Stadt IlmenauIlmenau
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Stadt Ilmenau beauftragt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten übernimmt und die Stadt bei der Einhaltung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Die Leistungen werden mit den Wünschen des Auftraggebers abgestimmt und müssen betriebliche Erfordernisse der Stadt b...
Occupational Health
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Die Stadt Ilmenau beauftragt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten übernimmt und die Stadt bei der Einhaltung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Die Leistungen werden mit den Wünschen des Auftraggebers abgestimmt und müssen betriebliche Erfordernisse der Stad...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Ilmenau
- Published:
- May 04, 2026
- Deadline:
- June 02, 2026
- Topic:
- Occupational Health
Tender description
Die Stadt Ilmenau beauftragt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten übernimmt und die Stadt bei der Einhaltung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Die Leistungen werden mit den Wünschen des Auftraggebers abgestimmt und müssen betriebliche Erfordernisse der Stadt berücksichtigen. Die Aufgabenerfüllung soll zeitnah erfolgen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- Bekanntmachung
- 325432
Related tenders
10- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung"). Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail). Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt. Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen. Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten. Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig. Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet. Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3+5-8
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3+5-8 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3+5-8
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3+5-8 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburgDeadline: Jul 20
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen. In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburgDeadline: Jul 20
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen. In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburgDeadline: Jul 20
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3+5-8
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen. In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3+5-8 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Grün und GrugaEssenDeadline: Jul 23
Grünfächen
Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Vor Beginn einer jeden Pflegemaßnahme muss der Auftragnehmer dem zuständigen Bauleiter den aktuellen Standort mitteilen. Die Mitteilung kann beispielsweise durch das Teilen des Standortes per Messenger App erfolgen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und des Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (1:1.000) und/oder Objektlisten (Einzelbaumlisten). Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit der zuständigen Bauleitung) vor Angebotsabgabe wird empfohlen, insbesondere zur rechtzeitigen Feststellung möglicher notwendiger Eingriffe in den Straßenverkehr (siehe "Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen"). Die Objektlisten mit den Standortangaben, Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind sowie exakte Standortinformationen im digitalen Format (z.B. KML-Datei) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die notwendigen Baum-/Standortinformationen in der proMDE-Dienstleister-App verfügbar sein. Alle erbrachten Leistungen (Massaria-Sonderkontrolle, Kronenpflege-/Massariakontrolle mit Hubsteiger durchführen etc.) sind mittels proMDE-Dienstleister-App vor Ort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu dokumentieren und der städtischen Bauleitung zur Leistungsanerkennung zu übermitteln. Eingriffe in den Straßenverkehr: Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST- Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. sowie Einzelheiten zum sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. : Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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