Gemeinde DurmersheimDurmersheim
Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude Neubau Kindergarten Villa Kunterbunt Gemeinde Durmersheim
Schlüsselfertige Erstellung des Gesamtgebäudes für den Neubau des Kindergartens Villa Kunterbunt in der Gemeinde Durmersheim
Timber Construction, Modular Construction, Non-Residential Building
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Durmersheim
- Published:
- August 07, 2026
- Deadline:
- October 08, 2026
- Topic:
- Timber Construction
- Object:
- Kindergarten / Kita
Object classification
- Kindergarten / KitaPrimary
Tender description
Schlüsselfertige Erstellung des Gesamtgebäudes für den Neubau des Kindergartens Villa Kunterbunt in der Gemeinde Durmersheim
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Gemeinde DurmersheimDurmersheimDeadline: Oct 07Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt einen Kindergarten für insgesamt 7 Gruppen als Neubau zu errichten. Dies auf einer Grundfläche für das Gebäude mit ca. 1.025 m² sowie einem Außenbereich (Spielbereich) mit einer Fläche von ca. 1.775 m² auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3360. Ausschreibungsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung und mangelfreie Übergabe des Gesamtgebäudes einschließlich der mit der Auftraggeberin abzustimmenden Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen. Erforderliche Planungsleistungen der Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen (insbesondere die technische Ausrüstung) sind vom Auftragnehmer in vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde zu erbringen. Die Grundlagenermittlung der Objektplanung der Leistungsphase 1 liegt der Gemeinde vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Zur Grundlagenermittlung gehören die Raumvorgaben des KVJS sowie ein bereits erstelltes Raumkonzept. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten und deren Wert- und Raumangaben einzuhalten. Das Gebäude soll in Holzbauweise im Modulbau errichtet werden. In energetischer Hinsicht sind die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen. Als Wärmeerzeugungsquelle ist der Einbau und der Betrieb einer Wärmepumpe vorgesehen. Der Einsatz von fossilen Brennstoffen ist ausdrücklich nicht erwünscht, auch nicht zur Spitzenlastabdeckung. Das bisher genutzte Gebäude ist abgebrannt und muss daher vollständig neu geplant und errichtet werden. Die Baufläche liegt im qualifizierten Bebauungsplangebiet „Im Weidenhaag“ (Bebauungsplan Nr. 4). Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link www.durmersheim.de/web/gewerbe_rechtskr_BPläne.html einsehbar. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist 40-60 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit demSchlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude Neubau Kindergarten Villa Kunterbunt Gemeinde Durmersheim
Gemeinde DurmersheimDurmersheimDeadline: Oct 08Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt einen Kindergarten für insgesamt 7 Gruppen als Neubau zu errichten. Dies auf einer Grundfläche für das Gebäude mit ca. 1.025 m² sowie einem Außenbereich (Spielbereich) mit einer Fläche von ca. 1.775 m² auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3360. Ausschreibungsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung und mangelfreie Übergabe des Gesamtgebäudes einschließlich der mit der Auftraggeberin abzustimmenden Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen. Erforderliche Planungsleistungen der Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen (insbesondere die technische Ausrüstung) sind vom Auftragnehmer in vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde zu erbringen. Die Grundlagenermittlung der Objektplanung der Leistungsphase 1 liegt der Gemeinde vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Zur Grundlagenermittlung gehören die Raumvorgaben des KVJS sowie ein bereits erstelltes Raumkonzept. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten und deren Wert- und Raumangaben einzuhalten. Das Gebäude soll in Holzbauweise im Modulbau errichtet werden. In energetischer Hinsicht sind die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen. Als Wärmeerzeugungsquelle ist der Einbau und der Betrieb einer Wärmepumpe vorgesehen. Der Einsatz von fossilen Brennstoffen ist ausdrücklich nicht erwünscht, auch nicht zur Spitzenlastabdeckung. Das bisher genutzte Gebäude ist abgebrannt und muss daher vollständig neu geplant und errichtet werden. Die Baufläche liegt im qualifizierten Bebauungsplangebiet „Im Weidenhaag“ (Bebauungsplan Nr. 4). Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link www.durmersheim.de/web/gewerbe_rechtskr_BPläne.html einsehbar. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist 40-60 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Gemeinde Durmersheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande. Die Bieter haben ein Konzept für das Baustellenmanagement und die Baustellenlogistik für die Umsetzung des Bauvorhabens ausgehend von der Grundlagenermittlung nach LPh 1 und den Raumvorgaben mit Abgabe des verbindlichen Erstangebotes einzureichen. Dieses wird nicht bewertet, ist aber Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Denn die Ausgestaltung der auftragsbezogenen Baustellenorganisation kann nicht ohne das Know-how und die Erfahrung der Bieter bei entsprechenden Großprojekten wie vorliegend vorgebplant und umgesetzt werden. Insofern ist die Mitwirkung der Bieter gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 a) und c) VOB/A wesentlich und erforderlich, um die Umsetzung der Baustellenlogistik und des Baustellenmanagements zur Vermeidung von Störungen des Baus zu vermeiden. Die Bieter haben zudem weitere Konzepte auszuarbeiten und mit Abgabe des verbindlichen Erstangebotes einzureichen, die gewertet werden anhand der veröffentlichten Wertungskriterien.Gemeinde Traunkirchen: Neubau Kindergarten/Krabbelstube (HKLS)
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Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 6, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Tragwerksplanung der Honorarzone II zu. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, gem. §§ 55 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung der ALG 4, 5 und 6 der Honorarzone II zu. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit prozentual geringfügig reduziertem Leistungsbild beauftragt werden aufgrund der bereits erfolgten Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie, die LPH 3-9 vollumfänglich. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- In diesem Verfahren werden nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Angebotsabgabe inkl. der Einreichung eines planerischen Konzepts für den Neubau des Rathauses mit Mensa aufgefordert. Das planerische Konzept soll eine Weiterentwicklung der Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie darstellen und den Umgang mit dem differenzierten Raumprogramm und den funktionalen Anforderungen darstellen, sowie das städtebauliche Umfeld berücksichtigen. Die bisher erarbeiteten Unterlagen des vorbefassten Planers werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das planerische Konzept mit 6.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist der Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das planerische Konzept dem Verfahrenssieger in Abzug gebracht werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Honorarzone III zu und erwartet in der Ausführungsphase eine hohe Ortspräsenz des Planers, sowie im Vorfeld die Zuarbeit und Unterstützung im Genehmigungsverfahren, im Zuwendungsverfahren bei der Regierung von Schwaben und ggf. bei der Bürgerinformation. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8, gem. §§ 55 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kostenefGemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten; --- Tragwerksplanung, gem. §§ 49 ff. HOAI 2021, LPH 1-6, stufenweise Beauftragung
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 6, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nacGemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten; --- Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. §§ 33 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit prozentual geringfügig reduziertem Leistungsbild beauftragt werden aufgrund der bereits erfolgten Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie, die LPH 3-9 vollumfänglich. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- In diesem Verfahren werden nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs die Teilnehmer, die zur Vergab
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