Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)TED
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030
Erfassung der Fledermausfauna in drei Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt (FFH0060LSA, FFH0057+LSA FFH0247, LSA O NF 1-2) im Rahmen der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Je Gebiet 4 Netzfänge an mind. 2 geeigneten Standorten mit terrestrischen Netzen und Hochnetzen (5-12 m). Fangzeitraum Mai-August 2026, jahreszeitlich verteilt, Schwerpu...
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Erfassung der Fledermausfauna in drei Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt (FFH0060LSA, FFH0057+LSA FFH0247, LSA O NF 1-2) im Rahmen der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Je Gebiet 4 Netzfänge an mind. 2 geeigneten Standorten mit terrestrischen Netzen und Hochnetzen (5-12 m). Fangzeitraum Mai-August 2026, jahreszeitlich verteilt, Schwe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Published:
- May 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Erfassung der Fledermausfauna in drei Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt (FFH0060LSA, FFH0057+LSA FFH0247, LSA O NF 1-2) im Rahmen der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Je Gebiet 4 Netzfänge an mind. 2 geeigneten Standorten mit terrestrischen Netzen und Hochnetzen (5-12 m). Fangzeitraum Mai-August 2026, jahreszeitlich verteilt, Schwerpunkt Wochenstubenzeit im Juni/Juli. Gefangene Fledermäuse zeitnah freilassen, hochgravide/laktierende Weibchen besonders schnell. Kalkulation: 10 h pro Netzfang (eine Fachkraft + eine technische Kraft). Determination und Dokumentation aller Fänge, Datenbankeingabe.
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4- Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Los 2 - Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts 4.1 Untersuchungsgebiet Los 2 Die Wildkatze hat in den vergangenen Jahren ihr Verbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt stark nach Norden ausgeweitet (Anlage 2d). Daher ist zu vermuten, dass es auch im Nordosten von Sachsen-Anhalt aktuell Vorkommen gibt. Deren Erfassung ist zur korrekten Beschreibung des Verbreitungsgebietes im Rahmen der FFH-Berichtspflichten notwendig. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Wildkatze wurden zwei größere Waldgebiete ausgewählt: Waldgebiet nordöstlich von Stendal und Waldgebiet östlich von Havelberg (Anlage 2c). Untersuchungen zum Vorkommen der Wildkatze sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb der Waldgebiete durchzuführen. Sollten vor Untersuchungsbeginn neue Daten bekannt werden, die eine Besiedlung des Untersuchungsgebietes belegen, wird zwischen AG und AN eine kostenneutrale Verlagerung des Untersuchungsgebietes vereinbart. 4.2 Geländeuntersuchungen und genetische Analyse Der AN führt Geländeuntersuchungen zur Feststellung der Präsenz von Wildkatzen in den o.g. zwei Waldgebieten durch. Dabei soll in erster Linie die Lockstockmethode als Standardmethode zur Anwendung kommen, ergänzend können Wildkameras eingesetzt werden. Der AN wählt in den Waldgebieten jeweils Teilbereiche aus, die nach gegenwärtiger Kenntnis der Habitatpräferenz besonders geeignet sind. Insgesamt sollen 4 Teilbereiche untersucht werden. Die Teilbereiche sind vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Innerhalb dieser Teilbereiche sollen jeweils mind. 10 Lockstöcke ausgebracht werden. Die Untersuchungen sollen vorzugsweise, aber nicht zwingend in der Ranzzeit der Wildkatze stattfinden. Jeder Bereich ist einmal zu erfassen. Die Lockstöcke sind im Abstand von ca. 2-3 Wochen insgesamt 5 mal zu kontrollieren. Die bei den Kontrollen ggf. gewonnenen Haarproben sind fachgerecht aufzubewahren und einer genetischen Artanalyse bei der Senckenberg-Wildtiergenetik (Gelnhausen) zuzuführen. Es sind nur Proben zu untersuchen, bei denen ein hinreichender Verdacht auf Wildkatze besteht. Dabei ist die Analyse des Genotyps (SNP) nach vorheriger Artbestimmung anhand mt-DNA zu beauftragen. Für Kalkulationszwecke wird von 32 Genproben (jeweils max. 8 Proben in 4 Bereichen) ausgegangen. Sofern begleitend Wildkameras zum Einsatz kommen, sind Katzenbilder einer SCALP-Kategorie nach GÖTZ (2015) bzw. GERNGROSS et al. (2023) zuzuordnen. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Mit Flächeneignern sowie der Jägerschaft sind die Geländeuntersuchungen einvernehmlich abzustimmen. 4.3 Kurzeinschätzung der Habitateignung Der AN nimmt eine Kurzeinschätzung der Eignung der Habitate für ein dauerhaftes Vorkommen der Wildkatze im untersuchten Bereich anhand der im Zuge der Wildkatzenerfassungen festgestellten Habitateigenschaften vor. Es sind keine gezielten Habitataufnahmen vorgesehen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: Endbericht - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Los 1 - Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoring-gebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region 3.1 Untersuchungsgebiet Los 1 Aus der Atlantischen Biogeographischen Region innerhalb Sachsen-Anhalts liegen fast keine aktuellen Nachweise der Haselmaus vor. Zwei eingerichtete Monitoringgebiete im Nordharzvorland (Huy sowie Fallsteingebiet) haben trotz intensiver gezielter Untersuchungen langjährig keine Nachweise erbracht. Letzte Nachweise der vergangenen Jahre stammen vom Nordharzrand. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Haselmaus wurde daher ein Suchraum am Nordharzrand ausgewählt. Der Suchraum ist in Anlage 2a kartographisch grob abgegrenzt. Untersuchungen zum Vorkommen der Haselmaus sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Suchraums durchzuführen. 3.2 Geländeuntersuchungen Für die Nachweissuche sind innerhalb des Suchraums anhand älterer Nachweise oder anhand der aktuellen Habitatausstattung Teilgebiete auszuwählen, in denen repräsentativ/stichprobenartig in optimal erscheinenden Habitaten die o.g. Methoden zur Anwendung kommen. Die Teilgebietsauswahl obliegt dem AN und ist vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Aufgrund der üblichen Bestandsentwicklung mit einem Maximum im Spätsommer/Frühherbst soll die Nachweissuche schwerpunktmäßig in diesem Zeitraum stattfinden. Der AN führt eine Suche nach Nachweisen im Gelände durch. Dabei sind Standard-Nachweismethoden anzuwenden: • Suche nach Fraßspuren (Nüsse) • Einsatz von Tuben (diese müssen eine Prüfung/Ansprache von Nestern ermöglichen) • Einsatz von Spurtunneln • Kontrolle von Nistkästen (i.d.R. vorhandene Kästen, z.B. Vogelnistkästen) • Einsatz von modifizierten Wildkameras • Suche nach freihängenden Nestern Für die Anwendung von Tuben und/oder Nistkästen bzw. Wildkameras sind die ausgewählten Untersuchungsflächen zu Beginn der Untersuchungen einzurichten. Die Nachweise sind auf geeignete Weise so zu dokumentieren, dass ggf. eine Verifizierung durch externe Experten möglich ist (Nüsse aufbewahren, Fotos etc.). Negativnachweise sind unter Nennung der angewandten Methoden zu dokumentieren. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Zum Zweck der Kalkulation gilt folgende Rahmenangabe: • Es sind 10 Teilgebiete, die jeweils nicht kleiner als 20 ha sein sollen, auszuwählen und gezielt zu untersuchen. Der zeitliche Aufwand für die Nachweissuche soll ungefähr einen Umfang von 4 Tagen innerhalb eines Teilgebietes im Gesamtbearbeitungszeitraum umfassen. 3.3 Auswahl geeigneter Standorte für ein Monitoringgebiet Sofern innerhalb des Suchraums aktuelle Haselmausvorkommen nachweisbar sind, erarbeitet der AN einen Vorschlag für die Lage eines neu einzurichtenden Monitoringgebietes gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land und stimmt diesen einvernehmlich mit dem AG ab. Neben dem Haselmausvorkommen sind pragmatische Gegebenheiten wie Kooperationsbereitschaft des Flächeneigners, Geländegegebenheiten u.a. zu berücksichtigen. 3.4 Einrichtung eines neuen Monitoringgebietes Sofern ein Vorschlag für die Neueinrichtung eines Monitoringgebietes möglich ist, ist dieses Gebiet gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land im Gelände einzurichten. Die Einrichtung des Monitoringgebietes umfasst die Ausbringung von speziell für die Haselmaus konzipierten Nistkästen. Es sind 60 Kästen jeweils im Abstand von ca. 50 m aufzuhängen. Eine kompakte Form des Monitoringgebietes soll angestrebt werden, kann jedoch nach Geländegegebenheiten modifiziert werden (vgl. bestehende Monitoringgebiete, www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de). Die Kästen sind in Höhe von ca. 2 Metern an Gehölzstämmen anzubringen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: Endbericht
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