Stadt Bad Kreuznach vertreten durch die Stadtverwaltung Bad KreuznachBad KreuznachTED
Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neubau KiTa im Ellenfeld"
Inhalt des Wettbewerbs ist die Planung einer siebengruppigen Kindertagesstätte auf einem im Eigentum der Ausloberin befindlichen städtischen Grundstück „im Ellenfeld“ sowie die Neugestaltung der zugehörigen Freianlagen. In einem Ideenteil sollen Konzepte für eine optimierte Erschließung des Grundstücks über öffentliche Verkehrsflächen ent...
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- Stadt Bad Kreuznach vertreten durch die Stadtverwaltung Bad Kreuznach
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- August 11, 2026
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Inhalt des Wettbewerbs ist die Planung einer siebengruppigen Kindertagesstätte auf einem im Eigentum der Ausloberin befindlichen städtischen Grundstück „im Ellenfeld“ sowie die Neugestaltung der zugehörigen Freianlagen. In einem Ideenteil sollen Konzepte für eine optimierte Erschließung des Grundstücks über öffentliche Verkehrsflächen entwickelt werden. Das Gesamtbudget (Kostenindex Stand 2024) für das Projekt beträgt ca. 5,75 Mio. Euro brutto bzw. ca. 4,83 Mio. Euro netto KG 300-500). Davon entfallen auf die KG 300-400 ca. 4,33 Mio. Euro netto sowie auf die KG 500 ca. 0,50 Mio. Euro netto. Das Raumprogramm umfasst eine Fläche von ca. 1.266 qm zzgl. notwendiger Er-schließungs- und Neben- sowie Technikflächen. Das Planungsgrundstück liegt in städtischer Lage im südlichen Teil von Bad Kreuznach, östlich der Alzeyer Straße. Das Grundstück wurde in der Vergangenheit bereits als Kindertagesstätte genutzt. Aktuell wird das Gebäude zurückgebaut (Stand Q1 / 2025) und damit das Grundstück für einen Neubau freigemacht. In der Umgebung befinden sich größtenteils Wohngebäude in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 3.086 qm. Das Projekt steht unter dem Motto zeitgemäßes und nachhaltiges Bauen und soll sich im Stadtgefüge als Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung positionieren.
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4Einphasiger, offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil "Platz am Kreuz" Lauterecken Bekanntmachung Wettbewerbsergebnis
Stadt Lauterecken vertreten durch die Stadtbürgermeisterin Isabel Steinhauer-TheisLautereckenGegenstand der Aufgabe war die zeitgemäße Neugestaltung der Flächen des Wettbewerbsgebietes. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln der Städtebauförderung. Das Gesamtbudget (Kostenindex Stand 2026) für das Projekt (Realisierungsteil) beträgt ca. 2.424 Mio. Euro brutto bzw. ca. 2.036 Mio. Euro netto für die KG 500.Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Universitätsstadt MarburgMarburgDeadline: Aug 31Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für ObjektplanungHochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
Gemeinde WehrheimWehrheimIn zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / SubmissionLübeckDeadline: Sep 04Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Schrangens unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Königstr. sowie die hochbauliche Gestaltung einer Einhausung der Zufahrtsrampe zum künftigen unterhalb des östlichen Schrangen geplanten öffentlichen Fahrradparkhauses der Hansestadt Lübeck. Der rund 100 Meter lange Platzraum des Schrangens wird begrenzt durch die Fußgängerzone der Breiten Str. im Westen, die Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses im Norden und Südosten sowie dem Straßenraum der Königstr. im Osten. Der Schrangen befindet sich innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbebereichs „Lübecker Altstadt“ mit direkter Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude „Kirche St. Marien“ und „Kanzleigebäude“ sowie in kurzer fußläufiger Entfernung zum historischen und ebenfalls denkmalgeschützten Rathaus. Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Platzraum des Schrangens sowie den östl. angrenzenden Straßenraum der Königstr. mit einer Gesamtfläche von ca. 2.600 qm. Der Schrangen dient als öffentl. Platz vorwiegend dem Aufenthalt sowie der fußläufigen Verbindung zwischen Breite Str. (Fußgängerzone) und Königstr. (u.a. Bushaltstelle). Die heutige Gestaltung des oberen Schrangens (westl. Wettbewerbsbereich) wurde 2013 auf Grundlage der Ergebnisse des 2007 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs “Mitten in Lübeck – Umgestaltung Achse Schrangen bis Klingenberg” hergerichtet. Unterhalb des östl. Schrangens („Unterer Schrangen“) befindet sich das sogenannte Bauteil C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses, welches ein unterirdisches Geschoss zur Verbindung der nördl. und südl. des Schrangens gelegenen Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses darstellt. Seit der Schließung des Karstadt-Warenhauses 2024 und der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss 2026 stehen die Häuser A, B und C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses leer. Für Haus A ist die langfristige Entwicklung derzeit unklar. Gespräche mit privaten Investoren für die weitere Nutzung werden geführt. Das im Süden unmittelbar angrenzende ehemalige Haus B des Karstadt-Warenhauses wird aktuell durch die Hansestadt Lübeck zum sogenannten „Bildungshaus“ umgebaut. Es soll künftig im Mixed-Use-Konzept durch Schul-, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen öffentlich genutzt werden. Das unterhalb der Platzfläche des östl. Teils des Schrangen befindliche "Haus C" des ehemaligen Karstadt-Warenhauses wird zu einem Fahrradparkhaus für die Öffentlichkeit und zur Unterbringung erforderlicher Fahrradstellplätze des "Bildungshauses" umgebaut. Die Erschließung erfolgt über eine neu herzustellende Rampenanlage auf dem "Unteren Schrangen" aus Richtung Königstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens dient der "Untere Schrangen" bis voraussichtlich Anfang 2028 als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbauarbeiten des ehemaligen Haus B des Karstadt-Warenhauses zum „Bildungshaus“. Die Planungen zum „Bildungshaus“ und der öffentl. Fahrradtiefgarage und die perspektivischen Entwicklungen im Haus A bilden den Anlass für die Hansestadt Lübeck den Schrangen als öffentlichen Platz neuzugestalten. Die Überplanung des Schrangen inkl. Realisierung einer Einhausung für die Rampe zur künftigen Fahrradparkhaus bietet die Chance, die zentral in der Altstadt gelegenen Fläche auf die künftigen Anforderungen einzugehen, die sich aus den direkt angrenzenden Bauvorhaben sowie dem Strukturwandel der Innenstädte und dem Klimawandel ergeben. Hierzu sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs eine nachhaltige, bedarfsgerechte und qualitätsvolle Platzgestaltung im Bereich des Schrangen und eine baulich-funktional ansprechend integrierte Gestaltungslösung für die Einhausung der Zufahrtsrampe des künftigen Fahrradparkhauses auf dem Schrangen erarbeitet werden. Die Planung, Umsetzung und bauliche Herrichtung des Fahrradparkhauses (Rohbau, Ausbau, technische und funktionale Ausstattung) ist ausdrücklich nicht Teil der Wettbewerbs- und Planungsaufgabe, sondern erfolgt im Zuge des bereits laufenden Planungs- und Bauvorhabens „Bildungshaus“. Seit Januar 2026 wird ein Teilbereich des unteren Schrangen als Baustelleneinrichtungsfläche für das Bauvorhaben „Bildungshaus inkl. Fahrradparkhaus“ genutzt. In diesem Zuge wird Mittig des unteren Schrangen die Rampenanlage als Zufahrt zur künftigen Fahrradtiefgarage hergestellt. Im April 2026 wurde eine verkehrstechnische Untersuchung beauftragt die überprüfen soll, ob verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Erschließung des Fahrradparkhauses erforderlich sind und ggf. der Abschnitt der Königstraße zwischen Fleischhauerstr. und Dr.-Julius-Leber-Str. in die aktuellen planerischen Überlegungen als Betrachtungsgebiet einbezogen werden muss. Zumindest die Anschlussräume entlang der Königsstr. sind in diesem Verfahren aber mit zu betrachten. Die Planung und die Umsetzung der neuen Platzgestaltung wird durch Mittel der Städtebauförderung finanziert. Folglich gelten grundsätzliche Anforderungen gem. StBauFR 2026 SH, die bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen sind. Demnach sind u.a. Zielgruppenspezifische Belange (siehe A.5.4 StBauFR 2026 SH) sowie Klima- und Umweltschutzbelange (siehe A5.5 StBauFR 2026 SH) im Besonderen zu berücksichtigen und die Vorgaben bei der Vergabe von Dienst-, Liefer- und Bauleistungen sowie zur baufachlichen Prüfung (siehe A5.6, A.5.7 StBauFR 2026 SH) zu beachten. Bauliche Maßnahmen und Vorhaben sind auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte zu überprüfen und verträglich mit den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu realisieren. Für die Baumaßnahme sind Kosten für Freiflächen (KGr 500) von ca. 1,34 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Es ist geplant, mit den Realisierungsmaßnahmen ab 2028 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen im östl. Wettbewerbsbereich sollen bis zur Eröffnung des Bildungshauses bis Mitte 2028 (Schuljahr 2028/29) soweit abgeschlossen sein, dass die Nutzungsaufnahme des Schulbetriebs im Bildungshaus und die Inbetriebnahme der Fahrradtiefgarage gewährleistet sind.
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- The contracting authority is Stadt Bad Kreuznach vertreten durch die Stadtverwaltung Bad Kreuznach.
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