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Betriebsärztliche Versorgung Jobcenter Köln (Teilnahmewettbewerb)
ACHTUNG: es handelt sich vorliegend um eine Vergabe freiberuflicher Leistungen nach § 50 UVgO. Die vergaberechtlichen Regelungen der UVgO finden keine direkte Anwendung. Bitte Wettbewerbsbedingungen beachten. Ab dem 01.01.2027 muss für die zugewiesenen etwa 1.150 Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter Köln die betriebsärz...
Occupational Health
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Jobcenter Köln
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- September 29, 2026
- Topic:
- Occupational Health
Tender description
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ACHTUNG: es handelt sich vorliegend um eine Vergabe freiberuflicher Leistungen nach § 50 UVgO. Die vergaberechtlichen Regelungen der UVgO finden keine direkte Anwendung. Bitte Wettbewerbsbedingungen beachten. Ab dem 01.01.2027 muss für die zugewiesenen etwa 1.150 Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter Köln die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die arbeitssicherheitstechnische Versorgung der BA Beschäftigten wird durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der Bundesagentur für Arbeit sichergestellt. Im Jobcenter Köln ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. - Grundbetreuung: Die Betriebsärztin * der Betriebsarzt übernimmt - zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit - die in Ziffer 2 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgabenfelder der Grundbetreuung. - Betriebsspezifischer Teil der Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Grippeschutzimpfungen: Der Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung wird nach Beratung durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Dienststelle festgelegt und ist nicht mit vorgegebenen Einsatzzeiten hinterlegt. Die Betriebsärztin*der Betriebsarzt hat die Beschäftigten entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, um gesundheitliche Gefährdungen und Risiken rechtzeitig erkennen und beheben zu können. Sie*er hat unabhängig von der vorgeschriebenen Pflicht- und Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nach eigenem Entschluss arbeitsmedizinische Untersuchungen dann durchzuführen, wenn die bzw. der Beschäftigte an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden soll oder beschäftigt ist, der ein gesundheitsgefährdendes Risiko darstellt. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung und nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen. Arbeitsmedizinische Vorsorge im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz (G 37) gilt als Angebotsvorsorge (vgl. § 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang Teil 4 Abs. 2 Arb-MedVV). Zum angemessenen Umfang vgl. Arbeitsmedizinische Richtlinie (AMR) 14.1. Jährlich soll ein Angebot an die BA-Beschäftigten im Jobcenter Köln erfolgen, so dass Grippeschutzimpfungen (empfohlene Grippeschutzimpfung je nach Grippe-Saison - z. B. 4-Fach-Impfschutz) auch über den Arbeitgeber möglich sind. Die Impftermine müssen mindestens an zwei linksrheinischen und zwei rechtsrheinischen Standorten und mindestens an 4 Tagen im Oktober oder November außerhalb der Herbstferien angeboten werden. - Ärztliche Untersuchung bei begründeter Veranlassung: Nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (§ 3 Abs. 5) kann diese die*den Beschäftigte*n bei begründetem Anlass verpflichten, durch ärztliche Bescheini-gung nachzuweisen, ob sie*er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Beauftragung erfolgt hierfür im Namen des Jobcenter Köln durch den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit, da der*die Geschäftsführer*in Leiter der Dienststelle im personalrechtlichen Sinn ist. Leistungsgegenstand für den Auftragnehmer sind die sich daraus ergebenden Untersuchungen. Ebenso Leistungsgegenstand sind Untersuchungen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement. geschätzter Umfang der Beauftragung: (ACHTUNG RAHMENVEREINBARUNG!) Grundbetreuung gemäß Ziffer I.4.2 1.150 Beschäftigte betriebsspezifischer Teil der Betreuung - gemäß Ziffer I.4.3 der Leistungsbeschreibung - ca. 5 Stunden/Jahr - Arbeitsmedizinische Untersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 gemäß Ziffer I.4.3 - ca. 150 Stück/Jahr - Grippeschutzimpfung - ca. 120 Stück/ Jahr - Ärztliche Untersuchung gemäß Ziffer I.4.4 - ca. 57 Einheiten/Jahr Die genannten Mengenangaben basieren auf einem geschätzten Jahresbedarf. Ein Anspruch auf Abnahme der konkreten Mengen besteht nicht (da Rahmenvereinbarung). Die maximale Abnahmemenge pro Jahr wird auf die o.g. Mengenangaben zzgl. 20% begrenzt.
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6Betriebsärztin/Betriebsarzt
Landesamt für Zentrale DiensteSaarbrückenGegenstand des Vertrags ist die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand sowie die Untersuchungs- / Beratungsleistungen zu den vertraglich definierten Versorgungsanlässen zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 1.335 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 890 Stunden.Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - SenatskanzleiBerlinDeadline: Sep 04Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter über die Erfüllung der Aufgaben, die sich nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), nach dem Arbeitsschutzgesetz, nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und 2 sowie den einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz ergeben.Beauftragung einer externen sicherheitstechnischen Betreuung/Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa
Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität MünchenDeadline: Oct 09sowie den Ort der Leistungserbringung Beauftragung einer externen sicherheitstechnischen Betreuung/Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa Das Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München beabsichtigt, einen Auftrag über die externe sicherheitstechnische Betreuung einschließlich der Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu vergeben. Der Auftraggeber beschäftigt derzeit rund 110 Mitarbeitende; in den kommenden zwei Jahren wird ein Anstieg auf voraussichtlich 130 Mitarbeitende erwartet. Die betriebliche Struktur umfasst neben Büro- und IT-Arbeitsplätzen insbesondere chemische und biologische Laborbereiche (Schutzstufen 1 und 2) sowie gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1. Die Laborbereiche sind derzeit der Gefährdungsgruppe I zuzuordnen. Die Betreuung umfasst insbesondere die regelmäßige Grundbetreuung in angemessenem zeitlichem Umfang, die überwiegend durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ergänzend durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt erfolgt. Aufgrund der besonderen betrieblichen und wissenschaftlichen Tätigkeiten ergeben sich erhöhte Anforderungen an eine fachkundige, praxiserfahrene und rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung. Ort der Leistungserbringung: 85354 FreisingRahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf.Rahmenvereinbarung Betriebsärztliche Betreuung
Staatliche Führungsakademie f. Ernährung, Landwirtschaft u. ForstenDeadline: Sep 14Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten nach § 3 ASiG aufgeteilt in 9 Lose (Regierungsbezirke). Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren Die Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Beteiligung des Hauptpersonalrats (Art. 75 Abs. 4 Nr. 7 BayPVG). Diesem wird das für den Zuschlag in Betracht kommende komplette Angebot inkl. dem „Profil der zum Einsatz kommenden Betriebsärztin/des zum Einsatz kommenden Betriebsarztes und deren/dessen Vertretung“ und den eingereichten Nachweisen vorgelegt. Die Rahmenvereinbarung beginnt für die Lose 1, 3-9 zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2026. Die Rahmenvereinbarung beginnt für das Los 2 zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2027.Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2 sowie brandschutztechnische Betreuung gem. DGUV Information 205-003 in der Niedersächsischen Staatskanzlei (StK)
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDeadline: Sep 16Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie die brandschutztechnische Betreuung gem. DGUV Information 205-003 (Los 3) für die Beschäftigten der Niedersächsischen Staatskanzlei an den Standorten "Hannover: Planckstraße 2-7, Haarstraße 5 und Osterstraße 40 sowie das Gästehaus, Lüerstraße 5, das Europäische Informationszentrum Schmiedestraße 25 und die Landesvertretung in Brüssel, Rue Montoyer 61". Der Auftrag umfasst für das Los 1 und Los 2 gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben sowie für Los 3 die brandschutztechnische Betreuung gem. DGUV Information 205-003. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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