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Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"

In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 200...

Type: Tender

Architecture, Landscape Architecture

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Tender
Contracting authority:
Gemeinde Wehrheim
Published:
July 12, 2026
Deadline:
Not specified
Topic:
Architecture

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In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

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