IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Gründungsberatung (GiB) Landkreis Uckermark: Los 1 Seminare, Los 2 Individuelle Qualifizierung und Beratung
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgel...
Vocational Training, Seminars, Management Consulting
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Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf fest...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
- Published:
- March 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
Tender description
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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8- IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Gründungsberatung (GiB) Landkreis Barnim: Orientierungs- und Gründungsseminare sowie Einzelberatung
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden. - IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Gründungsberatung (GiB) Landkreis Oder-Spree: Orientierungs- und Gründungsseminare sowie Einzelberatung
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden. - IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
GiB Stadt Frankfurt (Oder)
Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) sowie Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2 beinhaltet die individuelle Qualifizierung und Einzelberatung, wobei Inhalte und Stundenzahl pro gründungswilliger Person entsprechend dem jeweiligen Beratungsbedarf festgelegt werden. - IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Rahmenvereinbarung für externe Berater:innen im Regionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekt, Landkreis Barnim
Die IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg sucht externe Berater für das Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekt im Landkreis Barnim zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, aus der Einzelaufträge resultieren. Los 1: Durchführung von Orientierungsseminaren (1 Tagwerk) und Gründungsseminaren (3-4 Tagwerke). Los 2: Individuelle Qualifizierung und Einzelberatung nach Bedarf. - Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Qualifizierende Einzelberatung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die sdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung) - Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren. - IG Metall ChemnitzDeadline: May 18
Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: IG Metall Chemnitz; Straße, Hausnummer: Augustusburger Straße 31; Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: VB 26_020 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Der anzubietende Leistungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum Projektende am 31.12.2026. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3374287/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 18.05.2026, 13:30 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über gleichwertige Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, dabei muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz (ohne USt.) des Bieters über die letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025) betrachtet mindestens EUR 74.000 betragen. 4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) in einem vergleichbaren Einsatzgebiet. Die jeweiligen Referenzen sind gleichwertig, wenn Sie in Inhalt und Umfang wesentlich folgenden Leistungskategorien entsprechen: (a) Beratungserfahrungen in Unternehmen und Gewerkschaften, die sich in Transformationsprozessen befinden. In diesem Zusammenhang Beratungsdienstleistungen zur Beförderung eines produktiven Dialogs zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung anlässlich festgestellter Transformationsprozesse. Nachweis betrieblicher prozessbegleitender Beratungs- und Schulungsleistungen, Workshop-Konzepte, entwicklungsoffener Experimentierräume. (b) Nachweis beteiligungsorientierter und prozessbegleitender Beratungserfahrungen in Unternehmen. Dies umfasst auch Beratungs-, Schulungs- und Methodenkompetenz in den Themenfeldern Standort- und Beschäftigungssicherung, Gestaltung von Transformationsprozessen, Digitalisierung, Produktions- und Leistungssystemen, Personalentwicklung und Qualifizierung. (c) Beratungsdienstleistungen, die gute Kenntnisse der Sächsischen Wirtschafts- und Branchenstrukturen belegen, insbesondere differenzierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und Herausforderungen in der Automobil- und Zulieferbranche Südwestsachsens. (d) Beratungsdienstleistungen, die eine Ermittlung, Vermittlung und Aufbereitung von Erkenntnissen für die Zielgruppen der Betriebsräte, Beschäftigten, Unternehmensleitungen, Berater und Wissenschaftler umfassten und in Branchen erfolgten, deren industrielle Strukturen sich durch neue Technologien bereits wandeln. Erfahrungen mit zielgruppenspezifischer Aufbereitung transformationsrelevanter Erkenntnisse und Themenstellungen. (e) Beratungsdienstleistungen für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt, in dessen Zuge auch mit anderen Beratungseinrichtungen, wissenschaftlichen und gewerkschaftlichen Experten, regionalen Kompetenzzentren sowie Vertretern der Landes-, Bundes- oder EU-Politik kooperiert werden musste. Für jede der vorgenannten Kategorien müssen die Bieter mindestens zwei in Umfang und Inhalt gleichwertige Referenz aus den letzten 5 Jahren (seit 2021) nachweisen. Die Bieter können auch eine Referenz für mehrere der o. g. Leistungskategorien vorlegen, falls die Referenz mehrere Kategorien abdeckt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln an den Angaben der Bieter ergänzende Nachweise anzufordern oder Erkundigungen beim Referenzgeber einzuholen. Die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter in übersichtlicher Form darzustellen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) sowie zur Zuordnung der Leistungen zu den o. g. Kategorien erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber – falls erforderlich – Auskünfte einholen darf. 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Wird eine Eignungsleihe eingegangen, verlangt die Auftraggeberin, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales),Forschung/ Entwicklung Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
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