Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan
Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rammelsbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der Pfalzgas GmbH, Frankenthal (Pfalz) für d...
Energy Supply
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- Tender
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- Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan
- Published:
- September 02, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rammelsbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der Pfalzgas GmbH, Frankenthal (Pfalz) für das Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet zum 20.08.2028 endet. Der Neuabschluss des Konzessionsvertrages ist gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG, für die Dauer von maximal 20 Jahren vorgesehen. Die Frist zur Abgabe von Interessensbekundungen gemäß § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG wird festgesetzt auf 3 Monate ab dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Nach dieser Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Interessensbekundungen qualifizierter Unternehmen an einem neuen Gas-Konzessionsvertrag mit der Ortsgemeinde Rammelsbach müssen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan Verwaltungsstandort Altenglan Marktplatz 1 66869 Kusel in einem verschlossenen und mit „Interessensbekundung Gaskonzessionsvertrag Rammelsbach“ gekennzeichneten Umschlag, eingehen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach, gem. § 46 Abs.3 EnWG, liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, am Standort Altenglan, Zimmer A/OG-14 für potentielle Interessenten zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06381-6080-310 oder unter der Durchwahl -325) innerhalb der Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan (Montag - Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:30 - 12:00, Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr, und Freitag 08:30 - 12:00). Die Ortsgemeinde Rammelsbach weist darauf hin, dass die durch Einsicht zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zweck der Interessensbekundung an der Konzession verw
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Verbandsgemeinde Lingenfeld für Ortsgemeinde SchwegenheimBekanntmachung der Gemeinde Schwegenheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Gasversorgung zum 16.12.2028 Die Gemeinde Schwegenheim macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Konzessionsnehmer zum 16.12.2028 auslaufen wird. Die Gemeinde Schwegenheim beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Schwegenheim haben, sind aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 01.12.2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung“, schriftlich einzureichen. Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Ortsgemeinde Schwegenheim Hauptstraße 60 67360 Lingenfeld Verspätete Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig. Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld unter: [email protected] angefordert werden. Schwegenheim, 18.08.2026 Bürgermeister Andreas WeberBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ortsgemeinde RodenbachRodenbachBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rodenbach macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der mit der Pfalzgas GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Ortsgemeinde am 31.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einem hierzu befähigten Unternehmen erneut qualifizierte Wegenutzungsrechte im Rahmen eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren einzuräumen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Rodenbach haben, werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rodenbach vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, diese vertreten durch den Bürgermeister Ralf Schwarm Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach ihr Interesse zu bekunden. Es handelt sich hierbei um die Bekanntmachung des Vertragsendes und die Aufforderung zur Interessenbekundung. Ein Kriterienkatalog oder finale Vergabeunterlagen werden mit dieser Bekanntmachung noch nicht zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist erhalten alle Unternehmen, die frist- und formgerecht ihr Interesse bekundet haben, zeitgleich die weiteren Verfahrensbriefe und Unterlagen zur Angebotsabgabe. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation gemäß § 46a EnWG, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, wurden vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt (Stand: 31.12.2025). Die Daten können von den Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Herrn Matthias Bachmann Rummelstr. 15 67685 Weilerbach E-Mail: matthias.bachmann@Bekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für verschiedene Ortsteile gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten
Gemeinde KirchzartenKirchzartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen von Konzessionsverträgen (Strom und Gas) in der Gemeinde Kirchzarten Die Gemeinde Kirchzarten, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Verträge mit der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-/ und Gasversorgung im Gemeindegebiet am 31.12.2028 enden. Die Gemeinde Kirchzarten beabsichtigt, je einen neuen Vertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Kirchzarten Verfahrensbeauftragter: Dorian Vedder Talvogteistr. 12 79199 Kirchzarten einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Kirchzarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Versorgungsnetze im Sinne des § 46 a EnWG, die für eine Bewertung des jeweiligen Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensbeauftragte Stelle der Gemeinde Kirchzarten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensbeauftragten Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des jeweiligen KBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Konzessionsvertrag (Strom)
Gemeinde LangenbachLangenbachBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Langenbach, Landkreis Freising, Freistaat Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bekannt, dass der mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG geschlossene Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie für die Ortsteile Oberhummel, Niederhummel, Windham und Asenkofen sowie für das Gewerbegebiet an der FS 13 zum 30.09.2028 endet. Unternehmen, die am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages für das genannte Versorgungsgebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Bewerbung innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, beziehungsweise unter [email protected] einzureichen. Die der Gemeinde Langenbach vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) übermittelten Informationen zur technischen und wirtschaftlichen Situation des Netzes, die für die Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages relevant sind, können schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, beziehungsweise unter [email protected] angefordert werden. Voraussetzung für die Herausgabe dieser Daten ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. Walter Schmidt Erster BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde LangenwetzendorfBekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Langenwetzendorf mit 3.988 Einwohnern (Stand: 01.07.2026) und einer Gebietsfläche von rund 58 km2 gibt bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG für die Stromversorgung in der Gemeinde Langenwetzendorf am 31. März 2030 endet. Die Kommune beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet Langenwetzendorf i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Gemeinde Langenwetzendorf, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrags erforderlich sind, können bei der Gemeinde Langenwetzendorf, Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf, Bürgermeister Kai Dittmann, Tel. 036625 5200 zu den Öffnungszeiten Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen bzw. angefordert werden. Die Kommune weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags verwendet werden dürfen. Hierzu muss eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Gemeinde Langenwetzendorf interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Langenwetzendorf Bürgermeister Kai DittmaBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Gaskonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen BadurBekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt NidderauBekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Nidderau macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Stadt Nidderau und der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG), Friedberg (Hessen), für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen am 31.08.2028 endet. Die Stadt Nidderau beabsichtigt, für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Versorgte Einwohnerzahl: 6.211 (Stand: 30.06.2026) Versorgte Fläche: 8,19 km2 Gesamtfläche: 46,73 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 31.12.2026 bei der Stadt Nidderau Am Steinweg 1 61130 Nidderau einzureichen. Der Umschlag ist deutlich in Blockschrift mit „Interessenbekundung Stromkonzession“ zu kennzeichnen. Verspätet eingehende Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes werden auf Nachfrage bei der vorgenannten Stelle gegen Abgabe einer rechtsverbindlich vom Interessenten unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Rügeobliegenheit, Präklusion und Einlegung von Rechtsmitteln wird auf § 47 EnWG verwiesen. Nidderau, 27.08.2026 Der Magistrat der Stadt Nidderau Andreas Bär Bürgermeister Rainer Vogel Erster Stadtrat
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