Landeshauptstadt PotsdamPotsdam
Beschaffung eines CRM-Systems für die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam
Gegenstand der Vergabe ist die Überlassung und Einführung eines CRM-Systems für die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Zudem wird ein verlässlicher Partner für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Systems gesucht, der im Rahmen optionaler Abrufe Anpassungsleistungen vornimmt. Es wird somit ein Dienstlei...
Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Potsdam
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- Software Licences
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Gegenstand der Vergabe ist die Überlassung und Einführung eines CRM-Systems für die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Zudem wird ein verlässlicher Partner für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Systems gesucht, der im Rahmen optionaler Abrufe Anpassungsleistungen vornimmt. Es wird somit ein Dienstleister (Auftragnehmer) gesucht, der im Auftrag der LHP (Auftraggeber) in der Projekt- und in der Betriebsphase die folgenden Leistungen übernimmt: - Softwareüberlassung - Konzeption und Dokumentation - Anpassung, Customizing und Konfiguration - Durchführung von Schulungen - Projektmanagement Es wird von folgendem Mengengerüst ausgegangen: - 20 Nutzer*innen - davon 2 Administratoren - bis zu 5 weitere Nutzer*innen können als optionale Leistung abgerufen werden Die Leistungen bis zur Abnahme sind zu einem Pauschalfestpreis zu erbringen. Die Herstellung der Betriebsbereitschaft erfolgt als Werkleistung. In der Betriebsphase (Leistungen nach der Abnahme) sind für eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten die folgenden Leistungen zu erbringen: - Softwarepflege - Optionale Leistungen Die optionalen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: Es muss ein Dienstleistungskontingent für maximal 10 Dienstleistungstage für die Vertragslaufzeit von 48 Monaten angeboten werden. Diese Dienstleistungskontingente sollen u. a. für Customizing des Systems und Change Requests verwendet werden. Dazu gehören: - Layout-Anpassungen von Frontend- und Backendsystemen, - Konfiguration und Anpassungen von Formularen (inkl. Feldern und Logik), - Bereitstellung von Schnittstellen, - Anpassung von bestehenden Funktionen und - Erstellung von neuen System- und Programmfunktionen (inkl. Applikations- und Datenbanklogik). Funktionale Anforderungen: Durch das CRM-System sollen die bestehenden Prozesse in der Wirtschaftsförderung vereinfacht, digitalisiert und benutzerfreundlicher werden. Es so
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8Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des CRM- Systems (insb. der Projektedatenbank für die Fachprogramme) auf Basis von Microsoft Dynamics 365 CRM
Engagement Global gGmbHBonnDeadline: Jul 27Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags (EVB-IT Dienstvertrags) zur Weiterentwicklung des bestehenden CRM-Systems von Engagement Global auf Basis von Microsoft Dynamics 365 CRM. Das CRM-System besteht aus folgenden Teilbereichen: Kontaktmanagementsystem, Veranstaltungsmanagementsystem, Anfragenmanagementsystem sowie Trägerprüfung und insbesondere auch die Projektedatenbank. Vom Leistungsspektrum des abzuschließenden Rahmenvertrags umfasst sind folgende fünf Leistungsbereiche: - Umstieg in die Microsoft Azure Cloud, - Etablierung eines Portals zur Online-Antragstellung, - Entwicklung neuer Module und Weiterentwicklung bestehender Funktionen, - Aufbau und Weiterentwicklung von Schnittstellen zu anderen Systemen und - Weiterentwicklung und Unterstützung des bestehenden CRM-Systems. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll 48 Monate betragen und mit Zuschlagserteilung beginnen (voraussichtlich Anfang September 2026). Während der Laufzeit ist Engagement Global berechtigt, jedoch nicht verpflichtet Leistungen in einem Umfang von bis zu 184 Personentagen für Beratung/Konzeption/Projektsteuerung sowie von bis zu 798,5 Personentagen für Entwicklung/technische Umsetzung abzurufen.CRM/CX Lösung
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jun 23Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Auftrag mit einem Wirtschaftsteilnehmenden über folgende Leistung: eine neue SaaS Customer Relationship Management (CRM) / Customer Experience (CX), Enterprise Integration Plattform (EIP) Plattform Lösung und den Leistungen zur Integration und Betrieb Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die Ausschreibung dient dazu, ein Relationship Management (CRM) Tools, ein Customer Experience (CX) System und eine Enterprise Integration Plattform (EIP) als SaaS/SW Lösung für den Zeitraum von 4 Jahren mit einer optional jährlichen Verlängerung auf maximal 8 Jahre für die Auftraggeberin zu finden. Mit dieser sollen alle System- und Fach-Funktionen, die in der aktuell betriebenen Lösung des CRM/CX-Tools, vorhanden sind, vollumfänglich abgedeckt werden. Die SaaS/SW muss eine problemlose Anbindung von Fremdsystemen und -Datenbanken durch integrierte Plug-In-Schnittstellen (Webservices), sowie einer Integration Plattform(EIP) zum Datenaustausch zwischen der SaaS/SW und anderen Systemen (ERP, CRM, Daten-Warehouses) durch Integration von REST-API's (durch No-Code/Low-Code-Drag-and-Drop-Prozessoren) ermöglichen. Gleichzeitig soll ein geeigneter Migrations-Implementierungs- und Betriebs-Partner eruiert werden, der den aktuellen Umfang (inkl. Auftraggeberin-spezifischen Konfigurationen und Schnittstellenanbindung), vollumfänglich migriert, sowie darüber hinaus den Betrieb unter Einhaltung von vorgegebenen Regulatorien gewährleistet. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Update und Support) der gesamten SaaS-Lösung(Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIETER/AUFTRAGNEHMER. Notwendige Lizenzen für die Anwendungssoftware CRM/CX UND EIP werden von dem BIETER/AUFTRAGNEHMER beigestellt. Weitere Informationen sind in der Projektbeschreibung enthalten, die auf der Vergabeplattform hinterlegt ist.Studiengangsdatenbank
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRWDüsseldorf1. Technische Entwicklung eines softwarebasierten Datenbanksystems zur Datenhaltung von studiengangsbezogenen Daten Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Aufbau einer geeigneten Infrastruktur b. Entwicklung einer den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Software unter einer gängigen OpenSource-Lizenz und unter Verwendung von OpenSource-Fremdbibliotheken (an dieser Stelle wird auf das anliegende Lastenheft verwiesen) c. Sicherheitskonfigurationen d. Installation von Basismodulen e. Durchführung umfangreicher Tests (Testumgebung) und Problemidentifikation (+ Abnahmetests durch Auftraggeber) f. Technische Moderation und Durchführung des Rollouts in den Regelbetrieb g. Aufbau eines barrierearmen Systems h. Dokumentation sämtlicher theoretischer und anwendungsbezogener Schritte 2. Implementierung relevanter Funktionen und Anforderungen (auch hier wird explizit auf das Lastenheft verwiesen) Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Weiterentwicklung der Basissoftware und ggf. Programmierung notwendiger Zusatzfunktionen b. Einrichtung von Schnittstellen für externe Akteure außerhalb des Landesverwaltungsnetzes (Zugriffsfunktionen) c. Einrichtung automatischer Benachrichtigungsmechanismen für externe Akteure d. Beachtung der Datensicherheit 3. Methodische Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells sowie Datenmigration Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgt eine Evaluierung des bestehenden Datenmodells b. Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells c. Ggf. Workshops und Austauschtermine d. Datenmigration der Altdaten und Integration in das neue System 4. Hosting und Betrieb des webbasierten Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Bereitstellung von ausreichenden und leistungsstarken Serverkapazitäten b. Betrieb via Webserver c. Benötigt werden: Datenbank-, Applikations-, Web- und Testserver d. Der Betrieb der Datenbank ist rund um die Uhr notwendig (24-Stunden-Betrieb). e. Einhaltung und Wahrung der auf der Basis der Schutzbedarfsfeststellung identifizierten Sicherheitsstandards 5. Technischer und inhaltlicher Support Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Technischer Support für den Auftraggeber im laufenden Betrieb bei Anpassungen/Änderungen am Datenmodell und einzelnen Merkmalen/ Merkmalsausprägungen (First-Level-Support). b. Bereitstellung eines dauerhaften Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin (Telefon & Mail; Werktags 8 Uhr - 16 Uhr) für den Auftraggeber zur Beratung bei technischen und inhaltlichen Fragen. Eine klassische Hotline für Nutzende seitens der Hochschulen und IT.NRW ist nicht vorgesehen, es wird eine Ansprechperson für die wenigen Anwender/Anwenderinnen des Auftraggebers (MKW) benötigt. c. Eine Rückmeldung an Werktagen (Reaktionszeit) soll bei betriebsverhindernden Mängeln und längeren Ausfallzeiten des Systems innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei betriebsbehindernden und kleinen Män-geln soll die Reaktionszeit an Werktagen bei 48 Stunden liegen. d. Schulung der Nutzer beim Auftraggeber (ca. 5 Personen) 6. Pflege und Wartung Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen a. Pflege der Datenbank und der darin enthaltenen Informationen b. Wartung und Pflege der eingesetzten Software. c. Regelmäßige Wartung des Systems. Die Wartung ist hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. d. Regelmäßige Systemupdates. Die Updates sind hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. e. Etablierung eines systematischen Wartungsprozesses. 7. Optional: Weiterentwicklung/Ausbau des Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Seitens des Auftraggebers wird angestrebt, das entwickelte System in mehreren Ausbaustufen auch für weitere Sachgebiete und Aufgaben des Referates (insbesondere Kapazitätsermittlung) weiterzuentwickeln. Geregelt wird dies über die Ausweitungsoption.Baumkataster
Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, VergabemanagementMünchenDer Auftragsgegenstand umfasst: 1. Die Lieferung einer Standardsoftware (dauerhafte Überlassung gegen Einmalvergütung / Kauf) in Form von 17 Lizenzen (named user) mit der Option auf 10 weitere dieser Lizenzen. Sie umfasst die Lizenzen für die Standard-Anwendungskomponente (S-AK) und die Mobile-Anwendungskomponente (M-AK) (Hinweis: Durch die Lösung des Auftragnehmers (AN) gegebenenfalls benötigte Esri ArcGIS Lizenzen sind bei der LHM vorhanden. Diese sind nicht durch den AN anzubieten.). a. Die ggf. nötigen Anpassungen an der Standardsoftware unter 1. entsprechend den Anforderungen der LHM. b. Schaffung der notwendigen Schnittstellen: Schnittstellen zu städtischen Fachverfahren sind bereitzustellen bzw. neu zu erstellen. 2. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, insbesondere: a. die Installation und Konfiguration der Software in der Infrastruktur der LHM auf allen benötigten Umgebungen b. die Integration in die vorhandene Systemlandschaft der LHM, serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig in die Infrastruktur des Baureferats c. Initialbefüllung des Systems mit Daten (z. B. Daten der Benutzerverwaltung, Daten der Migration) d. die Inbetriebnahme der Schnittstellen wie in beschrieben e. Durchführung der Entwicklertests für die ggf. notwendigen Weiterentwicklungen, Begleitung der Integrations-, System-, Systemintegrationstests inkl. Fehlerbehebung, Begleitung der Abnahmetests f. Durchführung von Performance- und Lasttests g. Begleitung der Einführung (Early-Life-Support) 3. Durchführung der Datenmigration. Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig: a. Erstellung eines Migrationskonzepts b. Automatisierte Migration der Daten c. Test- und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration 4. Dokumentation: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber folgende Dokumente zur Verfügung: Betriebshandbuch für technische Administrator*innen, Administratorhandbuch für fachliche Administrator*innen und Anwenderhandbuch. 5. Weitere Unterstützungsleistungen a. Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Anpassung der Software, inklusive Projektmanagement, bis zur vollständigen Abnahme des Systems, insbesondere Koordination der Zusammenarbeit mit der Gesamtprojektleitung der LHM. Die Angabe der einzelnen Schätzmengen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Unterstützungsleistungen besteht nicht. b. Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Anpassung der Software für die Vertragslaufzeit nach der Abnahme: Optimierungen und Erweiterungen des Systems gemäß Anforderungen. Die weiteren Unterstützungsleistungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten. Die Angabe der einzelnen Schätzmengen sowie der Option wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Unterstützungsleistungen besteht nicht. 6. Systemserviceleistungen: Service, Wartung und Pflegeleistungen für das IT-Fachverfahren, welche durch den Auftraggeber gesondert vergütet werden, beginnen an dem Tag nach der Produktivsetzung einschließlich Datenmigration nach Freigabe des Auftraggebers. Die Serviceleistungen und Wartung laufen acht Jahre mit der Möglichkeit einer Kündigung zum Ablauf des vierten Vertragsjahres sowie zum jeweiligen Folgevertragsjahr. Der Service, die Wartung und die Pflegeleistungen umfassen alle lizenzierten Systemkomponenten einschließlich der beschriebenen Schnittstellen. Hinweis: Eine Fernwartung durch den Auftragnehmer ist während des Betriebs der Fachanwendung (Ebene Server) seitens der LHM möglich. 7. Konzeption, Erstellung der Schulungsunterlagen und Durchführung der SchulungenL-Bank - Europaweite Vergabe der Bereitstellung und Implementierung eines Omnichannel Contact Center Systems inkl. KI- Funktionalität im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDeadline: Aug 10Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines (integrierten) Omnichannel Contact Center Systems in der Betriebsform "SaaS" für die technische Unterstützung der Beratung und Betreuung von Kunden, einschließlich der Entwicklung und Implementierung eines KI gestützten Kundenagenten so-wie der erforderlichen Projekt und Einführungsleistungen. Insbesondere werden nachfolgende Leistungen zu erbringen sein: Leistungsumfang: 1. Omnichannel Contact Center System Der Auftragnehmer stellt ein zentrales Contact Center System bereit, das den Betrieb des Service Centers ermöglicht und mindestens folgende Kundenkanäle unterstützt: - Telefonie (Inbound und Outbound) - E Mail - Chat Das System muss: - mandanten- und rollenfähig sein, - eine tiefe Integration in Microsoft Teams aufweisen, sodass: - Contact Center Agenten die Option haben, ihre Tätigkeit direkt innerhalb von MS Teams auszuüben - zentrale Administration und Identitätsverwaltung über die im Unternehmen eingesetzten Microsoft Dienste möglich ist. 2. KI Agent (1st Level Service & Routing) Bereitstellung eines KI gestützten Kundenagenten, der 1st Level Kundenanfragen automatisiert beantwortet (z. B. Standard und Serviceanliegen), Kundenanliegen inhaltlich klassifiziert (Intent Erkennung), Anfragen je nach Anliegen automatisiert an die zuständige Stelle oder an einen menschlichen Agenten weiterleitet 3. Implementierungs- und Einführungsprojekt Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Einführung beider Komponenten im Rahmen eines Projekts, einschließlich: - Projektmanagement - Fachliche Konzeption - Technische Implementierung und Integration - Testunterstützung - Go Live Begleitung (Change-Management Anwenderschulung) - Dokumentation Betriebsführungshandbuch - Übergabe an den Betrieb Das System muss die deutschsprachige Nutzung unterstützen. Das System muss von mehreren Standorten sowie aus dem HomeOffice durch die L-Bank-Nutzer verwenden werden können. Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung beginnen und eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag optional jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Vergabestelle beabsichtigt den Vertragsschluss auf Basis des einschlägigen EVB-IT-Vertragsmusters. Dies wird den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine IKT-Dienstleistung im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), welche am 17.01.2025 wirksam wird, und einen IT-Fremdbezug handelt. Für den Fall, dass die vertraglichen Regelungen die von DORA geforderten Regelungsinhalte nicht erfüllen sollten, sich die Klassifikation der IKT-Dienstleistung nach Artikel 30 DORA oder §25b KWG/ MaRisk ändern sollte oder aufgrund einer Änderung der gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich wird, verpflichten sich die Parteien den Vertrag, auf Verlangen der jeweils anderen Partei, an die gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben anzupassen und unverzüglich eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen. Von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen, ist im Laufe des Vergabeverfahrens vor Einleitung des Zuschlagsverfahrens noch ein Due Diligence-Fragebogen auszufüllen Das Einführungsprojekt soll im Januar 2027 beginnen und die Durchführung inkl. Datenmigration/ Ablösung des bestehenden "Genesys On-Prem"- Systems bis spätestens 30.09.2027 abgeschlossen sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.infoL-Bank - Europaweite Vergabe der Bereitstellung und Implementierung eines Omnichannel Contact Center Systems inkl. KI- Funktionalität im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDie L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines (integrierten) Omnichannel Contact Center Systems in der Betriebsform "SaaS" für die technische Unterstützung der Beratung und Betreuung von Kunden, einschließlich der Entwicklung und Implementierung eines KI gestützten Kundenagenten so-wie der erforderlichen Projekt und Einführungsleistungen. Insbesondere werden nachfolgende Leistungen zu erbringen sein: Leistungsumfang: 1. Omnichannel Contact Center System Der Auftragnehmer stellt ein zentrales Contact Center System bereit, das den Betrieb des Service Centers ermöglicht und mindestens folgende Kundenkanäle unterstützt: - Telefonie (Inbound und Outbound) - E Mail - Chat Das System muss: - mandanten- und rollenfähig sein, - eine tiefe Integration in Microsoft Teams aufweisen, sodass: - Contact Center Agenten die Option haben, ihre Tätigkeit direkt innerhalb von MS Teams auszuüben - zentrale Administration und Identitätsverwaltung über die im Unternehmen eingesetzten Microsoft Dienste möglich ist. 2. KI Agent (1st Level Service & Routing) Bereitstellung eines KI gestützten Kundenagenten, der 1st Level Kundenanfragen automatisiert beantwortet (z. B. Standard und Serviceanliegen), Kundenanliegen inhaltlich klassifiziert (Intent Erkennung), Anfragen je nach Anliegen automatisiert an die zuständige Stelle oder an einen menschlichen Agenten weiterleitet 3. Implementierungs- und Einführungsprojekt Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Einführung beider Komponenten im Rahmen eines Projekts, einschließlich: - Projektmanagement - Fachliche Konzeption - Technische Implementierung und Integration - Testunterstützung - Go Live Begleitung (Change-Management Anwenderschulung) - Dokumentation Betriebsführungshandbuch - Übergabe an den Betrieb Das System muss die deutschsprachige Nutzung unterstützen. Das System muss von mehreren Standorten sowie aus dem HomeOffice durch die L-Bank-Nutzer verwenden werden können. Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung beginnen und eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag optional jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Vergabestelle beabsichtigt den Vertragsschluss auf Basis des einschlägigen EVB-IT-Vertragsmusters. Dies wird den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine IKT-Dienstleistung im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), welche am 17.01.2025 wirksam wird, und einen IT-Fremdbezug handelt. Für den Fall, dass die vertraglichen Regelungen die von DORA geforderten Regelungsinhalte nicht erfüllen sollten, sich die Klassifikation der IKT-Dienstleistung nach Artikel 30 DORA oder §25b KWG/ MaRisk ändern sollte oder aufgrund einer Änderung der gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich wird, verpflichten sich die Parteien den Vertrag, auf Verlangen der jeweils anderen Partei, an die gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben anzupassen und unverzüglich eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen. Von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen, ist im Laufe des Vergabeverfahrens vor Einleitung des Zuschlagsverfahrens noch ein Due Diligence-Fragebogen auszufüllen Das Einführungsprojekt soll im Januar 2027 beginnen und die Durchführung inkl. Datenmigration/ Ablösung des bestehenden "Genesys On-Prem"- Systems bis spätestens 30.09.2027 abgeschlossen sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.infoJuristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 31. August 2026.
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