Universitätsstadt MarburgMarburgTED
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestri...
Architecture, Landscape Architecture
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Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bes...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Universitätsstadt Marburg
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- August 17, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. ///
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10- Universitätsstadt MarburgMarburgDeadline: Aug 17
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Universitätsstadt MarburgMarburg
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Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Stadt SalzgitterSalzgitterDeadline: Aug 28
Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbebauung Salzgitter Marienbruch
Der Wettbewerb wird als offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Aufgabenstellung Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Eine Rechtsform eventueller Arbeitsgemeinschaften wird nicht vorgegeben. - Stadt Rheinfelden (Baden), Körperschaft des öffentlichen RechtsRheinfelden (Baden)
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung des/der Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen und die Freianlagenplanung des Schulhofs. Zusätzlicher Ideenteil für eine skizzenhafte Freiflächengestaltung.
Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Die Hebelschule ist eine konventionelle und inklusive Grundschule. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Erweiterung des Schulstandorts mit einem oder mehreren Neu-bau(ten) und die Außenraumgestaltung aufzeigen. Ziel ist es die unterschiedlichen Nutzungsbereiche, die künftig auf dem Areal untergebracht werden, aufeinander abzustimmen. Bei der Gesamtkonzeption ist darauf zu achten, dass die Gebäude eine wahrnehmbare und funktionale Einheit bilden, die durch kurze Wege verbunden sind und Raumbereiche geclustert werden. Der Außenraum der Grundschule soll ein Ort des Aufenthalts und Treffens für die Schülerinnen und Schüler werden und weiterhin auch für die Bewohner*innen Nollingens zugänglich sein. Fachpreisrichter*innen: Daniel Wentzlaff (Vorsitz), Architekt, Nissen Wentzlaff Studio, Basel-CH | Bärbel Hoffmann, Freie Architektin, Stuttgart | Florian Hagmüller, Architekt, Schaudt Architekten, Konstanz | Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, AG Freiraum, Freiburg | Christiane Ripka, Stadtplanerin, Leitung Stadtbauamt || Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin, Schreiber-plan GmbH, Stuttgart | Marc Lösch, Architekt, K9 Architekten, Freiburg || Sachpreisrichter*innen: Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister, Stadt Rheinfelden (Baden) | Sigrid Senger, Rektorin Hebelschule, Stadt Rheinfelden (Baden) (bzw. Nachfolge) | Hanspeter Schuler, Leitung Hauptamt, Stadt Rheinfelden (Baden) | Werner Wohner, Leitung Gebäudemanagement, Stadt Rheinfelden (Baden) || Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: Sven Irmscher, Gebäudemanagement, Leitung Technische Abteilung, Stadt Rheinfelden (Baden) | Vanessa Hünerli, Hauptamt, Leitung Abteilung Schulen, Sport, Stadt Rheinfelden (Baden) Preise und Bearbeitungshonorar: Bearbeitungshonorar je Arbeitsgemeinschaft: 3.800,00 € (= 38.000,00 €, netto) | Preisgeld: 50.000,00 € (netto) | Aufteilung: 1. Preis: 22.500,00 €, 2. Preis: 15.000,00 €, 3. Preis: 10.000,00 €, Anerkennung: 2.500,00 € | Das Bearbeitungshonorar und Preisgeld verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung des Preisgelds vorbehalten. Ebenso befindet das Preisgericht über freiwerdendes Bearbeitungshonorar. Die Bewertung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand transparenter Kriterien gemäß Auslobung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freian-lage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HO-AI beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträger*innen über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI für Objektplanung Hochbau und Freianlagen mindestens bis jeweils zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht und vorbehaltlich der geopolitischen, wirtschaftlichen Lage. Die Verfasser*innen der ausgewählten Arbeiten erhalten nach der Jurysitzung und Abgabe des Angebots Gelegenheit, ihre Arbeiten bei den Verhandlungsgesprächen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Diese Präsentation ist bereits Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VgV. Im Anschluss an das erfolgreiche Vergabeverfahren gem. VgV wird die Ausloberin den/die Landschaftsarchitekt*in mit den Leistungen der Freianlagen und das Architekturbüro mit den die Leistungen der Objektplanung Gebäude, gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung separat beauftragen. Die Abgrenzung der Leistungsbereiche Hochbau und Freianlagen erfolgt auf Basis des zu beauftragenden Entwurfs. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, die Freianlagenplanung zu einem späteren Zeit-punkt zu beauftragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Bei passendem Erstangebot behält sich die Ausloberin vor, keine Verhandlungsgespräche durchzuführen. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist vorgesehen die Gewerke (Tragwerksplanung, HLS, Bauphysik, Elektrotechnik und Brandschutz) an ein Generalunternehmen zu vergeben. - Stadt NordenNorden
Freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Doornkaat-Gelände"
Die Stadt Norden beabsichtigt, für das zentral gelegene und derzeit überwiegend brachliegende Doornkaat-Gelände einen kombinierten freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Ziel ist es, qualitätsvolle Planungsvorschläge für die Entwicklung eines neuen, identitätsstiftenden Stadtquartiers zu erhalten, die sowohl den historischen Bestand respektiert als auch zukunftsorientierte Nutzungsperspektiven bieten. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ein zusammenhängendes Gebäude- und Flächenkonvolut im innerstädtischen Bereich der Stadt Norden, das sich über Teile von zwei benachbarten förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erstreckt. Das Areal war über viele Jahrzehnte primär industriell genutzt (u. a. durch die Doornkaat-Brennerei) und weist heute erhebliche städtebauliche Potenziale auf - zugleich ist es mit besonderen Herausforderungen im Hinblick auf Altbestand, Bodenbeschaffenheit, Denkmalschutz und Nachbarschaften verbunden. Mit dem Wettbewerb soll eine ganzheitliche und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für das Doornkaat-Gelände erarbeitet werden. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus: die Revitalisierung des historischen Doornkaat- Erbes unter Einbeziehung denkmalgeschützter Bestandsgebäude, die Entwicklung eines hochwertigen, gemischt genutzten Quartiers mit vielfältigen Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Freizeitangeboten, ein gestalterisch anspruchsvolles und funktional schlüssiges Freiraumkonzept, das das gesamte Quartier strukturell und atmosphärisch verbindet, die Integration von klimawirksamen, ökologisch nachhaltigen Lösungen, die städtebauliche Einbindung in das umliegende Stadtgefüge. Beide Teilbereiche - Freiraum und Städtebau - sollen integriert und gleichrangig (ist zu hinterfragen, da der wesentliche umfangreichere und vor allem ja zu realisierende Bereich die Freiraumplanung betrifft) betrachtet werden. Eine funktionale und gestalterische Verknüpfung ist zentraler Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Transformation des Doornkaat-Geländes ist ein zentrales Schlüsselprojekt der Stadt Norden im Rahmen ihrer integrierten Stadtentwicklung. Mit dem Wettbewerb soll eine planerische Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, die vorhandenen Potenziale des Standorts zu heben, neue Impulse für die Innenstadtentwicklung zu setzen und die stadträumliche Identität nachhaltig zu stärken. ||||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichter: Herr Prof. Dr. Bochnig, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Droste, Architekt; Herr Terfrüchte, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Rohler, Landschaftsarchitekt; Herr Blatt, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichter: Herr Dr. Meyer, Stadtplaner; Herr Prof. Sachse, Landschaftsarchitekt | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Herr Eiben, Bürgermeister; Herr Pohl, Stadtbaurat, Frau van Gerpen, Vorsitzende Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Fischer-Joost, Mitglied Bau-und Sanierungsausschuss | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Herr Wiebersiek, Stellv. Bürgermeister; Herr Aukskel, erster Stadtrat; Herr Görlich, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Bruns, Fachdienstleiter Stadtentwicklung; Herr Böhmer, Fachdienst Stadtentwicklung; Herr Wallow, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heuer, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heckrodt, beratendes Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss ||||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 82.200,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 und dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Aufteilung der Preissumme ist vom Preisgericht wie folgt beschlossen worden: 1. Preis: 47.500,00 €; 2. Preis: 0,00 €; 3. Preis: 26.400,00 € Anerkennungen: 8.300,00 €. - Gemeinde WehrheimWehrheim
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. - Gemeinde WehrheimWehrheim
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. - Stadt OberhausenOberhausen
Stadt Oberhausen | Umgestaltung des Osterfelder Zentrums | Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen und Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerberinnen und Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen etc., von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern. - Magistrat der Universitätsstadt MarburgMarburg
Marburg Hauptwege Oberstadt | Wettbewerbsergebnisse
KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: Zur Auswahl der Teilnehmenden ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Es werden Landschaftsarchitekt*innen, gesucht, die Erfahrung in der Planung von zentralen Freiräumen mit der Aufgabe in Marburg vergleichbarer Komplexität haben. Nachzuweisen ist mindestens eine Planung oder Realisierung von einem entsprechenden innerstädtischen freiräumlichen Projekt (Mindestgröße 0,3 ha) in den letzten 10 Jahren (Planung und Realisierung und/oder Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung). Voraussetzung ist, dass die Projektleitung durch die sich Bewerbenden erfolgt ist. Die Referenzleistung kann von den sich Bewerbenden auch in einem anderen Büro (z. B. als leitende Mitarbeiter*In) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird. Zur Teilnehmendenauswahl werden die Teilnahmeanträge gemäß § 3 (3) RPW 2013 geprüft und ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen, werden teilnehmende Büros bzw. Bewerbergemeinschaften ausgelost. Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag einzutragen bzw. ihm als Anlage beizufügen. Der Teilnahmeantrag ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Aus Bewerbungen ausgewählte Teilnehmer*innen dürfen sich keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser*in). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. ___________________________________________________________________________ BEWERBUNGSUNTERLAGEN: 1. Ausgefüllter Teilnahmeantrag (digital auszufüllen auf der kostenlosen Plattform https://www.dtvp.de, im Projektraum "A308-I: Marburg Hauptwege Oberstadt - Bewerbungsphase" unter dem Reiter Teilnahmeanträge, (Link s.o.) inkl. Anlagen 2. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der Kammerurkunde oder Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist) 3. DARSTELLUNG VON EINEM REFERENZPROJEKT pro Einzelbewerber*in / Bewerbergemeinschaft (innerstädtische freiräumliche Projekte vergleichbarer Komplexität, mind. 0,3 ha, nicht älter als 10 Jahre, Referenzblatt DIN A3, Realisiertes Projekt und/oder Wettbewerbserfolg) Das Referenzblatt muss folgende Angaben enthalten (darzustellen auf max. 1 DIN A3 Querformat): Projektname, Projektort, Projektgroße (Angabe in ha), Planungs- und ggf. Realisierungszeitraum (mit Angabe von Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Darstellung der Planung in Plan, Bild und Text. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Die Zahl der Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf eine Teilnehmerzahl von max. 12 Büros begrenzt. In Abstimmung mit der Ausloberin werden vier Büros gesetzt, welche ebenfalls die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen müssen. Teilnahmeanträge und zugehörige Unterlagen wie auch die Wettbewerbsbeiträge werden nicht zurückgesandt. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Im Fall einer Absage von Teilnehmenden können aus den Teilnahmebewerber*innen bis zum Versand der Auslobung Nachrücker*innen eingeladen werden. Der Teilnahmeantrag und die Bewerbungsunterlagen sind digital über die kostenlose Vergabeplattform DTVP im Projektraum "A308-I: Marburg Hauptwege Oberstadt - Bewerbungsphase" (Link s.o.) unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" auszufüllen und einzureichen. Dafür ist die kostenlose Installation des "cosinex Bietertools" erforderlich, womit die Projektdatei des Teilnahmeantrages heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform oder die Zusendung per E-Mail ist nicht zugelassen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist der Bewerbende verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. FRISTEN (VORLÄUFIG): Ausgabe der Auslobung: 15.12.25 Frist zum Eingang der Rückfragen: 12.01.26 Rückfragenkolloquium: 20.01.26 Abgabefrist der Wettbewerbsbeiträge: 10.04.26 Preisgerichtssitzung: 10.06.26 - Magistrat der Universitätsstadt MarburgMarburg
Marburg Hauptwege Oberstadt | Wettbewerbsergebnisse
KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: Zur Auswahl der Teilnehmenden ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Es werden Landschaftsarchitekt*innen, gesucht, die Erfahrung in der Planung von zentralen Freiräumen mit der Aufgabe in Marburg vergleichbarer Komplexität haben. Nachzuweisen ist mindestens eine Planung oder Realisierung von einem entsprechenden innerstädtischen freiräumlichen Projekt (Mindestgröße 0,3 ha) in den letzten 10 Jahren (Planung und Realisierung und/oder Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung). Voraussetzung ist, dass die Projektleitung durch die sich Bewerbenden erfolgt ist. Die Referenzleistung kann von den sich Bewerbenden auch in einem anderen Büro (z. B. als leitende Mitarbeiter*In) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird. Zur Teilnehmendenauswahl werden die Teilnahmeanträge gemäß § 3 (3) RPW 2013 geprüft und ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen, werden teilnehmende Büros bzw. Bewerbergemeinschaften ausgelost. Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag einzutragen bzw. ihm als Anlage beizufügen. Der Teilnahmeantrag ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Aus Bewerbungen ausgewählte Teilnehmer*innen dürfen sich keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser*in). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. ___________________________________________________________________________ BEWERBUNGSUNTERLAGEN: 1. Ausgefüllter Teilnahmeantrag (digital auszufüllen auf der kostenlosen Plattform https://www.dtvp.de, im Projektraum "A308-I: Marburg Hauptwege Oberstadt - Bewerbungsphase" unter dem Reiter Teilnahmeanträge, (Link s.o.) inkl. Anlagen 2. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der Kammerurkunde oder Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist) 3. DARSTELLUNG VON EINEM REFERENZPROJEKT pro Einzelbewerber*in / Bewerbergemeinschaft (innerstädtische freiräumliche Projekte vergleichbarer Komplexität, mind. 0,3 ha, nicht älter als 10 Jahre, Referenzblatt DIN A3, Realisiertes Projekt und/oder Wettbewerbserfolg) Das Referenzblatt muss folgende Angaben enthalten (darzustellen auf max. 1 DIN A3 Querformat): Projektname, Projektort, Projektgroße (Angabe in ha), Planungs- und ggf. Realisierungszeitraum (mit Angabe von Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Darstellung der Planung in Plan, Bild und Text. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Die Zahl der Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf eine Teilnehmerzahl von max. 12 Büros begrenzt. In Abstimmung mit der Ausloberin werden vier Büros gesetzt, welche ebenfalls die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen müssen. Teilnahmeanträge und zugehörige Unterlagen wie auch die Wettbewerbsbeiträge werden nicht zurückgesandt. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Im Fall einer Absage von Teilnehmenden können aus den Teilnahmebewerber*innen bis zum Versand der Auslobung Nachrücker*innen eingeladen werden. Der Teilnahmeantrag und die Bewerbungsunterlagen sind digital über die kostenlose Vergabeplattform DTVP im Projektraum "A308-I: Marburg Hauptwege Oberstadt - Bewerbungsphase" (Link s.o.) unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" auszufüllen und einzureichen. Dafür ist die kostenlose Installation des "cosinex Bietertools" erforderlich, womit die Projektdatei des Teilnahmeantrages heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform oder die Zusendung per E-Mail ist nicht zugelassen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist der Bewerbende verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. FRISTEN (VORLÄUFIG): Ausgabe der Auslobung: 15.12.25 Frist zum Eingang der Rückfragen: 12.01.26 Rückfragenkolloquium: 20.01.26 Abgabefrist der Wettbewerbsbeiträge: 10.04.26 Preisgerichtssitzung: 10.06.26
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