Stadt DornhanDornhanTED
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen für die Erweiterung des Bauhofs Stadt Dornhan (1. BA)
Die Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Dornhan
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Die Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbeiten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem 2. Bauabschnitt vergeben. Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleideräumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städtischen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan, Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bauwerke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Fundamentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt beim Beladen. Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege einschließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen). Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung eingebaut werden. Der Stadt liegt die Genehmigungsplanung für die Erweiterung vor gemäß Leistungsphase 4 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Baugenehmigungsplanung hergestellt hat, sowie der Verkehrsanlagenplaner, auch um die weiteren Aufträge bewerben werden. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildender Ausbau) ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildendem Ausbau) zunächst anteilig für die LPh 5, für die die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-5. Für die Fachplanungen Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 5 sowie für die Fachplanung technische Ausrüstung Elektro für die LPh 1-5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Erweiterung des vorhandenen Bauhofes, 1. Bauabschnitt, erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln gemäß der VwV Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 2,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
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Stadt DornhanDornhanDie Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbeiten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem 2. Bauabschnitt vergeben. Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleideräumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städtischen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan, Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bauwerke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Fundamentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt beim Beladen. Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege einschließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen). Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung eingVergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung Rathaus Neuweiler
Gemeinde NeuweilerNeuweilerDie Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Gemeinde AltheimAltheimDie Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Gemeinde AltheimAltheimDeadline: Jun 26Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Los 4 - Fachplanung TGA Elektro
Gemeinde NeuweilerNeuweilerDie Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit ZuschlagsertLos 4 - Fachplanung TGA Elektro
Gemeinde AltheimAltheimDie Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Stadt Schwalbach - Losweise Vergabe von Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgebäudes mit Bauhof
Magistrat der Stadt Hofheim am TaunusHofheim am TaunusDeadline: Jun 30Der Auftraggeber beabsichtigt, (Fach-)Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofs in Schwalbach am Taunus zu vergeben. Der Feuerwehrstandort befindet sich im Altstadtbereich. Eine Machbarkeitsstudie (2019) sowie eine Standortanalyse (2021), die das Grundstück des städtischen Bauhofs als geeignet identifiziert, liegen vor. Der Bebauungsplan Nr. 43 ist seit dem 27.09.2023 rechtskräftig. Besondere Leistungen sind Bestandteil des Auftrags, insbesondere: Leistungsstufe 1 - LPH 1-4 - Übergeordnet - 4 Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, Gesprächsdauer ca. 2 Stunden zuzüglich Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protokollierung der Ergebnisse durch den Objektplaner Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung - Mitwirkung bei der Überprüfung des Raumprogramms auf Grundlage geltender Richtlinien (u.a. aktuelle DIN 14092) hinsichtlich möglicher Synergieeffekten beider Nutzungen sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Leistungsphase 2 - Vorplanung - Mitwirken bei der Beschaffung und Beantragung von Fördermitteln - Mitwirken bei der Erstellung eines Raumbuchs im Excel-Format (Erstellen der technischen Inhalte) Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung - Teilnahme an 2 Gremienterminen zu Präsentationen der Ergebnisse der Leistungsphase 3 inkl. Vorbereitung - Aufstellen und Fortschreibung einer vertieften Kostenberechnung, Kostenelemente sind nach DIN 276 (3. Ebene) und nach Gewerken/Vergabeeinheiten zu gliedern. - Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuchs im Excel-Format Leistungsstufe 2 - LPH 5-7 Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung - Durchführung von Bemusterungen - 2 Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, Gesprächsdauer ca. 2 Stunden zuzüglich Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protokollierung der Ergebnisse durch den Objektplaner Leistungsstufe 3 - LPH 8-9 Leistungsphase 9 - Objektbetreuung - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Mitwirken bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen Der Auftraggeber gibt folgende Meilensteine vor: - Abschluss Leistungsphase 3 (Kostenberechnung): Dezember 2026 - Abschluss Leistungsphase 4 (Bauantrag): Februar 2027 - Spätester Baubeginn: März 2028 - Späteste Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme: März 2030 Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt: Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe); für das Leistungsbild Tragwerksplanung nur Leistungsphase 5. Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung, Objektbetreuung); für die Leistungsbilder Tragwerksplanung nur Leistungsphase 8. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.Neubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM IngenieurvertragBesondere Leistungen:-LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf)--LPH 5: Leerrohrplanung bei besonderem Aufwand (z.B. bei Fertigteilen)-LPH 5: Mitwirken bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.Die Planung des Abwassers im Außenbereich erfolgt durch die Objektplanung Ingenieurbauwerke und ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistung für die Fachplanung HLS.Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach derNeubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Tragwerksplanung
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (Statische Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 51 ff) -stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 für sämtliche Gebäude sowie die Baukonstruktionen in Außenanlagen (vgl. Stützwand) -vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen -weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag Besondere Leistungen: -LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) -LPH 5: Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau (optional – Beauftragung nach Bedarf) -LPH 5: Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschl. Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschl. Stahl- und Stücklisten (optional – Beauftragung nach Bedarf) -LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Planung der Baukonstruktion in Außenanlagen (KG 500 – z.B. Stützkonstruktionen, Schüttgutboxen, etc.) erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung / Objektplanung Freianlagen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vere
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