Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbHPfaffenhofenTED
Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm als Nachunternehmer der Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH
Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG als Nachunternehmer der Stadtbus GmbH auf den Linien 1, 2, 3 und 4 mit einer Gesamtleistung von ca. 450.000 Fahrplan-Kilometern pro Jahr. Der Vertrag wird eine Laufzeit vom 01.08.2027 – 31.12.2035 ha...
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- Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH
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- August 13, 2026
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Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG als Nachunternehmer der Stadtbus GmbH auf den Linien 1, 2, 3 und 4 mit einer Gesamtleistung von ca. 450.000 Fahrplan-Kilometern pro Jahr. Der Vertrag wird eine Laufzeit vom 01.08.2027 – 31.12.2035 haben. Die Auftraggeberin verfügt über eine einseitige zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Näheres regelt der Verkehrsdurchführungsvertrag. Zum Stadtverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm gehören neben den hier zu vergebenden Linienverkehrsleistungen auch Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr, die die Stadtbus GmbH mit eigenem Personal und Fahrzeugen selbst erbringt und die daher nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.
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8Los 3; Winterdienst in Pfaffenhofen a. d. Ilm (eine Wohnliegenschaft)
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 350 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 828 m²Stufenweise Vergabe der Werkstattplanung für den Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a. d. Weinstraße
Handwerkskammer der PfalzKaiserslauternDeadline: Sep 30Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und a. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Werkstattplanung Die Werkstattplanung umfasst insbesondere: ▪ ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Konzept für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meistervorbereitung, Fort- und Weiterbildung ▪ Werkstattbereiche für Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Metallbau (Metall und Schweißen) sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik; ▪ große, modulare und flexible Flächen für unterschiedliche Gruppengrößen, Ausbildungsinhalte und künftige technologische Entwicklungen sowie computergestütztes Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Tools in Werkstätten und Theorieräumen; ▪ direkte Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz und Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie eine offene, freundlich gestaltete und pädagogisch zeitgemäße Lern- und Arbeitsumgebung; ▪ flexible Nutzung und Umnutzung zur Berücksichtigung des technologischen und gesellschaftlichen Wandels sowie des Zusammenwachsens verschiedener Gewerke; ▪ Integration in die Gesamtplanung und Koordination mit Objektplanung Gebäude, Fachplanungen, Freianlagenplanung, Auftraggeber und Nutzern unter Berücksichtigung von Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Vorgaben der Zuwendungsgeber, ▪ Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbes. der ASR, DGUV und ArbSchG und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Förderung Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen Stufe 2 und Stufe 3 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim - Bad Mergentheim - Niederstetten
Landratsamt Main-Tauber-KreisTauberbischofsheimErgänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant. Es sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenPersonenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinie 505
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHMünchenDeadline: Aug 29Der Landkreis Erding als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 505 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 11.12.2038 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 505: Isen - Markt Schwaben Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 146.981 Nwkm/a - 2 Neufahrzeuge 12 m Niederflur- oder Low-Entry-Überland - ca. 32 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 5 400 000 bis 6 000 000 EUR. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlichLinienbündel Rhein-Ahr
Kreisverwaltung Ahrweiler - Stabsstelle Hochwasserresilienz und AufbaukoordinationBad Neuenahr-AhrweilerDeadline: Aug 26Linienbündel Rhein-Ahr mit den Linien: 824 Brohl – Bad Breisig – Sinzig – Remagen, 826 Rolandswerth – Oberwinter – Remagen – Sinzig, 827 Oedingen – Oberwinter – Remagen – Sinzig, 828 Kirchdaum – Heimersheim / Bad Neuenahr – Ahrweiler, 829 Heimersheim – Bad Neuenahr, 830 Ahrweiler – Bad Neuenahr – Löhndorf – Sinzig, 831 Heimersheim – Bad Neuenahr – Ahrweiler, 832 Bachem – Bad Neuenahr, 834 Kirchdaun – Leimersdorf – Nierendorf – Kirchdaun, 835 Remagen – Heppingen – Ringen, 836 Kripp – Sinzig – Bad Bodendorf – Bad Neuenahr – Ahrweiler, 837 Esch – Gelsdorf, 838 Unkelbach – Birresdorf – Ahrweiler – Bad Neuenahr, 839 Krälingen / Gelsdorf – Ringen – Ahrweiler – Bad Neuenahr, 840 Ahrbrück – Altenahr – Kalenborn – Hilberath – Rheinbach, 841 Berkum – Werthhoven – Oberwinter – Remagen, 842 Bad Bodendorf – Sinzig – Kripp – Remagen, 844 Krälingen – Rheinbach, 846 Rolandswerth – Remagen / Mehlem, 847 Krälingen – Hilberath – Kalenborn – Ringen, 848 Meckenheim – Ringen – Bad Neuenahr, 849 Rheinbach – Gelsdorf – Ringen – Ahrweiler – Bad Neuenahr, 850 Walporzheim – Ahrweiler – Bad Neuenahr – Löhndorf – Sinzig, 851 Kripp > Remagen > Sinzig > Kripp, 852 Kripp > Sinzig > Remagen > Kripp, 853 Bad Neuenahr – Heppingen – Kirchdaun – Remagen, 854 Nierendorf – Bengen – Ringen / Ahrweiler – Bad Neuenahr, 858 Ahrweiler – Bad Neuenahr – Löhndorf – Sinzig, 859 Leimersdorf – Bengen – Ahrweiler – Bachem – Bad Neuenahr, 869 Altenburg – Altenahr – Dernau – Ahrweiler – Bad Neuenahr.Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bretten/Sternenfels des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe
Landkreis EnzkreisPforzheimDeadline: Aug 23Der Enzkreis und der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs.1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentl. Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel) Bretten/Sternenfels in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Linienbündel: — Linie 700 Mühlacker – Lienzingen – Schmie – Maulbronn – Knittlingen – Bretten, — Linie 702 Mühlacker – Lienzingen – Zaisersweiher – Diefenbach – Sternenfels – Oberderdingen – Flehingen, — Linie 700S Maulbronn – Schmie – Lienzingen – Illingen (Schülerlinie), — Linie 702S Ochsenburg – Sternenfels – Diefenbach (Schülerlinie). Das Angebot des Bieters muss gem. §8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels enthält das unter Ziffer 2.1.4 genannte ergänzende Dokument samt Anlagen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs.1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Stadt AachenAachenDie Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt „RegioTram Aachen“ (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des „Ergänzenden Dokuments“. Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem „Ergänzenden Dokument“ und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS („Rheinland“) sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ , der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/nahverkehrsplan/ und der Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen unter https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/mobilitaet-und-klimaschutz-s-64/mobilitaet/nahverkehrsplan abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 230
Landkreis München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHMünchenLinienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 230: Haar (S) – Feldkirchen (S) – Ismaning (S) – Garching [U] – Garching, Forschungszentrum [U] und zurück. Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 230V: Garching, Untere Straßäcker – Ismaning (S) – Haar (S) und zurück.
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