IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Gründungsberatung (GiB) Landkreis Barnim: Orientierungs- und Gründungsseminare sowie Einzelberatung
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgel...
Vocational Training, Seminars, Management Consulting
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Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf fest...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
- Published:
- March 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
Tender description
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden.
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7- IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Gründungsberatung (GiB) Landkreis Oder-Spree: Orientierungs- und Gründungsseminare sowie Einzelberatung
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden. - IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Gründungsberatung (GiB) Landkreis Uckermark: Los 1 Seminare, Los 2 Individuelle Qualifizierung und Beratung
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden. - IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
GiB Stadt Frankfurt (Oder)
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden. - IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Rahmenvereinbarung für externe Berater:innen im Regionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekt, Landkreis Barnim
Die IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg sucht externe Berater für das Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekt im Landkreis Barnim zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, aus der Einzelaufträge resultieren. Los 1: Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) und Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2: Individuelle Qualifizierung und Einzelberatung nach Bedarf. - Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Qualifizierende Einzelberatung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die sdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung) - Stadt WuppertalWuppertalDeadline: Jun 23
Rahmenvereinbarung über Sprachmittlertätigkeiten für die Stadt Wuppertal
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sprachmittlertätigkeiten (Dolmetscherdienste) im Rahmen der behördlichen Kommunikation von Menschen mit Migrationshintergrund. Hierbei kommen das Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte Übersetzung) von Gesprächen zwischen Mitarbeiter*innen und vorsprechenden Kund*innen sowie bei Bedarf auch das Übersetzen von schriftlichen Dokumenten (z.B. Formulare, Bescheide, behördliche Schreiben) in die jeweilige Muttersprache in Betracht. Eine Festlegung auf spezielle inhaltliche Bereiche sind den einzelnen Vorgaben der einzelnen Leistungsorte gem. Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es erfolgt eine Übersetzung sowohl aus der jeweiligen Muttersprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die jeweilige Muttersprache. Die Übersetzung wird ergänzt durch kontextuelle Einordnung des Gesagten unter Rücksichtnahme auf kultursensible Besonderheiten. Die Ausschreibung teilt sich in vier Lose auf (vgl. Leistungsbeschreibung). Es findet keine Loslimitierung statt. Losübergreifender Inhalt der Ausschreibung: Der Auftragnehmer stellt nach entsprechendem Bedarf Sprachmittler*innen für die Teilnahme und Übersetzungen während Beratungsgesprächen jedweder Art zur Verfügung. Der vorgesehene Einsatz pro Los wird unter den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.4 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Beauftragung eines Sprachmittlers*einer Sprachmittlerin erfolgt durch Einschaltung der jeweiligen Fachkraft bzw. durch die Schulleitung oder durch einen durch die Auftraggeberin bevollmächtigten Dritten. Die Art und Durchführung der Einschaltung wird nach Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer beschlossen. Die zu vergebene Leistung wird nicht auf spezifische Sprachen festgelegt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die nachgefragten Sprachen vielfältig sind. Die Auftraggeberin erwartet seitens des Auftragnehmers, alle Sprachen abzudecken. Sollte ein Auftrag im Einzelfall nicht realisierbar sein, wird eine umgehende und transparente Kommunikation hierüber erwartet. Die Rahmenvereinbarung hat über die gesamte Vertragslaufzeit jeweils folgende Höchstabnahmevolumina: * Los 1: 60.000,00 EUR brutto * Los 2: 220.000,00 EUR brutto * Los 3: 176.000,00 EUR brutto * Los 4: 176.000,00 EUR brutto Das tatsächliche jeweilige Auftragsvolumen kann auch nach unten abweichen. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. - Westdeutscher Rundfunk KölnDeadline: Jun 12
CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen
Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.
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