Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreute
Bau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen.
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
- Published:
- July 31, 2026
- Deadline:
- September 02, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
Tender description
Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen.
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10Bau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Oct 14Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen. Folgende Leistungen sind auszuführen: Auszuführende Leistungen: - Qualifizierter Rohrleitungs- und Leitungstiefbau gemäß gültigen Regelwerken. - Einziehen und Einblasen der Glasfaserkabel. - Montage der passiven Glasfaserinfrastruktur inklusive Spleißarbeiten. - Erstellung der Baudokumentation gemäß Vorgaben des Projektträgers Aconium. Zu dem letzten Punkt gehört insbesondere auch eine fördermittelkonforme Fotodokumentation, die dem Projektträger strukturiert vorzulegen ist. Diese Fotodoku muss den Mindestanforderungen aus dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ entsprechen. Die Vorgaben werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer präzisiert. Vermessungstechnische Arbeiten: Bauabsteckung: - Die Bauabsteckung obliegt dem AN. - Der AN erhält vor Baubeginn alle relevanten Absteckdaten in digitaler Form. - Die Vergütung erfolgt über die entsprechende/n Pauschal-Position/en im Leistungsverzeichnis. Über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer vor Baubeginn zu informieren und erforderliche Verlegungen rechtzeitig zu beantragen. Sofern von verschiedenen Baulastträgern für Ver- und Entsorgungsleitungen Arbeiten vorgesehen sind, werden diese von den zuständigen Stellen selbst und in der Regel im Wettbewerb vergeben. Der Auftragnehmer hat den anderen Firmen die Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen. Entsprechende Koordinierung hat zu erfolgen. Mehrkosten wegen gegenseitiger Behinderungen werden nicht anerkannt. Hieraus entstehende Kosten und Erschwernisse werden nicht zusätzlich vergütet. Auf diBau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Sep 02Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen. Folgende Leistungen sind auszuführen: Auszuführende Leistungen: - Qualifizierter Rohrleitungs- und Leitungstiefbau gemäß gültigen Regelwerken. - Einziehen und Einblasen der Glasfaserkabel. - Montage der passiven Glasfaserinfrastruktur inklusive Spleißarbeiten. - Erstellung der Baudokumentation gemäß Vorgaben des Projektträgers Aconium. Zu dem letzten Punkt gehört insbesondere auch eine fördermittelkonforme Fotodokumentation, die dem Projektträger strukturiert vorzulegen ist. Diese Fotodoku muss den Mindestanforderungen aus dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ entsprechen. Die Vorgaben werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer präzisiert. Vermessungstechnische Arbeiten: Bauabsteckung: - Die Bauabsteckung obliegt dem AN. - Der AN erhält vor Baubeginn alle relevanten Absteckdaten in digitaler Form. - Die Vergütung erfolgt über die entsprechende/n Pauschal-Position/en im Leistungsverzeichnis. Über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer vor Baubeginn zu informieren und erforderliche Verlegungen rechtzeitig zu beantragen. Sofern von verschiedenen Baulastträgern für Ver- und Entsorgungsleitungen Arbeiten vorgesehen sind, werden diese von den zuständigen Stellen selbst und in der Regel im Wettbewerb vergeben. Der Auftragnehmer hat den anderen Firmen die Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen. Entsprechende Koordinierung hat zu erfolgen. Mehrkosten wegen gegenseitiger Behinderungen werden nicht anerkannt. Hieraus entstehende Kosten und Erschwernisse werden nicht zusätzlich vergütet. Auf diBetrieb Gigabit-Netz in Bad Saulgau GF West und Südost
Stadtwerke Bad SaulgauBad SaulgauDeadline: Aug 11Los 1 GF West umfasst die Ortsteile Fulgenstadt, Wolfartsweiler und Friedberg. Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem "graue Flecken"-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb im Rahmen des Ausbaus der "grauen Flecken". Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebsvertrags. Die in dieser Ausschreibung enthaltenen Anschlüsse, Trassen und Netze sind in Teilen technisch verwoben mit den bereits ab dem Jahr 2020 entstandenen Netzen („Weiße Flecken“). Zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes der vorliegenden Ausschreibung zur bereits vergebenen Dienstleistungskonzession wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage 02 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVB Ravensburg - Cluster 2
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Aug 18Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Insgesamt 39 Städte und Gemeinden bilden den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist Mitte 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in dem Gemarkungsgebiet Berg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 Berg (GB-RL) nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 7.720,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 11.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau und/oder Bestand): 3 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und/oder Bestand): 13 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 174 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Beratungs- und Planungsleistungen im Rahmen des geförderter Breitbandausbau - Auswertung eines Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Gigabit 2.0-Richtlinie im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Jul 20Der Landkreis Potsdam-Mittelmark befindet sich noch in der Umsetzung des "weiße Flecken" Förderprogramms. Ein Projektgebiet ist bereits abgeschlossen und der Verwendungsnachweis wird derzeit vorbereitet. Das zweite Projektgebiet wird voraussichtlich bis Januar 2027 abgeschlossen. Hier werden rund 40 Adressen im Zuge des Nachtrags an das gigabitfähige Breit-bandnetz der Telekom Deutschland GmbH angeschlossen. Durch das "Weiße Flecken" Förderprogramm, das Projekt "Glasfaser 2020" und den privatwirtschaftlichen Eigenausbau verschiedener Anbieter sind bereits Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen. Gemäß Förderportal des Bundes gelten noch ca. 35.000 Haushalte (Stand: April 2026) als unterversorgt. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat einen Antrag auf Förderung von externen Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0, geändert am 13.01.2025) gestellt und bewilligt bekommen und beabsichtigt nun gemäß Punkt 3.3 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 ein Beratungsunternehmen gewinnen. Das Markterkundungsverfahren wird durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark veröffentlicht. Es ist eine Veröffentlichung für den Zeitraum 13.07.2026 - 13.08.2026 geplant.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Gemeinde GerstettenGerstettenAuftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter BeacLos 2 GF Südost
Stadtwerke Bad SaulgauBad SaulgauLos 2 GF Südost umfasst die Ortsteile Bierstetten, Renhardsweiler, Lampertsweiler, Hochberg und Luditsweiler Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem "graue Flecken"-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb im Rahmen des Ausbaus der "grauen Flecken". Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebsvertrags. Die in dieser Ausschreibung enthaltenen Anschlüsse, Trassen und Netze sind in Teilen technisch verwoben mit den bereits ab dem Jahr 2020 entstandenen Netzen („Weiße Flecken“). Zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes der vorliegenden Ausschreibung zur bereits vergebenen Dienstleistungskonzession wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage 02 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Los 5 Hoßkirch
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteAuftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Insgesamt 39 Städte und Gemeinden bilden den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist Mitte 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in dem Gemarkungsgebiet Hoßkirch. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 Hoßkirch (GB-RL 2.0) nachfolgend aufgeführte Massenangaben: -Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 3.090,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 1.280,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau und/oder Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und/oder Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 209 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Gemeinde Wittislingen - Gigabit-RL 2.0 (2023) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt WittislingenWittislingenDeadline: Sep 08Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (nachfolgend "Gigabit-RR "), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01.2013 in der Fassung vom 27.06.2014 (2013/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Wittislingen zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Bau Gigabit-Netz im LK Sigmaringen - Neufra HGF
OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Aug 18Der Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines staatlich geförderten Gigabit-Netzes (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Für das zu errichtende FTTB-Netz wurde im Rahmen der durchgeführten Betreiberausschreibung die Bietergemeinschaft TeleData/zollernalbkreis als Netzbetreiber ermittelt, die nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8) wurden bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (die Bietergemeinschaft CeraTech GmbH und DEN GmbH) erarbeitet. Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse folgende Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes • Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungskatalog und sind grob wie folgt: - ca. 26,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze - ca. 2,3 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) - ca. 0,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme - ca. 155 Gebäudeanschlusspunkte - 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Änderungen zu Mengen, Massen und Maßen sind im Rahmen der Bauumsetzung möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten.
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