Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst MannheimMannheim
Pflege, Lizenzen für media.muho-mannheim.de
Art der Leistung Pflege, Support inkl. Hotline und Customizing sowie Lizenzüberlassung für die Streamingplattform der Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Umfang der Leistung Los 1 umfasst Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Pflege, Support inkl. Hotline und Customizing in Form einer monatl. Service-P...
Cybersecurity, IT Support, Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- August 28, 2026
- Topic:
- Cybersecurity
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Art der Leistung Pflege, Support inkl. Hotline und Customizing sowie Lizenzüberlassung für die Streamingplattform der Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Umfang der Leistung Los 1 umfasst Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Pflege, Support inkl. Hotline und Customizing in Form einer monatl. Service-Pauschale), sowie Leistungen für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und Customizing, die nur nach optionalen Abruf durch den Auftraggeber erfolgen. Los 2 umfasst die Überlassung von Lizenzen für die Streaming-Server (Nimble Server, Transcoder und WMSPanel, sowie Plesk Web Admin Edition inkl. ImunifyAV). Die Verträge sind jeweils für 36 Monate mit zweimaliger optionaler um je 12 Monate Verlängerung zu schließen.
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Institut der Feuerwehr NRWMünsterDeadline: Sep 14Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur (Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.Bildungsmanagementsoftware
Institut der Feuerwehr NRWMünsterIm Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur (Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.Bildungsmanagementsoftware
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