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Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Gärtringen gibt hiermit bekannt, dass der mit der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG) bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau u...
Grid Infrastructure
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- Tender type:
- Tender
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- BMA Gaertringen
- Published:
- August 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Grid Infrastructure
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Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Gärtringen gibt hiermit bekannt, dass der mit der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG) bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Gärtringen beabsichtigt, den Stromkonzessionsvertrag ab den 01.01.2029 neu zu vergeben. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Gärtringen ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionsvergabeverfahren nach den §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB durchführen. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Gärtringen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessensbekundung innerhalb der Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der nachfolgenden Kontaktadresse einzureichen Gemeinde Gärtringen Kämmereiamt Frau Wieland Hauptstraße 16 - 18 71116 Gärtringen Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes die für die Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind (§ 46a EnWG), können bei der Kontaktstelle angefordert werden. Die Gemeinde Gärtringen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund werden die betreffenden Unternehmen gebeten, zunächst die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Kon
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10Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Vastorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Vastorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Vastorf am 29.02.2028 endet. Die Gemeinde Vastorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Vastorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Vastorf Tobias Kluge GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Reinstorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Reinstorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Reinstorf am 31.03.2028 endet. Die Gemeinde Reinstorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Reinstorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Reinstorf Andree Schlikis GemeindedirektorBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Gemeinde TodtenweisBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August 2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 09. Dezember 2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Todtenweis im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 28. Juli 2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Todtenweis erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Todtenweis, den 17.08.2026 Gemeinde Todtenweis Konrad Carl Erster BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfBekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Neetze, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Neetze am 31.12.2027 endet. Die Gemeinde Neetze beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Neetze nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Neetze, den 17.08.2026 Gemeinde Neetze Karsten Johansson BürgermeisterBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde SchönheideSchönheideBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Gemeinde Schönheide gibt hiermit bekannt, dass der mit envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz, bestehende Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Schönheide zum 31.12.2030 endet. Die Gemeinde Schönheide beabsichtigt, den vorgenannten Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Gemeinde Schönheide ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Gemeinde Schönheide liegt im Landkreis Erzgebirgskreis des Bundeslandes Sachsen und hat 4.017 Einwohner (2024). Im Jahr 2023 betrug das Stromkonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet 92.520 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind (Strukturdaten), können in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Die Gemeinde Schönheide weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung in der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Gemeinde Schönheide wird dem Auswahlverfahren eine Eignungsprüfung voranstellen. Die Gemeinde Schönheide wird daher nur diejenigen Interessenten zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die durch Vorlage folgender Unterlagen ihre Eignung nachgewiesen haben: 1. Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG oder eines Nachweises bzw. einer Stellungnahme, dass der Netzbetrieb bereits vor Inkrafttreten von § 4 EnWG aufgenommen wurde. 2. Angaben zu den bisher betriebenen Energieversorgungsnetzen einsBekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde LangenwetzendorfBekanntmachung der Gemeinde Langenwetzendorf über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Langenwetzendorf mit 3.988 Einwohnern (Stand: 01.07.2026) und einer Gebietsfläche von rund 58 km2 gibt bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG für die Stromversorgung in der Gemeinde Langenwetzendorf am 31. März 2030 endet. Die Kommune beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet Langenwetzendorf i.S.d. § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Gemeinde Langenwetzendorf, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des vorstehenden Konzessionsvertrags erforderlich sind, können bei der Gemeinde Langenwetzendorf, Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf, Bürgermeister Kai Dittmann, Tel. 036625 5200 zu den Öffnungszeiten Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen bzw. angefordert werden. Die Kommune weist darauf hin, dass die im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags verwendet werden dürfen. Hierzu muss eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Gemeinde Langenwetzendorf interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Langenwetzendorf Bürgermeister Kai DittmaBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach
Gemeinde SeckachSeckachBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Seckach Bahnhofstraße 30 74743 Seckach zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Seckach. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Seckach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde Seckach vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Gemeinde Seckach zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessensbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Gemeinde Seckach David Ackermann BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG - Stromversorgung
Gemeinde LenzkirchLenzkirchBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG Die Gemeinde Lenzkirch macht bekannt, dass der mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31.12.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Lenzkirch für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 11. Dezember 2026 (Interessenbekundungsfrist) bei der verfahrensleitenden Stelle GERSEMANN Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. Bismarckallee 15 79098 Freiburg i. Br. E-Mail: [email protected] Tel.: 0761/7699073-0 Fax: 0761/7699073-9 durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung (Interessenbekundung) zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang der Interessenbekundung bei der verfahrensleitenden Stelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung und Ablauf der Interessenbekundungsfrist werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Die der Gemeinde von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten) können bei der verfahrensleitenden Stelle abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann unter oben angegebenen Kontaktdaten bei der verfahrensleitenden Stelle angefoBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde OfterdingenBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Ofterdingen im Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, mit rd. 5.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Ofterdingen am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Ofterdingen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Ofterdingen Rathausgasse 2 72131 Ofterdingen zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Ofterdingen auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Simon Wagner, 28.08.2026 BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGEMEINDE WENDISCH EVERN DER GEMEINDEDIREKTOR Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wendisch Evern, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeinde- gebiet der Gemeinde Wendisch Evern am 30.06.2028 endet. Die Gemeinde Wendisch Evern beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Wendisch Evern nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Wendisch Evern Norbert Meyer Gemeindedirektor
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