Institut der Feuerwehr NRWMünsterTED
Bildungsmanagementsoftware
Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeif...
Software Development, IT Support, Software Licences, Document Management, System Integration
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Institut der Feuerwehr NRW
- Published:
- August 11, 2026
- Deadline:
- September 14, 2026
- Topic:
- Software Development
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Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur (Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.
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10Bildungsmanagementsoftware
Institut der Feuerwehr NRWMünsterIm Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur (Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.Bildungsmanagementsoftware
Institut der Feuerwehr NRWMünsterDeadline: Sep 14Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur (Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.Erstellung des Fachverfahrens MNSW
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)BonnDeadline: Aug 31Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 6 Jahren (72 Monaten) geschlossen. Für die Leistungen der Phase 1 zur Erstellung des MNSW-Systems 1.0 wird im Zuge der Zuschlagserteilung sowie parallel mit dem Abschluss des Rahmenvertrags ein initialer EVB-IT Systemvertrag zum MNSW-System 1.0 und ein zugehöriger initialer Sprint Nr. 1 MNSW-System 1.0 abgeschlossen. Für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Optionen) beträgt die Höchstabnahmemenge 10.195 Personentage bzw. 81.560 Personenstunden. Weitere Vergabeunterlagen, die vertrauliche oder sicherheitsrelevante Informationen enthalten, werden interessierten Unternehmen erst nach Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung (Anlage Verschwiegenheitserklärung Servicebeschreibung Betriebsplattform WisIT V3.0_TLP_AMBER) zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der weiteren Unterlagen erfolgt erst nach Eingang der unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung bei der Vergabestelle. Es wird darum gebeten, die ausgefüllte Anlage rechtzeitig zu übersenden, um eine fristgerechte Angebotsabgabe zu ermöglichen.Erstellung des Fachverfahrens MNSW
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)BonnDeadline: Aug 31Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 6 Jahren (72 Monaten) geschlossen. Für die Leistungen der Phase 1 zur Erstellung des MNSW-Systems 1.0 wird im Zuge der Zuschlagserteilung sowie parallel mit dem Abschluss des Rahmenvertrags ein initialer EVB-IT Systemvertrag zum MNSW-System 1.0 und ein zugehöriger initialer Sprint Nr. 1 MNSW-System 1.0 abgeschlossen. Für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Optionen) beträgt die Höchstabnahmemenge 10.195 Personentage bzw. 81.560 Personenstunden. Weitere Vergabeunterlagen, die vertrauliche oder sicherheitsrelevante Informationen enthalten, werden interessierten Unternehmen erst nach Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung (Anlage Verschwiegenheitserklärung Servicebeschreibung Betriebsplattform WisIT V3.0_TLP_AMBER) zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der weiteren Unterlagen erfolgt erst nach Eingang der unterzeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung bei der Vergabestelle. Es wird darum gebeten, die ausgefüllte Anlage rechtzeitig zu übersenden, um eine fristgerechte Angebotsabgabe zu ermöglichen.Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen RechtsStuttgartDeadline: Sep 02Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.Outputmanagement / KDF-Systeme
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHBad LippspringeDeadline: Jul 01Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App
Stadt Sandersdorf-BrehnaSandersdorf-BrehnaDeadline: Jul 16Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0017 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 (0) 3493 801-209 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App Menge und Umfang: Die Stadt Sandersdorf-Brehna beabsichtigt die Beschaffung einer Kitaverwaltungssoftware als Cloud-Dienst (SaaS) einschließlich Bereitstellung, Implementierung, Betrieb, Pflege, Support sowie erforderlicher Schulungsleistungen. Die Lösung soll insbesondere Module für die Kinder-, Beitrags- und Mitarbeiterverwaltung, Arbeitszeiterfassung sowie die Elternkommunikation per App umfassen. Weiterhin sind die Datenmigration aus dem bestehenden Altsystem sowie die Bereitstellung von Schnittstellen, insbesondere zur eingesetzten Buchhaltungssoftware, Bestandteil der Leistung. Der Produktivbetrieb der Anwendung ist für die Mitarbeiter- und Kinderverwaltung zum 01.01.2027 vorgesehen. Die Bereitstellung der Eltern-App ist zum 01.08.2027 vorgesehen. Ort der Leistung: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre ab Produktivbetrieb. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erfolgt. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e45189815-78511bb7c828ea28 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 16.07.2026 12:00 Ablauf der Bindefrist: 21.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe EVB-IT-Cloudvertrag, Besondere Vertragsbedingungen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1.1 Angaben zur Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber haben Angaben zu Identität und Existenz (u. a. Name, Anschrift, Rechtsform, Registereintragungen) durch Eigenerklärung nachzuweisen. Unterauftragnehmer nur auf gesonderte Anforderung, sofern diese nicht zugleich Eignungsleihgeber sind. 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB verwirklichen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Unterauftragnehmer nur auf gesonderte Anforderung, sofern diese nicht zugleich Eignungsleihgeber sind. 1.3 Unternehmensumsatz Der Bieter sowie etwaige Eignungsleihgeber haben den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung für die Geschäftsjahre 2023-2025 durch Eigenerklärung anzugeben. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) - Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) 1.4. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.5. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung). 1.7 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (Formblätter sind Bestandteil der Vergabeunterlagen) Bietergemeinschaften haben ihre Mitglieder sowie die vorgesehenen Leistungsteile anzugeben. Geplante Unteraufträge und Eignungsleihen sind einschließlich Umfang und Leistungsteilen durch Eigenerklärung darzustellen. 1.8 Haftpflichtversicherung (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter hat spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden von 1.000.000 EUR je Versicherungsfall nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Vorlage der Versicherungsnachweise auf Anforderung oder spätestens zum Vertragsbeginn. 1.9 Eigenerklärung gemäß TVergG LSA (Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) Der Bieter, die Bietergemeinschaft, etwaige Eignungsleihgeber sowie Unterauftragnehmer haben die Einhaltung der Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß TVergG LSA durch Eigenerklärung zu bestätigen. 1.10 Informationssicherheitszertifizierung Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die angebotene Cloud- bzw. Hostingumgebung ein Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard besteht. Der Nachweis kann insbesondere durch eine gültige ISO/IEC 27001-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Nachweis erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Zertifikate oder Bescheinigungen anzufordern. 1.11 Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (2020-2025) vergleichbare Leistungen zur Bereitstellung, Einführung oder Betreuung einer webbasierten Kita- oder Hortverwaltungssoftware für öffentliche oder freie Träger nachweisen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass Erfahrungen mit fachlichen und organisatorischen Anforderungen der Kindertagesbetreuung in Deutschland bestehen. Die Darstellung der Referenzen soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen: Verwaltung von Kinder- und Stammdaten, Beitragsverwaltung bzw. Kostenbeitragserhebung, Mitarbeiter- und Personaleinsatzverwaltung, Elternkommunikation, Berücksichtigung landesrechtlicher oder kommunaler Anforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung (z. B. KiFöG, Personalschlüssel oder vergleichbare Regelungen), sowie Art und Umfang der eingesetzten Lösung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Hierbei sind insbesondere Auftraggeber, Leistungszeitraum sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzbestätigungen anzufordern. Für reine Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen. Soweit Unterauftragnehmer zugleich als Eignungsleihgeber benannt werden, sind die Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmern ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit der Angebotsabgabe, neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung, in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie passen. Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Erklärungen und Nachweise erst vom Bestbieter nach Abschluss der Angebotswertung anzufordern. Die vorzulegenden Unterlagen sowie die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, zur Vermeidung von Verzögerungen auch nachrangige Bieter parallel zur Vorlage aufzufordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%) 15. Sonstiges: Software,IT-SystemdienstleistungenBeschaffung Lizenz sowie Unterstützungsleistungen für bestehende Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath)
Landkreis WittenbergLutherstadt WittenbergDeadline: Jul 14Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 51/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: +49 3491806-2830 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Erweiterung der bestehenden Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath) Beschaffung einer zusätzlichen Lizenz- sowie Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die bestehende RPA-Lösung von UiPath Menge und Umfang: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 1 auf 2 Robots mit Laufzeitanpassung an Erstlizenz, Laufzeit: 01.09.2026-14.01.2029) 20 h Dienstleistungskontingent optional: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 2 auf 3 Robots mit Laufzeitanpassung an bestehende Lizenzen, Laufzeit: 01.03.2027-14.01.2029) optional: 20 h Dienstleistungskontingent Ort der Leistung: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Leistungserbringung unverzüglich nach Zuschlagserteilung Ende der Ausführung bis spätestens 36. KW 2026 Vertragslaufzeit: entsprechend Leistungsbeschreibung Optionale Beauftragung und Ausführung bzgl. weiterer Lizenz sowie Dienstleistungskontingent entsprechend Leistungsbeschreibung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef4c26dc9-18ee29b54d446383 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 14.07.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 14.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : es gilt EVB-IT Rechnungslegung ausschließlich digital als PDF-Datei an den zentralen Rechnungseingang unter der E-Mail-Adresse: [email protected] weitere Hinweise entsprechend Pkt. 5 der Leistungsbeschreibung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Zum Nachweis der Eignung ist die Eignerklärung zur Eignung allg. mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten). Diese enthält folgende Angaben: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angaben zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder im AVPQ für die entsprechende Leistung. Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen: Nachweis des geforderten UiPath-Partnerstatus (Mindestanforderung: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven, offiziellen Partnerstatus des Herstellers UiPath (mindestens UiPath Registered Partner oder eine nachweisbar gleichwertige bzw. höhere Autorisierungsstufe des Herstellers, z. B. Gold oder Platinum) verfügen. Nachweis der personellen Qualifikation (Die Qualität der zu entwickelnden Automatisierungslösungen wird über personengebundene Mindestqualifikationen abgesichert. Mindestanforderung: Alle für die konkrete Leistungserbringung (insb. Prozessanalyse, Entwicklung, Testing) eingesetzten Berater und Entwickler müssen über ein gültiges Zertifikat als UiPath Certified Advanced RPA Developer oder eine nachweisbar gleichwertige, aktuelle und personengebundene Entwickler-Zertifizierung des Herstellers UiPath verfügen. Geforderter Nachweis: Die entsprechenden Zertifikatsnachweise (z. B. Kopie der Urkunde oder ein verifizierbarer Online-Verifizierungslink wie Credly) sind zwingend mit dem Angebot für alle vorgesehenen Schlüsselpersonen einzureichen. Es dürfen im gesamten Projektverlauf ausschließlich qualifizierte und für die ausgeschriebenen Leistungen geeignete Mitarbeitende eingesetzt werden. mind. 1 Referenz (Zum Nachweis seiner ausreichenden Erfahrung im öffentlich-rechtlichen Kontext hat der Bieter mit dem Angebot eine aussagekräftige Referenz über ein in den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) erfolgreich durchgeführtes oder laufendes Projekt einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenz: Gegenstand des Referenzprojektes ist die Konzeption, Entwicklung (Programmierung von Software-Robotern) und/oder die operative Betreuung einer RPA-Infrastruktur auf Basis der Softwareplattform UiPath. Der Auftraggeber des Referenzprojektes muss ein öffentlicher Auftraggeber sein. Die Projektsprache im Rahmen der Erbringung beim damaligen Referenzkunden sowie die dabei erstellte technische Dokumentation müssen in deutscher Sprache erfolgt sein. Die referenzierte Anwendung muss sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seit mindestens sechs Monaten im unterbrechungsfreien Produktivbetrieb befinden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei Problemen und Fragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Supportbedingungen werden in den EVB-IT-Verträgen geregelt. Die Supportsprache ist deutsch. Datenschutz: DSGVO-Konformität Die datenschutzrechtlichen, auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffenden Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden. (siehe Leistungsbeschreibung) Die IT-Grundschutzvorgaben müssen erfüllt und eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat sich am BSI-Grundschutz zu orientieren, der folgende Ziele verfolgt: Schutz vor Täuschung und Betrug; Absicherung von Prozessen und Workflows als Ganzes; Vermeiden von Programmierfehlern, die zu Schwachstellen führen; richtige Wahl und sicherer Einsatz von Technologie; Absicherung der auf der Systemplattform eingesetzten Software; Absicherung von Host und Netzwerk. Es muss regelmäßige aber auch anlassbezogene Patches geben, um den Stand der Technik halten zu können und Sicherheitslücken zu schließen und vorzubeugen sowie für Fehlerkorrekturen im Programmcode. Der Auftraggeber kann entsprechend § 41 UVgO fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, ist jedoch nicht verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen der Nachunternehmer vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung allg. bzw. Nachweis der Präqualifikation ggf. v.g. Eignungsnachweise, soweit diese Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen Weitere einzureichende Unterlagen und Erklärungen: Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen und Namen der/des Nachunternehmer/s (in Vergabeunterlagen enthalten) Von den Nachunternehmen des Bestbieters sind auf Verlangen der Vergabestelle zudem folgende Unterlagen und Erklärungen vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVerg LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA Vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n sind die auf Verlangen genannten Erklärungen und Nachweise verpflichtend nach Aufforderung elektronisch in Textform innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: - Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung einnehmen muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Software,IT-SystemdienstleistungenBeförderungsleistungen für den Schwimmunterricht im Schuljahr 2026/2027
Landratsamt HildburghausenWeimarDeadline: Jul 28Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: I-30/2-02-2026-0002 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Deutschland Telefonnummer: +49 3685-78183051 Telefaxnummer: +49 3685-78187000 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-hildburghausen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Personenbeförderungsleistungen für den Schwimmunterricht der Staatlichen Grundschulen des Landkreises Hildburghausen und des Staatlichen regionalen Förderzentrums Hildburghausen im Schuljahr 2026/2027 in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Menge und Umfang: Beförderung von (Grund-)Schülern und deren Betreuer zum Schwimmunterricht auf insgesamt 15 Routen (= Teillose) von div. (Grund-)Schulen im Landkreis Hildburghausen zum Werra-Sport- und Freizeitbad Hildburghausen und zurück in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.07.2027 gem. Leistungsbeschreibung Ort der Leistung: Landratsamt Hildburghausen Amt für Schulverwaltung 98646 Hildburghausen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: Maximale Anzahl an Losen: 15 Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 bis 15 gem. beiliegendem Leistungsverzeichnis (LV) 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 31.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 09.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), insbesondere der als Vertragsmuster beiliegende Beförderungsvertrag. Ergänzend gilt die VOL/B. Nachfolgeklausel gem. § 47 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB sowie § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a GWB: Für den Fall, dass der/die Auftragnehmer/in vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die in dem Vergabe- bzw. Ausschreibungsverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgeben haben, in der Reihenfolge des Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisses anzutragen, ohne das es hierfür der Durchführung eines nochmaligen (neuen) Vergabeverfahrens bedarf. Für die Beauftragung zusätzlicher und/oder abweichender Leistungen gilt § 47 Abs. 2 UVgO. Im Übrigen gilt § 2 VOL/B. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f134e0f62-19ece32ba32b29ee 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 28.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Entfällt. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. des den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügten Beförderungsvertrags. Ergänzend gilt § 17 VOL/B. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Bewerber und Bieter haben im Hinblick auf deren Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Angaben gem. Formblatt 124 LD VHB (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) zu machen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter: https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4575_1.PDF?1644815397 Als vorläufiger Nachweis wird darüber hinaus auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE benannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen (i. S. v. nachzureichen) sind. Anstatt einer Eigenerklärung kann der Nachweis von präqualifizierten Bietern auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. der durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden, wenn die dort hinterlegten Angaben und Nachweise den in diesem Verfahren gestellten (Eignungs-)Anforderungen genügen. In diesem Fall ist mit dem Angebot die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer zu dem amtlichen Verzeichnis anzugeben. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Bieter hat seinem Angebot zudem das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis befüllt mit seinen Preisangaben beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen: Angebotsformblatt mit Erklärung zum Bieter Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend) Erklärung zu Nachunternehmerleistungen und Eignungsleihe (falls zutreffend) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen nach dem MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG, LkSG und GWB sowie die Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG Eigenerklärung für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister Erklärung zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen nach ThürVgG (EVB ThürVgG) jeweils gem. den Vergabeunterlagen beigefügter/n Datei/Formblatts. Die verlangten Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung fehlende Unterlagen nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, wenn die dort hinterlegten Erklärungen und Nachweise den gestellten (Eignungs-)Anforderungen entsprechen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form unter dem angegebenen Link auf www.evergabe.de zum Download bereitgestellt (vgl. Ziffer 9). Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform (www.evergabe.de) sowie die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (AI-Bietercockpit). Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen in ihrem Postfach des Vergabeportals hinterlegt sind. Eine postschriftliche Abforderung der Vergabeunterlagen bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle ist nicht möglich; eine postschriftliche Angebotsabgabe bei der unter Buchstabe a) benannten Stelle nicht zulässig (§ 38 Abs. 1 UVgO). Bewerber bzw. Bieter erklären sich mit ihrer Registrierung auf der Vergabeplattform auch bereit bzw. verpflichten sich im Falle einer Verfahrensteilnahme, etwaige Anhänge zu den von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail-Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung, die Benachrichtigungen auf dem Portal einzusehen bzw. auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter/Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Im Übrigen steht die Bezeichnung "(Vergabe-)Portal" oder "(Vergabe-)Plattform" einer vom Anbieter für Kommunikationszwecke bereitgestellten Anwendungssoftware (Bieter-Client) gleich. Im Übrigen gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Hinweise und Bedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform "eVergabe.de". Angebote werden nur berücksichtigt, wenn diese in elektronischer Form ordnungs- und fristgemäß über den Bieter-Client (AI Bietercockpit) der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe.de) über die Funktion "Angebot abgeben" eingereicht werden; die den Vergabeunterlagen beigefügten "Hinweise bei E-Vergabe" (vgl. Formblatt 211-1) bitten wir zu beachten. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung sowie in Schriftform direkt oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung in Textform (§ 126b BGB) beifügen, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen (siehe Formblatt "Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG"). Bieter haben sich mittels einer den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung mit der Abgabe eines Angebots zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG zu verpflichten. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und im Übrigen einzusehen unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen Es können nur Angebote gewertet werden, welchen die vorbenannte Eigenerklärung beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG). Lehrmittel/ Bücher/ Druckerzeugnisse,Transporte (Personen)K 7936 Kohren-Sahlis Beseitigung Straßenschäden
Landratsamt Landkreis LeipzigBornaDeadline: Jul 27Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1166 Faxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: K 7936 Kohren-Sahlis f) Art und : : Einbau eines bewehrten Erdkörpers einschließlich dazugehöriger Erdarbeiten sowie Wiederherstellung des Untergrunds, der Asphaltschichten, des Banketts sowie der Fahrbahnmarkierung : Einbau eines bewehrten Erdkörpers einschließlich dazugehöriger Erdarbeiten sowie Wiederherstellung des Untergrunds, der Asphaltschichten, des Banketts sowie der Fahrbahnmarkierung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: entfällt Zweck des Auftrags: entfällt h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.09.2026 Ende: 23.10.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 27.07.2026 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 21.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 27.07.2026 um: 11:00 Uhr Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, 04552 Borna Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: - entfällt u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Mit dem Angebot sind vorzulegende Unterlagen: Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, sofern notwendig Preisermittlungsgrundlagen Formblatt 221/222 Baustoffverzeichnis Erklärung Mindestlohn Leistungsbezogene Unterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis der Präqualifikation (Mindestanforderungen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angaben zu Arbeitskräften Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle sind vorzulegen: Eignungsnachweise der Bieter gemäß VOB/A § 6a, (2) Der Nachweis umfasst die folgenden Angaben: 1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, 3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, 5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Sonstige Unterlagen: Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise Urkalkulation Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Sonstige Angaben Unterhalb 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer Nachprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.07.2026 24:00 Uhr Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a VOB/A. Die erstmalige und vorbehaltene Anforderung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt mittels angemessener Frist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 VOB/A, 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber gemäß § 22 VOB/A vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Straßenbau
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