Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteTED
Bau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen. Folgende Leistungen sind auszuführ...
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- September 02, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
Tender description
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Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen. Folgende Leistungen sind auszuführen: Auszuführende Leistungen: - Qualifizierter Rohrleitungs- und Leitungstiefbau gemäß gültigen Regelwerken. - Einziehen und Einblasen der Glasfaserkabel. - Montage der passiven Glasfaserinfrastruktur inklusive Spleißarbeiten. - Erstellung der Baudokumentation gemäß Vorgaben des Projektträgers Aconium. Zu dem letzten Punkt gehört insbesondere auch eine fördermittelkonforme Fotodokumentation, die dem Projektträger strukturiert vorzulegen ist. Diese Fotodoku muss den Mindestanforderungen aus dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ entsprechen. Die Vorgaben werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer präzisiert. Vermessungstechnische Arbeiten: Bauabsteckung: - Die Bauabsteckung obliegt dem AN. - Der AN erhält vor Baubeginn alle relevanten Absteckdaten in digitaler Form. - Die Vergütung erfolgt über die entsprechende/n Pauschal-Position/en im Leistungsverzeichnis. Über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer vor Baubeginn zu informieren und erforderliche Verlegungen rechtzeitig zu beantragen. Sofern von verschiedenen Baulastträgern für Ver- und Entsorgungsleitungen Arbeiten vorgesehen sind, werden diese von den zuständigen Stellen selbst und in der Regel im Wettbewerb vergeben. Der Auftragnehmer hat den anderen Firmen die Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen. Entsprechende Koordinierung hat zu erfolgen. Mehrkosten wegen gegenseitiger Behinderungen werden nicht anerkannt. Hieraus entstehende Kosten und Erschwernisse werden nicht zusätzlich vergütet. Auf di
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Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Oct 14Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen. Folgende Leistungen sind auszuführen: Auszuführende Leistungen: - Qualifizierter Rohrleitungs- und Leitungstiefbau gemäß gültigen Regelwerken. - Einziehen und Einblasen der Glasfaserkabel. - Montage der passiven Glasfaserinfrastruktur inklusive Spleißarbeiten. - Erstellung der Baudokumentation gemäß Vorgaben des Projektträgers Aconium. Zu dem letzten Punkt gehört insbesondere auch eine fördermittelkonforme Fotodokumentation, die dem Projektträger strukturiert vorzulegen ist. Diese Fotodoku muss den Mindestanforderungen aus dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ entsprechen. Die Vorgaben werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer präzisiert. Vermessungstechnische Arbeiten: Bauabsteckung: - Die Bauabsteckung obliegt dem AN. - Der AN erhält vor Baubeginn alle relevanten Absteckdaten in digitaler Form. - Die Vergütung erfolgt über die entsprechende/n Pauschal-Position/en im Leistungsverzeichnis. Über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer vor Baubeginn zu informieren und erforderliche Verlegungen rechtzeitig zu beantragen. Sofern von verschiedenen Baulastträgern für Ver- und Entsorgungsleitungen Arbeiten vorgesehen sind, werden diese von den zuständigen Stellen selbst und in der Regel im Wettbewerb vergeben. Der Auftragnehmer hat den anderen Firmen die Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen. Entsprechende Koordinierung hat zu erfolgen. Mehrkosten wegen gegenseitiger Behinderungen werden nicht anerkannt. Hieraus entstehende Kosten und Erschwernisse werden nicht zusätzlich vergütet. Auf diBau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Sep 02Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen.Errichtung und Restplanung eines Gigabit-Netzes für Kommunen im Landkreis Karlsruhe – Cluster IV gF
Landratsamt KarlsruheKarlsruheDie Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca. 8.200 Einwohner. Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21269). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/157-872075894). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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