Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)TED
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030
Erfassung der Fledermausfauna in drei Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt (FFH0060LSA, FFH0057+LSA FFH0247, LSA O NF 1-2) im Rahmen der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Je Gebiet 4 Netzfänge an mind. 2 geeigneten Standorten mit terrestrischen Netzen und Hochnetzen (5-12 m). Fangzeitraum Mai-August 2026, jahreszeitlich verteilt, Schwerpu...
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- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
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- May 19, 2026
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Erfassung der Fledermausfauna in drei Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt (FFH0060LSA, FFH0057+LSA FFH0247, LSA O NF 1-2) im Rahmen der FFH-Berichtsperiode 2025-2030. Je Gebiet 4 Netzfänge an mind. 2 geeigneten Standorten mit terrestrischen Netzen und Hochnetzen (5-12 m). Fangzeitraum Mai-August 2026, jahreszeitlich verteilt, Schwerpunkt Wochenstubenzeit im Juni/Juli. Gefangene Fledermäuse zeitnah freilassen, hochgravide/laktierende Weibchen besonders schnell. Kalkulation: 10 h pro Netzfang (eine Fachkraft + eine technische Kraft). Determination und Dokumentation aller Fänge, Datenbankeingabe.
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7Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Los 2 - Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts 4.1 Untersuchungsgebiet Los 2 Die Wildkatze hat in den vergangenen Jahren ihr Verbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt stark nach Norden ausgeweitet (Anlage 2d). Daher ist zu vermuten, dass es auch im Nordosten von Sachsen-Anhalt aktuell Vorkommen gibt. Deren Erfassung ist zur korrekten Beschreibung des Verbreitungsgebietes im Rahmen der FFH-Berichtspflichten notwendig. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Wildkatze wurden zwei größere Waldgebiete ausgewählt: Waldgebiet nordöstlich von Stendal und Waldgebiet östlich von Havelberg (Anlage 2c). Untersuchungen zum Vorkommen der Wildkatze sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb der Waldgebiete durchzuführen. Sollten vor Untersuchungsbeginn neue Daten bekannt werden, die eine Besiedlung des Untersuchungsgebietes belegen, wird zwischen AG und AN eine kostenneutrale Verlagerung des Untersuchungsgebietes vereinbart. 4.2 Geländeuntersuchungen und genetische Analyse Der AN führt Geländeuntersuchungen zur Feststellung der Präsenz von Wildkatzen in den o.g. zwei Waldgebieten durch. Dabei soll in erster Linie die Lockstockmethode als Standardmethode zur Anwendung kommen, ergänzend können Wildkameras eingesetzt werden. Der AN wählt in den Waldgebieten jeweils Teilbereiche aus, die nach gegenwärtiger Kenntnis der Habitatpräferenz besonders geeignet sind. Insgesamt sollen 4 Teilbereiche untersucht werden. Die Teilbereiche sind vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Innerhalb dieser Teilbereiche sollen jeweils mind. 10 Lockstöcke ausgebracht werden. Die Untersuchungen sollen vorzugsweise, aber nicht zwingend in der Ranzzeit der Wildkatze stattfinden. Jeder Bereich ist einmal zu erfassen. Die Lockstöcke sind im Abstand von ca. 2-3 Wochen insgesamt 5 mal zu kontrollieren. Die bei den Kontrollen ggf. gewonnenen Haarproben sind fachgerecht aufzubewahren und einer genetischen Artanalyse bei der Senckenberg-Wildtiergenetik (Gelnhausen) zuzuführen. Es sind nur Proben zu untersuchen, bei denen ein hinreichender Verdacht auf Wildkatze besteht. Dabei ist die Analyse des Genotyps (SNP) nach vorheriger Artbestimmung anhand mt-DNA zu beauftragen. Für Kalkulationszwecke wird von 32 Genproben (jeweils max. 8 Proben in 4 Bereichen) ausgegangen. Sofern begleitend Wildkameras zum Einsatz kommen, sind Katzenbilder einer SCALP-Kategorie nach GÖTZ (2015) bzw. GERNGROSS et al. (2023) zuzuordnen. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Mit Flächeneignern sowie der Jägerschaft sind die Geländeuntersuchungen einvernehmlich abzustimmen. 4.3 Kurzeinschätzung der Habitateignung Der AN nimmt eine Kurzeinschätzung der Eignung der Habitate für ein dauerhaftes Vorkommen der Wildkatze im untersuchten Bereich anhand der im Zuge der Wildkatzenerfassungen festgestellten Habitateigenschaften vor. Es sind keine gezielten Habitataufnahmen vorgesehen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: EndberichtArten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 LeistungsbeschreibungArten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind,Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.
Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02UUKS2026
Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, ZentraleAbfall- und umwelttechnische Laboruntersuchungen überwiegend an Bodenmaterialien und mineralischen Baustoffen aus Straßenbaumaßnahmen von Hessen Mobil gemäß Ausführungsbeschreibung.Messgassammelhauben und Analyser
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -Gegenstand ist die Lieferung, Installation und mehrjährige Betreuung eines Mess- und Assistenzsystems zur kontinu-ierlichen Erfassung und Optimierung direkter Treibhausgasemissionen (insb. N2O, CH4, CO2) an den biologischen Rei-nigungsstufen der Kläranlage Aachen Soers. Das System umfasst mobile Messgeräte mit Hauben zur Erfassung der Abluftemissionen, eine IT-/Cloud-Lösung zur Datenspeicherung und Visualisierung, ein Emissionsdashboard, ein Be-triebsassistenzsystem sowie die Erstellung und den Betrieb eines digitalen Prozesszwillings der Kläranlage zur Ablei-tung von Optimierungsmaßnahmen.SN - Moni-Klär Lachgas AC-Soers
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -DürenDeadline: Jun 02Los 1: Lieferung eines Messsystems (Sonden) zur Erfassung gelöster N2O-Konzentration in Flüssigphase eines Belebungsbeckens einer Kläranlage, inkl. Sondenkörper, -köpfe, Messumformer, Kabel, Befestigungsmaterial sowie Verbrauchs- und Kalibriermaterial für 3 Jahre Betrieb. Los 2: Lieferung, Installation und mehrjährige Betreuung eines Mess- und Assistenzsystems zur kontinuierlichen Erfassung und Optimierung direkter Treibhausgasemissionen (N2O, CH4, CO2) an biologischen Reinigungsstufen der Kläranlage Aachen Soers, inkl. mobile Messgeräte mit Hauben, IT-/Cloud-Lösung, Emissionsdashboard, Betriebsassistenzsystem und digitaler Prozesszwilling.
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- The contracting authority is Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.