Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachTED
Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im...
Structural Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Gutach im Breisgau Bauamt
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- October 12, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
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Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Tragwerksplanung sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich Gebäudekubatur, Bauweise, Gründungssituation und Wirtschaftlichkeit der Tragkonstruktion im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Tragwerksplanung insbesondere unterschiedliche Tragwerks- und Konstruktionskonzepte sowie deren Einfluss auf Wirtschaftlichkeit, Ausführbarkeit und Flächeneffizienz zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehene massive Bauweise ist dabei zu hinterfragen und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und konstruktiver Aspekte zu bewerten. Ergänzend sind die Auswirkungen der geplanten Tiefgarage, der Kellergeschosse sowie der Baugrundverhältnisse auf die Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der Konstruktion sowie bei der Betrachtung der Bauabläufe und Bauzustände entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Die Erkenntnisse des Baugrundgutachtens sind in die Entwicklung der Gründungs- und Tragwerkskonzeption einzubeziehen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der Tragwerksplanung ist die Entwicklung einer technisch und wirtschaftlich optimierten Konstruktion unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Baugrundverhältnisse sowie einer nachhaltigen und dauerhaft wirtschaftlichen Gebäudekonstruktion.
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Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des energetischen Gebäudekonzeptes, der Wärmeversorgung, der Lüftungsstrategie, der Gebäudeautomation sowie der Wirtschaftlichkeit der technischen Anlagen im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der Wärmeversorgung, Lüftung und Gebäudeautomation sowie deren Auswirkungen auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen Anlagenbetriebs.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Jul 16Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtDie Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Stadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Stadt EichstättEichstättDie Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des VertragsentwurfsStadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Stadt EichstättEichstättDeadline: Aug 10Die Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des VertragsentwurfsStadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Stadt EichstättEichstättDie Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des VertragsentwurfsFachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingDeadline: Aug 18Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Stadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Stadt EichstättEichstättDeadline: Aug 10Die Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des Vertragsentwurfs
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