Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und NaturschutzTED
FFH-Monitoring für Arten und Lebensraumtypen in Thüringen (2025-2030)
FFH-Monitoring in Thüringen für Arten der Anhänge II, IV, V und Offenland-LRT des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Berichtsperiode 2025-2030, Erfassung auf Stichprobenflächen 2026-2029. Aufgeteilt in 9 Lose: Los 1 Lebensraumtypen, Los 2 Arten ohne Fledermäuse, Los 3 Feldhamster, Los 4 Amphibien & Reptilien, Los 5 Libellen, Lose 6-9 Fledermäu...
Environmental Assessment
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- May 03, 2026
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- Environmental Assessment
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FFH-Monitoring in Thüringen für Arten der Anhänge II, IV, V und Offenland-LRT des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Berichtsperiode 2025-2030, Erfassung auf Stichprobenflächen 2026-2029. Aufgeteilt in 9 Lose: Los 1 Lebensraumtypen, Los 2 Arten ohne Fledermäuse, Los 3 Feldhamster, Los 4 Amphibien & Reptilien, Los 5 Libellen, Lose 6-9 Fledermäuse.
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8Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Erfassung der Fledermausfauna in drei Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt (FFH0060LSA, FFH0057+LSA FFH0247, LSA O NF 1-2) im Rahmen der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Je Gebiet 4 Netzfänge an mind. 2 geeigneten Standorten mit terrestrischen Netzen und Hochnetzen (5-12 m). Fangzeitraum Mai-August 2026, jahreszeitlich verteilt, Schwerpunkt Wochenstubenzeit im Juni/Juli. Gefangene Fledermäuse zeitnah freilassen, hochgravide/laktierende Weibchen besonders schnell. Kalkulation: 10 h pro Netzfang (eine Fachkraft + eine technische Kraft). Determination und Dokumentation aller Fänge, Datenbankeingabe.Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt - Los 5 - Lebensraumtypen der Characeengewässer - • 3140
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)Halle (Saale)Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 5: ... 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind a) Zeitbedarf und Preise für die Einzelleistungen einer einzelnen UF zu kalkulieren b) die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Einzelaufgaben (s. Anlagen je Los) inklusive Kosten für eine Anlaufberatung und einen Geländetermin zu kalkulieren. Bei der Kalkulation kann unterschieden werden zwischen LRT mit a) durchschnittlichem Bearbeitungsaufwand (1340, 3270, 6230, 6440, neue UF ohne Durchführung der Bundesbewertung) b) erhöhtem Aufwand (Nachbestimmungen bestimmter Artengruppen, schwieriges Gelände, 3140, 7110, 7120, 7140) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen siehe LB ... 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile siehe LB ... Anlage siehe LB ... 1. Auswertung Vorgängerdurchgang, Schaffung Arbeitsgrundlagen Die Daten des Vorgängerdurchganges des LRT-Stichprobenmonitoring und Kartierungsdaten der FFH-Gebietskartierungen müssen gesichtet und für die Vorbereitung ausgewertet werden. Dies betrifft ... 2. Überprüfung und Aktualisierung der Biotop- und LRT-Struktur ... In einigen Fällen sind die Ziel-LRT in ihrer Gesamtausdehnung abzugrenzen (UF-übergreifend). Diese Fälle sind in den Anlagen „Einzelaufgaben“ beschrieben und kalkulationsrelevant. 3. LRT-Erfassung nach Bewertungsschema BfN & BLAK 2017 (Bundesbewertung) ... 4. LRT- und Biotoperfassung nach KA LAU ... 5. Vegetationsaufnahmen und Fotodokumentation ... 6. Dateneingabe Die Dateneingabe der Sachdaten der Bundesbewertung erfolgt in Multibase CS über die FFH-Monitoring-Cloud des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Auftragnehmer (AN) erhält dafür Zugang und Schreibrechte auf die entsprechende Dateninfrastruktur des Auftraggebers (AG). Die Sachdaten der Landesbewertung werden in die aktuelle Version des Programms BioLRT eingegeben. Die Vegetationsaufnahmen mit Lagepunkten und die Fotodokumentation werden den unter Punkt 4 erfassten LRT-Vorkommen zugeordnet und in das Datenbanksystem BioLRT eingebunden. Weiterhin werden zur Flächenabgrenzung im shape-Format die Lagepunkte der Vegetationsaufnahmen ggf. aktualisiert sowie die Lagepunkte der Fotodokumentation als Punkt-shape mit Angabe der Koordinaten erstellt. 7. Berichterstellung Die Ergebnisse aller untersuchten LRT-Vorkommen werden in einem Kurztext (in digital und einmal in analoger Form) für jede Untersuchungsfläche zusammengefasst. Der Bericht enthält in tabellarischer Form die erfassten Biotope/LRT der Untersuchungsfläche mit den erhobenen Merkmalen (BioLRT-Datenbankauszug) und insbesondere eine kurze Kommentierung der Veränderungen zum vorhergehenden 3. Durchgang. Quellenangaben ... In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 5.Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Landesamt für UmweltDer Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann.Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt Los 6
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Monitoring von FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt (Los 6: 6230 Borstgrasrasen, 10 Untersuchungsflächen). Ziel: Erhaltungszustand beurteilen, EU-Berichtspflichten (Art. 11/17 FFH-Richtlinie) erfüllen. Fristen: 60% bis 15.11.2026, Gesamt bis 15.11.2027. Methodik in Anlagen.Erfassung von Populationen des Edelkrebses (Astacus astacus; Art des Anhangs V der FFH-Richtlinie) 2026 in Hessen
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und GeologieDeadline: Jun 22Erfassung von Populationen des Edelkrebses (Astacus astacus; Art des Anhangs V der FFH-Richtlinie) 2026 in HessenErfassung des Feldhamsters (Cricetus cricetus; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings 2026
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und GeologieDeadline: Jun 10Erfassung des Feldhamsters (Cricetus cricetus; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings 2026Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). Für den Fall, dass auf einer Fläche ein oder mehrere Nebencodes erfasst werden, sind Flächengrößen für Haupt- und Nebencodes anzugeben. Neue Objekte sind fortlaufend so zu nummerieren dass keine Dopplungen innerhalb des FFH-Gebietes bzw. einer DTK10 entstehen. Streuobstwiesen: Wird bei einer Streuobstwiese als Unterwuchs ein LRT festgestellt und besitzen beide Codes eine identische Flächengröße, so ist die Fläche als LRT (Hauptcode) zu erfassen. Der Code für die Streuobstwiese (HSA, HSB, HSC, HSD, HSE, HSF) soll als Nebencode hierbei abweichend ohne Flächengröße eingetragen werden. Grünland-LRT: Für die Grünland-LRT 6440 und 6510 ist zu entscheiden, ob es sich um eine magere Ausprägung handelt. Methodische Vorgaben zu deren Einordnung befinden sich auf dem LRT-spezifischen Zusatzbogen. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen. Die Flächen werden mittels geeignetem GIS-Programm digitalisiert. 4.1.1 Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen Es wird eine vollständige Erfassung der LRT im beauftragten Gebiet angestrebt. Das Gebiet ist daher in geeigneter Weise so zu begehen, dass die bisher unbekannten LRT-Vorkommen aufgefunden werden. Das Ergebnis der Begehungen ist im Text zu beschreiben. Die LRT-Vorkommen sind nach den Vorgaben der KA LRT vollständig zu erfassen und der LRT-spezifische Zusatzbogen auszufüllen. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Anlage 02Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung
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