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Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Leistungen für das landesweite FFH-Libellenmonitoring in Brandenburg (2026-2030): Freilandarbeiten nach BfN Skript 480, artspezifische Gutachten, Datenpflege im MBCS-FFH-Modul, Fotodokumentation, Beschreibung von Negativnachweisen, Maßnahmenvorschläge, Gesamtbericht. Digitale Zwischen- und Endberichte jeweils zum 30.11. Option 2030: Auswe...
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Leistungen für das landesweite FFH-Libellenmonitoring in Brandenburg (2026-2030): Freilandarbeiten nach BfN Skript 480, artspezifische Gutachten, Datenpflege im MBCS-FFH-Modul, Fotodokumentation, Beschreibung von Negativnachweisen, Maßnahmenvorschläge, Gesamtbericht. Digitale Zwischen- und Endberichte jeweils zum 30.11. Option 2030: Au...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umwelt
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Leistungen für das landesweite FFH-Libellenmonitoring in Brandenburg (2026-2030): Freilandarbeiten nach BfN Skript 480, artspezifische Gutachten, Datenpflege im MBCS-FFH-Modul, Fotodokumentation, Beschreibung von Negativnachweisen, Maßnahmenvorschläge, Gesamtbericht. Digitale Zwischen- und Endberichte jeweils zum 30.11. Option 2030: Auswertung für FFH-Bericht. Enthält Methodikvorgaben, Beratung zu Artenschutzmaßnahmen, Datenprüfung, Abstimmung, Workshops.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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4- Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)Potsdam, OT Groß GlienickeDeadline: Apr 15
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Leistungen für das Libellen-Monitoring in Brandenburg: Freilandarbeiten nach BfN-Skript 480, Bewertung, Gutachtenerstellung, Dateneingabe in MBCS-FFH, Fotodokumentation, Zustandsbeschreibung bei Negativnachweisen sowie Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Jährliche Abgabe von Zwischen- und Endberichten (PDF/Word) sowie Rohdaten bis 30.11. Optional: Auswertung für FFH-Bericht 2030, methodische Vorgaben, fachliche Begleitung, Datenprüfung, Abstimmungen, Workshops und Schulungen. - Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)Potsdam, OT Groß GlienickeDeadline: Apr 15
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Durchführung von Libellen-Monitoring mit Freilandarbeiten, Bewertung nach BfN Skript 480, artspezifische Gutachten, Eintragung in MBCS-FFH-Modul, Fotodokumentation, Schutzmaßnahmenempfehlungen und Berichterstattung für FFH-Monitoring in Brandenburg. Digitale Berichterstattung bis 30.11. jährlich. Rahmenvereinbarung mit Optionen für Datenanalyse, Methodikvorgaben, Fachbegleitung, Datenprüfung, Abstimmung und Schulungen. Abrufformular für Leistungsaufnahme. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Landesamt für Umwelt
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