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Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude Neubau Kindergarten Villa Kunterbunt Gemeinde Durmersheim
Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt einen Kindergarten für insgesamt 7 Gruppen als Neubau zu errichten. Dies auf einer Grundfläche für das Gebäude mit ca. 1.025 m² sowie einem Außenbereich (Spielbereich) mit einer Fläche von ca. 1.775 m² auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3360. Ausschreibungsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung ...
Timber Construction, Heating & Air Conditioning, Modular Construction, Non-Residential Building
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Durmersheim
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- October 08, 2026
- Topic:
- Timber Construction
- Object:
- Kindergarten / Kita
Object classification
- Kindergarten / KitaPrimary
Tender description
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Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt einen Kindergarten für insgesamt 7 Gruppen als Neubau zu errichten. Dies auf einer Grundfläche für das Gebäude mit ca. 1.025 m² sowie einem Außenbereich (Spielbereich) mit einer Fläche von ca. 1.775 m² auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3360. Ausschreibungsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung und mangelfreie Übergabe des Gesamtgebäudes einschließlich der mit der Auftraggeberin abzustimmenden Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen. Erforderliche Planungsleistungen der Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen (insbesondere die technische Ausrüstung) sind vom Auftragnehmer in vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde zu erbringen. Die Grundlagenermittlung der Objektplanung der Leistungsphase 1 liegt der Gemeinde vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Zur Grundlagenermittlung gehören die Raumvorgaben des KVJS sowie ein bereits erstelltes Raumkonzept. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten und deren Wert- und Raumangaben einzuhalten. Das Gebäude soll in Holzbauweise im Modulbau errichtet werden. In energetischer Hinsicht sind die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen. Als Wärmeerzeugungsquelle ist der Einbau und der Betrieb einer Wärmepumpe vorgesehen. Der Einsatz von fossilen Brennstoffen ist ausdrücklich nicht erwünscht, auch nicht zur Spitzenlastabdeckung. Das bisher genutzte Gebäude ist abgebrannt und muss daher vollständig neu geplant und errichtet werden. Die Baufläche liegt im qualifizierten Bebauungsplangebiet „Im Weidenhaag“ (Bebauungsplan Nr. 4). Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link www.durmersheim.de/web/gewerbe_rechtskr_BPläne.html einsehbar. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist 40-60 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Gemeinde Durmersheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande. Die Bieter haben ein Konzept für das Baustellenmanagement und die Baustellenlogistik für die Umsetzung des Bauvorhabens ausgehend von der Grundlagenermittlung nach LPh 1 und den Raumvorgaben mit Abgabe des verbindlichen Erstangebotes einzureichen. Dieses wird nicht bewertet, ist aber Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Denn die Ausgestaltung der auftragsbezogenen Baustellenorganisation kann nicht ohne das Know-how und die Erfahrung der Bieter bei entsprechenden Großprojekten wie vorliegend vorgebplant und umgesetzt werden. Insofern ist die Mitwirkung der Bieter gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 a) und c) VOB/A wesentlich und erforderlich, um die Umsetzung der Baustellenlogistik und des Baustellenmanagements zur Vermeidung von Störungen des Baus zu vermeiden. Die Bieter haben zudem weitere Konzepte auszuarbeiten und mit Abgabe des verbindlichen Erstangebotes einzureichen, die gewertet werden anhand der veröffentlichten Wertungskriterien.
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8Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude Neubau Kindergarten Villa Kunterbunt Gemeinde Durmersheim
Gemeinde DurmersheimDurmersheimDeadline: Oct 07Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt einen Kindergarten für insgesamt 7 Gruppen als Neubau zu errichten. Dies auf einer Grundfläche für das Gebäude mit ca. 1.025 m² sowie einem Außenbereich (Spielbereich) mit einer Fläche von ca. 1.775 m² auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3360. Ausschreibungsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung und mangelfreie Übergabe des Gesamtgebäudes einschließlich der mit der Auftraggeberin abzustimmenden Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen. Erforderliche Planungsleistungen der Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen (insbesondere die technische Ausrüstung) sind vom Auftragnehmer in vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde zu erbringen. Die Grundlagenermittlung der Objektplanung der Leistungsphase 1 liegt der Gemeinde vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Zur Grundlagenermittlung gehören die Raumvorgaben des KVJS sowie ein bereits erstelltes Raumkonzept. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten und deren Wert- und Raumangaben einzuhalten. Das Gebäude soll in Holzbauweise im Modulbau errichtet werden. In energetischer Hinsicht sind die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen. Als Wärmeerzeugungsquelle ist der Einbau und der Betrieb einer Wärmepumpe vorgesehen. Der Einsatz von fossilen Brennstoffen ist ausdrücklich nicht erwünscht, auch nicht zur Spitzenlastabdeckung. Das bisher genutzte Gebäude ist abgebrannt und muss daher vollständig neu geplant und errichtet werden. Die Baufläche liegt im qualifizierten Bebauungsplangebiet „Im Weidenhaag“ (Bebauungsplan Nr. 4). Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link www.durmersheim.de/web/gewerbe_rechtskr_BPläne.html einsehbar. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist 40-60 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit demSchlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude Neubau Kindergarten Villa Kunterbunt Gemeinde Durmersheim
Gemeinde DurmersheimDurmersheimDeadline: Oct 08Schlüsselfertige Erstellung des Gesamtgebäudes für den Neubau des Kindergartens Villa Kunterbunt in der Gemeinde DurmersheimVergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Gemeinde AltheimAltheimDeadline: Jun 26Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Gemeinde AltheimAltheimDie Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Gemeinde Flieden, Generalplanung Umbau und Sanierung Freibad Flieden
Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Gemeinde FliedenFuldaDeadline: Jul 28Die Gemeinde Flieden plant die Sanierung, Erweiterung und Erneuerung des Freibades "Landrücken" in Flieden. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen die Sanierung und Neuauskleidung des Mehrzweckbeckens mit Sprunganlage, die Erweiterung und Neuauskleidung des Nichtschwimmerbeckens mit Breitwellenrutsche, und den Ersatzneubau eines Kinderbeckens. Zudem soll die Badewassertechnik modernisiert und die komplette Außenverrohrung erneuert werden. Für die Badeaufsicht soll ein zweigeschossiger Aufsichtsturm errichtet werden. Anschließend sind die Außenanlagen, Beckenumgänge und Zugangsbereiche mit Duschen wiederherzustellen bzw. neuzugestalten. Die geschätzten Kosten belaufen sich vorläufig auf ca. 5 Mio. € brutto. Es wurde bereits eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 (Grundlagenermittlung) ist abgeschlossen. Der AG beabsichtigt die gesamte Planung und Koordination der erforderlichen Objekt- und Fachplanungen, als Generalplanerleistung ab LPH 2 zu vergeben. Verfahrensgegenstand ist die Generalplanung zur Sanierung des Freibades Landrücken Flieden. Die Generalplanerleistungen umfassen die vollständige Planung und Koordination der Objekte: 1. Mehrzweckbecken 2. Nichtschwimmerbecken 3. Kinderbecken 4. Badeaufsicht 5. Technische Anlagen 6. Außenanlagen Für sämtliche v. g. Objekte und vorgesehenen Maßnahmen sind die jeweils zutreffenden Leis-tungsbilder nach HOAI vollständig darzustellen und anzubieten. Die Zuordnung der Leistungen zu den ein-zelnen Objekten bzw. Leistungsbildern nach HOAI obliegt den Bietern; vereinbart wird, dass der angebotene Leistungsumfang alle erforderlichen Planungsleistungen umfasst, die zur vollumfänglichen Herstellung der Maßnahme und zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die vorgesehenen Maßnahmen - je nach Art des Objekts - mehrere HOAI‑Leistungsbilder erforderlich sein können. Das beigefügte Vertragsmuster ist entsprechend strukturiert und wird im Auftragsfall anhand der angebotenen Leistungsbilder final angepasst. Folgende Leistungsbilder nach HOAI werden voraussichtlich relevant sein; die entsprechenden §§ sind anzuwenden und vom Bieter (Auftragnehmer) zu bestätigen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. - Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HLS und ELT: Anlagengruppen 1 - 5, BWT: Anlagengruppen 7 + 8 (Badtechnische Anlagen einschl. EMSR-Technik) - Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff je Leistungsbild für alle Objekte: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 bis 9 bzw. LPH 2 bis 6 (TWP), - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2- 5 einschl. zugehörige Besonderer Leistungen - Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt optional und nur, sofern sie erforderlich wird. - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Generalplanervertrag (Stufe 2: LPH 6-8, Stufe 3: LPH 9) - Das vorgesehene Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Besondere Leistungen: - Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (in Stufe 2, nach SWIMPlus, HFAG) - Ingenieurtechnische Kontrolle (TWP, nach HOAI Anlage 14, LPH 8 // nach Nr. 7 der ZVB-Trag) Generalplanerzuschlag (siehe Vertragsmuster § 4 (5): Für die Übernahme der Generalplanerleistungen sowie der damit verbundenen Koordination der Fachdisziplinen kann ein Generalplanerzuschlag erhoben / vereinbart werden. Der Zuschlag Aus Sicht des Auftraggebers ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Es liegen ein Bestandsaufmaß und der Geotechnische Bericht zur Erkundung der Baugrund- und Bodenwasserverhältnisse vor. Für die Sanierung des Freibades wurde eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) ist vollständig erbracht und abgeschlossen. In LPH 2 (Vorplanung) sind auf Basis dieser Grundlagen weitere Varianten zu untersuchen. Die Beauftragung der Generalplanerleistungen erfolgt ab LPH 2. Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen und Berechnungen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. Die Vergabe der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen (Objekt- und Fachplanungen) erfolgt ausschließlich an einen Auftragnehmer. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen für die Erweiterung des Bauhofs Stadt Dornhan (1. BA)
Stadt DornhanDornhanDie Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbeiten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem 2. Bauabschnitt vergeben. Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleideräumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städtischen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan, Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bauwerke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Fundamentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt beim Beladen. Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege einschließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen). Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung eingebaut werden. Der Stadt liegt die Genehmigungsplanung für die Erweiterung vor gemäß Leistungsphase 4 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Baugenehmigungsplanung hergestellt hat, sowie der Verkehrsanlagenplaner, auch um die weiteren Aufträge bewerben werden. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildender Ausbau) ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildendem Ausbau) zunächst anteilig für die LPh 5, für die die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-5. Für die Fachplanungen Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 5 sowie für die Fachplanung technische Ausrüstung Elektro für die LPh 1-5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Erweiterung des vorhandenen Bauhofes, 1. Bauabschnitt, erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln gemäß der VwV Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 2,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.Vergabeverfahren zum Erwerb einer Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Oct 05Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend auch "Bundesbank" oder "Auftraggeberin" genannt) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat Verfassungsrang als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Ihre Zentrale befindet sich in Frankfurt am Main und steht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Kernaufgaben sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution. Mit dem Ende der Nutzungsdauer der bisherigen Zentrale und einer interimistischen Unterbringung in angemieteten Flächen ergibt sich für die Bundesbank die Notwendigkeit, eine moderne, repräsentative und zukunftsfähige Liegenschaft für die künftige Zentrale der Bundesbank zu erwerben. Der Erwerb der Liegenschaft auf der Grundlage eines noch zu verhandelnden Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung (Bauträgervertrag mit endfälliger Zahlung zum Festpreis) (auch "Kaufvertrag" genannt) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es ist derzeit vorgesehen, dass die Zuschlagserteilung und die notarielle Beurkundung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern von der Bundesbank als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Ziel der Beschaffung ist die Bündelung der Arbeitsplätze der Zentrale in einer Liegenschaft und die Abbildung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Funktionen in einem Ensemble, das architektonisch und funktional den besonderen Anforderungen der Bundesbank entspricht. Nach derzeitigem Stand sind die Anforderungen der Bundesbank in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble umzusetzen. Eine Änderung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möglich. In der Liegenschaft sind Flächen für verschiedene Sonderfunktionen zu integrieren. Hierzu zählen nach aktuellem Stand beispielsweise ein differenziertes Konferenz- und Besprechungsangebot, eine umfassende Betriebsgastronomie (einschließlich Vorstandsgastronomie), Flächen für Fahrbereitschaft und Logistik sowie Sicherheitszentralen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sonderfunktionen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entfallen, geändert werden oder andere Sonderfunktionen hinzukommen. Zur Umsetzung der Anforderungen kommt sowohl ein Neubau als auch eine Kernsanierung eines bestehenden Gebäudes oder eine Kombination hieraus in Betracht. Die Abnahme und Übergabe der vertragsgemäß hergestellten Liegenschaft durch die Bundesbank muss nach aktueller Planung spätestens sieben Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgen (Meilenstein). Die zeitlichen Vorgaben und die Meilensteine können sich im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Vorgaben ist im Laufe des Verhandlungsverfahrens für alle Meilensteine vorgesehen. Nach § 2 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Auswahlgebiet, in welchem die verfahrensgegenständliche Liegenschaft liegen muss, ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit der sicherheitsbedingten Ausnahme der Bereiche des Flughafenareals und der nahegelegenen Gateway Gardens (Gemarkung 0518). Das Auswahlgebiet ergibt sich aus der Unterlage Auswahlgebiet (Anlage 1) und ist bei der Wahl des Standortes zwingend einzuhalten. Bei Widersprüchen hinsichtlich des Auswahlgebietes zwischen der Beschreibung in den übrigen Vergabeunterlagen und Anlage 1 gilt Anlage 1 vorrangig. Werden Grundstücke und/oder Liegenschaften angeboten, die sich ganz oder teilweise außerhalb des Auswahlgebietes befinden, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Liegenschaft muss auf einem Grundstück im Auswahlgebiet hergestellt werden, über welches der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Zuschlagsfall zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung rechtssicher verfügen und der Bundesbank Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück frei von nicht übernommenen Belastungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere des Grundstückskaufvertrages und seiner Anlagen verschaffen kann. Der Grundstückskaufvertrag und die Anforderungen an das Grundstück sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen in der Verhandlungsphase und können sich noch ändern. Von den Bewerbern bzw. den Bietern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Erklärungen zum Grundstück abzugeben, aus denen sich je nach Verfahrensstufe immer konkreter ergibt, ob das angebotene Grundstück die Anforderungen der Bundesbank erfüllt. Welche Unterlagen diesbezüglich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Liegenschaft mit der noch zu errichtenden oder umzubauenden Immobilie muss die Anforderungen der Bundesbank erfüllen, die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung, im Raum- und Funktionsprogramm sowie den jeweils näher definierten Ausstattungs- und Nutzungsvorgaben aufgeführt sind. Diese Unterlagen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen, die ausschließlich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist möglich. Damit die Bewerber bewerten können, ob sie die Anforderungen - ggf. mit Konsortialpartnern und/oder Nachunternehmern und/oder Eignungsgebern erfüllen können, ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb eine Informative Leistungsbeschreibung beigefügt. Hierin sind ausgewählte wesentliche Anforderungen der Auftraggeberin aufgeführt.Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
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