Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartTED
RV Projektdienstleistungen für strategische Themen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen eines Projekt Management Office (PMO) zur Unterstützung von Projekten. Das PMO stellt die methodische, organisatorische und operative Unterstützung der Projektleitung sicher und trägt zur Transparenz, Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung von Zeit-, Budget- und Leistungsziel...
Project Management, Procurement Consulting, Management Consulting
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen eines Projekt Management Office (PMO) zur Unterstützung von Projekten. Das PMO stellt die methodische, organisatorische und operative Unterstützung der Projektleitung sicher und trägt zur Transparenz, Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung von Zeit-, Budget- und Leistungsz...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- July 14, 2026
- Topic:
- Project Management
Tender description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen eines Projekt Management Office (PMO) zur Unterstützung von Projekten. Das PMO stellt die methodische, organisatorische und operative Unterstützung der Projektleitung sicher und trägt zur Transparenz, Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung von Zeit-, Budget- und Leistungszielen bei. Die Leistungen werden projektbezogen sowie ggf. projektübergreifend erbracht. Bezüglich der Details wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 22
RV Projektdienstleistungen für strategische Themen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen eines Projekt Management Office (PMO) zur Unterstützung von Projekten. Das PMO stellt die methodische, organisatorische und operative Unterstützung der Projektleitung sicher und trägt zur Transparenz, Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung von Zeit-, Budget- und Leistungszielen bei. Die Leistungen werden projektbezogen sowie ggf. projektübergreifend erbracht. Bezüglich der Details wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 28
RV Projektdienstleistungen für strategische Themen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen eines Projekt Management Office (PMO) zur Unterstützung von Projekten. Das PMO stellt die methodische, organisatorische und operative Unterstützung der Projektleitung sicher und trägt zur Transparenz, Qualitätssicherung sowie zur Einhaltung von Zeit-, Budget- und Leistungszielen bei. Die Leistungen werden projektbezogen sowie ggf. projektübergreifend erbracht. Bezüglich der Details wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen. - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenDeadline: Jul 09
Beschaffung von PMO-Fachkräften für das Projekt Management des Landes Hessen in Arbeitnehmerüberlassung
In der HZD werden zahlreiche Projekte und Programme durchgeführt. Dabei handelt es sich sowohl um interne, strategisch ausgerichtete, als auch um externe von Kunden beauftragte Projekte und Programme. In jedem Projekt gibt es Aufgaben, die ein gut funktionierendes PMO (Projekt Management Office) erforderlich machen. Über diese Rollen wird die Qualitätssicherung zu den Liefergegenständen im Projektmanagement gesteuert. Damit wird unter anderem gewährleistet, dass die Landesrichtlinien zur Projektarbeit eingehalten werden. Da jedoch das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Projekt-Fachkraft für koordinie-rende Aufgaben sowie die Steuerung von Klein- und Teilprojekten. PMO-Fachkräfte (Projekt Management Office) unterstützen das Projektmanagement oder das Programm-Management und die jeweiligen Projektteams. Als "PMO Fachkraft" sind im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten auszuführen: • Unterstützung der Projektleitung oder der PMO-Leitung • Ausarbeitung einer konkreten Projektbeschreibung mit Zielen, Risiken und Keyplayern • Pflege von Schnittstellen zu anderen Projekten • Unterstützung bei der Erstellung von Projektstrukturplan und Projektorganigramm • Unterstützung bei der Grobplanung von Kosten, Aufwänden und Terminen • Unterstützung bei der Anforderungsdefinition • Unterstützung bei der Erstellung eines Termin- und Aktivitätenplans • Unterstützung bei der Aufwands- und Ressourcenplanung • Unterstützung bei der Kommunikationsplanung • Unterstützung Qualitätssicherungs- und Dokumentationsplan • Statuserhebung (Ist-Daten und Prognosewerte) • Pflege von Steuerungsmaßnahmen • Controlling von QS- und Ergebnisdokumentationen • Pflege von Projektplänen unter Verwendung von MS-Project und Excel • Unterstützung bei Teilaufgaben eines Projektleiters bzw. Programmmanagers • Terminkoordination und Statusverfolgung • Protokollierung von Projektmeetings Für die genannten Tätigkeiten werden insbesondere die folgenden Anforderungen gestellt: • abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbare Ausbildung Zudem ist eine abgeschlossene Projektmanagement-Fortbildung gemäß mindestens einem der folgenden Zertifikate oder einem vergleichbaren Zertifikat erforderlich: • APMG PRINCE2 Foundation • GPM / IPMA Level D Zertifizierte/r Projektmanagement-Fachmann/Fachfrau (GPM) • PMI Certified Associate in Project Mgmt (CAPMSM) • SCRUM Foundation Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Gebieten besitzen: • Mindestens 12 Monate Berufserfahrung in IT-Projekten mit mindestens fünf Mitarbeitenden. • Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre. • Sehr gute Kenntnise der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachniveau C1). • Mind. drei Monate Erfahrung, anspruchsvollere Sachverhalte in Bezug auf die Tätigkeiten der PMO-Fachkraft mündlich und schriftlich Kolleginnen und Kollegen vermitteln zu können. • Hinreichende Lesefähigkeit in der englischen Sprache. Für Leiharbeitnehmer gelten in der Regel die unten aufgeführten Zeiten. Der Auftragnehmer wird in der HZD während deren Geschäftszeiten eingesetzt: • Mo. - Do.: 8:00 - 16:30 Uhr • Fr.: 8:00 - 15:00 Uhr Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Standort der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main. Abrufberechtigte der angebotenen Leistungen ist nur die HZD. Bezugsberechtigt sind die HZD und mit Zustimmung der HZD die FITKO. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - NBankHannoverDeadline: Aug 10
Externe Beratung Website
2 Zu erbringende Leistungen Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen, unabhängigen und technologieneutralen Beratungsdienstleisters zur fachlichen, methodischen und vergaberechtlichen Unterstützung der NBank bei der Konzeption, Vorbereitung und Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für die Auswahl und Implementierung einer zukunftsfähigen Content-Management- bzw. Digital-Experience-Plattform (CMS/DXP). Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. 2.1 Leistungsgegenstand Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Beratungsleistungen von der Konzeptionsphase inkl. strategischer Zielbildentwicklung und Erhebung von Spezifikationen und Anforderungen bis hin Vergabephase inkl. Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der Begleitung des Vergabeverfahrens. Ebenfalls Teil des Leistungsgegenstands ist die Unterstützung in der Implementierungsphase. Für den Gesamtumfang des Leistungsgegenstand (s. konkrete Arbeitspakete unter 2.2 Leistungsumfang) wird von einem Maximalaufwand von 45 PT ausgegangen. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer anforderungsgetriebenen, wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Auswahl eines geeigneten Systems sowie eines Umsetzungspartners und die erfolgreiche Umsetzung einer modernen digitalen Platt-form für die NBank. Es handelt sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern lediglich um eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Eine Eingliederung in die Organisationsstruktur der NBank auf Ebene der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht vorgesehen. 2.2 Leistungsumfang Der Leistungsgegenstand gliedert sich im Sinne des konkreten Leistungsumfangs in aufeinander aufbauende und inhaltlich verzahnte Arbeitspakete: Strategie- und Zielbildentwicklung - Analyse der strategischen Zielsetzung der NBank im Kontext Digitalisierung und Vertrieb - Entwicklung eines Zielbilds für eine integrierte Digital Experience Plattform (DXP) - Definition von Leitplanken, Zielarchitektur und relevanten Handlungsfeldern - Bewertung von Lösungsansätzen (z. B. Best-of-Breed vs. integrierte Plattform) Analyse und Konzeption der Customer Journey - Identifikation relevanter Nutzergruppen (z. B. Fördernehmende, Intermediäre, interne Nutzerinnen und Nutzer) - Aufnahme und Analyse bestehender Customer Journeys - Entwicklung von Soll-Journeys und priorisierten Use Cases - Identifikation von Optimierungs- und Automatisierungspotenzialen (inkl. KI-Einsatz) Anforderungserhebung und -spezifikation - Erhebung technischer Anforderungen (Architektur, Schnittstellen, Sicherheit, Betrieb) - Erhebung fachlicher und funktionaler Anforderungen (Redaktion, UX, Work-flows etc.) - Definition von Anforderungen an KI-gestützte Funktionen (z. B. Förderfinder, Suche, Chatbot, Automatisierung, Redaktionsunterstützung) - Erstellung eines strukturierten und priorisierten Anforderungskatalogs Planung und Budgetrahmen - Erstellung eines Fahrplans inkl. Meilensteinen - Definition der Organisation und Governance - Identifikation von Risiken und Ableitung von Gegenmaßnahmen - Erstellung einer Budget- und Aufwandsindikation für die Umsetzung Erstellung der Vergabeunterlagen - Unterstützung bei der Erstellung einer vergaberechtskonformen Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit Einkauf und Rechtsbereich der NBank - Unterstützung bei der Entwicklung einer Bewertungsmatrix inkl. Kriterien und Gewichtung - Unterstützung bei der Formulierung einer Empfehlung zur Losstruktur und Vorgehensweise im Vergabeverfahren - Unterstützung bei der formalen Vorbereitung des Verfahrens Begleitung des Vergabeverfahrens - Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen - Unterstützung bei der fachlichen Begleitung möglicher Bieterpräsentatio-nen/Pitches - Auswertung der Angebote anhand definierter Kriterien Begleitung der Implementierungsphase - Unterstützung der Projektsteuerung und Qualitätssicherung - Unterstützung im Abnahmemanagement und bei Testkonzeption/-koordination - Unterstützung bei der Migration bestehender Inhalte - Unterstützung/Begleitung der Anwendungs- und Change-Dokumentation - Unterstützung/Begleitung des Go-Live sowie der anschließenden Stabilisie-rungsphase Der Auftragnehmende stellt sicher, dass alle Leistungen in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen/Spezialistinnen und Spezialisten/Beauftragten der NBank erbracht werden. 2.4 Leistungszeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich im Q3 2026 und umfasst: Konzeptions- und Vergabephase: ca. 6 Monate anschließende Begleitung des Vergabeverfahrens: ca. 2 Monate Implementierungsbegleitung: ca. 8 - 10 Monate Die Gesamtprojektlaufzeit beträgt somit voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate. Ein detaillierter Projekt- und Zeitplan ist vom Auftragnehmenden zu Beginn des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu konkretisieren und fortzuschreiben. Der Schätzwert liegt bei 35 PT und die Höchstabnahmemenge bei 45 PT. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Vertrag endet, sobald die Höchstabnahmemenge erreicht ist. Der Vertrag hat eine 6 monatige Grundlaufzeit. Nach Ablauf dieser Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber ein einseitiges Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmenden per Mail mitgeteilt werden. Wird von dem Kündigungsrecht kein gebraucht gemacht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die oben angegebenen Projektphasen. Die jeweiligen Zeitangaben der einzelnen Projektphasen sind lediglich geschätzt und können ggf. kürzer oder länger ausfallen. 3 Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter Mit dem Angebot sollen die für den Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden (Leitung und ggf. Personal) unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Jede einzusetzende beratende Person muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Lebenslauf - Nachweis über mindestens 5 Jahre relevanter Berufserfahrung in Beratung und Projektmanagement zu Digital- oder CMS-/DXP-Projekten - Nachweis über mindestens 3 Jahre relevanter Berufserfahrung im Bereich Solution/DXP Architektur - Nachweis über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich UX-Beratung - Die einzusetzende beratende Person hat mindestens einmal einen öff. Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unterstützt Die vorgestellten Beraterinnen und Berater sind auch tatsächlich einzusetzen. Sollten andere Personen eingesetzt werden, weil einer der einzusetzenden Mitarbeitenden aus wichtigem Grund ausfällt (z.B. Tod, Kündigung, Krankheit) stellt der Auftragnehmende einen adäquaten Ersatz zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater müssen über gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen, wie die ausgefallene Person verfügen. Der Auftraggeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen als gleichwertig anzusehen sind. Die Qualifikation und Erfahrung sind durch eine formlose Eigenerklärung nachzuweisen. - GSE gGmbHEssenDeadline: Jun 29
GSE; Einführung einer HR-Software bei der GSE gGmbH
Die GSE gGmbH (Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen; nachfolgend "Auftraggeber") ist ein gemeinnütziges Unternehmen mit Sitz in Essen, das seit über 140 Jahren ein breites Spektrum sozialer Dienstleistungen erbringt. Als Gemeinschaftseinrichtung unter Trägerschaft der Stadt Essen sowie der großen Wohlfahrtsverbände engagiert sich der Auftraggeber für die Betreuung, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in besonderen Lebenslagen. Das Leistungsspektrum des Auftraggebers umfasst stationäre und ambulante Pflegeangebote für Seniorinnen und Senioren, differenzierte Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit psychischen Erkranken oder geistigen Behinderungen sowie vielfältigen Hilfen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Darüber hinaus betreibt der Auftraggeber an mehreren Standorten in Essen anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Mit rund 1.300 qualifizierten Mitarbeitenden in den verschiedenen sozialen Einrichtungen betreut der Auftraggeber aktuell etwa 1.200 Bewohnerinnen und Bewohner in seinen Pflege - und Betreuungseinrichtungen sowie rund 1.600 Menschen mit Behinderung in den Werkstätten. Die breite fachliche Aufstellung und die enge Vernetzung mit kommunalen und sozialen Partnern ermöglichen es dem Auftraggeber, individuell auf die Bedürfnisse der betreuten Menschen einzugehen und eine passgenaue, wertschätzende Unterstützung sicherzustellen. Der Auftraggeber verfolgt mit seiner Strategie "Jahr 2030" eine langfristige Vision zur umfassenden Modernisierung und Digitalisierung der internen Strukturen, Prozesse und technischen Systeme. Ziel ist es, alle Unternehmensbereiche in eine zukunftsfähige IT -Landschaft zu überführen. Diese strategische Ausrichtung bildet die Grundlage für eine leistungsstarke, transparente und serviceorientierte Organisation, die den steigenden fachlichen, gesetzlichen und technologischen Anforderungen nachhaltig gerecht wird. Ein zentrales Vorhaben im Rahmen dieser Digitalstrategie ist die Ablösung des derzeit eingesetzten ERP -Systems. Die aktuell genutzte SAP -Version, auf deren Basis die betriebswirtschaftlichen Prozesse der GSE abgebildet sind, ist zum Jahresende 2027 abgekündigt und stellt damit einen priorisierten Handlungsanlass dar. Die eingesetzten Module FI (Finanzbuchhaltung), CO (Controlling) sowie HCM (Human Capital Management / Personalwirtschaft) bilden wesentliche Funktionen im kaufmännischen und personalbezogenen Kernprozess der Organisation ab und sind tief in die organisatorischen Abläufe eingebettet. Im Rahmen der Neuausrichtung liegt der zentrale Fokus im HR-Bereich auf der Personalabrechnung als priorisiertem Kernprozess. Gleichzeitig verfolgt die GSE das Ziel, die neue HR-Lösung ganzheitlich zu betrachten und perspektivisch möglichst viele Personalprozesse in einem integrierten System abzubilden. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, die Personalverwaltung, das Bewerbermanagement, die Personalentwicklung sowie Funktionen der Weiterbildung. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz strebt der Auftraggeber an, bestehende "Satellitensysteme" im Bereich HR schrittweise zu reduzieren oder vollständig abzulösen. Ziel ist es, Medienbrüche zu vermeiden, redundante Datenhaltung zu beseitigen, die Datenqualität und -aktualität zu sichern und die Transparenz in sämtlichen HR-Prozessen zu erhöhen. Gleichzeitig wird durch eine konsistente Systemlandschaft die Grundlage geschaffen, aussagekräftige HR-Analysen und Personalkennzahlen bereitzustellen, die das Personalmanagement für die nachhaltige Unternehmensentwicklung einsetzen kann. Die notwendige Systemmigration im Bereich Personalmanagement ist somit nicht nur aus technologischer Sicht, sondern auch aus betriebsstrategischer Perspektive von hoher Bedeutung. Neben der Sicherstellung des Systembetriebs über 2027 hinaus eröffnet sich die Chance, im Zuge der Umstellung Prozesse zu standardisieren, die Benutzerfreundlichkeit zu steigern und die Integration mit weiteren IT-Komponenten zu verbessern. Die Auswahl und Einführung einer neuen ganzheitlichen HR-Lösung stellt daher eines der priorisierten Schlüsselprojekte innerhalb der strategischen Gesamtentwicklung des Auftraggebers bis 2030 dar. Konkretes Ziel des Projekts ist die Auswahl und Einführung einer ganzheitlichen, zukunftssicheren Personalmanagement-Software. Mit der neuen Lösung sollen die HR-Prozesse des Auftraggebers effizienter, transparenter und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Die Software unterstützt das Personalmanagement sowie weitere Beteiligte dabei, administrative Aufgaben zu automatisieren, die Datenqualität zu verbessern und strategische Entscheidungen auf einer fundierten Informationsbasis zu treffen. Im Mittelpunt steht die digitale Abbildung und Unterstützung sämtlicher Kernprozesse des Personalwesens. Durch die neue Lösung sollen bestehende Medienbrüche und redundante Datenhaltung vermieden, die Transparenz in den HR-Prozessen erhöht und auch die Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Anforderungen gewährleistet werden. Zudem eröffnet die zentrale Systemunterstützung die Möglichkeit, HR-Daten gezielt auszuwerten und damit die strategische Steuerung der Organisation zu verbessern. Die zentralen Ziele lassen sich übergreifend wie folgt zusammenfassen: 1. Einführung einer HR-Software 2. Digitale Unterstützung aller wesentlichen HR-Prozesse 3. Höhere Automatisierung von Routineaufgaben und Standardisierung von Prozessen 4. Steigerung von Transparenz, Datenqualität und Reporting -Möglichkeiten 5. Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Compliance 6. Unterstützung strategischer Unternehmenssteuerung durch fundierte Analysen und Kennzahlen 7. Etablierung eines strukturierten und effizienten Supportmodells Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. - LINK digital GmbHWürzburgDeadline: Aug 10
PEACE - Project Excellence & Advanced Collaboration Environment
Die LINK digital ist ein deutsches Unternehmen, das die Digitalisierung von Netzausbauprojekten für die Energiewende unterstützt. Sie ist eine gemeinsam gegründete Gesellschaft der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, LINK digital und TransnetBW und beschreibt sich selbst als „Digitalisierungspartner im Netzausbau“. Zielsetzung und Leistungsgegenstand Mit diesem Vergabeverfahren verfolgt LINK digital das Ziel, zwei leistungsfähige, sichere, skalierbare und kurzfristig einsetzbare Common Data Environment SaaS-Lösungen zu kontrahieren. Die auszuschreibenden Rahmenverträge sollen jeweils einen vergleichbaren Leistungsgegenstand abdecken und LINK digital sowie den Shareholdern ermöglichen, projektbezogene Bedarfe für CDE-Leistungen künftig flexibel, wettbewerblich und bedarfsgerecht über Mini-Competitions abzurufen. Im Mittelpunkt steht die Vergabe von zwei Rahmenverträgen an Anbieter, deren SaaS-Plattformen die geforderten Grundfunktionalitäten gemäß FB1 Core CDE (siehe Modulübersicht unten und weitere Spezifikationen innerhalb der Dokumente dieser Ausschreibung) innerhalb kürzester Zeit bereitstellen können. Beide Anbieter sollen nach Zuschlag in der Lage sein, ihre Plattformen so vorzubereiten, dass sie für spätere Abrufe im Rahmen von Mini-Competitions einsatz- und angebotsbereit sind. Die initiale Plattformbereitstellung dient damit insbesondere dazu, die grundsätzliche technische, funktionale, betriebliche und organisatorische Abrufbereitschaft der jeweiligen SaaS-Lösung herzustellen. PEACE gliedert sich logisch in mindestens vier Funktionsbereiche, die in Modulen zur Verfügung gestellt werden sollen: Core CDE (Dokumentenverwaltung) [FB1 als Bestandteil des Basispakets]: Dies ist der Kernbereich. Es gelten strengste Anforderungen an Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und formale Prüfprozesse, da die rechtliche Absicherung des Projekts gewährleistet werden muss. Gilt als „Single Source of Truth“ für alle lieferrelevanten und vertraglichen Dokumente. Dieser Bereich dient als revisionssicheres Archiv, steuert formale Prüfläufe und verwaltet den gesamten vertraglich relevanten Schriftverkehr (Claims / Correspondence) nachvollziehbar und manipulationssicher. Collaboration (Technische Zusammenarbeit & Koordination) [Modul – FB2]: Unterstützung der gemeinsamen Arbeit an Entwürfen („Work in Progress“). Ziel ist die direkte Integration von Office-Anwendungen, um die Bearbeitung im Browser zu ermöglichen und lokale Datenkopien (Schatten-IT) zu vermeiden. Dies bildet die interaktive Arbeitsumgebung für Planungsteams und Ingenieure. Hier findet die fachliche Abstimmung vor der formalen Freigabe statt. Dieser Bereich ersetzt unstrukturierte Ablagen (SharePoint/Fileserver) durch prozessgestützte Kollaboration an Plänen und Modellen. Site Management (Baumanagement & Feldprozesse) [Modul – FB3]: Dieser Bereich unterstützt die Bauüberwachung vor Ort. Es wird hier unterschieden zwischen operativen Aufgaben (Liste offener Punkte, Fotos), die schnell per App erfasst werden, und vertragsrechtlichen Vorgängen (Mangel nach VOB), die formal verwaltet werden müssen. Dieser Bereich liefert Werkzeuge zur Erfassung, Dokumentation und Steuerung des Baufortschritts und der Qualität. Der Fokus liegt auf einer hybriden Nutzung: Die schnelle Datenerfassung vor Ort (Mobil/Offline) und die detaillierte Nachbearbeitung und Berichterstellung im Baubüro (Desktop). Asset Information (Datenverknüpfung) [Modul – FB4]: PEACE muss in der Lage sein, Dokumente direkt mit den technischen Objekten (Assets) zu verknüpfen. Ziel ist es, nicht nur nach Dateinamen zu suchen, sondern vom Bauteil (z. B. Mast, Pumpe) direkt zu den zugehörigen Plänen und Handbüchern navigieren zu können. Dies bildet die Grundlage für das Betriebspersonal. Dieser Bereich unterstützt somit die Verwaltung der strukturgebenden Asset-Informationen. Hier wird definiert, was gebaut werden soll (Soll) und dokumentiert, was konkret verbaut wurde (Ist). Dieser Bereich sichert die Datenqualität für den späteren Betrieb, ohne die operative Betriebsführung abzubilden. Insgesamt liegt der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauphase. Volumenschätzung Das ohne Abrufverpflichtung ausgeschriebene Schätzvolumen der beiden zu vergabenden Rahmenverträge liegt bei ca. 80. Mio. EUR Lizenz-Volumen und zusätzlich ca. 5. Mio EUR Change-Volumen. - LINK digital GmbHWürzburg
PEACE - Project Excellence & Advanced Collaboration Environment
Die LINK digital ist ein deutsches Unternehmen, das die Digitalisierung von Netzausbauprojekten für die Energiewende unterstützt. Sie ist eine gemeinsam gegründete Gesellschaft der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, LINK digital und TransnetBW und beschreibt sich selbst als „Digitalisierungspartner im Netzausbau“. Zielsetzung und Leistungsgegenstand Mit diesem Vergabeverfahren verfolgt LINK digital das Ziel, zwei leistungsfähige, sichere, skalierbare und kurzfristig einsetzbare Common Data Environment SaaS-Lösungen zu kontrahieren. Die auszuschreibenden Rahmenverträge sollen jeweils einen vergleichbaren Leistungsgegenstand abdecken und LINK digital sowie den Shareholdern ermöglichen, projektbezogene Bedarfe für CDE-Leistungen künftig flexibel, wettbewerblich und bedarfsgerecht über Mini-Competitions abzurufen. Im Mittelpunkt steht die Vergabe von zwei Rahmenverträgen an Anbieter, deren SaaS-Plattformen die geforderten Grundfunktionalitäten gemäß FB1 Core CDE (siehe Modulübersicht unten und weitere Spezifikationen innerhalb der Dokumente dieser Ausschreibung) innerhalb kürzester Zeit bereitstellen können. Beide Anbieter sollen nach Zuschlag in der Lage sein, ihre Plattformen so vorzubereiten, dass sie für spätere Abrufe im Rahmen von Mini-Competitions einsatz- und angebotsbereit sind. Die initiale Plattformbereitstellung dient damit insbesondere dazu, die grundsätzliche technische, funktionale, betriebliche und organisatorische Abrufbereitschaft der jeweiligen SaaS-Lösung herzustellen. PEACE gliedert sich logisch in mindestens vier Funktionsbereiche, die in Modulen zur Verfügung gestellt werden sollen: Core CDE (Dokumentenverwaltung) [FB1 als Bestandteil des Basispakets]: Dies ist der Kernbereich. Es gelten strengste Anforderungen an Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und formale Prüfprozesse, da die rechtliche Absicherung des Projekts gewährleistet werden muss. Gilt als „Single Source of Truth“ für alle lieferrelevanten und vertraglichen Dokumente. Dieser Bereich dient als revisionssicheres Archiv, steuert formale Prüfläufe und verwaltet den gesamten vertraglich relevanten Schriftverkehr (Claims / Correspondence) nachvollziehbar und manipulationssicher. Collaboration (Technische Zusammenarbeit & Koordination) [Modul – FB2]: Unterstützung der gemeinsamen Arbeit an Entwürfen („Work in Progress“). Ziel ist die direkte Integration von Office-Anwendungen, um die Bearbeitung im Browser zu ermöglichen und lokale Datenkopien (Schatten-IT) zu vermeiden. Dies bildet die interaktive Arbeitsumgebung für Planungsteams und Ingenieure. Hier findet die fachliche Abstimmung vor der formalen Freigabe statt. Dieser Bereich ersetzt unstrukturierte Ablagen (SharePoint/Fileserver) durch prozessgestützte Kollaboration an Plänen und Modellen. Site Management (Baumanagement & Feldprozesse) [Modul – FB3]: Dieser Bereich unterstützt die Bauüberwachung vor Ort. Es wird hier unterschieden zwischen operativen Aufgaben (Liste offener Punkte, Fotos), die schnell per App erfasst werden, und vertragsrechtlichen Vorgängen (Mangel nach VOB), die formal verwaltet werden müssen. Dieser Bereich liefert Werkzeuge zur Erfassung, Dokumentation und Steuerung des Baufortschritts und der Qualität. Der Fokus liegt auf einer hybriden Nutzung: Die schnelle Datenerfassung vor Ort (Mobil/Offline) und die detaillierte Nachbearbeitung und Berichterstellung im Baubüro (Desktop). Asset Information (Datenverknüpfung) [Modul – FB4]: PEACE muss in der Lage sein, Dokumente direkt mit den technischen Objekten (Assets) zu verknüpfen. Ziel ist es, nicht nur nach Dateinamen zu suchen, sondern vom Bauteil (z. B. Mast, Pumpe) direkt zu den zugehörigen Plänen und Handbüchern navigieren zu können. Dies bildet die Grundlage für das Betriebspersonal. Dieser Bereich unterstützt somit die Verwaltung der strukturgebenden Asset-Informationen. Hier wird definiert, was gebaut werden soll (Soll) und dokumentiert, was konkret verbaut wurde (Ist). Dieser Bereich sichert die Datenqualität für den späteren Betrieb, ohne die operative Betriebsführung abzubilden. Insgesamt liegt der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauphase. Volumenschätzung Das ohne Abrufverpflichtung ausgeschriebene Schätzvolumen der beiden zu vergabenden Rahmenverträge liegt bei ca. 80. Mio. EUR Lizenz-Volumen und zusätzlich ca. 5. Mio EUR Change-Volumen. - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
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