmbH bedient im Rahmen der allgemeinen Daseinsversorge die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr mit öffentlichem Personennahverkehr. Dabei kommen ca. 240 Busse und ca. 130 Stadt- bzw. Straßenbahnen zum Einsatz. Gegenstand dieser Vergabe ist die Innenreinigung der zuvor genannten Fahrzeuge auf den Betriebshöfen und in den Abstellanlagen der Ruhrbahn GmbH in Essen und Mülheim an der Ruhr. Nachstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den Bewerbern lediglich als Orientierung bei Ihrer Entscheidung zur Teilnahme am Verfahren dienen. Detaillierte und weitergehende Informationen/Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS) in Bussen
MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis LüneburgLüneburgDeadline: Sep 14Im Folgenden ist dargestellt, zu welchem Zweck die MOIN GmbH die Zähldaten verwenden will und welchen Anforderungen das zu beschaffende System im Ergebnis zu genügen hat. Ggf. leiten sich aus Sicht des Auftragnehmers aus diesen weitere, über die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aspekte hinausgehende, technische oder prozessuale Merkmale ab, die durch den Auftragnehmer beschrieben und als Angebotsbestandteil eingebracht werden können. Die Zähldaten werden zu folgenden Zwecken benötigt: 1. Ermittlung von Linienbeförderungsfällen (Haltestellenbezogene Ein- und Aussteigerzahlen, einzelne Kurse, einzelne Linie, Tagesganglinien, Gesamtnachfrage etc.) ggf. mit entsprechendem Hochrechnungstool als Grundlage für - Einnahmeaufteilung - Statistik - Netz- und Betriebsplanung - Planung der Infrastruktur - Festlegung von Prüfquoten 2. Ermittlung von aktuellen und abschnittsbezogenen Besetztgraden als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Betriebsstörungen und im Eventverkehr - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse 3. Erfassung von Objekten (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen etc.) als Grundlage für - Fahrgastinformationen in Echtzeit - Kurzfristige Disposition, beispielsweise bei Überlastung der Mehrzweckabteile - Netz- und Betriebsplanung - Anpassung von Gefäßgrößen im Rahmen zukünftiger Beschaffungsprozesse Vorrangig ist die Erfüllung der unter Absatz 2 Ziffer 1 dargestellten Anforderungen. Die Anforderungen zu Ziffern 2 und 3 sind vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses umzusetzen, sobald bei der MOIN GmbH sämtliche anderen in diesen Zusammen-hängen erforderlichen Systeme und Prozesse aufgebaut sind. Alle Sensoren müssen Objekte (Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen, etc.) und Einsteiger unter 120 cm Körpergröße (mit der Zählgenauigkeit von mindestens 99 %) erkennen und das gesamte System muss final in der Lage sein, Daten in Echtzeit bereitzustellen. Diese Daten müssen aus dem AFZS über die einschlägigen VDV Datenschnittstellenformate bereitgestellt werden. Der MOIN GmbH ist der uneingeschränkte Zugriff auf sämtliche Daten, auch auf die Rohdaten zu ermöglichen. Das zu beschaffende System muss die dargestellten Anforderungen erfüllen. Neben dem Preisblatt ist eine exakte Beschreibung des Systemaufbaus, der einzelnen Komponenten und der einzelnen Angebotsbausteine durch den jeweiligen Bieter vorzulegen. Der Zeitraum für Lieferung und Montage ist bis Ende 2026 vorgesehen. Erfüllungsorte der Montage sind die Betriebshöfe der MOIN GmbH in der Gebrüder-Heyn-Straße 18 in 21337 Lüneburg und die Betriebshöfe der Subunternehmer der MOIN GmbH im Bereich Lüneburg. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Linienbündel Stadtverkehr Bruchsal
Stadtbusverkehr Bruchsal GmbHBruchsalDie Stadtbusverkehr Bruchsal GmbH beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (Verkehrsvertrag) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet Bruchsal an einen Unterauftragnehmer zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehre im Sinne von § 8 PBefG im Linienbündel "Stadtverkehr Bruchsal" auf folgenden Linien: Linie 180 Südstadt - ZOB Linie 181 Eggerten - Weiherberg - ZOB Linie 182 Krankenhaus - Augsteiner - ZOB Linie 183 Schwimmbad - ZOB Linie 185 ZOB - Heidelsheim - Helmsheim - Obergrombach - Untergrombach - Büchenau - ZOB Linie 186 ZOB - Büchenau - Untergrombach - Obergrombach - Helmsheim - Heidelsheim - ZOB Neben der operativen Verkehrsleistung umfasst die ausgeschriebene Leistung auch Zusatzleistungen, die in der Leistungsbeschreibung und dem Verkehrsvertrag im Einzelnen beschrieben sind. Der ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von 96 Monaten bzw. 8 Jahren. Er beginnt am 13.12.2026 und endet am 09.12.2034.Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs.1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Stadt AachenAachenDeadline: Aug 28Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt „RegioTram Aachen“ (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des „Ergänzenden Dokuments“. Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem „Ergänzenden Dokument“ und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS („Rheinland“) sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ , der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/nahverkehrsplan/ und der Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen unter https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/mobilitaet-und-klimaschutz-s-64/mobilitaet/nahverkehrsplan abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).
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