Gemeinde WehrheimWehrheimTED
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 200...
Architecture, Landscape Architecture
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In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Wehrheim
- Published:
- July 12, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
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Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. - Stadt NordenNorden
Freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Doornkaat-Gelände"
Die Stadt Norden beabsichtigt, für das zentral gelegene und derzeit überwiegend brachliegende Doornkaat-Gelände einen kombinierten freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Ziel ist es, qualitätsvolle Planungsvorschläge für die Entwicklung eines neuen, identitätsstiftenden Stadtquartiers zu erhalten, die sowohl den historischen Bestand respektiert als auch zukunftsorientierte Nutzungsperspektiven bieten. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ein zusammenhängendes Gebäude- und Flächenkonvolut im innerstädtischen Bereich der Stadt Norden, das sich über Teile von zwei benachbarten förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erstreckt. Das Areal war über viele Jahrzehnte primär industriell genutzt (u. a. durch die Doornkaat-Brennerei) und weist heute erhebliche städtebauliche Potenziale auf - zugleich ist es mit besonderen Herausforderungen im Hinblick auf Altbestand, Bodenbeschaffenheit, Denkmalschutz und Nachbarschaften verbunden. Mit dem Wettbewerb soll eine ganzheitliche und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für das Doornkaat-Gelände erarbeitet werden. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus: die Revitalisierung des historischen Doornkaat- Erbes unter Einbeziehung denkmalgeschützter Bestandsgebäude, die Entwicklung eines hochwertigen, gemischt genutzten Quartiers mit vielfältigen Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Freizeitangeboten, ein gestalterisch anspruchsvolles und funktional schlüssiges Freiraumkonzept, das das gesamte Quartier strukturell und atmosphärisch verbindet, die Integration von klimawirksamen, ökologisch nachhaltigen Lösungen, die städtebauliche Einbindung in das umliegende Stadtgefüge. Beide Teilbereiche - Freiraum und Städtebau - sollen integriert und gleichrangig (ist zu hinterfragen, da der wesentliche umfangreichere und vor allem ja zu realisierende Bereich die Freiraumplanung betrifft) betrachtet werden. Eine funktionale und gestalterische Verknüpfung ist zentraler Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Transformation des Doornkaat-Geländes ist ein zentrales Schlüsselprojekt der Stadt Norden im Rahmen ihrer integrierten Stadtentwicklung. Mit dem Wettbewerb soll eine planerische Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, die vorhandenen Potenziale des Standorts zu heben, neue Impulse für die Innenstadtentwicklung zu setzen und die stadträumliche Identität nachhaltig zu stärken. ||||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichter: Herr Prof. Dr. Bochnig, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Droste, Architekt; Herr Terfrüchte, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Rohler, Landschaftsarchitekt; Herr Blatt, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichter: Herr Dr. Meyer, Stadtplaner; Herr Prof. Sachse, Landschaftsarchitekt | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Herr Eiben, Bürgermeister; Herr Pohl, Stadtbaurat, Frau van Gerpen, Vorsitzende Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Fischer-Joost, Mitglied Bau-und Sanierungsausschuss | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Herr Wiebersiek, Stellv. Bürgermeister; Herr Aukskel, erster Stadtrat; Herr Görlich, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Bruns, Fachdienstleiter Stadtentwicklung; Herr Böhmer, Fachdienst Stadtentwicklung; Herr Wallow, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heuer, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heckrodt, beratendes Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss ||||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 82.200,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 und dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Aufteilung der Preissumme ist vom Preisgericht wie folgt beschlossen worden: 1. Preis: 47.500,00 €; 2. Preis: 0,00 €; 3. Preis: 26.400,00 € Anerkennungen: 8.300,00 €. - Stadt Rheinfelden (Baden), Körperschaft des öffentlichen RechtsRheinfelden (Baden)
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung des/der Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen und die Freianlagenplanung des Schulhofs. Zusätzlicher Ideenteil für eine skizzenhafte Freiflächengestaltung.
Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Die Hebelschule ist eine konventionelle und inklusive Grundschule. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Erweiterung des Schulstandorts mit einem oder mehreren Neu-bau(ten) und die Außenraumgestaltung aufzeigen. Ziel ist es die unterschiedlichen Nutzungsbereiche, die künftig auf dem Areal untergebracht werden, aufeinander abzustimmen. Bei der Gesamtkonzeption ist darauf zu achten, dass die Gebäude eine wahrnehmbare und funktionale Einheit bilden, die durch kurze Wege verbunden sind und Raumbereiche geclustert werden. Der Außenraum der Grundschule soll ein Ort des Aufenthalts und Treffens für die Schülerinnen und Schüler werden und weiterhin auch für die Bewohner*innen Nollingens zugänglich sein. Fachpreisrichter*innen: Daniel Wentzlaff (Vorsitz), Architekt, Nissen Wentzlaff Studio, Basel-CH | Bärbel Hoffmann, Freie Architektin, Stuttgart | Florian Hagmüller, Architekt, Schaudt Architekten, Konstanz | Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, AG Freiraum, Freiburg | Christiane Ripka, Stadtplanerin, Leitung Stadtbauamt || Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin, Schreiber-plan GmbH, Stuttgart | Marc Lösch, Architekt, K9 Architekten, Freiburg || Sachpreisrichter*innen: Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister, Stadt Rheinfelden (Baden) | Sigrid Senger, Rektorin Hebelschule, Stadt Rheinfelden (Baden) (bzw. Nachfolge) | Hanspeter Schuler, Leitung Hauptamt, Stadt Rheinfelden (Baden) | Werner Wohner, Leitung Gebäudemanagement, Stadt Rheinfelden (Baden) || Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: Sven Irmscher, Gebäudemanagement, Leitung Technische Abteilung, Stadt Rheinfelden (Baden) | Vanessa Hünerli, Hauptamt, Leitung Abteilung Schulen, Sport, Stadt Rheinfelden (Baden) Preise und Bearbeitungshonorar: Bearbeitungshonorar je Arbeitsgemeinschaft: 3.800,00 € (= 38.000,00 €, netto) | Preisgeld: 50.000,00 € (netto) | Aufteilung: 1. Preis: 22.500,00 €, 2. Preis: 15.000,00 €, 3. Preis: 10.000,00 €, Anerkennung: 2.500,00 € | Das Bearbeitungshonorar und Preisgeld verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung des Preisgelds vorbehalten. Ebenso befindet das Preisgericht über freiwerdendes Bearbeitungshonorar. Die Bewertung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand transparenter Kriterien gemäß Auslobung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freian-lage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HO-AI beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträger*innen über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI für Objektplanung Hochbau und Freianlagen mindestens bis jeweils zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht und vorbehaltlich der geopolitischen, wirtschaftlichen Lage. Die Verfasser*innen der ausgewählten Arbeiten erhalten nach der Jurysitzung und Abgabe des Angebots Gelegenheit, ihre Arbeiten bei den Verhandlungsgesprächen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Diese Präsentation ist bereits Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VgV. Im Anschluss an das erfolgreiche Vergabeverfahren gem. VgV wird die Ausloberin den/die Landschaftsarchitekt*in mit den Leistungen der Freianlagen und das Architekturbüro mit den die Leistungen der Objektplanung Gebäude, gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung separat beauftragen. Die Abgrenzung der Leistungsbereiche Hochbau und Freianlagen erfolgt auf Basis des zu beauftragenden Entwurfs. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, die Freianlagenplanung zu einem späteren Zeit-punkt zu beauftragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Bei passendem Erstangebot behält sich die Ausloberin vor, keine Verhandlungsgespräche durchzuführen. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist vorgesehen die Gewerke (Tragwerksplanung, HLS, Bauphysik, Elektrotechnik und Brandschutz) an ein Generalunternehmen zu vergeben. - GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbHHamburg
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau Stadtteilschule Fischbeker Reethen - Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Die GMH wurde mit der Durchführung eines hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb und Umsetzung der Planung für den Neubau der neuen Stadtteilschule Fischbeker Reethen beauftragt. Die Stadtteilschule Fischbeker Reethen ist eine von 44 Schulneugründungen, die im Hamburger Schulentwicklungsplan 2019 definiert wurden. In der Region ist durch die umfangreiche Entwicklung von Neubaugebieten das Wachstum der Schülerzahlen so hoch, dass außer der Stadtteilschule auch eine Grundschule und ein Gymnasium neu gegründet werden. Bestehende Stadtteilschulen in der Region sind die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg (zwei Stadtorte) sowie die Stadtteilschule Süderelbe. Die Stadtteilschule Fischbeker Reethen wird als Schwerpunktschule geplant und ist somit besonders ausgestattet - für Schüler/-innen, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen oder Autismus haben. Das Schulgrundstück befindet sich im Neubaugebiet Fischbeker Reethen, das mit ca. 2.300 Wohneinheiten und Gewerbeflächen auf insgesamt 10 ha unter dem Motto „naturverbunden wohnen“ und „naturverbunden wirtschaften“ unmittelbar an der Landesgrenze zu Niedersachen durch die IBA Hamburg entwickelt wird. Das geplante Schulgrundstück befindet sich am südöstlichen Rande des Neubaugebietes Fischbeker Reethen. Das Grundstück wird zukünftig über die Straße „Parkway am Moor“ im Osten sowie den „Neuwulmstorfer Schulweg“ im Süden erschlossen, grenzt im Norden an den übergeordneten Freiraum „Blau-Grünes Band“ und westlich an die sogenannte „Panzerrampe“. Die IBA Hamburg entwickelt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Moorgürtel ein neues Quartier: Mit den Fischbeker Reethen entsteht bis ca. Mitte der 2030er Jahre ein lebendiges, urbanes und grünes Quartier, in dem naturverbundenes Wohnen und innovative Arbeitswelten möglich sind. In dem rund 70 ha großen Quartier soll neben verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten auch eine neue Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe entstehen, deren Entwurf Aufgabe dieses Verfahrens ist. Das 13.850 m² große Wettbewerbsgebiet liegt im südöstlichen Bereich des neuen Quartiers. Die Stadtteilschule soll 4-zügig im Sekundarbereich I und 3-zügig im Sekundarbereich II realisiert werden. Insgesamt ist die Erstellung von ca. 8.173,20 m² Hauptnutzfläche vorgesehen. Davon sind etwa 5.880 m² pädagogische Flächen, mit Räumen für den allgemeinen Unterricht, Fachräumen, Verwaltungs-, Lehrer- und Gemeinschaftsflächen und einer Mensa. In Ergänzung hierzu ist eine 3-Feld-Sporthalle mit einer Fläche von ca. 1.750 m² vorgesehen. Weiterhin sollen Flächen für eine schulische Erweiterung, um einen weiteren Zug im Sekundarbereich I, vorgesehen werden. Dieser Baukörper mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 1.568 m² soll im Wettbewerb städtebaulich berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll auf dem Grundstück bzw. einem davon abzutrennenden eigenen Grundstück der Bau eines Hauses der Jugend entstehen. Das eigenständige Gebäude ist städtebaulich zu integrieren aber nicht weiter durchzuplanen. Die Ausloberin plant die Fertigstellung für das Jahr 2028. Das geplante Baubudget, brutto beträgt insgesamt 35.290.364 Euro. Das Einzelbudget für die 3-Feld-Sporthalle beträgt 5.329.753 Euro und für die Gebäudeflächen 27.592.318 Euro.Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO-16-24-HLRW registriert. Vertreter der zukünftigen Nutzer und aus behördlichem Kontext können neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an dem Vergabeverfahren teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
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