Der Regierende Bürgermeister von Berlin - SenatskanzleiBerlinTED
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter über die Erfüllung der Aufgaben, die sich nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), nach dem Arbeitsschutzgesetz, nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen...
Occupational Health
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- September 04, 2026
- Topic:
- Occupational Health
Tender description
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter über die Erfüllung der Aufgaben, die sich nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), nach dem Arbeitsschutzgesetz, nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und 2 sowie den einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz ergeben.
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10Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - SenatskanzleiBerlinDeadline: Sep 04Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Bieter über die Erfüllung der Aufgaben, die sich nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), nach dem Arbeitsschutzgesetz, nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und 2 sowie den einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz ergeben.Arbeitsmedizinische Betreuung
GFZ Helmholtz-Zentrum für GeoforschungPotsdamDeadline: Aug 14Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u.a. in Stiftungen des öffentlichen Rechts ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Für die konkrete Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes am GFZ ist die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in der seit dem 01.12.2025 geltenden Fassung der für das GFZ zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft (VBG) maßgebend.Betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV V2 in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrHannoverDeadline: Jun 30Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.Durchführung der Arbeitsmedizinischen Betreuung für das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung am Standort Telegrafenberg in 14473 Potsdam.
GFZ Helmholtz-Zentrum für GeoforschungPotsdamDeadline: Aug 14Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u.a. in Stiftungen des öffentlichen Rechts ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Für die konkrete Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes am GFZ ist die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in der seit dem 01.12.2025 geltenden Fassung der für das GFZ zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft (VBG) maßgebend.Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenDeadline: Jul 22Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf.Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenDeadline: Jul 22Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf.Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenDeadline: Jul 22Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf.Betriebsärztlicher Dienst
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderKarlsruheDie VBL hat nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes vom 12.09.2017 (BsiB-AVwV) und gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) einen den Grundsätzen dieser Vorschriften entsprechenden arbeitsmedizinischen Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierfür muss nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze ein Betriebsarzt bestellt werden.Arbeitsmedizinische Betreuung
Rems-Murr-Kliniken gGmbHWinnendenDeadline: Jul 28Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Rems Murr Kliniken ab dem 01. Januar 2027 einen Betriebsärztlichen Dienst (BÄD). Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den/die AuftragnehmerIn ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der jeweils gültigen FassungArbeitsmedizinische Betreuung
Rems-Murr-Kliniken gGmbHMit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Rems Murr Kliniken ab dem 01. Januar 2027 einen Betriebsärztlichen Dienst (BÄD). Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den/die AuftragnehmerIn ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der jeweils gültigen Fassung
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