Stadt DornhanDornhan
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro
Die Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Dornhan
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Show full descriptionCollapse description
Die Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbeiten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem 2. Bauabschnitt vergeben. Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleideräumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städtischen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan, Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bauwerke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Fundamentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt beim Beladen. Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege einschließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen). Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung eing
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
7 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Documents
Unlock2 details capturedDocuments · Document bundle
Buyer
Unlock3 details capturedBuyer · Address · Contact
Lots
Unlock4 details capturedLots LOT-0001 · Lots LOT-0002 · Lots LOT-0003 · Lots LOT-0004
Procedure data
Unlock5 details capturedPublication number · Procedure reference · Procedure type · Contract type · +1 more
Performance locations
Unlock2 details capturedPerformance locations
Bidders and contractors
Unlock9 details capturedBidders and contractors · Address · Contact
Publisher
Unlock3 details capturedPublisher · Address · Contact
Related tenders
8Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen für die Erweiterung des Bauhofs Stadt Dornhan (1. BA)
Stadt DornhanDornhanDie Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbeiten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem 2. Bauabschnitt vergeben. Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleideräumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städtischen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan, Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bauwerke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Fundamentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt beim Beladen. Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege einschließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen). Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung eingebaut werden. Der Stadt liegt die Genehmigungsplanung für die Erweiterung vor gemäß Leistungsphase 4 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Baugenehmigungsplanung hergestellt hat, sowie der Verkehrsanlagenplaner, auch um die weiteren Aufträge bewerben werden. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildender Ausbau) ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildendem Ausbau) zunächst anteilig für die LPh 5, für die die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-5. Für die Fachplanungen Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 5 sowie für die Fachplanung technische Ausrüstung Elektro für die LPh 1-5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Erweiterung des vorhandenen Bauhofes, 1. Bauabschnitt, erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln gemäß der VwV Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 2,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.Los 4 - Fachplanung TGA Elektro
Gemeinde AltheimAltheimDie Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.E31.1 Fachplanung TGA-M; Sanierung MDH - 1. Teilmaßnahme (A1.2)
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-GemeinschaftBerlinSanierung Max-Delbrück-Haus (MDH bzw. Haus 31.1) - Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI §55, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß HOAI §53 LP5-LP9. Die Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Abbrucharbeiten der v.g. Anlagengruppen, die dazugehörigen Interimsmaßnahmen sowie für die Erneuerung der v.g. Anlagengruppen im Gebäude als auch die Sanierung von Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und im Bereich der Außenanlagen. Grundlage der geplanten Maßnahmen bilden insbesondere eine Machbarkeitsstudie, ein Konzept zur "Grund- und Energetischen Sanierung Max-Delbrück" aus dem Jahr 2022 sowie die derzeit noch in Erstellung befindliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme i.S. §44 BHO nach RZBau; das BBR ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut. Das MDH ist das größte Forschungsgebäude auf dem Campus Berlin-Buch des Max-Delbrück-Center (NUF 10.700 qm), "Herzstück" der wissenschaftlichen Forschung am MDC mit rd. 50% der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Haus ist Teil des Gebäudekomplexes 31 (31.1, 31.2 und externe Technikzentrale 31.3). Es wurde 1980 in Betrieb genommen, in den 90er Jahren ein erstes Mal saniert. Das Gebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau im 7,20 m-Raster nach dem System "SK Berlin" errichtet. Die Investitionsgüter (Laborausstattung, Ausbau) haben ihre Lebensdauer überschritten. Mit dem Hauptanteil an Laborfläche ist das Gebäude zudem der größte Energieverbraucher des MDC. Vor dem Hintergrund der Energiewende und künftigen Änderung der Gesetzeslage ist eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs unabdingbar. Daher soll das Haus 2024-2031 schrittweise (in 2 Teilbaumaßnahmen) saniert und dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 65% erreicht werden. Da die größte Herausforderung bei der Sanierung von Forschungsgebäuden der hohe Energiebedarf ist, insb. der raumlufttechnischen Anlagen (80% des Verbrauchs), wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein innovatives Konzept für einen neuen Laborstandard zu entwickeln und eine Senkung der CO2-Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Ziel ist, durch Anpassung der raumstrukturellen Organisation und der Workflows in Partizipation mit den Arbeitsgruppen sowie Optimierung der Strömungstechnik im Labor den Luftwechsel so weit zu senken, dass das Gebäude langfristig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann. 2025-2029 ist die Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme mit den Bauabschnitten vorgesehen. Im 1. BA wurde bereits auf einer Teilfläche A1.1 ein Demonstrator-Labor vorzeitig errichtet werden, um das effektive Zusammenspiel neuer Technologien zu prüfen, prognostizierte Einsparpotentiale zu verifizieren und die Nutzerzufriedenheit zu hinterfragen. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Bauabschnitte genutzt werden. Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen die Teilbaumaßnahme A1 (entspricht der Hälfte des Gebäudes, die andere Hälfte des Gebäudes bleibt in Betrieb): - Entkernung (Rückbau bis auf die tragenden Bauteile) - Grundsanierung (Erneuerung Dachabdichtung/extensive Begrünung, Oberflächen [Wände, Böden, Decken], Labormöbel); - Energetische Sanierung (u.a. Erneuerung RLT-Anlagen, Ausbau Warmwassernetz, Optimierung Beleuchtung, Installation Photovoltaik); - Erneuerung IT-Infrastruktur und Elektronetz; - Raumstrukturelle Optimierungen (ohne Nutzungsänderungen). Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau); 2. BGF A1 ca. 11.250 qm; NUF A1 ca. 5.510qm, 3. Geschätzte Kosten für Teilmaßnahme A1 KGr 400 nach DIN 276 gesamt: rd. 17,8 Mio. EUR netto (inkl. Labortechnik); geschätzte Kosten für die ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410-430, 470-480 (incl. Abbruch und Grundleitungen), nach DIN 276: rd. 9,1 Mio. EUR netto (Basis vorläufige KoBe Stand 02/2026, derzeit in finaler Aufstellung) Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. HOAI §53/Anlage 15.2 ab LP5-LP9. Aufgabe ist der Austausch veralteter Technik und die Anpassung der Verteilungsstruktur auf die neue Grundrissorganisation. Speziell betroffen sind u.a. folgende Anlagen/Anlagenteile (incl. erforderlicher Rückbauarbeiten und Interimsmaßnahmen): Anlagengruppe 1: Ausbau Warmwassererzeugungs- und Verteilanlage, Umstellung auf dezentrale Warmwasserversorgung, Sanierung von Grundleitungen Anlagengruppe 2: Anpassung Raumtemperaturregelung; Anlagengruppe 3: Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, innovative Raumluftführung; Anlagengruppe 7: Anpassungen im Bereich Technische Gase und Feuerlöschanlage Anlagengruppe 8: Anpassungen im Bereich Gebäudeautomation. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die 1. Teilmaßnahme (A1): Grundleistungen LP5-LP9 (soweit erforderlich) sowie ausgewählte besondere Leistungen. Die Planung der LP1-LP4 soll zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein und als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2026 2. bauliche Realisierung 1. Teilmaßnahme A1: 01/2027 bis 03/2030 (incl. Inbetriebnahmen und Abnahmen) 3. Projektabschluss: im NachgangAus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen (Los 4)
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDie geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Das Grundstück weist überwiegend versiegelte Flächen (asphaltierte Schulhofflächen) auf. Im nordöstlichen Grundstücksbereich ist eine Grünfläche mit Rasenvegetation vorhanden. Entlang des südlichen Grundstücksrandes befinden sich zwei großkronige Platanen sowie eine weitere Platane unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Geländeprofil ist leicht geneigt; der Höhenunterschied zur Marktstraße beträgt etwa 1,50 m. Im südlichen Bereich entlang der Pickardstraße ist eine weitgehende Ebenheit gegeben. Im Hinblick auf künftige bauliche Maßnahmen wird empfohlen, die Bestandsbäume in die Planung einzubeziehen oder deren Schutz gesondert zu prüfen. Eine Verpflanzung ist einer Fällung vorzuziehen. Die Untersuchung der Baugrundbeschaffenheit wurde noch nicht beauftragt. Planungsaufgabe: 1. Allgemein: An der Gemeinschaftsschule Peter Wust wird auf einem gebundenen Ganztagsbetrieb mit einer 3-Zügigkeit umgestellt und circa 450 Schülerinnen und Schüler beschult werden. In dem Kontext der geplanten Umstrukturierung ergibt sich die Notwendigkeit einer kapazitativen Erweiterung der räumlichen Infrastruktur. Das hierfür erforderliche Raumprogramm wird durch einen Erweiterungsneubau als auch durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude abgebildet. Die baulichen Maßnahmen erfolgen voraussichtlich im laufenden Schulbetrieb. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Der Neubau befindet sich noch in der PlanungsphAtriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenAUSGANGSSITUATION - GRUNDSTÜCK UND BESTANDSGEBÄUDE Das Bürogebäude Gustav-Stresemann-Ring 3 (das sogenannte Atrium-Haus) ist Eigentum der WVV Wiesbaden Holding GmbH. Seit 2010 sind sämtliche Büroflächen an die Juristische Fakultät der European Business School (EBS) vermietet. Für die Umnutzung zu Zwecken der Hochschule sind befristete Baugenehmigungen erteilt worden. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Umbauten vorgenommen. Das Mietverhältnis mit der EBS ist beendet. Die EBS ist Anfang 2025 ausgezogen. Das sogenannte "Atriumhaus" wurde in den Jahren 1993/94 als freistehendes Büro- und Verwaltungsgebäude in massiver Bauweise errichtet. Das Gebäude besitzt oberirdisch Abmessungen von ca. 55 m x 55 m und umfasst ein Garagengeschoss (Ebene 0) sowie drei Obergeschosse (Ebene 1-3). In den Jahren ab 2010 wurde das Gebäude im Rahmen einer befristeten Baugenehmigung teilweise als Hochschulstandort der European Business School genutzt. Diese Genehmigung ist inzwischen erloschen, sodass aktuell wieder die ursprüngliche Baugenehmigung für ein Bürogebäude aus dem Jahr 1994 maßgeblich ist. Im Rahmen eines Bauantrags ist nun eine Nutzungsänderung von einem Verwaltungsgebäude zu einem Bürogebäude mit Beratungscenter und Schulungsräumen vorgesehen. Während in den oberen Geschossen überwiegend Büroflächen vorgesehen sind, sollen im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss Beratungs- und Schulungsräume eingerichtet werden. Mit der geplanten Nutzungsstruktur sowie den brandschutzrelevanten Umbaumaßnahmen entstehen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, insbesondere an die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen. Die bestehenden Anlagen sind hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Leitungsführung sowie brandschutztechnischen Anforderungen zu überprüfen und an die neue Nutzung sowie an die geplante Aufteilung in Nutzungseinheiten anzupassen. Zur fachgerechten Planung, Bewertung des Bestands sowie zur Integration der erforderlichen Anpassungen in das Brandschutzkonzept ist daher die Beauftragung einer Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS), insbesondere für die Lüftungstechnik, erforderlich. KENNDATEN / ZAHLEN Das Atriumhaus Adresse: Gustav-Stresemann Ring 3, 65189 Wiesbaden Flurstücksdaten: Wiesbaden, Flur 53, Flurstück 64/71 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 + 8 mit Schwerpunkt auf der Erneuerung der Lüftungsanlage, Leistungsphasen 5-9 Grundleistungen sowie die Besonderen Leistungen gem. Vertragsentwurf (Anlage 02d) Besondere Leistungen: Sichtung und Prüfung der Bestandsunterlagen (LPH 5-6 vorbereitend relevant) • Sichtung und Bewertung der vorhandenen Bestandsunterlagen der Lüftungsanlagen hinsichtlich Vollständigkeit und Verwendbarkeit für die Planung • Abgleich der Unterlagen mit der örtlichen Bestandssituation (soweit zugänglich) • Berücksichtigung des Lüftungsgesuchs und des Brandschutzkonzepts • Prüfung der Einbausituation neuer Anlagenteile im Bestand auf Grundlage der vorhandenen Informationen • Planung der Demontage der bestehenden Lüftungsanlagen einschließlich Rückbauabschnitten und bauphasengerechter Umsetzung Ausschreibung & Vergabe (LPH 6-7) • Bestandsspezifische LV-Erstellung: Besondere Beschreibungen für Abbruch, Demontage und fachgerechte Entsorgung von Altanlagen. • Erarbeiten von Provisorien: Planung technischer Behelfsmaßnahmen, um den laufenden Betrieb während des Umbaus aufrechtzuerhalten. Bauüberwachung (LPH 8) • Koordination und Überwachung der technischen Schnittstellen im Rahmen der Bauausführung • Dokumentation der Bestandsanpassung: Festhalten von Abweichungen, die erst bei Öffnung der Bauteile erkennbar wurden Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen / optionalen Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz, Honorarerhöhung, ersparte Aufwendungen) herleiten. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2026 Beginn Vergaben LPH 6+7: ca. Februar 2027 Baubeginn: ca. März / April 2027 Fertigstellung: ca. November 2027VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Dornhan.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.