Bezirksregierung MünsterMünster
Beschaffung Digitales Tool - BR Dt, D, K
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Sch...
Software Licences
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bezirksregierung Münster
- Published:
- August 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Licences
Tender description
Show full descriptionCollapse description
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen eingesetzt. Die Laufzeit beträgt drei Schuljahre. Das erste Schuljahr beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 und endet zum Ende des dritten darauf folgenden Schuljahres am 31.07.2029. Es sind Schullizenzen für 2.600 Schulen in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln anzubieten. Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten. Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.). Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. . Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen. Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen. Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitere Schulen in NRW ausgedehnt werden kann. Die Anwendungssoftware muss folgende Anforderungen erfüllen: - Lehrkräfte haben die Möglichkeit, kollaborativ Förderpläne zu erstellen und fortzuschreiben. - Die Einbindung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in die Förderplanung wird unterstützt (z. B. durch geeignete Darstellungs- und Kommunikationsfunktionen). - Nutzerinnen und Nutzer sowie Fachexpertinnen und Fachexperten können in Peer?Review?Verfahren eingebunden werden. - Sonderpädagogische Expertise und unterrichtsfachliche Inhalte werden sowohl "Top-down" (zentrale Vorgaben, Handreichungen) als auch "Bottom-up" (Impulse aus der Praxis) generiert und in der Anwendung nutzbar gemacht. Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung erfüllen: - Neben den bisherigen Förderschwerpunkten werden weitere Themen in zuständigen Fachgruppen kontinuierlich bearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die Bereiche Autismus-Spektrumsstörungen, Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation. Diese Fachgruppen erstellen Inhalte (z. B. Handreichungen, Materialien), die laufend systematisch durch den Bieter in die Anwendungssoftware eingepflegt werden. - Die Anwendungssoftware muss die Möglichkeit zur Erfassung des Lernstands und der Fördermaßnahmen in den Unterrichtsfächern und damit zur Vernetzung von Fach? und Förderzielen bieten. - Die inhaltliche Anschlussfähigkeit zu den Fachoffensiven Deutsch und Mathematik in der Primarstufe sowie zu den Unterrichtsvorgaben für den Bildungsgang Geistige Entwicklung des Landes NRW muss gewährleistet sein. - Angebote zur Förderung der Basiskompetenzen im Rahmen der Fachoffensiven Deutsch und Mathematik werden in den abgeleiteten Fördermaßnahmen berücksichtigt. - Die Anwendungssoftware schlägt konkrete Fördermaßnahmen vor und bietet den Lehrkräften zielführende Anhaltspunkte für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. - Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen entsprechen schulfachlichen Qualitätsansprüchen. - Kompetenzraster (z. B. MESK), Förderangebote und Maßnahmen sind mit den Handreichungen der Bezirksregierung Münster und den Vorgaben des Landes NRW kompatibel. - Die Anwendungssoftware ist sowohl bei einem Schulwechsel als auch bei einem Wechsel des Förderortes nutzbar; relevante Daten können im Rahmen der rechtlichen Vorgaben übertragen und fortgeführt werden. Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen: - Sie kann durch Lehrkräfte sowohl für die Förderplanung und Dokumentation als auch für die eigene Recherche zu konkreten Fragestellungen genutzt werden. - Durch digitale Instrumente (z. B. intelligente Such- und Filterfunktionen, ggf. KI-basierte Unterstützung) müssen die hinterlegten Inhalte sowohl in der Förderplanung für den Einzelfall als auch in der Nutzung durch Lehrkräfte zur professionellen Weiterentwicklung ihrer Fachlichkeit nutzbar sein. - Förderpläne müssen in geeigneter Form externen Stellen (z. B. der Schulaufsicht) zur Verfügung gestellt werden können. - Die Anwendungssoftware ist geräteunabhängig nutzbar. Die Eingabe erfolgt direkt im System; eine Bearbeitung ausschließlich in externen, editierbaren Word- oder PDF-Dateien ist nicht vorgesehen. Ein Datenexport und Ausdruck ist möglich. - Es besteht die technische Möglichkeit, die Anwendung an die von den Schulträgern installierten und von den Schulen genutzten Lernmanagementsysteme, wie beispielsweise LOGINEO NRW, I-Serv oder WebUntis, anzubinden. Dies geschieht über ein Single-Sign-On. - Das Verfahren muss OAuth- und OpenID-Connect-kompatibel sein, um das künftige Identitätsmanagement (IDM) des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) nutzen zu können.
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
4 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Related tenders
10Beschaffung Digitales Tool - BR Dt, D, K
Bezirksregierung MünsterMünsterGegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen eingesetzt. Die Laufzeit beträgt drei Schuljahre. Das erste Schuljahr beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 und endet zum Ende des dritten darauf folgenden Schuljahres am 31.07.2029. Es sind Schullizenzen für 2.600 Schulen in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln anzubieten. Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten. Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.). Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. . Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen. Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen. Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitereBeschaffung Digitales Tool - BR Dt, D, K
Bezirksregierung MünsterMünsterGegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen eingesetzt. Die Laufzeit beträgt drei Schuljahre. Das erste Schuljahr beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 und endet zum Ende des dritten darauf folgenden Schuljahres am 31.07.2029. Es sind Schullizenzen für 2.600 Schulen in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln anzubieten. Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten. Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.). Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. . Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen. Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen. Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitereVermittlung von IT-Kompetenzen und Steigerung intrinsischer Motivation für digitale Themen
Hessisches Competence CenterWiesbadenIm Rahmen der Strategie "Digitale Schule Hessen" ist ein Projekt einzurichten, das Schülerinnen und Schülern einen praxisnahen Zugang zu informatischen Inhalten ermöglicht. Ziel ist es, die intrinsische Motivation der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken und Hemmschwellen beim Erlernen digitaler Prozesse abzubauen. Ein zentrales Ziel ist die gezielte Förderung von MINT-Kompetenzen, insbesondere bei Mädchen und bislang unterrepräsentierten Gruppen, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu sichern. Dabei soll eine systematische Verknüpfung zwischen informatischer Grundbildung und der Berufsorientierung in IT-Berufen hergestellt werden, um den Schülerinnen und Schülern frühzeitig attraktive Karrierewege aufzuzeigen. Darüber hinaus soll das Projekt dazu beitragen, die im Angebot "Digitale Welt" vermittelten Inhalte im Bereich des Ganztags zu vertiefen und insbesondere für die Jahrgangsstufe 7 weiterzuentwickeln. Dies erfolgt im Kontext der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode formulierten Zielsetzung, eine Fortführung des Fachs "Digitale Welt" in Jahrgangsstufe 7 konzeptionell zu entwickeln und im Rahmen eines Pilotvorhabens umzusetzen. Das Angebot richtet sich an Schulen in Hessen und soll so ausgestaltet werden, dass es eine sukzessive Ausweitung auf weitere Schulen und Jahrgänge ermöglicht. Dieses Angebot richtet sich daher primär an Schülerinnen und Schüler, die sich bislang wenig oder gar nicht mit dem Thema befasst haben, sowie sekundär an deren Lehrkräfte. Insgesamt soll mit dem Projekt die Entwicklung der Digitalisierung an den Einzelschulen vorangetrieben werden. Das Projekt ist als mehrjähriges Vorhaben bis zum Ende des Schuljahres 2030/ 2031 angelegt und umfasst eine schrittweise Ausweitung der Projekttage auf einen Großteil der Schulen prioritär der Sekundarstufe I in Hessen. Für die Umsetzung ist eine entsprechende Budgetplanung vorzusehen, die die sukzessive Skalierung des Angebots berücksichtigt. Hierbei sollen schrittweise alle hessischen Schulen die Möglichkeit erhalten an den Projekttagen teilzunehmen.Vermittlung von IT-Kompetenzen und Steigerung intrinsischer Motivation für digitale Themen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenIm Rahmen der Strategie "Digitale Schule Hessen" ist ein Projekt einzurichten, das Schülerinnen und Schülern einen praxisnahen Zugang zu informatischen Inhalten ermöglicht. Ziel ist es, die intrinsische Motivation der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken und Hemmschwellen beim Erlernen digitaler Prozesse abzubauen. Ein zentrales Ziel ist die gezielte Förderung von MINT-Kompetenzen, insbesondere bei Mädchen und bislang unterrepräsentierten Gruppen, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu sichern. Dabei soll eine systematische Verknüpfung zwischen informatischer Grundbildung und der Berufsorientierung in IT-Berufen hergestellt werden, um den Schülerinnen und Schülern frühzeitig attraktive Karrierewege aufzuzeigen. Darüber hinaus soll das Projekt dazu beitragen, die im ehem. Schulversuch "Digitale Welt" vermittelten Inhalte im Bereich des Ganztags zu vertiefen und insbesondere für die Jahrgangsstufe 7 weiterzuentwickeln. Dies erfolgt im Kontext der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode formulierten Zielsetzung, eine Fortführung des Fachs "Digitale Welt" in Jahrgangsstufe 7 konzeptionell zu entwickeln und im Rahmen eines Pilotvorhabens umzusetzen. Das Angebot richtet sich an Schulen in Hessen und soll so ausgestaltet werden, dass es eine sukzessive Ausweitung auf weitere Schulen und Jahrgänge ermöglicht. Dieses Angebot richtet sich daher primär an Schülerinnen und Schüler, die sich bislang wenig oder gar nicht mit dem Thema befasst haben, sowie sekundär an deren Lehrkräfte. Insgesamt soll mit dem Projekt die Entwicklung der Digitalisierung an den Einzelschulen vorangetrieben werden. Das Projekt ist als mehrjähriges Vorhaben bis zum Ende des Schuljahres 2030/ 2031 angelegt und umfasst eine schrittweise Ausweitung der Projekttage auf einen Großteil der Schulen prioritär der Sekundarstufe I in Hessen. Für die Umsetzung ist eine entsprechende Budgetplanung vorzusehen, die die sukzessive Skalierung des Angebots berücksichtigt. Hierbei sollen schrittweise alle hessischen Schulen die Möglichkeit erhalten an den Projekttagen teilzunehmen.Vermittlung von IT-Kompetenzen und Steigerung intrinsischer Motivation für digitale Themen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenIm Rahmen der Strategie "Digitale Schule Hessen" ist ein Projekt einzurichten, das Schülerinnen und Schülern einen praxisnahen Zugang zu informatischen Inhalten ermöglicht. Ziel ist es, die intrinsische Motivation der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken und Hemmschwellen beim Erlernen digitaler Prozesse abzubauen. Ein zentrales Ziel ist die gezielte Förderung von MINT-Kompetenzen, insbesondere bei Mädchen und bislang unterrepräsentierten Gruppen, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu sichern. Dabei soll eine systematische Verknüpfung zwischen informatischer Grundbildung und der Berufsorientierung in IT-Berufen hergestellt werden, um den Schülerinnen und Schülern frühzeitig attraktive Karrierewege aufzuzeigen. Darüber hinaus soll das Projekt dazu beitragen, die im ehem. Schulversuch "Digitale Welt" vermittelten Inhalte im Bereich des Ganztags zu vertiefen und insbesondere für die Jahrgangsstufe 7 weiterzuentwickeln. Dies erfolgt im Kontext der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode formulierten Zielsetzung, eine Fortführung des Fachs "Digitale Welt" in Jahrgangsstufe 7 konzeptionell zu entwickeln und im Rahmen eines Pilotvorhabens umzusetzen. Das Angebot richtet sich an Schulen in Hessen und soll so ausgestaltet werden, dass es eine sukzessive Ausweitung auf weitere Schulen und Jahrgänge ermöglicht. Dieses Angebot richtet sich daher primär an Schülerinnen und Schüler, die sich bislang wenig oder gar nicht mit dem Thema befasst haben, sowie sekundär an deren Lehrkräfte. Insgesamt soll mit dem Projekt die Entwicklung der Digitalisierung an den Einzelschulen vorangetrieben werden. Das Projekt ist als mehrjähriges Vorhaben bis zum Ende des Schuljahres 2030/ 2031 angelegt und umfasst eine schrittweise Ausweitung der Projekttage auf einen Großteil der Schulen prioritär der Sekundarstufe I in Hessen. Für die Umsetzung ist eine entsprechende Budgetplanung vorzusehen, die die sukzessive Skalierung des Angebots berücksichtigt. Hierbei sollen schrittweise alle hessischen Schulen die Möglichkeit erhalten an den Projekttagen teilzunehmen.Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Systems zur Unterstützung von Governance-, Risk- und Compliance-Management-Prozessen GRC-Tool als SaaS-Lösung
Investitionsbank Schleswig-HolsteinKielDeadline: Aug 17Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines webbasierten Systems (Software-as-a-Service, SaaS) zur Unterstützung und Steuerung von Governance-, Risiko- und Compliance-Prozessen der Auftraggeberin. Das System soll insbesondere die GRC-Funktionen in den Bereichen Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM), Business Continuity Management (BCM), Informationssicherheitsmanagement (ISM) sowie im Kontext der Risiko-Steuerung im Bereich Non-Financial Risk (NFR) unterstützen und eine konsistente sowie nachvollziehbare Bearbeitung dieser Funktionen ermöglichen. Die Implementierung umfasst die fachliche und technische Einführung des Systems in die bestehende Systemlandschaft der Auftraggeberin. Hierzu gehört die Einbindung bestehender Systeme und Datenquellen sowie die Einrichtung und Abstimmung der erforderlichen Datenströme. Dies beinhaltet insbesondere die Definition von Datenmodellen, Schnittstellenformaten sowie die Festlegung von Integrationsmechanismen (z. B. API-basierte Anbindung oder auch strukturierte Datenimporte), einschließlich der Abstimmung von Datenfrequenzen, Verantwortlichkeiten und Fehlerbehandlungsprozessen. Die Datenbereitstellung erfolgt derzeit in wesentlichen Teilen über strukturierte Datenimporte (z. B. Datei-Upload). Gleichzeitig muss das System grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Anbindung über standardisierte API-basierte Schnittstellen bieten. Dies gilt insbesondere für Systeme zur Verwaltung von Prozessen und IKT-Systemen sowie für Systeme zur Verwaltung von IKT-Assets und Konfigurationsdaten. Auch für Systeme, die derzeit noch nicht schnittstellenfähig sind, ist perspektivisch eine Integration vorzusehen. Für die technische Integration sind gängige Standards (z. B. REST-basierte Schnittstellen unter Nutzung von HTTPS) zu unterstützen; die Verarbeitung strukturierter Datenimporte (z. B. CSV, Excel) muss validiert, nachvollziehbar protokolliert und wiederholbar ausführbar sein. Dabei ist insbesondere eine priorisierte, bidirektionale Integration der CMDB ServiceNow vorgesehen, während weitere Systeme initial über eine manuelle Datenbereitstellung (Upload/Download) angebunden werden sollen. Das angebotene GRC-System muss bestehende datenhaltende Systeme der Auftraggeberin als Datenquellen anbinden und deren Informationen im GRC-Kontext nutzbar machen können. Eine Ablösung dieser Systeme darf für die Nutzung des GRC-Systems nicht erforderlich sein. Das GRC-System soll hierbei als zentrale Steuerungs- und Auswertungsplattform für GRC-relevante Informationen agieren. Weiterhin muss das System in der Lage sein, Beziehungen zwischen unterschiedlichen Datenobjekten (z. B. IKT-Assets, Prozesse, Risiken, Dienstleister) systemseitig abzubilden und für Auswertungen, Analysen sowie regulatorische Nachweise nutzbar zu machen. In den folgenden Abschnitten sind die Anforderungen zusammenfassend beschrieben. Eine vollumfängliche und detaillierte Auflistung aller Anforderungen findet sich im Lastenheft.Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenDas Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Praxistage in Werkstätten für Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs -Grundbildung Plus- des Oberstufenzentrums I Technik Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 01Zum Thema Berufsorientierung/Berufserprobung soll im kommenden Schuljahr 2026/2027 einmal im ersten Schulhalbjahr (nach den Herbstferien) und zudem einmal im zweiten Schulhalbjahr das Schulprojekt "Praxistage in Werkstätten" mit Schülerinnen und Schülern (SuS) des Potsdamer "Oberstufenzentrum I Technik" an einem außerschulischen Ort umgesetzt werden. Die Teilnehmenden sind Schülerinnen und Schüler des zweijährigen Bildungsgangs "Berufsfachschule Grundbildung PLUS" (BFS G Plus). Im ersten Schulhalbjahr 2026/2027 (außerhalb der Schulferienzeiten des Landes Brandenburg) sollen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 und im zweiten Schulhalbjahr 2026/2027 die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 des Bildungsgangs BFS G Plus am Schulprojekt "Praxistage in Werkstätten" teilnehmen. Jede der beiden Jahrgangsstufen umfasst 2 Klassen mit insgesamt ca. 40 Schülerinnen und Schülern. Die Schülerinnen und Schüler sollen jeweils an 10 Tagen praktische Einblicke in die Berufswelt erhalten und dabei Arbeitsabläufe sowie Arbeitsweisen in 5 Berufsfeldern kennen lernen. * Angaben zur Zielgruppe: Die Anzahl der Teilnehmenden gliedert sich wie folgt: Leitungszeitraum: 1. Schulhalbjahr 26/27 Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 40 - davon mit Migrationshintergrund: 40 Alter der Schülerinnen und Schüler: 17 - 19 Jahre Level der Sprachkenntnisse Deutsch: A2 - B1 (GER) Leitungszeitraum: 2. Schulhalbjahr 26/27 Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 40 - davon mit Migrationshintergrund: 40 Alter der Schülerinnen und Schüler: 16 - 18 Jahre Level der Sprachkenntnisse Deutsch: A1 - A2 (GER) Die Schülerinnen und Schüler (SuS) befinden sich im zweijährigen Bildungsgang "BFS Grundbildung Plus" und streben als Anschlussperspektive eine Ausbildung oder ein weiterführendes schulisches Angebot zur Verbesserung ihrer Ausbildungsfähigkeit an. * Ziel und Inhalt des Projektes: Das Projekt ergänzt das schulische Konzept zur Berufsorientierung. Die durch die SuS erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen dazu beitragen, die persönlichen Ziele der SuS zu stärken (Reflektion eigener Interessen, Anforderungen an Berufe, eigene Wahrnehmung und Fremdwahrnehmung). Die Ergebnisse werden darüber hinaus bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit einfließen. Die Schülerinnen und Schüler - erproben zehn Tage lang in außerschulischen Praxisräumen bzw. Werkstätten ihre berufsbezogenen Fähigkeiten in mind. fünf Berufsfeldern und fertigen ihre eigenen Arbeitsproben an. - schätzen ihre eigenen Interessen, Stärken und Fähigkeiten ein, entwickeln sie weiter und bringen diese in Beziehung zu ihren Berufswünschen. - werden dabei unterstützt, eigene berufsbezogene Erfahrungen in unterschiedlichen Kontexten zu reflektieren. - werden motiviert ihr persönliches Profil weiterzuentwickeln und Entwicklungspotenziale zu erkennen. - trainieren ihre sozialen Kompetenzen bei der Teamarbeit. - erhalten ein Zertifikat über das Praxislernen und eine Einschätzung ihrer Fähigkeiten durch die Ausbilder*innen. - erfahren viel Wissenswertes über vielfältige Ausbildungsberufe. - bekommen Tipps zur Lehrstellensuche und zur Vorstellung bei Ausbildungsbetrieben. Im Rahmen des pädagogischen Konzeptes soll in Gruppen mit max. 10 SuS gearbeitet werden. Das praktische Arbeiten mit verschiedenen Materialien in den Praxisräumen bzw. Werkstätten und ggf. das Erstellen von Produkten soll in 5 Berufsfeldern an je 2 Tagen stattfinden. Die Auswahl der vom Auftragnehmer anzubietenden 5 Berufsfelder soll in folgenden Berufsbereichen erfolgen: - Lager/Logistik - Malerhandwerk/Trockenbau - Kraftfahrzeugtechnik - Hotel- und Gaststätten - Kunststoffbearbeitung - Körperpflege-Friseur - Holzbearbeitung - Elektro/Elektronik - Metallbearbeitung - Bürowirtschaft - Arbeiten mit Pflanzen * Merkmale der Projektumsetzung Die Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal (z. B. Schulsozialpädagogin) des "OSZ I Technik" werden sich folgendermaßen aktiv in die Projektdurchführung einbringen: - die SuS werden vorbereitend über das Projekt informiert, - Begleitung und Unterstützung der SuS während der Durchführung und - Auswertung des Projektes mit den SuS. Geplante Einbeziehung der Eltern bzw. der zuständigen Betreuung in die Projektdurchführung: - durch den Anbieter wird in Absprache mit der zuständigen Lehrkraft ein Informationsschreiben über den Inhalt und Ablauf des Projektes für die Eltern bzw. die zuständige Betreuung erstellt. Die Fahrkosten zur außerschulischen Einrichtung werden vom Auftraggeber getragen und müssen vom Auftragnehmer in der Ausgabenkalkulation nicht berücksichtigt werden. Anschrift: OSZ I Technik Potsdam, Jägerallee 23a, 14469 Potsdam Seitens des Auftragnehmers muss folgende Ausstattung vorgehalten werden (sachlich/technisch/ räumlich): - Arbeitsmaterialien, - Werkzeug/Arbeitsmittel und - Räumlichkeiten (z. B. Werkstätten). Die Räumlichkeiten müssen so ausgestattet sein, dass in dem jeweiligen Berufsfeld die spezifischen Kompetenzen gelernt werden können. Arbeitsmittel und -materialien sowie Werkzeuge müssen den SuS in genügender Anzahl und auch zeitlich ausreichend zur Verfügung stehen. Seitens des Auftragnehmers soll qualifiziertes Fachpersonal mit Erfahrung in pädagogischer Arbeitspraxis vorgehalten werden. Qualifikationsanforderungen: Das vom Auftragnehmer eingesetzte Fachpersonal sollte mindestens über folgende Qualifikationen verfügen: 1) eine abgeschlossene Berufs- oder Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im jeweils angebotenen Berufsfeld und 2) eine Ausbildereignungsprüfung oder vergleichbare Qualifikation (z. B. Ausbilderlehrgang, Vorbereitungslehrgang für die AEVO-Prüfung, zielgruppenspezifische Weiterbildung). * Grundsätze des ESF-Förderprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf" Folgende Grundsätze sind im Rahmen des ESF-Förderprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf" einzuhalten (s.a. Merkblätter unter www.esf.brandenburg.de): Der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter ist einzuhalten. Dabei ist das Gender-Mainstreaming-Prinzip anzuwenden, wonach die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Maßnahme berücksichtigt werden. Insbesondere soll bei den Projekten zur Beruflichen Orientierung ein gezielter geschlechtersensibler Ansatz Berücksichtigung finden, um Geschlechterstereotype bei der Berufswahl abzubauen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Hinblick auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung ist einzuhalten. Ebenso zu berücksichtigen ist der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" Rechnung trägt. Dabei kann, u. a. der Umgang mit dem ökologischen Wandel, nachhaltiges Produzieren und Konsumieren, Ressourceneffizienz und Klimaschutz im Fokus stehen.Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
Ministerium für Bildung und KulturSaarbrückenDeadline: Jun 25Die Lernangebote beziehen sich auf die Förderung von Basiskompetenzen und die Unterstützung in der fachlichen Kompetenzentwicklung in den Schulformen der Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und der beruflichen Oberstufengymnasien. Darüber hinaus ist auch eine Förderung in den Bereichen BNE/Globales Lernen, Sprachbildung, Teambildung und Demokratiebildung möglich. Die Leistungserbringung findet während des Schuljahres statt. Als Förderangebote können sowohl integrative als auch unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen, Zusatzangebote und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen und die Angebotsschwerpunkte werden vom Rahmenvertragspartner in Abstimmung mit der Schule und ggf. den Subpartnern beim Ministerium für Bildung und Kultur beantragt. Eine enge Abstimmung der Schule mit dem Rahmenvertragspartner/Subpartner erfolgt auch in Fragen der Organisation und Durchführung. Das eingesetzte Personal für die Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms "Soziale Arbeit in den öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland" zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal (beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)studierende, Lernpaten und Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ("Subpartnern"). Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich. Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: s. Leistungsbeschreibung Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 (Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Personen, deren Führungszeugnis der Beschäftigung entgegenstehende Eintragungen aufweist, dürfen nicht eingesetzt werden (s. Nr. V des o. g. Erlasses). Dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der jeweiligen Schulleitung ist auf Anforderung Einsicht in die Führungszeugnisse eingesetzter Personen zu gewähren. Nach Abschluss des Suchverfahrens informiert das Ministerium für Bildung und Kultur die Schulen über die zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartner und deren Angebote, und bittet diese auf die Rahmenvertragspartner zuzugehen. Auch potenziell interessierte Honorarkräfte können über zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartner informiert werden. Der Rahmenvertragspartner informiert ggf. vorgesehene Subpartner, beispielsweise seine Untergliederungen, und bittet diese ebenfalls den Kontakt zu den Schulen im Einzugsbereich zu suchen. Das Recht zur Auswahl eines rahmenvertraglichen Förderangebots obliegt der einzelnen Schule.Objektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Bezirksregierung Münster.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.