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Softwarelösung für die Wohlfahrtskasse der Ärztekammer OÖ
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate, sodass ihre Dauer nunmehr fünf statt vier Jahre beträgt. Die Rahmenvereinbarung betrifft die Beschaffung einer Softwarelösung für die Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich, insbesondere zur Stammdatenverwaltung, Beitragsvorschreibung, Beit...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Ärztekammer OÖ
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate, sodass ihre Dauer nunmehr fünf statt vier Jahre beträgt. Die Rahmenvereinbarung betrifft die Beschaffung einer Softwarelösung für die Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich, insbesondere zur Stammdatenverwaltung, Beitragsvorschreibung, Beitragseinhebung, Verwaltung und Verrechnung von Leistungen (Pensionen, Krankenversicherung).
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Insbesondere interessieren: • der Funktionsumfang der Lösung, • die Unterstützung standardisierter ERAS-Behandlungspfade, • Möglichkeiten der Patientenkommunikation und des Patientenmonitorings, • Dokumentations- und Auswertungsfunktionen, • Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen und weiteren relevanten IT-Systemen, • Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit, • Implementierungs- und Schulungsaufwand, • Betriebs- und Lizenzmodelle sowie • Erfahrungen aus bereits realisierten Referenzprojekten. Die Leistungsbeschreibung dient ausschließlich der Markterkundung gemäß § 28 VgV. Sie stellt keine abschließende Leistungsbeschreibung für ein späteres Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber ist ausdrücklich an Informationen zu sämtlichen marktverfügbaren Lösungen interessiert, die die beschriebenen funktionalen Anforderungen erfüllen. Dem Auftraggeber ist unter anderem die Lösung von „Encure“ bekannt. Die Nennung dieser Lösung erfolgt ausschließlich als Beispiel für eine am Markt verfügbare Lösung und ist nicht als Vorfestlegung auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller zu verstehen. Gegenstand der Markterkundung ist ausdrücklich die Ermittlung aller vergleichbaren, den funktionalen Anforderungen entsprechenden Lösungen. Mindestanforderungen an alternative Anbieter Damit ein alternativer Anbieter für das UKM als gleichwertige Alternative zu Encare in Betracht kommen kann, sollte er nachweislich sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Offizielle Anerkennung durch die ERAS® Society • Nachweis einer offiziellen Partnerschaft bzw. Autorisierung durch die ERAS® Society. • Möglichkeit zur internationalen ERAS®-Zertifizierung der beteiligten Kliniken. • Nachweis, dass bereits mehrere Universitätskliniken erfolgreich nach diesem Standard zertifiziert wurden. 2. Vollständiges ERAS®-Programmportfolio • Verfügbarkeit der derzeit elf etablierten fachspezifischen ERAS®-Programme: o Leberchirurgie o Pankreaschirurgie o Kolorektalchirurgie o Brustrekonstruktion o Herzchirurgie o Gynäkologie o Kopf-Hals-Chirurgie o Hüft- und Knieendoprothetik o Thoraxchirurgie o Urologie/Zystektomie o Bariatrische Chirurgie • Zusätzlich Verfügbarkeit des ERAS® Essentials Programms als standardisierte Grundlage für die Entwicklung und Implementierung weiterer Behandlungspfade. • Nachweis, dass über das ERAS® Essentials Programm gemeinsam mit dem UKM neue Behandlungspfade für weitere Fachgebiete (z. B. Transplantationschirurgie, Ösophaguschirurgie, Magenchirurgie oder andere hochspezialisierte Bereiche) entwickelt, implementiert und qualitätsgesichert werden können • Möglichkeit, das Programm schrittweise auf nahezu alle operativen Fachbereiche des UKM auszuweiten und dabei Synergien zwischen den Kliniken zu nutzen. • Verfügbarkeit eines standardisierten digitalen Prähabilitationsmoduls als integraler Bestandteil des ERAS®-Programms zur strukturierten präoperativen Vorbereitung der Patientinnen und Patienten 3. Nachweis erfolgreicher Implementierungen • Dokumentierte Implementierung vergleichbarer Programme an mehreren universitären Maximalversorgern • Nachweis einer nachhaltigen Verbesserung der ERAS-Compliance, der Behandlungsqualität und klinischer Ergebnisse • Nachweis einer standardisierten Implementierung mit erfahrenen multiprofessionellen Teams 4. Internationale Audit- und Benchmarkingplattform • Bereitstellung einer etablierten, digitalisierten und websaierten Datenplattform zur standardisierten Erfassung perioperativer Daten • Kontinuierliches Audit, Compliance-Monitoring und internationales Benchmarking • Langfristige Nutzung der Daten für Qualitätsmanagement und wissenschaftliche Projekte • Bereitstellung umfangreicher Filter-, Analyse- und Visualisierungsfunktionen zur systematischen Auswertung der erhobenen Daten • Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen Prozessqualität (ERAS®-Compliance) und klinischen Behandlungsergebnissen standardisiert zu analysieren und darzustellen 5. Migration bestehender Daten • Vollständige Übernahme der bereits am UKM erhobenen EIAS-Daten • Erhalt der historischen Qualitätsdaten und der Vergleichbarkeit mit bisherigen Benchmarks • Nachweis, dass kein Verlust wissenschaftlich relevanter Daten oder Qualitätskennzahlen entsteht 6. Wissenschaftliche Infrastruktur • Unterstützung multizentrischer wissenschaftlicher Projekte • Standardisierte Datenerfassung für Register, Studien und Publikationen • Internationale Vergleichbarkeit der erhobenen Daten • Möglichkeit zur langfristigen Nutzung der Daten für Forschung und Qualitätssicherung 7. Referenz- und Ausbildungszentrum • Möglichkeit, das UKM als offizielles Referenz- und Ausbildungszentrum zu etablieren • Berechtigung zur Durchführung offizieller Schulungen, Hospitationen und Implementierungsprogramme • Internationale Sichtbarkeit innerhalb des ERAS®-Netzwerks 8. Nachhaltige Implementierung • Strukturierter Wissenstransfer mit dem Ziel, zukünftige Implementierungen am UKM weitgehend eigenständig durchführen zu können • Nachweis, dass externe Beratungsleistungen langfristig reduziert werden können • Nutzung bestehender Implementierungsstrukturen und Synergien innerhalb des UKM 9. 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