Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, VergabemanagementMünchenTED
Baumkataster
Der Auftragsgegenstand umfasst: 1. Die Lieferung einer Standardsoftware (dauerhafte Überlassung gegen Einmalvergütung / Kauf) in Form von 17 Lizenzen (named user) mit der Option auf 10 weitere dieser Lizenzen. Sie umfasst die Lizenzen für die Standard-Anwendungskomponente (S-AK) und die Mobile-Anwendungskomponente (M-AK) (Hinweis: Durch d...
Databases, Software Licences, Geographic Information Systems, IT Consulting, System Integration
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, Vergabemanagement
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Databases
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Der Auftragsgegenstand umfasst: 1. Die Lieferung einer Standardsoftware (dauerhafte Überlassung gegen Einmalvergütung / Kauf) in Form von 17 Lizenzen (named user) mit der Option auf 10 weitere dieser Lizenzen. Sie umfasst die Lizenzen für die Standard-Anwendungskomponente (S-AK) und die Mobile-Anwendungskomponente (M-AK) (Hinweis: Durch die Lösung des Auftragnehmers (AN) gegebenenfalls benötigte Esri ArcGIS Lizenzen sind bei der LHM vorhanden. Diese sind nicht durch den AN anzubieten.). a. Die ggf. nötigen Anpassungen an der Standardsoftware unter 1. entsprechend den Anforderungen der LHM. b. Schaffung der notwendigen Schnittstellen: Schnittstellen zu städtischen Fachverfahren sind bereitzustellen bzw. neu zu erstellen. 2. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, insbesondere: a. die Installation und Konfiguration der Software in der Infrastruktur der LHM auf allen benötigten Umgebungen b. die Integration in die vorhandene Systemlandschaft der LHM, serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig in die Infrastruktur des Baureferats c. Initialbefüllung des Systems mit Daten (z. B. Daten der Benutzerverwaltung, Daten der Migration) d. die Inbetriebnahme der Schnittstellen wie in beschrieben e. Durchführung der Entwicklertests für die ggf. notwendigen Weiterentwicklungen, Begleitung der Integrations-, System-, Systemintegrationstests inkl. Fehlerbehebung, Begleitung der Abnahmetests f. Durchführung von Performance- und Lasttests g. Begleitung der Einführung (Early-Life-Support) 3. Durchführung der Datenmigration. Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig: a. Erstellung eines Migrationskonzepts b. Automatisierte Migration der Daten c. Test- und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration 4. Dokumentation: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber folgende Dokumente zur Verfügung: Betriebshandbuch für technische Administrator*innen, Administratorhandbuch für fachliche Administrator*innen und Anwenderhandbuch. 5. Weitere Unterstützungsleistungen a. Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Anpassung der Software, inklusive Projektmanagement, bis zur vollständigen Abnahme des Systems, insbesondere Koordination der Zusammenarbeit mit der Gesamtprojektleitung der LHM. Die Angabe der einzelnen Schätzmengen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Unterstützungsleistungen besteht nicht. b. Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Anpassung der Software für die Vertragslaufzeit nach der Abnahme: Optimierungen und Erweiterungen des Systems gemäß Anforderungen. Die weiteren Unterstützungsleistungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten. Die Angabe der einzelnen Schätzmengen sowie der Option wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Unterstützungsleistungen besteht nicht. 6. Systemserviceleistungen: Service, Wartung und Pflegeleistungen für das IT-Fachverfahren, welche durch den Auftraggeber gesondert vergütet werden, beginnen an dem Tag nach der Produktivsetzung einschließlich Datenmigration nach Freigabe des Auftraggebers. Die Serviceleistungen und Wartung laufen acht Jahre mit der Möglichkeit einer Kündigung zum Ablauf des vierten Vertragsjahres sowie zum jeweiligen Folgevertragsjahr. Der Service, die Wartung und die Pflegeleistungen umfassen alle lizenzierten Systemkomponenten einschließlich der beschriebenen Schnittstellen. Hinweis: Eine Fernwartung durch den Auftragnehmer ist während des Betriebs der Fachanwendung (Ebene Server) seitens der LHM möglich. 7. Konzeption, Erstellung der Schulungsunterlagen und Durchführung der Schulungen
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10Baumkataster
Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, VergabemanagementMünchenDer Auftragsgegenstand umfasst: 1. Die Lieferung einer Standardsoftware (dauerhafte Überlassung gegen Einmalvergütung / Kauf) in Form von 17 Lizenzen (named user) mit der Option auf 10 weitere dieser Lizenzen. Sie umfasst die Lizenzen für die Standard-Anwendungskomponente (S-AK) und die Mobile-Anwendungskomponente (M-AK) (Hinweis: Durch die Lösung des Auftragnehmers (AN) gegebenenfalls benötigte Esri ArcGIS Lizenzen sind bei der LHM vorhanden. Diese sind nicht durch den AN anzubieten.). a. Die ggf. nötigen Anpassungen an der Standardsoftware unter 1. entsprechend den Anforderungen der LHM. b. Schaffung der notwendigen Schnittstellen: Schnittstellen zu städtischen Fachverfahren sind bereitzustellen bzw. neu zu erstellen. 2. Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, insbesondere: a. die Installation und Konfiguration der Software in der Infrastruktur der LHM auf allen benötigten Umgebungen b. die Integration in die vorhandene Systemlandschaft der LHM, serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig in die Infrastruktur des Baureferats c. Initialbefüllung des Systems mit Daten (z. B. Daten der Benutzerverwaltung, Daten der Migration) d. die Inbetriebnahme der Schnittstellen wie in beschrieben e. Durchführung der Entwicklertests für die ggf. notwendigen Weiterentwicklungen, Begleitung der Integrations-, System-, Systemintegrationstests inkl. Fehlerbehebung, Begleitung der Abnahmetests f. Durchführung von Performance- und Lasttests g. Begleitung der Einführung (Early-Life-Support) 3. Durchführung der Datenmigration. Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig: a. Erstellung eines Migrationskonzepts b. Automatisierte Migration der Daten c. Test- und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration 4. Dokumentation: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber folgende Dokumente zur Verfügung: Betriebshandbuch für technische Administrator*innen, Administratorhandbuch für fachliche Administrator*innen und Anwenderhandbuch. 5. Weitere UnterstützungStudiengangsdatenbank
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf1. Technische Entwicklung eines softwarebasierten Datenbanksystems zur Datenhaltung von studiengangsbezogenen Daten Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Aufbau einer geeigneten Infrastruktur b. Entwicklung einer den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Software unter einer gängigen OpenSource-Lizenz und unter Verwendung von OpenSource-Fremdbibliotheken (an dieser Stelle wird auf das anliegende Lastenheft verwiesen) c. Sicherheitskonfigurationen d. Installation von Basismodulen e. Durchführung umfangreicher Tests (Testumgebung) und Problemidentifikation (+ Abnahmetests durch Auftraggeber) f. Technische Moderation und Durchführung des Rollouts in den Regelbetrieb g. Aufbau eines barrierearmen Systems h. Dokumentation sämtlicher theoretischer und anwendungsbezogener Schritte 2. Implementierung relevanter Funktionen und Anforderungen (auch hier wird explizit auf das Lastenheft verwiesen) Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Weiterentwicklung der Basissoftware und ggf. Programmierung notwendiger Zusatzfunktionen b. Einrichtung von Schnittstellen für externe Akteure außerhalb des Landesverwaltungsnetzes (Zugriffsfunktionen) c. Einrichtung automatischer Benachrichtigungsmechanismen für externe Akteure d. Beachtung der Datensicherheit 3. Methodische Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells sowie Datenmigration Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgt eine Evaluierung des bestehenden Datenmodells b. Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells c. Ggf. Workshops und Austauschtermine d. Datenmigration der Altdaten und Integration in das neue System 4. Hosting und Betrieb des webbasierten Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Bereitstellung von ausreichenden und leistungsstarken Serverkapazitäten b. Betrieb via Webserver c. Benötigt werden: Datenbank-, Applikations-, Web- und Testserver d.Pflegevertrag_OptiKuM
Landeshauptstadt München, IT@M-BO4, VergabemanagementMünchenPflegevertrag_OptiKuM: a) Beschreibung der Fachanwendung Optimierung des Kundenbeziehungs-Managements (OptiKuM): Die Fachanwendung OptiKuM wird seit dem Kalenderjahr 2016 bei der Landeshauptstadt München (LHM) eingesetzt und stellt eine zentrale Kundenbeziehungsmanagementlösung dar, die auf einem CRM-System basiert. Diese Fachanwendung ermöglicht eine zentrale Verwaltung und Pflege von kunden- und bürgerbezogenen Daten und unterstützt eine Vielzahl von Interaktionen mit Kunden, darunter Unternehmen, Organisationen und Bürgerschaft. Aktuell ist die o. g. Fachanwendung in die LHM-Infrastruktur integriert und bietet Funktionen zur Suche nach Gewerbeflächen, Organisation von Projekten und Veranstaltungen sowie zum Versand von Newslettern an. Die Fachanwendung unterstützt interne Prozesse durch die Abbildung von Vorgängen und Workflows, was die Effizienz der Arbeitsabläufe erheblich steigert. Die Software besteht aus mehreren Komponenten, darunter ConSol CM und das OptiKuM-Portal, die speziell für die Anforderungen des städtischen Referats für Arbeit und Wirtschaft (RAW) angepasst wurden. Der Betrieb erfolgt auf einer stabilen IT-Infrastruktur, die regelmäßige Updates und Anpassungen erfordert, um die Funktionalität und Sicherheit der Fachanwendung zu gewährleisten. Diese Fachanwendung stellt ein zentrales Element im Kundenbeziehungsmanagement der LHM dar und ist darauf ausgelegt, eine effiziente und effektive Verwaltung von kunden- und bürgerbezogenen Daten zu ermöglichen. b) Beschreibung der Zielsetzung der Pflegeleistung: Auftragsgegenstand sind umfassende Pflegeleistungen sowie ergänzende Unterstützungsleistungen für die Fachanwendung OptiKuM und die damit verbundenen Softwarekomponenten. Die Pflegeleistungen sind darauf ausgelegt, die langfristige Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität der Fachanwendung OptiKuM durch regelmäßige Updates, Fehlerbehebungen und den Support sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Fachanwendung störungsfrei genutzt werden kann und den hohen Anforderungen der LHM entspricht. Die regelmäßigen Pflegeleistungen sowie proaktive Fehlerbehebungen sollen die langfristige Verfügbarkeit und Funkti-onsfähigkeit der Fachanwendung sicherzustellen und die Fachanwendung OptiKuM nachhaltig optimieren und ihre Leis-tungsfähigkeit langfristig sichern. Zudem sollen nach Bedarf und Abstimmung Major-Releases der Software implemen-tiert werden, um die Fachanwendung kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und sicherzustellen, dass neue Funktionen sowie wichtige Sicherheitsupdates integriert werden. Ein weiteres Ziel ist die Umsetzung von bedarfsorientierten, regelmäßigen fachlichen Anpassungen, die aufgrund fachli-cher Anforderungen oder interner Richtlinien erforderlich sind.Studiengangsdatenbank
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRWDüsseldorf1. Technische Entwicklung eines softwarebasierten Datenbanksystems zur Datenhaltung von studiengangsbezogenen Daten Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Aufbau einer geeigneten Infrastruktur b. Entwicklung einer den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Software unter einer gängigen OpenSource-Lizenz und unter Verwendung von OpenSource-Fremdbibliotheken (an dieser Stelle wird auf das anliegende Lastenheft verwiesen) c. Sicherheitskonfigurationen d. Installation von Basismodulen e. Durchführung umfangreicher Tests (Testumgebung) und Problemidentifikation (+ Abnahmetests durch Auftraggeber) f. Technische Moderation und Durchführung des Rollouts in den Regelbetrieb g. Aufbau eines barrierearmen Systems h. Dokumentation sämtlicher theoretischer und anwendungsbezogener Schritte 2. Implementierung relevanter Funktionen und Anforderungen (auch hier wird explizit auf das Lastenheft verwiesen) Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Weiterentwicklung der Basissoftware und ggf. Programmierung notwendiger Zusatzfunktionen b. Einrichtung von Schnittstellen für externe Akteure außerhalb des Landesverwaltungsnetzes (Zugriffsfunktionen) c. Einrichtung automatischer Benachrichtigungsmechanismen für externe Akteure d. Beachtung der Datensicherheit 3. Methodische Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells sowie Datenmigration Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgt eine Evaluierung des bestehenden Datenmodells b. Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells c. Ggf. Workshops und Austauschtermine d. Datenmigration der Altdaten und Integration in das neue System 4. Hosting und Betrieb des webbasierten Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Bereitstellung von ausreichenden und leistungsstarken Serverkapazitäten b. Betrieb via Webserver c. Benötigt werden: Datenbank-, Applikations-, Web- und Testserver d. Der Betrieb der Datenbank ist rund um die Uhr notwendig (24-Stunden-Betrieb). e. Einhaltung und Wahrung der auf der Basis der Schutzbedarfsfeststellung identifizierten Sicherheitsstandards 5. Technischer und inhaltlicher Support Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Technischer Support für den Auftraggeber im laufenden Betrieb bei Anpassungen/Änderungen am Datenmodell und einzelnen Merkmalen/ Merkmalsausprägungen (First-Level-Support). b. Bereitstellung eines dauerhaften Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin (Telefon & Mail; Werktags 8 Uhr - 16 Uhr) für den Auftraggeber zur Beratung bei technischen und inhaltlichen Fragen. Eine klassische Hotline für Nutzende seitens der Hochschulen und IT.NRW ist nicht vorgesehen, es wird eine Ansprechperson für die wenigen Anwender/Anwenderinnen des Auftraggebers (MKW) benötigt. c. Eine Rückmeldung an Werktagen (Reaktionszeit) soll bei betriebsverhindernden Mängeln und längeren Ausfallzeiten des Systems innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei betriebsbehindernden und kleinen Män-geln soll die Reaktionszeit an Werktagen bei 48 Stunden liegen. d. Schulung der Nutzer beim Auftraggeber (ca. 5 Personen) 6. Pflege und Wartung Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen a. Pflege der Datenbank und der darin enthaltenen Informationen b. Wartung und Pflege der eingesetzten Software. c. Regelmäßige Wartung des Systems. Die Wartung ist hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. d. Regelmäßige Systemupdates. Die Updates sind hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. e. Etablierung eines systematischen Wartungsprozesses. 7. Optional: Weiterentwicklung/Ausbau des Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Seitens des Auftraggebers wird angestrebt, das entwickelte System in mehreren Ausbaustufen auch für weitere Sachgebiete und Aufgaben des Referates (insbesondere Kapazitätsermittlung) weiterzuentwickeln. Geregelt wird dies über die Ausweitungsoption.Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenSpeichersystem
Landesamt für Geobaisinformation SachsenDresdenDeadline: Aug 113.1 Zweck der Ausschreibung und Ausgangssituation Ziel der Ausschreibung ist es, die beim Auftraggeber vorhandene IT-Infrastruktur mit einem neuen Speichersystem auszustatten. Es muss dabei eine im Jahr 2020 beschaffte Hitachi Virtual Storage Plattform G700 ersetzt werden, auf der derzeit alle block- und filebasierenden Daten des GeoSN (Datenbanken, Datastores der ESX-Server für alle virtuellen Server sowie unstrukturierte Daten von Mitarbeitern und Anwendungen) abgelegt sind. Das Ersatzgerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und in gleichem oder gesteigertem Maße anwendungsbezogen optimierte Speicherkonfigurationen erlauben, welche die bereits im Jahr 2020 verfügbaren Techniken der Speicherplatzoptimierung mindestens in gleichem Maße fortführen. Auch der für den Bereich der unstrukturierten (NAS-)Daten in Betrieb befindliche filebasierende Teil des Speichersystems (HNAS 4060) ist zu ersetzen. Das neu zu beschaffende Speichersystem muss eine um 140 TB höhere Speicherkapazität aufweisen als das noch im Einsatz befindliche. Es ist vorgesehen, dass die Instandhaltung des neuen Speichersystems mit einer Mindestvertragsdauer (MVD) von 60 Monaten vereinbart wird. 3.1.1 Leistungsgegenstand allgemein • Es ist ein Speichersystem zu liefern, aufzubauen und nach erfolgter Datenmigration vollständig in Betrieb zu nehmen, das mindestens wie folgt konfiguriert ist: 625TiB effektive Nutzkapazität 24x 16/32 Gbit SR FC Ports • Das Speichersystem ist in herstellereigenen Racks aufzubauen und mit allen erforderlichen Basiskonfigurationen (abgestimmt mit AG) erfolgreich in Betrieb zunehmen. Die uneingeschränkte Betriebsfähigkeit muss nachgewiesen werden. • Die in den noch in Betrieb befindlichen Speichersystemen VSP G700 und HNAS 4060 abgelegten Daten sind vollumfänglich in das zu neue Speichersystem zu migrieren. Hierzu sind Verfahren zu wählen, die keinen Arbeitsausfall beim AG verursachen bzw. diesen so gering wie möglich halten. • Die Managementsoftware ist zu implementieren und vollumfänglich nutzbar zu machen. Die geeignete Server-Hardware ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. • Für die Managementverbindungen soll das vorhandene Management VLAN verwendet werden. • Die Administratoren des GeoSN sind in das Management der neuen Komponenten einzuweisen (direkt vor Ort nach Inbetriebnahme) und werden in die Lage versetzt, selbstständig alle Aufgaben des täglichen Betriebes sowie die notwendigen Systempflegetätigkeiten durchzuführen (zusätzlich ein weiterführender Workshop nach ca. 6 Wochen). • Systemdokumentationen über den Aufbau des an den Auftraggeber gelieferten Systems sind in abgestimmtem Maße vollumfänglich zu erbringen bzw. zur Verfügung zu stellen. 3.1.2 Meilensteine des Projekts Für die Erneuerung des Speichersystems ist durch den Auftragnehmer eine strukturierte Projektvorgehensweise zu etablieren. Die Projektsprache ist deutsch. Folgende Meilensteine sind im Ablauf des Projektes vom GeoSN gefordert: - Eröffnungsveranstaltung (Kick Off) - Erstellung Migrationskonzept durch den Auftragnehmer + Review durch den GeoSN - Abnahme des Migrationskonzeptes durch den GeoSN - Systembasisinstallation und -konfiguration - Basistest des neuen Systems - Vorbereitung der Migration - Durchführung der Migration - Tests auf Applikations-/Benutzerebene nach Abschluss der Migration - Abnahme durch GeoSN - Abbau und Entsorgung des Altsysteme 3.4.1 Merkmale des neuen Speichersystems Über die gemeinsame Ablage und Verwaltung von blockbasierten und dateibasierten Daten hinaus, muss das angebotene Speichersystem die in der nachfolgenden Tabelle unter „A“-Kriterium (Ausschlusskriterium) aufgeführten Merkmale erfüllen. Darüber hinaus werden nur Angebote gewertet, die Im Rahmen Bewertung der in der Tabelle aufgeführten „B“-Kriterien (Bewertungskriterium) mindestens 50 % der dort erreichbaren Punktzahl erhalten. (siehe Tabelle unter Punkt 3 .4.1 und Anlage 3 der Vergabeunterlage) 3.4.3 Anforderungen an die Inbetriebnahme des neuen Speichersystems und Außerbetriebsetzung des bisherigen Speichersystems Erster wesentlicher Schritt der produktiven Inbetriebnahme des neuen Speichersystems in der Umgebung des GeoSN ist der Nachweis und Test der Systemredundanzen. Dieser Test erfolgt nach Abschluss der initialen Konfiguration und in jedem Fall vor Beginn einer Datenmigration und stellt sicher, dass alle angegebenen Redundanzeigenschaften erfüllt sind. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Tests ist mit der Migration zu beginnen. 3.4.4 Migration Die Migration hat mit den Mitteln des Speichersystems zu erfolgen. Davon unberührt bleiben eventuell notwendige Reboots zu Zwecken der Umstellung der FC-Verbindungen. Der Anbieter stellt in seinem Angebot – und im Vorgriff des oben definierten Meilensteines für den Projektablauf - den Migrationsablauf aus organisatorischer und technischer Sicht dar (Migrationsablaufplan). Ebenso eingeschlossen ist eine Beschreibung aller Mitwirkungspflichten des GeoSN, die für den erfolgreichen Abschluss des Migrationsprojektes notwendig sind. Die Migration erfolgt im laufenden Produktionsbetrieb des GeoSN. Veränderungen können nur im Rahmen des normalen Betriebsablaufes vorgenommen. Alle für den Migrationszeitraum oder die Durchführung der Migration notwendigen zusätzlichen Lizenzen sind vom Anbieter für das GeoSN kostenneutral bereitzustellen. Bei der Nutzung von temporären oder anderweitig eingeschränkten Lizenzen ist deren Verwendbarkeit mit dem aktuellen System vorab durch den Anbieter zu überprüfen. 3.4.7 Systemservice (Instandhaltung und Pflege) Der Systemservice ist mit einer MVD von 60 Monaten anzubieten und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Das Angebot darf sich - auch in allen Teilen - nur auf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbare Systemkomponenten beziehen. Analog zum heutigen Speichersystem hat ein halbjährlicher proaktiver Audit (Untersuchungsverfahren) zur Qualitätssicherung zu erfolgen.Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 16Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenBeschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 20Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenBeschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRDüsseldorfDeadline: Jul 20Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenBeschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 24Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden
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