Regierungspräsidium Darmstadt
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim
Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim- vom 24. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23...
Urban Planning, Civil Engineering Design, Traffic Planning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Published:
- August 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Urban Planning
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Regierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim- vom 24. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. l S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224), öffentlich bekannt gegeben. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das nachfolgende Flurstück in der Gemarkung Rüsselsheim eingegangen: Gemarkung Flur Flurstück Größe der freizustellenden Fläche in qm Rüsselsheim 3 362/34 21.805 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung des Landes Hessen, die kommunalen Verkehrsunternehmen, der Magistrat der Stadt Rüsselsheim sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 -Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene- nach vorheriger Abstimmung, E-Mail: [email protected], Telefon: 06151 12-5563, im Zimmer 3.049, Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch digital übermittelt werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1
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Regierungspräsidium DarmstadtRegierungspräsidium Darmstadt Dez. III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim - vom 19. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224), öffentlich bekannt gegeben. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Rüsselsheim eingegangen: Gemarkung Flur Flurstück Größe der freizustellenden Fläche in qm Rüsselsheim 19 1/22 66.968 Rüsselsheim 19 1/23 318.912 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung des Landes Hessen, die kommunalen Verkehrsunternehmen, der Magistrat der Stadt Rüsselsheim sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 -Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene - nach vorheriger Abstimmung, E-Mail: [email protected], Telefon: 06151 12-5563, im Zimmer 3.049, Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch digital übermittelt werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, DezernaÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten
Landesamt für Bauen und VerkehrHoppegartenLandesamt für Bauen und Verkehr Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Hoppegarten Vom 14. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich bekannt gegeben. Dem Landesamt für Bauen und Verkehr liegt ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG betreffend Eisenbahnbetriebsflächen in der Gemeinde Hoppegarten vor. Der Antrag umfasst folgende Flurstücke: Nr. Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m2] 01 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1326 8.484 02 Dahlwitz-Hoppegarten 6 1327 7.633 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Telefon 03342 4266-2111, während der Dienststunden nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesamt für Bauen und Verkehr unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dieser Veröffentlichung mit Benennung des Geschäftszeichens 110-21-502020101/2026-002/001 zu übermitteln. Hoppegarten, den 14. August 2026 Landesamt für Bauen und Verkehr Im Auftrag SCHUBERTÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbHBitterfeld-WolfenLand Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt - Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend ein Flurstück in der Gemarkung Harzgerode im Landkreis Harz - vom 26. August 2026 Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für nachfolgendes Flurstück, Gebäude- und Freifläche Bahnhofsgebäude Alexisbad, gestellt worden: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Größe (m2) Stadt Harzgerode Harzgerode 16 62 596 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Die Antragsunterlagen können beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), während der Dienststunden eingesehen oder, sofern erforderlich, auch digital angefordert werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des beziehungsweise der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist dem Landesverwaltungsamt unter der Adresse Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung unter Angabe des unten genannten Aktenzeichens zu übermitteln. Halle, den 26.August 2026 AZ.: 308.3.4-30231-FR 2247-000 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Im Auftrag HerzerÖffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken -
Bezirksregierung ArnsbergArnsbergBezirksregierung Arnsberg Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken - Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4 AEG öffentlich bekannt gegeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG der Stadt Kreuztal (Postfach 101660, 57207 Kreuztal) vom 26.11.2025 (Eingang: 26.11.2025, vollständig: 31.07.2026) für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Flurstücke eingegangen: Grundbuch von Eichen und Kreuztal Nr. Gemarkung Blatt Flur Flurstück Größe in qm Lfd. Nr. Wirtschaftsart und Lage 1 Eichen 333 7 305 609 114 Bahngelände, Von Hagen nach Siegen 2 Kreuztal 2608 13 395 2.774 27 Weg, An der Littfe 3 Kreuztal 2608 13 266 3.342 12 Weg, An der Littfe 4 Kreuztal 90001 13 146 210 - - 5 Kreuztal 2608 13 147 272 4 Weg, An der Littfe 6 Kreuztal 2608 13 148 1.387 8 Weg, An der Littfe 7 Kreuztal 2608 12 511 1.682 18 Bahngelände, Von Kreuztal nach Eichen Insgesamt 10.276 Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gem. § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Die Antragsunterlagen können per E-Mail ([email protected]) angefordert und übersendet werden. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die StellunÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Freistellung von Bahnbetriebszwecken in der Gemarkung Rüsselsheim-
Gemeinde Osterberg89296 OsterbergBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Osterberg Die Gemeinde Osterberg macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 08.02.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Osterberg zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Gemeinde Osterberg angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.B 107 Garz - Klenzenhof: Zustandserfassung mittels Bohrkernentnahme am Fahrbahnoberbau, Baugrunderkundung sowie chemische Analyse von Ausbaustoffen in Vorbereitung einer Deckenerneuerung
Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegartenDeadline: Sep 24Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "B 107 Garz - Klenzenhof" die Leistung "Zustandserfassung mittels Bohrkernentnahme am Fahrbahnoberbau, Baugrunderkundung sowie chemische Analyse von Ausbaustoffen in Vorbereitung einer Deckenerneuerung" zu vergeben. Die Leistung umfasst: Entnahme von Bohrkernen aus dem Fahrbahnoberbau, Durchführung von Kleinramm- bohrungen sowie Durchführung von physikalischen und chemischen Laborversuchen als Planungsgrundlage für eine Deckenerneuerung innerhalb des o.g. Straßenabschnittes. Erstellung eines Ergebnisberichtes. Für die Durchführung der Feldarbeiten werden Verkehrs- sicherungsmaßnahmen erforderlich.Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Sep 17Beschreibung: Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die RahmenplanunZimmerberg Basistunnel 2 (ZBT2) - Sachverständige Tunnelsicherheit (SV TuSi)
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region OstZürichDeadline: Sep 09Die SBB hat für den Neubau des «Zimmerberg-Basistunnel 2» (ZBT2) ein Generalplanermandat für die SIA-Teilphasen 32-53 vergeben. Der Tunnel ist ca.10,8 km lang und besteht aus jeweils zwei Einspurröhren. Diese schliessen an den Zimmerberg-Basistunnel 1 an und erstrecken sich bis zum Südportal Litti bei Baar. Die Leistungen für das Sachverständigenmandat Tunnelsicherheit erfolgt gemäss der BAV Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen RL UP EB Version 3.1 vom 24. September 2021. Das Mandat umfasst hauptsächlich die Qualitätssicherung im Bereich Brandschutz gemäss den VKF Brandschutzvorschriften. den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität / Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT) sowie die Erstellung eines Prüfberichts gemäss Vorgabe BAV Richtlinie unabhängige Prüfstellen Eisenbahn (RL UP-EB). Die Leistungen werden in den SIA-Teilphasen 32/33 (Bauprojekt/Auflageprojekt) sowie in den weiterführenden Prüfungen und der fachlichen Unterstützung der SBB während der SIA Teilphasen 51/52 (Ausführungsprojekt/Ausführung) erbracht. Folgende Bauwerke des Projekts «Zimmerberg-Basistunnel 2» sind Bestandteil des Sachverständigenmandats Tunnelsicherheit: • Sämtliche Untertage-Bereiche und Flucht- und Rettungsschächte • Bahntechnikgebäude (teils ober-, teils unterirdisch) • Unterhaltsgebäude (klassischer Hochbau)B 35, Sanierung Entwässerungsleitungen im Landkreis Karlsruhe-Planungsleistung
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 - Baureferat MitteKarlsruheSanierung Entwässerungsleitungen im Landkreis Karlsruhe B 35, Sanierung Entwässerungsleitungen im Landkreis Karlsruhe-PlanungsleistungDatenaktualisierung in den Europaschutzgebieten „Donau-Auen östlich von Wien" und „Wienerwald - Thermenregion“
Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen LandesregierungSt. PöltenDeadline: Sep 17Auftragsgegenstand ist die Vergabe eines Rahmenvertrags über die flächendeckende Datenaktualisierung von FFH-Lebensraumtypen in den Europaschutzgebieten „Donau-Auen östlich von Wien" und „Wienerwald - Thermenregion“. Die Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich November 2026 bis Oktober 2029. Das Projekt gliedert sich in 3 Lose. Die Aufgaben des AN sind im Werkvertrag (Beilage 2) und - nach Losen getrennt - detailliert in der Leistungsbeschreibung (Beilage 1) definiert.
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