Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbRDietramszell
Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von Geschäftsanteilen aufgrund Urteil
Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR Dietramszell Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von Geschäftsanteilen aufgrund Urteil Im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung werden am Donnerstag, den 10.09.2026 ab 12.00 Uhr die gepfändeten Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern von 9.519 bis ...
Investment
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- Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR
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- August 13, 2026
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- Topic:
- Investment
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR Dietramszell Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von Geschäftsanteilen aufgrund Urteil Im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung werden am Donnerstag, den 10.09.2026 ab 12.00 Uhr die gepfändeten Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern von 9.519 bis einschließlich 12.201 = 3 % am Stammkapital gemäß Gesellschafterliste vom 29.12.2023 an der ROGON Technologies GmbH, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Roger Wittmann, Mahlastraße 21, 67227 Frankenthal, eingetragen im Handelsregister unter der HRB 66189 des Amtsgerichts Ludwigshafen/Rhein gemäß §§ 1235, 1273, 383 BGB öffentlich versteigert. Die öffentliche Versteigerung findet über die digitale Betriebsstätte der Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhäuslweg 9, 83623 Dietramszell, statt. Die Verwertung der Geschäftsanteile wird durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer F. Eberhard Ostermayer bewirkt. Gebote online live, vorab online, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Die Gebote sind gemäß der Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen abzugeben. Diese sind auf www.deutsche-pfandverwertung.de einsehbar. Die Besichtigung der Unterlagen der zur Versteigerung anstehenden Geschäftsanteile erfolgt über den virtuellen Datenraum auf der Webseite der Deutschen Pfandverwertung nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (NDA). Eine rechtzeitige Registrierung zur Teilnahme ist erforderlich. Die Informationen und Konditionen sind auf www.deutsche-pfandverwertung.de Rubrik Versteigerungstermine veröffentlicht. DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR Bierhaeuslweg 9 D-83623 Dietramszell, Tel. 08027 - 908 9928, E-Mail: [email protected]
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Landesamt für Bauen und VerkehrHoppegartenLandesamt für Bauen und Verkehr Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten Vom 14. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben. Dem Landesamt für Bauen und Verkehr liegt ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG betreffend Eisenbahnbetriebsflächen in der Gemeinde Hoppegarten vor. Der Antrag umfasst folgende Flurstücke: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m2] 01 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1326 8.484 02 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1327 7.633 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Telefon 03342 4266-2111, während der Dienststunden nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesamt für Bauen und Verkehr unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dieser Veröffentlichung mit Benennung des Geschäftszeichens 110-21-502020101/2026-002/001 zu übermitteln. Hoppegarten, den 14. August 2026 Landesamt für Bauen und Verkehr Im Auftrag SCHUBERTÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim
Regierungspräsidium DarmstadtRegierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim- vom 24. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. l S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224), öffentlich bekannt gegeben. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das nachfolgende Flurstück in der Gemarkung Rüsselsheim eingegangen: Gemarkung Flur Flurstück Größe der freizustellenden Fläche in qm Rüsselsheim 3 362/34 21.805 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung des Landes Hessen, die kommunalen Verkehrsunternehmen, der Magistrat der Stadt Rüsselsheim sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 -Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene- nach vorheriger Abstimmung, E-Mail: [email protected], Telefon: 06151 12-5563, im Zimmer 3.049, Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch digital übermittelt werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG - Gaskonzessionsvertrag
Stadt Eltville am RheinEltville am RheinÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Stadt Eltville gibt hiermit bekannt, dass der mit der Syna GmbH bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 02.05.2028 endet. Die Stadt Eltville beabsichtigt, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit vom 03.05.2028 bis 02.05.2048 (20 Jahre) neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Stadt Eltville ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Stadt Eltville liegt im Landkreis Rheingau Taunus des Bundeslandes Hessen und hat 17000 Einwohner. Im Jahr 2021 betrug das Gaskonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet ca. 41.000 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind, können in der Stadt Eltville zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Alternativ ist auch eine Übermittlung der Informationen per Post oder über einen sicheren, elektronischen Kommunikationsweg möglich. Die Stadt Eltville weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Informationen nehmen oder um deren Übersendung bitten möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Stadt Eltville anzufordern. Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum dieser Veröffentlichung eine schriftliche Interessenbekundung einzureichen. Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gaskonzessionsverfahren Stadt Eltville " bei Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, -Hauptamt-, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, einzureichen. EÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbHBitterfeld-WolfenLand Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz - vom 26. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für nachfolgendes Flurstück, Gebäude- und Freifläche Bahnhofsgebäude Alexisbad, gestellt worden: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Größe (m2) Stadt Harzgerode Harzgerode 16 62 596 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), während der Dienststunden eingesehen oder, sofern erforderlich, auch digital angefordert werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des beziehungsweise der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesverwaltungsamt unter der Adresse Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung unter Angabe des unten genannten Aktenzeichens zu übermitteln. Halle, den 26.August 2026 AZ.: 308.3.4-30231-FR 2247-000 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Im Auftrag HerzerÖffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken -
Bezirksregierung ArnsbergArnsbergBezirksregierung Arnsberg Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken - Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG der Stadt Kreuztal (Postfach 101660, 57207 Kreuztal) vom 26.11.2025 (Eingang: 26.11.2025, vollständig: 31.07.2026) für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Flurstücke eingegangen: Grundbuch von Eichen und Kreuztal Nr. Gemarkung Blatt Flur Flurstück Größe in qm Lfd. Nr. Wirtschaftsart und Lage 1 Eichen 333 7 305 609 114 Bahngelände, Von Hagen nach Siegen 2 Kreuztal 2608 13 395 2.774 27 Weg, An der Littfe 3 Kreuztal 2608 13 266 3.342 12 Weg, An der Littfe 4 Kreuztal 90001 13 146 210 - - 5 Kreuztal 2608 13 147 272 4 Weg, An der Littfe 6 Kreuztal 2608 13 148 1.387 8 Weg, An der Littfe 7 Kreuztal 2608 12 511 1.682 18 Bahngelände, Von Kreuztal nach Eichen Insgesamt 10.276 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gem. § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Die Antragsunterlagen können per E-Mail ([email protected]) angefordert und übersendet werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die StellunBekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Gemeinde ObermarchtalObermarchtalBekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Gemeinde Obermarchtal Bekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Der Gemeinderat der Gemeinde Obermarchtal hat mit Beschluss vom 14.04.2026 dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet 89611 Obermarchtal (Stromkonzession) mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Netze BW GmbH, Stuttgart, zugestimmt. Der Vertrag wurde am 24.06.2026 unterzeichnet und tritt am 01.01.2029 in Kraft. Die Gemeinde Obermarchtal hat das Auslaufen des bisherigen Vertrags am 02.12.2025 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren nach § 46 EnWG eingeleitet. Die Netze BW GmbH hat daraufhin als einziges Unternehmen fristgerecht ein Angebot abgegeben. Dieses war als nachhaltig, kommunalfreundlich, wirtschaftlich und somit positiv zu bewerten. Obermarchtal, 29.06.2026 Martin Krämer BürgermeisterÖffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-AltenglanÖffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rammelsbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der Pfalzgas GmbH, Frankenthal (Pfalz) für das Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet zum 20.08.2028 endet. Der Neuabschluss des Konzessionsvertrages ist gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG, für die Dauer von maximal 20 Jahren vorgesehen. Die Frist zur Abgabe von Interessensbekundungen gemäß § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG wird festgesetzt auf 3 Monate ab dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Nach dieser Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Interessensbekundungen qualifizierter Unternehmen an einem neuen Gas-Konzessionsvertrag mit der Ortsgemeinde Rammelsbach müssen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan Verwaltungsstandort Altenglan Marktplatz 1 66869 Kusel in einem verschlossenen und mit „Interessensbekundung Gaskonzessionsvertrag Rammelsbach“ gekennzeichneten Umschlag, eingehen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach, gem. § 46 Abs.3 EnWG, liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, am Standort Altenglan, Zimmer A/OG-14 für potentielle Interessenten zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06381-6080-310 oder unter der Durchwahl -325) innerhalb der Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan (Montag - Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:30 - 12:00, Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr, und Freitag 08:30 - 12:00). Die Ortsgemeinde Rammelsbach weist darauf hin, dass die durch Einsicht zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zweck der Interessensbekundung an der Konzession verwBekanntmachung der Gemeinde Oberdischingen über den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Gemeinde OberdischingenOberdischingenBekanntmachung der Gemeinde Oberdischingen über den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Der Gemeinderat der Gemeinde Oberdischingen hat mit Beschluss vom 23.06.2026 dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet 89610 Oberdischingen (Stromkonzession) mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Netze BW GmbH, Stuttgart, zugestimmt. Der Vertrag wurde am 19.08.2026 unterzeichnet und tritt am 01.01.2029 in Kraft. Die Gemeinde Oberdischingen hat das Auslaufen des bisherigen Vertrags am 05.02.2026 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren nach § 46 EnWG eingeleitet. Die Netze BW GmbH hat daraufhin als einziges Unternehmen fristgerecht ein Angebot abgegeben. Dieses war als nachhaltig, kommunalfreundlich, wirtschaftlich und somit positiv zu bewerten. Oberdischingen, 19.08.2026 Wolfgang Schmauder BürgermeisterÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung)
Stadt ZirndorfZirndorfÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Zirndorf über das Auslaufen eines Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) Im Gebiet der Stadt Zirndorf betreiben derzeit die Stadtwerke Zirndorf GmbH - bisheriger Netzbetreiber - im Rahmen des bestehenden Konzessionsvertrages das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern. Die Stadt Zirndorf gibt hiermit bekannt, dass zum 31.12.2028 die Laufzeit des bestehenden Konzessionsvertrages für die Versorgung mit elektrischer Energie enden wird. Die Stadt Zirndorf beabsichtigt, zur Erhebung von Stromkonzessionsabgaben ab dem 01.01.2029 einen neuen Stromwegenutzungsvertrag abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Zirndorf interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis spätestens drei Kalendermonate nach dem Datum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Stadt Zirndorf, Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf, einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Zirndorf. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stromkonzession bekunden, wird die Stadt Zirndorf zur Strukturierung des Verfahrens nach Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens und über technische Daten des Netzes nach § 46 EnWG sowie die Auswahlkriterien informieren. Die Bereitstellung der Netzdaten kann von der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig gemacht werden. Zirndorf, den 10.08.2026 Marcus Spath Erster Bürgermeister der Stadt ZirndorfÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim -
Regierungspräsidium DarmstadtRegierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim - vom 19. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224), öffentlich bekannt gegeben. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Rüsselsheim eingegangen: Gemarkung Flur Flurstück Größe der freizustellenden Fläche in qm Rüsselsheim 19 1/22 66.968 Rüsselsheim 19 1/23 318.912 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung des Landes Hessen, die kommunalen Verkehrsunternehmen, der Magistrat der Stadt Rüsselsheim sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 -Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - nach vorheriger Abstimmung, E-Mail: [email protected], Telefon: 06151 12-5563, im Zimmer 3.049, Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch digital übermittelt werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dezerna
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