Stiftung Katholische Universität Eichstätt-IngolstadtEichstättTED
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit + Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Grundbetreuung gemäß DGUV V2 Betriebsspezifische Betreuungsinhalte Arbeitsmedizin (Arbeitsmedizinische Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und betriebsspezifische Betreuungsinhalte) Arbeitspsychologie Organisationsberatung
Occupational Health
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- Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- September 18, 2026
- Topic:
- Occupational Health
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Grundbetreuung gemäß DGUV V2 Betriebsspezifische Betreuungsinhalte Arbeitsmedizin (Arbeitsmedizinische Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und betriebsspezifische Betreuungsinhalte) Arbeitspsychologie Organisationsberatung
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Katholische Universität Eichstätt-IngolstadtEichstättDeadline: Sep 18Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Grundbetreuung gemäß DGUV V2 Betriebsspezifische Betreuungsinhalte Arbeitsmedizin (Arbeitsmedizinische Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und betriebsspezifische Betreuungsinhalte) Arbeitspsychologie OrganisationsberatungAusschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung (Betriebsarzt)
BurgenlandkreisNaumburg (Saale)Deadline: Sep 021. Erfüllung der Aufgaben der Grundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV-Vorschrift 2 2. Erbringung der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung nach Anlage 2 der DGUV-Vorschrift 2 3. Durchführung arbeitsmedizinischer Pflicht - und AngebotsuntersuchungenFachkraft für Arbeitssicherheit-Sicherheitstechnische Betreuung
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)MünchenDeadline: Sep 09Leistungsgegenstand ist die sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 Arbeits- sicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Die Gesamtbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet zum 31.10.2030, soweit der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird. Die Betreuung umfasst insgesamt 539 Beschäftigte (davon 461 Angestellte und 78 Beamte).Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Sep 22Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus und für das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Gesamteinsatzzeiten (Grund- und betriebsspezifische Betreuung) erfolgen auf Basis der DGUV V2 und werden jährlich zur Berechnung und Verteilung der Einsatzzeit zugrunde gelegt.Betriebsärztliche Versorgung Jobcenter Köln (Teilnahmewettbewerb)
Jobcenter KölnKölnDeadline: Sep 29ACHTUNG: es handelt sich vorliegend um eine Vergabe freiberuflicher Leistungen nach § 50 UVgO. Die vergaberechtlichen Regelungen der UVgO finden keine direkte Anwendung. Bitte Wettbewerbsbedingungen beachten. Ab dem 01.01.2027 muss für die zugewiesenen etwa 1.150 Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter Köln die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die arbeitssicherheitstechnische Versorgung der BA Beschäftigten wird durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der Bundesagentur für Arbeit sichergestellt. Im Jobcenter Köln ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. - Grundbetreuung: Die Betriebsärztin * der Betriebsarzt übernimmt - zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit - die in Ziffer 2 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgabenfelder der Grundbetreuung. - Betriebsspezifischer Teil der Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Grippeschutzimpfungen: Der Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung wird nach Beratung durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Dienststelle festgelegt und ist nicht mit vorgegebenen Einsatzzeiten hinterlegt. Die Betriebsärztin*der Betriebsarzt hat die Beschäftigten entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, um gesundheitliche Gefährdungen und Risiken rechtzeitig erkennen und beheben zu können. Sie*er hat unabhängig von der vorgeschriebenen Pflicht- und Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nach eigenem Entschluss arbeitsmedizinische Untersuchungen dann durchzuführen, wenn die bzw. der Beschäftigte an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden soll oder beschäftigt ist, der ein gesundheitsgefährdendes Risiko darstellt. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung und nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen. Arbeitsmedizinische Vorsorge im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz (G 37) gilt als Angebotsvorsorge (vgl. § 2 Abs. 3 i.V.m. Anhang Teil 4 Abs. 2 Arb-MedVV). Zum angemessenen Umfang vgl. Arbeitsmedizinische Richtlinie (AMR) 14.1. Jährlich soll ein Angebot an die BA-Beschäftigten im Jobcenter Köln erfolgen, so dass Grippeschutzimpfungen (empfohlene Grippeschutzimpfung je nach Grippe-Saison - z. B. 4-Fach-Impfschutz) auch über den Arbeitgeber möglich sind. Die Impftermine müssen mindestens an zwei linksrheinischen und zwei rechtsrheinischen Standorten und mindestens an 4 Tagen im Oktober oder November außerhalb der Herbstferien angeboten werden. - Ärztliche Untersuchung bei begründeter Veranlassung: Nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (§ 3 Abs. 5) kann diese die*den Beschäftigte*n bei begründetem Anlass verpflichten, durch ärztliche Bescheini-gung nachzuweisen, ob sie*er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Beauftragung erfolgt hierfür im Namen des Jobcenter Köln durch den Internen Service der Bundesagentur für Arbeit, da der*die Geschäftsführer*in Leiter der Dienststelle im personalrechtlichen Sinn ist. Leistungsgegenstand für den Auftragnehmer sind die sich daraus ergebenden Untersuchungen. Ebenso Leistungsgegenstand sind Untersuchungen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement. geschätzter Umfang der Beauftragung: (ACHTUNG RAHMENVEREINBARUNG!) Grundbetreuung gemäß Ziffer I.4.2 1.150 Beschäftigte betriebsspezifischer Teil der Betreuung - gemäß Ziffer I.4.3 der Leistungsbeschreibung - ca. 5 Stunden/Jahr - Arbeitsmedizinische Untersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 gemäß Ziffer I.4.3 - ca. 150 Stück/Jahr - Grippeschutzimpfung - ca. 120 Stück/ Jahr - Ärztliche Untersuchung gemäß Ziffer I.4.4 - ca. 57 Einheiten/Jahr Die genannten Mengenangaben basieren auf einem geschätzten Jahresbedarf. Ein Anspruch auf Abnahme der konkreten Mengen besteht nicht (da Rahmenvereinbarung). Die maximale Abnahmemenge pro Jahr wird auf die o.g. Mengenangaben zzgl. 20% begrenzt.Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenDeadline: Oct 05Beschreibung: Art und : Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, ein den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheits-technischen Arbeitsschutz in seinen Betriebsstätten zu gewährleisten. Maßgebliche Rechtsgrundlage zur Gewährleistung eines den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes für den Auftraggeber, ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV) i. V. m. Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B - Technischer Arbeitsschutz Abschnitt III Nr. 12 lit. g zum Einigungsvertrag. Der Auftraggeber beabsichtigt für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximale Gesamtvertragsdauer: 4 Jahre) einen überbetrieblichen Dienst mit der Wahrnehmung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben zu beauftragen. Die erforderlichen Einsatzstunden betragen für die betriebsärztlichen Aufgaben 0,23 h/Bediensteter und Jahr; für die sicherheitstechnischen Leistungen 0,3 h/Bediensteter und Jahr. Der Auftraggeber hat derzeit 1.350 zu betreuende Bedienstete. Die Aktualisierung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Einsatzstunden entsprechend der tatsächlichen Bedienstetenzahlen an den jeweiligen Standorten des Auftraggebers erfolgt jeweils zum 01.01. eines Jahres. Ausführungsorte: Die Dienstleistung ist an den verschiedenen Standorten (Zentrale und 7 Niederlassungen) des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftraggeber verfügt darüber hinaus über weitere Außenstellen sowie kleinere und temporäre Standorte (nähere Angaben befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Seite 2/3).
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