Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
Beratungsleistung im Rahmen des Folgeprozesses einer Mitarbeiterbefragung
Beratungsleistung im Rahmen des Folgeprozesses einer Mitarbeiterbefragung im BMI Der Vertrag wird für die Dauer der Beratungsleistung geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach Abnahme der Endergebnisse und Präsentation vor den Mitarbeitern der Auftraggeberin.
Project Management, Management Consulting
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Beratungsleistung im Rahmen des Folgeprozesses einer Mitarbeiterbefragung im BMI Der Vertrag wird für die Dauer der Beratungsleistung geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach Abnahme der Endergebnisse und Präsentation vor den Mitarbeitern der Auftraggeberin.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Project Management
Tender description
Beratungsleistung im Rahmen des Folgeprozesses einer Mitarbeiterbefragung im BMI Der Vertrag wird für die Dauer der Beratungsleistung geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach Abnahme der Endergebnisse und Präsentation vor den Mitarbeitern der Auftraggeberin.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Sep 10
Beratungsleistung im Rahmen des Folgeprozesses einer Mitarbeiterbefragung
Beratungsleistung im Rahmen des Folgeprozesses einer Mitarbeiterbefragung im BMI Der Vertrag wird für die Dauer der Beratungsleistung geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach Abnahme der Endergebnisse und Präsentation vor den Mitarbeitern der Auftraggeberin. - Studierendenwerk München OberbayernMünchen
Unterhaltsreinigung Los 1
Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca. Los 1 13.000,00 m² Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Los 1: 4.400.000,00 EUR netto - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgDeadline: Aug 10
Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird. - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgDeadline: Aug 10
Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird. - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgDeadline: Aug 10
Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Wiener Hof Objektplanung
Beschreibung: Der Wiener Hof ist ein im Jahr 1880 erbauter Gastronomiebetrieb mit Biergarten und eine Veranstaltungssaal. Auf Grund baulicher und haustechnischer Mängel sowie notwendiger Brandschutzmaßnahmen soll das Gebäude grundhaft saniert werden. Das zweigeschossige Gebäude mit einer BGF von von etwa 380 m2 (EG+OG) ist teilunterkellert und verfügt über einen nicht ausgebauten Dachraum sowie außen liegende Toiletten mit angegliedertem Heizungsraum. es ist beabsichtigt das aktuell leerstehende Gebäude energetisch, baulich, konstruktiv und gebäudetechnisch zu sanieren um einen betriebssicheren Wiederaufsnahme der ehemaligen Nutzung als Gastronomie- und Kulturstätte sicher zu stellen. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Wiener Hof Objektplanung
Der Wiener Hof ist ein im Jahr 1880 erbauter Gastronomiebetrieb mit Biergarten und eine Veranstaltungssaal. Auf Grund baulicher und haustechnischer Mängel sowie notwendiger Brandschutzmaßnahmen soll das Gebäude grundhaft saniert werden. Das zweigeschossige Gebäude mit einer BGF von von etwa 380 m2 (EG+OG) ist teilunterkellert und verfügt über einen nicht ausgebauten Dachraum sowie außen liegende Toiletten mit angegliedertem Heizungsraum. es ist beabsichtigt das aktuell leerstehende Gebäude energetisch, baulich, konstruktiv und gebäudetechnisch zu sanieren um einen betriebssicheren Wiederaufsnahme der ehemaligen Nutzung als Gastronomie- und Kulturstätte sicher zu stellen. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist. - NBankHannoverDeadline: Aug 10
Externe Beratung Website
2 Zu erbringende Leistungen Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen, unabhängigen und technologieneutralen Beratungsdienstleisters zur fachlichen, methodischen und vergaberechtlichen Unterstützung der NBank bei der Konzeption, Vorbereitung und Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für die Auswahl und Implementierung einer zukunftsfähigen Content-Management- bzw. Digital-Experience-Plattform (CMS/DXP). Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. 2.1 Leistungsgegenstand Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Beratungsleistungen von der Konzeptionsphase inkl. strategischer Zielbildentwicklung und Erhebung von Spezifikationen und Anforderungen bis hin Vergabephase inkl. Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der Begleitung des Vergabeverfahrens. Ebenfalls Teil des Leistungsgegenstands ist die Unterstützung in der Implementierungsphase. Für den Gesamtumfang des Leistungsgegenstand (s. konkrete Arbeitspakete unter 2.2 Leistungsumfang) wird von einem Maximalaufwand von 45 PT ausgegangen. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer anforderungsgetriebenen, wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Auswahl eines geeigneten Systems sowie eines Umsetzungspartners und die erfolgreiche Umsetzung einer modernen digitalen Platt-form für die NBank. Es handelt sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern lediglich um eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Eine Eingliederung in die Organisationsstruktur der NBank auf Ebene der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht vorgesehen. 2.2 Leistungsumfang Der Leistungsgegenstand gliedert sich im Sinne des konkreten Leistungsumfangs in aufeinander aufbauende und inhaltlich verzahnte Arbeitspakete: Strategie- und Zielbildentwicklung - Analyse der strategischen Zielsetzung der NBank im Kontext Digitalisierung und Vertrieb - Entwicklung eines Zielbilds für eine integrierte Digital Experience Plattform (DXP) - Definition von Leitplanken, Zielarchitektur und relevanten Handlungsfeldern - Bewertung von Lösungsansätzen (z. B. Best-of-Breed vs. integrierte Plattform) Analyse und Konzeption der Customer Journey - Identifikation relevanter Nutzergruppen (z. B. Fördernehmende, Intermediäre, interne Nutzerinnen und Nutzer) - Aufnahme und Analyse bestehender Customer Journeys - Entwicklung von Soll-Journeys und priorisierten Use Cases - Identifikation von Optimierungs- und Automatisierungspotenzialen (inkl. KI-Einsatz) Anforderungserhebung und -spezifikation - Erhebung technischer Anforderungen (Architektur, Schnittstellen, Sicherheit, Betrieb) - Erhebung fachlicher und funktionaler Anforderungen (Redaktion, UX, Work-flows etc.) - Definition von Anforderungen an KI-gestützte Funktionen (z. B. Förderfinder, Suche, Chatbot, Automatisierung, Redaktionsunterstützung) - Erstellung eines strukturierten und priorisierten Anforderungskatalogs Planung und Budgetrahmen - Erstellung eines Fahrplans inkl. Meilensteinen - Definition der Organisation und Governance - Identifikation von Risiken und Ableitung von Gegenmaßnahmen - Erstellung einer Budget- und Aufwandsindikation für die Umsetzung Erstellung der Vergabeunterlagen - Unterstützung bei der Erstellung einer vergaberechtskonformen Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit Einkauf und Rechtsbereich der NBank - Unterstützung bei der Entwicklung einer Bewertungsmatrix inkl. Kriterien und Gewichtung - Unterstützung bei der Formulierung einer Empfehlung zur Losstruktur und Vorgehensweise im Vergabeverfahren - Unterstützung bei der formalen Vorbereitung des Verfahrens Begleitung des Vergabeverfahrens - Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen - Unterstützung bei der fachlichen Begleitung möglicher Bieterpräsentatio-nen/Pitches - Auswertung der Angebote anhand definierter Kriterien Begleitung der Implementierungsphase - Unterstützung der Projektsteuerung und Qualitätssicherung - Unterstützung im Abnahmemanagement und bei Testkonzeption/-koordination - Unterstützung bei der Migration bestehender Inhalte - Unterstützung/Begleitung der Anwendungs- und Change-Dokumentation - Unterstützung/Begleitung des Go-Live sowie der anschließenden Stabilisie-rungsphase Der Auftragnehmende stellt sicher, dass alle Leistungen in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen/Spezialistinnen und Spezialisten/Beauftragten der NBank erbracht werden. 2.4 Leistungszeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich im Q3 2026 und umfasst: Konzeptions- und Vergabephase: ca. 6 Monate anschließende Begleitung des Vergabeverfahrens: ca. 2 Monate Implementierungsbegleitung: ca. 8 - 10 Monate Die Gesamtprojektlaufzeit beträgt somit voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate. Ein detaillierter Projekt- und Zeitplan ist vom Auftragnehmenden zu Beginn des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu konkretisieren und fortzuschreiben. Der Schätzwert liegt bei 35 PT und die Höchstabnahmemenge bei 45 PT. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Vertrag endet, sobald die Höchstabnahmemenge erreicht ist. Der Vertrag hat eine 6 monatige Grundlaufzeit. Nach Ablauf dieser Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber ein einseitiges Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmenden per Mail mitgeteilt werden. Wird von dem Kündigungsrecht kein gebraucht gemacht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die oben angegebenen Projektphasen. Die jeweiligen Zeitangaben der einzelnen Projektphasen sind lediglich geschätzt und können ggf. kürzer oder länger ausfallen. 3 Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter Mit dem Angebot sollen die für den Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden (Leitung und ggf. Personal) unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Jede einzusetzende beratende Person muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Lebenslauf - Nachweis über mindestens 5 Jahre relevanter Berufserfahrung in Beratung und Projektmanagement zu Digital- oder CMS-/DXP-Projekten - Nachweis über mindestens 3 Jahre relevanter Berufserfahrung im Bereich Solution/DXP Architektur - Nachweis über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich UX-Beratung - Die einzusetzende beratende Person hat mindestens einmal einen öff. Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unterstützt Die vorgestellten Beraterinnen und Berater sind auch tatsächlich einzusetzen. Sollten andere Personen eingesetzt werden, weil einer der einzusetzenden Mitarbeitenden aus wichtigem Grund ausfällt (z.B. Tod, Kündigung, Krankheit) stellt der Auftragnehmende einen adäquaten Ersatz zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater müssen über gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen, wie die ausgefallene Person verfügen. Der Auftraggeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen als gleichwertig anzusehen sind. Die Qualifikation und Erfahrung sind durch eine formlose Eigenerklärung nachzuweisen. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 10. September 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
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