Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Erfassung von Populationen des Edelkrebses (Astacus astacus; Art des Anhangs V der FFH-Richtlinie) 2026 in Hessen
Erfassung von Populationen des Edelkrebses (Astacus astacus; Art des Anhangs V der FFH-Richtlinie) 2026 in Hessen
Environmental Research
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
- Published:
- June 02, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
- Topic:
- Environmental Research
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Erfassung von Populationen des Edelkrebses (Astacus astacus; Art des Anhangs V der FFH-Richtlinie) 2026 in Hessen
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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Los 1 - Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoring-gebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region 3.1 Untersuchungsgebiet Los 1 Aus der Atlantischen Biogeographischen Region innerhalb Sachsen-Anhalts liegen fast keine aktuellen Nachweise der Haselmaus vor. Zwei eingerichtete Monitoringgebiete im Nordharzvorland (Huy sowie Fallsteingebiet) haben trotz intensiver gezielter Untersuchungen langjährig keine Nachweise erbracht. Letzte Nachweise der vergangenen Jahre stammen vom Nordharzrand. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Haselmaus wurde daher ein Suchraum am Nordharzrand ausgewählt. Der Suchraum ist in Anlage 2a kartographisch grob abgegrenzt. Untersuchungen zum Vorkommen der Haselmaus sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Suchraums durchzuführen. 3.2 Geländeuntersuchungen Für die Nachweissuche sind innerhalb des Suchraums anhand älterer Nachweise oder anhand der aktuellen Habitatausstattung Teilgebiete auszuwählen, in denen repräsentativ/stichprobenartig in optimal erscheinenden Habitaten die o.g. Methoden zur Anwendung kommen. Die Teilgebietsauswahl obliegt dem AN und ist vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Aufgrund der üblichen Bestandsentwicklung mit einem Maximum im Spätsommer/Frühherbst soll die Nachweissuche schwerpunktmäßig in diesem Zeitraum stattfinden. Der AN führt eine Suche nach Nachweisen im Gelände durch. Dabei sind Standard-Nachweismethoden anzuwenden: • Suche nach Fraßspuren (Nüsse) • Einsatz von Tuben (diese müssen eine Prüfung/Ansprache von Nestern ermöglichen) • Einsatz von Spurtunneln • Kontrolle von Nistkästen (i.d.R. vorhandene Kästen, z.B. Vogelnistkästen) • Einsatz von modifizierten Wildkameras • Suche nach freihängenden Nestern Für die Anwendung von Tuben und/oder Nistkästen bzw. Wildkameras sind die ausgewählten Untersuchungsflächen zu Beginn der Untersuchungen einzurichten. Die Nachweise sind auf geeignete Weise so zu dokumentieren, dass ggf. eine Verifizierung durch externe Experten möglich ist (Nüsse aufbewahren, Fotos etc.). Negativnachweise sind unter Nennung der angewandten Methoden zu dokumentieren. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Zum Zweck der Kalkulation gilt folgende Rahmenangabe: • Es sind 10 Teilgebiete, die jeweils nicht kleiner als 20 ha sein sollen, auszuwählen und gezielt zu untersuchen. Der zeitliche Aufwand für die Nachweissuche soll ungefähr einen Umfang von 4 Tagen innerhalb eines Teilgebietes im Gesamtbearbeitungszeitraum umfassen. 3.3 Auswahl geeigneter Standorte für ein Monitoringgebiet Sofern innerhalb des Suchraums aktuelle Haselmausvorkommen nachweisbar sind, erarbeitet der AN einen Vorschlag für die Lage eines neu einzurichtenden Monitoringgebietes gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land und stimmt diesen einvernehmlich mit dem AG ab. Neben dem Haselmausvorkommen sind pragmatische Gegebenheiten wie Kooperationsbereitschaft des Flächeneigners, Geländegegebenheiten u.a. zu berücksichtigen. 3.4 Einrichtung eines neuen Monitoringgebietes Sofern ein Vorschlag für die Neueinrichtung eines Monitoringgebietes möglich ist, ist dieses Gebiet gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land im Gelände einzurichten. Die Einrichtung des Monitoringgebietes umfasst die Ausbringung von speziell für die Haselmaus konzipierten Nistkästen. Es sind 60 Kästen jeweils im Abstand von ca. 50 m aufzuhängen. Eine kompakte Form des Monitoringgebietes soll angestrebt werden, kann jedoch nach Geländegegebenheiten modifiziert werden (vgl. bestehende Monitoringgebiete, www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de). Die Kästen sind in Höhe von ca. 2 Metern an Gehölzstämmen anzubringen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: EndberichtArten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030
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