Handwerkskammer der PfalzKaiserslauternTED
Stufenweise Vergabe der Werkstattplanung für den Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a. d. Weinstraße
Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leucht...
Architecture, MEP Engineering, Landscape Architecture, Construction Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Handwerkskammer der Pfalz
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- September 30, 2026
- Topic:
- Architecture
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Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und a. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Werkstattplanung Die Werkstattplanung umfasst insbesondere: ▪ ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Konzept für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meistervorbereitung, Fort- und Weiterbildung ▪ Werkstattbereiche für Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Metallbau (Metall und Schweißen) sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik; ▪ große, modulare und flexible Flächen für unterschiedliche Gruppengrößen, Ausbildungsinhalte und künftige technologische Entwicklungen sowie computergestütztes Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Tools in Werkstätten und Theorieräumen; ▪ direkte Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz und Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie eine offene, freundlich gestaltete und pädagogisch zeitgemäße Lern- und Arbeitsumgebung; ▪ flexible Nutzung und Umnutzung zur Berücksichtigung des technologischen und gesellschaftlichen Wandels sowie des Zusammenwachsens verschiedener Gewerke; ▪ Integration in die Gesamtplanung und Koordination mit Objektplanung Gebäude, Fachplanungen, Freianlagenplanung, Auftraggeber und Nutzern unter Berücksichtigung von Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Vorgaben der Zuwendungsgeber, ▪ Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbes. der ASR, DGUV und ArbSchG und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Förderung Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen Stufe 2 und Stufe 3 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
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Handwerkskammer der PfalzKaiserslauternProjektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Werkstattplanung Die Werkstattplanung umfasst insbesondere: ▪ ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Konzept für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meistervorbereitung, Fort- und Weiterbildung ▪ Werkstattbereiche für Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Metallbau (Metall und Schweißen) sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik; ▪ große, modulare und flexible Flächen für unterschiedliche Gruppengrößen, Ausbildungsinhalte und künftige technologische Entwicklungen sowie computergestütztes Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Tools in Werkstätten und Theorieräumen; ▪ direkte Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz und Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie eine offene, freundlich gestaltete und pädagogisch zeitgemäße Lern- und Arbeitsumgebung; ▪ flexible Nutzung und Umnutzung zur Berücksichtigung des technologischen und gesellschaftlichen Wandels sowie des Zusammenwachsens verschiedener Gewerke; ▪ Integration in die Gesamtplanung und Koordination mit Objektplanung Gebäude, Fachplanungen, Freianlagenplanung, Auftraggeber und Nutzern unter Berücksichtigung von Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Vorgaben der Zuwendungsgeber, ▪ Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbes. der ASR, DGUV und ArbSchG und den allgemein anerkannten Regeln der Technik Förderung Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen Stufe 2 und Stufe 3 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.Stufenweise Vergabe von Freianlagenplanungsleistungen für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße
Handwerkskammer der PfalzKaiserslauternDeadline: Aug 27Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300 im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.Freianlagenplanung, Lph 1-9 gem. Teil 3, Abschnitt 2, § 39 HOAI für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße
Handwerkskammer der PfalzKaiserslauternDeadline: Aug 27Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.Zimmerberg Basistunnel 2 (ZBT2) - Sachverständige Tunnelsicherheit (SV TuSi)
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region OstZürichDeadline: Sep 09Die SBB hat für den Neubau des «Zimmerberg-Basistunnel 2» (ZBT2) ein Generalplanermandat für die SIA-Teilphasen 32-53 vergeben. Der Tunnel ist ca.10,8 km lang und besteht aus jeweils zwei Einspurröhren. Diese schliessen an den Zimmerberg-Basistunnel 1 an und erstrecken sich bis zum Südportal Litti bei Baar. Die Leistungen für das Sachverständigenmandat Tunnelsicherheit erfolgt gemäss der BAV Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen RL UP EB Version 3.1 vom 24. September 2021. Das Mandat umfasst hauptsächlich die Qualitätssicherung im Bereich Brandschutz gemäss den VKF Brandschutzvorschriften. den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität / Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT) sowie die Erstellung eines Prüfberichts gemäss Vorgabe BAV Richtlinie unabhängige Prüfstellen Eisenbahn (RL UP-EB). Die Leistungen werden in den SIA-Teilphasen 32/33 (Bauprojekt/Auflageprojekt) sowie in den weiterführenden Prüfungen und der fachlichen Unterstützung der SBB während der SIA Teilphasen 51/52 (Ausführungsprojekt/Ausführung) erbracht. Folgende Bauwerke des Projekts «Zimmerberg-Basistunnel 2» sind Bestandteil des Sachverständigenmandats Tunnelsicherheit: • Sämtliche Untertage-Bereiche und Flucht- und Rettungsschächte • Bahntechnikgebäude (teils ober-, teils unterirdisch) • Unterhaltsgebäude (klassischer Hochbau)SAW859; Landeck-Zams - Flirsch; Generelles Planungsprojekt Mauererneuerung, km 72,306 - 87,274; Planung - Einreichungs- und Ausschreibungsplanung
ÖBB-Infrastruktur AGWienDie Leistung umfasst folgende Teilleistungen: - Begehung inkl. Bestandsaufnahme - Anfertigen von Bestandsplänen - genereller Entwurf - statische Berechnungen nach Erfordernis - Konstruktionspläne - Massenermittlung - Leistungsverzeichnis - Kostenberechnung auf Basis der MassenermittlungCampus Battelle, rénovation énergétique des bâtiments C et F
Office cantonal des bâtiments (OCBA) Les AcaciasDeadline: Oct 08Il s'agit d'un appel d'offres d'architecte dans le cadre des travaux de rénovation énergétique des bâtiments C et F du Campus Battelle, pour les phases SIA 32 à 53.Campus Battelle, rénovation énergétique des bâtiments A et D
Office cantonal des bâtiments (OCBA)Les AcaciasDeadline: Oct 08Il s'agit d'un appel d'offres d'architecte dans le cadre des travaux de rénovation énergétique des bâtiments A et D du Campus Battelle, pour les phases SIA 32 à 53.Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunDeadline: Nov 30Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicPlanung und Objektüberwachung Sportlerheim in Meiningen OT Walldorf
Stadtverwaltung Meiningen 1Deadline: Sep 01_________________________ ____________________________ Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift
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- The submission deadline is 30. September 2026.
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- The contracting authority is Handwerkskammer der Pfalz.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.