Stadtwerke Bad SaulgauBad SaulgauTED
Betrieb Gigabit-Netz in Bad Saulgau GF West und Südost
Los 1 GF West umfasst die Ortsteile Fulgenstadt, Wolfartsweiler und Friedberg. Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programm...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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Los 1 GF West umfasst die Ortsteile Fulgenstadt, Wolfartsweiler und Friedberg. Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Progr...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtwerke Bad Saulgau
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 11, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Los 1 GF West umfasst die Ortsteile Fulgenstadt, Wolfartsweiler und Friedberg. Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem "graue Flecken"-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb im Rahmen des Ausbaus der "grauen Flecken". Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebsvertrags. Die in dieser Ausschreibung enthaltenen Anschlüsse, Trassen und Netze sind in Teilen technisch verwoben mit den bereits ab dem Jahr 2020 entstandenen Netzen („Weiße Flecken“). Zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes der vorliegenden Ausschreibung zur bereits vergebenen Dienstleistungskonzession wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage 02 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Los 2 GF Südost
Los 2 GF Südost umfasst die Ortsteile Bierstetten, Renhardsweiler, Lampertsweiler, Hochberg und Luditsweiler Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem "graue Flecken"-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb im Rahmen des Ausbaus der "grauen Flecken". Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebsvertrags. Die in dieser Ausschreibung enthaltenen Anschlüsse, Trassen und Netze sind in Teilen technisch verwoben mit den bereits ab dem Jahr 2020 entstandenen Netzen („Weiße Flecken“). Zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes der vorliegenden Ausschreibung zur bereits vergebenen Dienstleistungskonzession wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage 02 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Aug 18
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach (BC 2)
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die im Einzelnen auszuführenden Leistungsschritte ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird/soll wie folgt gefördert/werden: Ummendorf, Mittelbiberach: - Richtlinie für die Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Ingoldingen: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gi-gabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Schemmerhofen: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide. - Stadt WassertrüdingenDeadline: Aug 21
Errichtung und Betrieb eines NGA- Netzes in der Stadt Wassertrüdingen
Titel Errichtung und Betrieb eines NGA- Netzes in der Stadt Wassertrüdingen Beschreibung Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-RL 2.0 ausf. Beschreibung Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-RL 2.0 - OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Aug 12
Betrieb von Gigabit-Netzen in Alpirsbach und Loßburg
Die OEW BB als Auftraggeberin errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die Auftraggeberin erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend TKG § 3, Punkt 61) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend TKG § 3, Punkt 61 auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ (s. Anlage Informationen-zu-Vorleistungspreisen) anzubieten. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; 5/22 • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Potenzial für Los 1 umfasst: Maximal: - Adresspunkte: 1298 - WE/NE gewerblich: 1497 / 169 Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, OrtsbauamtBodman-Ludwigshafen
Dienstleistungskonzessionsvergabe Konzessionsvergabe der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Betrieb eines geförderten passiven Glasfasernetzes in Bodman-Ludwigshafen
Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen sucht einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: "Gigabit-RL 2.0") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" des Landes Baden-Württemberg (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Gebiet der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen. - Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, OrtsbauamtBodman-Ludwigshafen
Dienstleistungskonzessionsvergabe Konzessionsvergabe der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Betrieb eines geförderten passiven Glasfasernetzes in Bodman-Ludwigshafen
Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen sucht einen Pächter und Betreiber für ein nach der „Richtlinie zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“ des Landes Baden-Württemberg (nachfolgend: „VwV Gigabitmitfinanzierung“) im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Gebiet der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen. - Gemeinde FriedenfelsFriedenfels
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. - Stadt EichstättEichstätt
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. - Gemeinde Berg b.NeumarktBerg b. Neumarkt
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. - Stadt Neustadt a.d.AischNeustadt
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 11. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadtwerke Bad Saulgau.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.