SEB- Städtischer Eigenbetrieb BehindertenhilfeLeipzigTED
Modernisierung Übernachtungshaus in Leipzig (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehen, ...
Architecture, Fire Protection Engineering, Building Physics
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Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- SEB- Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
- Published:
- July 05, 2026
- Deadline:
- August 03, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehen, da das Übernachtungshaus lediglich als vorübergehende Soforthilfe angelegt ist. Ziel der sozialen Betreuung in der Notunterbringung ist die Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit der Menschen durch eine auf Dauer angelegte Wohnperspektive außerhalb des Übernachtungshauses. Das Objekt in der Georg-Schumann-Straße 268 soll langfristig als Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen genutzt werden. Eine geringfügige Erhöhung der Regelkapazität ist wünschenswert. Eine Kapazitätsreserve für eine vorübergehende Mehrbelegung, z.B. durch Aufbettung in den Wintermonaten, soll bauordnungs- und brandschutzrechtlich geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung der Baumaßnahme soll ebenfalls die Nutzung als Unterbringung von Asylsuchenden geprüft werden. Es ist vorgesehen, eine Baugenehmigung für beide Nutzungen zu erwirken, sodass je nach Bedarf die Nutzung ohne einen baulichen Eingriff variieren kann. Eine zeitgleiche Unterbringung von wohnungslosen Menschen und Asylsuchenden ist nicht vorgesehen. Lage und städtebauliche Einordnung Der Standort für die geplante Umbau als Unterkunft für Wohnungslose befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 268 im Stadtteil Möckern. Das Grundstück ist Teil einer Blockrandbebauung in einem gewachsenen Wohnquartier. Es befindet sich ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plan oder einer Erhaltungssatzung. Grundstück Das Grundstück für das vorgesehene Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat eine Gesamtfläche von 440 m2. Hiervon ist reichlich Fläche überbaut, sodass nur wenig Freifläche in Form eines geschlossenen Hofes bleibt. Der Hof wird nicht Teil der Maßnahme sein. Verkehrstechnische Erschließung Das Grundstück ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Die straßenseitige Erschließung für den motorisierten Individualverkehr und die fußläufige Erschließung sind über die Georg-Schumann-Straße selbst möglich. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man das zukünftige Übernachtungshaus mit den Straßenbahnlinien 10 und 11 und mit den Buslinien 80, N4 und N5 in 200 m Entfernung, sowie mit den S-Bahn-Linien S3 und S30 in 900 m Entfernung. Der Standort ist somit gut an den ÖPNV angebunden. Der Standort ist ebenfalls über bestehende Radverkehrsrouten angebunden. Gemäß HauptNetz Rad verlaufen innergemeindliche Radverbindungen IR III über die Georg-Schumann-Straße. Medientechnische Erschließung Der Standort ist medientechnisch vollständig erschlossen (Anlage 4). Gas wird über die Fassade an der Georg-Schumann-Straße in das Haus geleitet. Der Hausanschluss für Strom und das Abwasser erfolgt über die Gebäudeseite in der Christoph-Probst-Straße. Bestandsgebäude Das vorhandene Eckgebäude wurde 1906 durch den Architekten Karl Feistel als Wohnhaus mit straßenseitig erreichbarem Eckladen geplant und errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude mit Hochparterre, drei Obergeschossen, einem Kellergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachboden. 1971 erfolgte der Rückbau des Eckladens mit anschließender Wohnnutzung und 1992 der Umbau des Wohnhauses zu einem Hotel. In diesem Zuge wurde eine Ebene im Dachgeschoss als Mansardgeschoss für Hotelzwecke ausgebaut, wie auch im rückwärtig geschlossenen Hof die Orangerie als Erweiterungsbau für den Speiseraum errichtet (Anlage 5). Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch die angrenzenden Gebäude. Natur- und Umweltschutz Nachfolgende Ausführungen sind in der Planung zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen: Wasserbehörde: Das Flurstück 322/k der Gemarkung Möckern befindet sich in keinem gemäß§ 72 (2) des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Laut Starkregengefahrenkarte (Anlage X) weist das Grundstück eine starke Betroffenheit bei Starkregenereignissen auf. Sofern die Grundstücksentwässerungsanlage geändert wird, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser auf dem Grundstück bewirtschaftet werden kann (ausreichende Speicherung, Verdunstung, Teilversickerung in geeigneter Art und Weise, flächige Versickerung). Stadtökologie: Gemäß der Lärmkarte 2022 der Stadt Leipzig werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht sowie der durch die Rechtsprechung gefestigten Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts auf dem Flurstück überschritten. Die Lärmpegel betragen bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 64 dB(A) nachts. Gemäß§ 66 SächsBO i. V. m. der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 16. August 2024 (SächsABl. 2024, Nr. 33, S. 939) ist dem späteren Bauantrag ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm nach der Norm DIN 4109 (aktuell DIN 4109-1:2018:01) beizulegen. Es wird empfohlen sensible Nutzungsräume (insbesondere Schlafzimmer) an der lärmabgewandten Seite anzuordnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird wegen hoher nächtlicher Schallimmissionsbelastung (Werte > 50 dB (A)) für Schlafräume dringend empfohlen, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 vorzusehen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Eine Kapazitätsreserve für eine vorübergehende Mehrbelegung, z.B. durch Aufbettung in den Wintermonaten, soll bauordnungs- und brandschutzrechtlich geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung der Baumaßnahme soll ebenfalls die Nutzung als Unterbringung von Asylsuchenden geprüft werden. Es ist vorgesehen, eine Baugenehmigung für beide Nutzungen zu erwirken, sodass je nach Bedarf die Nutzung ohne einen baulichen Eingriff variieren kann. Eine zeitgleiche Unterbringung von wohnungslosen Menschen und Asylsuchenden ist nicht vorgesehen. Lage und städtebauliche Einordnung Der Standort für die geplante Umbau als Unterkunft für Wohnungslose befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 268 im Stadtteil Möckern. Das Grundstück ist Teil einer Blockrandbebauung in einem gewachsenen Wohnquartier. Es befindet sich ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plan oder einer Erhaltungssatzung. Grundstück Das Grundstück für das vorgesehene Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat eine Gesamtfläche von 440 m2. Hiervon ist reichlich Fläche überbaut, sodass nur wenig Freifläche in Form eines geschlossenen Hofes bleibt. Der Hof wird nicht Teil der Maßnahme sein. Verkehrstechnische Erschließung Das Grundstück ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Die straßenseitige Erschließung für den motorisierten Individualverkehr und die fußläufige Erschließung sind über die Georg-Schumann-Straße selbst möglich. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man das zukünftige Übernachtungshaus mit den Straßenbahnlinien 10 und 11 und mit den Buslinien 80, N4 und N5 in 200 m Entfernung, sowie mit den S-Bahn-Linien S3 und S30 in 900 m Entfernung. Der Standort ist somit gut an den ÖPNV angebunden. Der Standort ist ebenfalls über bestehende Radverkehrsrouten angebunden. Gemäß HauptNetz Rad verlaufen innergemeindliche Radverbindungen IR III über die Georg-Schumann-Straße. Medientechnische Erschließung Der Standort ist medientechnisch vollständig erschlossen (Anlage 4). Gas wird über die Fassade an der Georg-Schumann-Straße in das Haus geleitet. Der Hausanschluss für Strom und das Abwasser erfolgt über die Gebäudeseite in der Christoph-Probst-Straße. Bestandsgebäude Das vorhandene Eckgebäude wurde 1906 durch den Architekten Karl Feistel als Wohnhaus mit straßenseitig erreichbarem Eckladen geplant und errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude mit Hochparterre, drei Obergeschossen, einem Kellergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachboden. 1971 erfolgte der Rückbau des Eckladens mit anschließender Wohnnutzung und 1992 der Umbau des Wohnhauses zu einem Hotel. In diesem Zuge wurde eine Ebene im Dachgeschoss als Mansardgeschoss für Hotelzwecke ausgebaut, wie auch im rückwärtig geschlossenen Hof die Orangerie als Erweiterungsbau für den Speiseraum errichtet (Anlage 5). Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch die angrenzenden Gebäude. Natur- und Umweltschutz Nachfolgende Ausführungen sind in der Planung zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen: Wasserbehörde: Das Flurstück 322/k der Gemarkung Möckern befindet sich in keinem gemäß§ 72 (2) des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Laut Starkregengefahrenkarte (Anlage X) weist das Grundstück eine starke Betroffenheit bei Starkregenereignissen auf. 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August 2024 (SächsABl. 2024, Nr. 33, S. 939) ist dem späteren Bauantrag ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm nach der Norm DIN 4109 (aktuell DIN 4109-1:2018:01) beizulegen. Es wird empfohlen sensible Nutzungsräume (insbesondere Schlafzimmer) an der lärmabgewandten Seite anzuordnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird wegen hoher nächtlicher Schallimmissionsbelastung (Werte > 50 dB (A)) für Schlafräume dringend empfohlen, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 vorzusehen. - Stadt Leipzig, Amt für GebäudemanagementLeipzigDeadline: Aug 03
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Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung eines Übernachtungshauses für wohnungslose Frauen in Leipzig (Georg-Schumann-Straße 268, Möckern). Ziel: Erhöhung der Regelkapazität, bauordnungs- und brandschutzrechtliche Prüfung einer Winterreserve. Zusätzlich Prüfung der Nutzung als Asylunterkunft; Baugenehmigung für beide Nutzungen soll erwirkt werden, um flexibel wechseln zu können. Grundstücksfläche: 440 m², unbeplanter Innenbereich (§34 BauGB). - Markt GlonnGlonnDeadline: Jul 10
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1 - 9
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1 - 9 -- Die Gemeinde plant die Errichtung einer Zweifachturnhalle mit integrierter Kinderbetreuung auf dem südlichen Teil des bestehenden Sportgeländes an der Geschwister Scholl-Straße. Grundlage hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Februar 2025, wonach die generelle Machbarkeit des Vorhabens untersucht wurde. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde unter Berücksichtigung grundsätzlicher brandschutztechnischer und statischer Anforderungen ein Konzept mit Visualisierungen erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt. Vorgesehen ist eine Kombination aus schulischer und sportlicher Nutzung sowie einer Kinderbetreuung innerhalb eines gemeinsamen Gebäudes. Die sportliche Nutzung soll im Erd- und Obergeschoss angeordnet werden, während die Räume der Kinderbetreuung im Dachgeschoss vorgesehen sind. Die Erschließung der Sporthalle ist über die Geschwister-Scholl-Straße vorgesehen. Die Kinderbetreuung soll unmittelbar vom Schulgelände aus erreichbar sein, ohne Querung öffentlicher Verkehrsflächen. Die Abholung der Kinder ist ebenfalls über die Geschwister-Scholl-Straße geplant. Der barrierefreie Zugang sowie die Anlieferung sollen über die Wiesmühlstraße erfolgen. Geplant ist eine überwiegend massive Holzbauweise mit großzügigen Verglasungsflächen. Das Projekt weist erhöhte technische und planerische Anforderungen auf. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Im Zuge der weiteren Planung sind daher umfangreiche wasserrechtliche und hochwasserschutztechnische Belange zu berücksichtigen. Die Gebäudezugänge wurden in der bisherigen Planung ca. 70 cm über Geländeniveau vorgesehen. Durch das Vorhaben entfallende Retentionsflächen sind innerhalb des Überschwemmungsgebietes zu kompensieren. Bei den wasserrechtlichen Themen wird sich die Gemeinde ebenfalls einschalten. Zusätzlich bestehen anspruchsvolle geotechnische Randbedingungen. Nach derz - Markt GlonnGlonn
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Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundene - Verbandsgemeinde Bad BreisigBad Breisig
VG Bad Breisig - Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Waldorf, Los 1: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Die Verbandsgemeinde Bad Breisig plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Waldorf. Die derzeit aktive Feuerwehrwache im Zentrum der Ortsgemeinde wird aufgegeben. Vorgesehen als zukünftiger Standort ist das am Ortsausgang Waldorf in Richtung Niederzissen gelegene Grundstück "Kühhohl". Dieses grenzt unmittelbar an die Landstraße L82 an. Aktuell handelt es sich bei dem Baugrundstück noch um eine zu erschließende, unbebaute Grünfläche, die sich ca. 100-150 m außerhalb der Dorfstruktur im Außenbereich befindet und mit dem bereits beschlossenen Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Waldorf" überplant wurde. Die Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Das Feuerwehrgerätehaus ist als kombinierte Anlage aus Fahrzeughalle, Betriebshof, Sozial- und Funktionsbereichen sowie der erforderlichen Freianlage zu planen. Für das Baugrundstück steht eine Fläche von ca. 2.500 m² zur Verfügung. Die Erschließung des Grundstücks soll entweder nur über die L82 oder auch über den für diesen Fall noch auszubauenden angrenzenden Feldweg erfolgen. Derzeit besteht ein Höhenunterschied von ca. 5 m von Süden nach Norden zum Straßen- und Feldwegniveau, der eine Abgrabung des Grundstücks zur Herstellung eines ebenmäßigen Anschlusses zum Feldweg erfordert. Die Planung der Verkehrsanlagen wird die Auftraggeberin abhängig von den Ergebnissen der erforderlichen Erschließung gesondert beauftragen. Die Anlage ist für eine Personalstärke von rund 55-75 aktiven Mitglieder auszulegen. Davon entfallen etwa 40 Einsatzkräfte auf Männer und rund 10 auf Frauen. Zusätzlich ist die Jugendfeuerwehr mit etwa 20 Mitgliedern in der Planung zu berücksichtigen. Die Dimensionierung der Umkleiden, Sanitärbereiche, Schulungsräume sowie der Stellplätze für Einsatzkräfte hat auf Grundlage dieser Personalzahlen zu erfolgen. Die Leistungsbeschreibung ist zu beachten. - Stadtverwaltung CottbusCottbus
Stadt Cottbus - VHVmöTw 174/2025 - Sportbetonte Grundschule (Schule/Kita/Hort)/ Standortentwicklung "Kita Freundschaft", Objektplanung: Gebäude und Innenräume und Gutachten (Brandschutz und ggf. Weitere)
Aktuelle Situation Die gewählten städtischen Flächen zur Entwicklung eines Komplexes für die Bildung und Betreuung von Kindern bietet sich aufgrund seiner Nähe zum künftigen medizinischen Universitätsbereich sowie seiner bereits vorhandenen Infrastruktur bestens an. Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befindet sich bereits ein Schulgebäude mit einem temporären Containerbau, der die bereits knappen Raumkapazitäten aktuell er-weitert. Des Weiteren ergänzen zwei kleine Sporthallen sowie ein Sportplatz das Ange-bot zur Lehre an diesem Standort. Für die Erweiterung des Platzangebotes zur Unterbringung von Hort- und Schulplätzen stehen weitere Flächen, wie ein Verkehrsgarten, ein bereits bestehendes Kitagebäude mit ca. 200 Plätzen sowie das Hortgebäude Haus 2 zur Verfügung. Planungsziel Zur Entwicklung des zur Verfügung stehenden Geländes an der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungs- und Betreuungsstandort sind zur Sicherstellung der benötigten Betreuungskapazitäten ergänzende Hortplätze zu schaffen. Nach aktuellem Stand besteht ein Bedarf von ca. 160 Plätzen. Auch für den regulären Unterricht an diesem Standort sind die vorhandenen Flächenkapazitäten nicht ausreichend. Um den Bedarf an Schulplätzen zeitnah abdecken zu können, hat man sich in jüngster Vergangenheit für eine temporäre Containerlösung entschieden, deren Betriebserlaubnis begrenzt ist. Im Rahmen der Überplanung des Bildungsstandortes sollen die Container einer dauerhaften Lösung weichen. Die Raumkonzepte der räumlichen Ergänzungen sowie die zu überarbeitenden Bestandsgebäude sind so zu gestalten, dass sie auf künftig veränderte pädagogische bzw. schulorganisatorische Anpassungen als auch auf die zu erwartenden demografischen Entwicklungen reagieren können. Auch eine Möglichkeit die neu-/umgestalteten Flächen im aktuellen Schul-/Hortbetrieb flexibel nutzen zu können ist ein wichtiger Aspekt für die Planung. Die planerische Umsetzung der mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudekonzepte soll sich auch in der Gestaltung der Freiflächen widerspiegeln. Die sich auf dem zu beplanenden Gelände befindlichen Gebäude sollen freianlagentechnisch gefasst und somit zu einem stimmigen Gesamtbild verschmelzen. Als Ergebnis der planerischen Überlegungen soll eine altersgerechte und vielfältig nutzbare (Bewegung, Spiel, Rückzug, Sport) Außenfläche das Ziel sein. Wie auch die Gebäude sind auch die Außenflächen barrierefrei zu gestalten. Alle Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung, sollen die baulichen Anlagen gleichberechtigt nutzen können. Vor dem Hintergrund einer lückenlosen Hort- und Schulbetreuung sowie der Kapazitätserweiterung an Betreuungsplätzen im Zusammenhang des Aufbaus der "Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem" (MUL-CT) hat sich die Stadt Cottbus im Rahmen des Strukturwandels dazu entschlossen, den Standort in der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungscampus zu entwickeln. Planungsaufgabe Im Sinne des Ganztagsanspruchs wird eine enge räumlich-funktionale Verknüpfung zwischen den auf dem Gelände befindlichen Gebäuden, u.a. zur Nutzung gemeinsamer Räume (z. B. Aula, Sporthalle oder Schule/Hort), angestrebt. Als Grundlagenermittlung ist in den ersten Planungsphasen der beschriebene Standort mit seinen bereits vorhandenen Gebäudeteilen und flächenmäßigen Gegebenheiten zu untersuchen und daraus ein tragfähiges Nutzungskonzept für den Gesamtstandort in Abstimmung mit dem Nutzer/ Auftraggeber zu entwickeln. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktioneller Qualität sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden. 2 Die Baumaßnahme hat unter energetischen Aspekten mit Blick auf die Schonung natürlicher Ressourcen, während der Bauphase sowie in der Nutzungszeit, zu erfolgen. Die Baumaßnahme wird unter Weiternutzung der schulischen Einrichtung sowie des Hortes/ Kita stattfinden. Ein entsprechender Ausweichstandort steht nicht zur Verfügung. Anhand dieser Tatsache wird die Bauausführung in mehreren Bauabschnitten er-folgen. Ein entsprechendes Konzept zum Bauablauf ist, unter Berücksichtigung des notwendigen Bedarfes an räumlichen Kapazitäten, entsprechend zu planen und mit dem Nutzer abzustimmen. Der Planungsbeginn ist zum I. Quartal 2026 angedacht. Für die Grundlagenermittlung (Fertigstellung Leistungsphase 2) ist eine kurze Planungsphase bis zum III. Quartals 2026 vorgesehen. Die hiermit ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der gültigen HOAI. Der Auftrag beinhaltet zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 9 wird optional vereinbart. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Während der Planungsphase finden im ein- bis zweiwöchigen Turnus Planungsberatungen statt (bei Bedarf auch öfter), die Teilnahme wird vorausgesetzt. Zur Zeit der Realisierung findet mindestens eine Bauberatung wöchentlich statt. An spontanen kurzfristig einberufenen Beratungsrunden zur direkten Klärung von Fragestellungen auf der Baustelle in der Realisierungszeit ist die Teilnahme verpflichtend. Die Baustelle ist in der Realisierungsphase arbeitstäglich zu begehen. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens ist der Einsatz von Fördermitteln geplant, welche die Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB-Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Das Brandenburgische Vergabegesetz wird in der aktuellen Fassung angewendet. Eine Verpflichtung gemäß dem Verpflichtungsgesetz ist für die Erteilung des Planungsauftrages Voraussetzung. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Unterbringung des Ortsverbandes Witten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Anmietung einer Liegenschaft zur Unterbringung des Ortsverbandes Witten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Baugrundstück Crengeldanzstraße 79 in Witten Grundstück Gemarkung Witten, Flur 50, Flurstück 129 Das gesamte Bauvorhaben wird nach dem aktuellen Stand der Technik, den allgemein gültigen Verordnungen und Normen errichtet. Behördliche Auflagen resultierend aus der Baugenehmigung, Auflagen des Arbeitsschutzes und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR, der Prüfung der Statik und den damit verbundenen Baukontrollen, Auflagen des Brandschutzkonzeptes und Abnahmen mit der Feuerwehr sind ebenfalls Gegenstand dieser Baubeschreibung. Die Baubeschreibung umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung der beschriebenen Bauwerke sowie des Umbaus dargestellter Bestandsflächen. Maßgebend sind die abgestimmten Anforderungen des THW Ortsverbandes. Soweit möglich werden bestehende Konstruktionen erhalten und an die Anforderungen des THW angepasst. Die Ausführung der Farben und Muster der einzubringenden Boden- oder Wandbeläge sowie anderweitiger Ausstattung entsprechen dem Raumbuch OV und werden mit dem Mieter im Vorfeld abgestimmt, sofern diese nicht in der Baubeschreibung bereits definiert sind. Dekore, Bordüren, diagonale Verlegungen von Fliesen sowie anderweitig kostenerhöhende rein ästhetische Elemente werden generell vermieden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Liegenschaft erfüllt folgende Voraussetzungen: • Zentrumsnahe Lage in Witten • Sehr gute verkehrliche Anbindung • Bestehende leistungsfähige technische Infrastruktur • Erweiterungsfähigkeit auf dem Grundstück • Single-Tenant-Struktur ohne Nutzungskonflikte Der Standort bleibt sowohl im Regelbetrieb als auch im Krisenfall dauerhaft funktions- und leistungsfähig. Dazu gehören insbesondere: • Sicherstellung ausreichender Trafoleistung zur Abbildung der Zivilschutzanforderungen • Technische Redundanzfähigkeit • Klare Alarmierungs- und Zufahrtsstruktur • Optimierte Logistik- und Hallenorganisation • Erweiterungsoptionen für zukünftige Bedarfe Das angebotene Grundstück befindet sich innerhalb des Stadtgebietes Witten und ist planungsrechtlich für eine gewerbliche Nutzung geeignet. Die verkehrliche Erschließung ist gesichert. - Direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz - Zufahrtsbreiten geeignet für Großfahrzeuge des THW - Rangier- und Bewegungsflächen ausreichend dimensioniert - Keine Hochwassergefährdung - Keine Lage in einem ausgewiesenen Erdbebengebiet Die Neuunterbringung erfolgt gemäß THW-Raumbuch (Stand 06.02.2025). Optionale Zusatzflächen für Zivilschutz können vorgesehen werden. Vorhandene Infrastruktur: - Stromversorgung - Trinkwasserversorgung - Abwasseranschluss - Telekommunikationsanschluss Der Mietgegenstand wird in renoviertem und zeitgemäßem Zustand übergeben. - Hallenhöhen gemäß Fahrzeuganforderungen - Sektionaltore mit ausreichender Höhe - Industriehallenboden - Sozial- und Verwaltungsbereiche gemäß ASR - Energetische Optimierung gemäß GEG Die Erfüllung von GEG, EEWärmeG, Landesbauordnung NRW, Stellplatznachweis und Bebauungsplanvorgaben wird gewährleistet. Ein gültiger Energieausweis wird dem Mietvertrag beigefügt oder nach Fertigstellung erstellt. Die Fläche beträgt 10.000 m². Die Vertragslaufzeiit beträgt 20 Jahre, jeweils zzgl. 2 × 5 Jahre Verlängerungsoption, alternativ auch noch langfirstiger (30 Jahre). Die Genehmigungs- und Herrichtungszeit beträgt 24 Monate nach Mietvertragsunterzeichnung. Aktuell ist keine Glasfaserleitung verfügbar (stattdessen DSL max. Download 50 Mbit/s max. Upload 10 Mbit/s).
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