Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachTED
Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im...
Architecture, Structural Engineering, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Geotechnical Surveys
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Gutach im Breisgau Bauamt
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- October 12, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des energetischen Gebäudekonzeptes, der Wärmeversorgung, der Lüftungsstrategie, der Gebäudeautomation sowie der Wirtschaftlichkeit der technischen Anlagen im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der Wärmeversorgung, Lüftung und Gebäudeautomation sowie deren Auswirkungen auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen Anlagenbetriebs.
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Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Tragwerksplanung sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich Gebäudekubatur, Bauweise, Gründungssituation und Wirtschaftlichkeit der Tragkonstruktion im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Tragwerksplanung insbesondere unterschiedliche Tragwerks- und Konstruktionskonzepte sowie deren Einfluss auf Wirtschaftlichkeit, Ausführbarkeit und Flächeneffizienz zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehene massive Bauweise ist dabei zu hinterfragen und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und konstruktiver Aspekte zu bewerten. Ergänzend sind die Auswirkungen der geplanten Tiefgarage, der Kellergeschosse sowie der Baugrundverhältnisse auf die Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der Konstruktion sowie bei der Betrachtung der Bauabläufe und Bauzustände entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Die Erkenntnisse des Baugrundgutachtens sind in die Entwicklung der Gründungs- und Tragwerkskonzeption einzubeziehen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen denAbbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Jul 16Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtDie Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Stadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Stadt EichstättEichstättDeadline: Sep 16Die Große Kreisstadt Eichstätt plant am Standort „Freiwasser“ den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt. Gegenstand der Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen: • KG 440 Starkstromanlagen • KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • KG 460 Förderanlagen • KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Lagerflächen und Außenanlagen. Die geplante BGF beträgt ca. 2.170 m². Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur mit Anforderungen an Ausfallsicherheit, Notstromversorgung, Alarmierungs- und Kommunikationssysteme sowie feuerwehrspezifische Betriebsabläufe. Vorgesehen sind insbesondere Anlagen zur Sicherheitsbeleuchtung, Notstromversorgung, strukturierte Daten- und Kommunikationsnetze, Funk- und Alarmierungstechnik, Brandmeldeanlagen sowie gebäude- und anlagentechnische Steuerungen. Für den zweigeschossigen Gebäudeteil ist zudem eine Aufzugsanlage vorgesehen. Bei der Notstromversorgung soll geprüft werden, ob diese während der Laufzeiten im Zuge der regelmäßigen Wartung auch in das Haus einspeisen kann. Die technische Gebäudeausrüstung soll insgesamt funktional, wirtschaftlich und wartungsarm ausgeführt werden. Angestrebt wird ein robuster technischer Standard mit möglichst einfacher und betriebssicherer Gebäudeautomation („Low-Tech“-Ansatz), soweit dies mit den Anforderungen an Betriebssicherheit und Feuerwehrtechnik vereinbar ist. Lüftungsanlagen sollen weitestgehend minimiert werden. Sie sollen nur in Räume mit potentiell hoher Luftfeuchtigkeit oder sensiblen technischen Anlagen, wie Umkleiden, Innentoiletten, Atemschutzwerkstatt, Schlauchpflegeraum, Kleiderkammer oder Fitnessraum eingebaut werden. Aufgrund der Lage am Freiwasser sind Anforderungen an Hochwasser- und Betriebsschutz planerisch zu berücksichtigen. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: III. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab I. Quartal 2028 • Voraussichtlicher Baubeginn: III. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Ende 2030 Vergeben werden die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Die Große Kreisstadt Eichstätt plant am Standort „Freiwasser“ den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt. Im Zuge der Maßnahme sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen: • KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • KG 420 Wärmeversorgungsanlagen • KG 430 Raumlufttechnische Anlagen • KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen zu vergeben. Die Maßnahme umfasst ein Feuerwehrhaus mit Fahrzeughalle, Waschhalle, Werkstätten, Atemschutzwerkstatt, Umkleiden, Sanitärbereichen, Schulungs- und Verwaltungsräumen sowie den zugehörigen Technik- und Außenanlagenbereichen. Die geplante BGF beträgt ca. 2.170 m². Besondere Anforderungen bestehen an die nutzungsspezifischen Anlagen der Feuerwehrtechnik, insbesondere im Bereich der Atemschutzwerkstatt (KG 470) mit zugehörigen Druckluft-, Prüf-, Reinigungs-, Hygiene- und Lagerbereichen. Weiterhin sind die Schwarz-Weiß-Trennung, Wasch- und Dekontaminationsbereiche, Schlauchpflege sowie die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit als kritische Infrastruktur planerisch zu berücksichtigen. Der technische Ausbau soll grundsätzlich wirtschaftlich und robust erfolgen. Vorgesehen ist ein energieeffizienter und wartungsarmer Gebäudebetrieb mit möglichst einfachem technischen Standard („Low-Tech“), soweit dies mit den feuerwehrtechnischen Anforderungen vereinbar ist. Angestrebt werden kompakte technische Systeme, möglichst geringe Betriebs- und Wartungskosten sowie eine hohe Betriebssicherheit. Die Frage hinsichtlich der Art der Wärmeerzeugung/Heizung soll im Zuge des Planungsprozesses wirtschaftlich gegenübergestellt und geklärt werden. Aufgrund der Lage am Freiwasser sind Anforderungen an Hochwasser- und Betriebsschutz frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI stufenweise. . Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.VG Selters - Sanierung und Erweiterung "Verbandsgemeindeverwaltung 3.0" Selters, Los 2: Technische Ausrüstung HLS und Elektro nach § 55 HOAI
Verbandsgemeinde SeltersSelters (Westerwald)Deadline: Aug 31Die Verbandsgemeinde Selters beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung ihres bestehenden Verwaltungsgebäudes am Standort Am Saynbach 5-7 in Selters (Westerwald). Alternativ ist - abhängig von den Ergebnissen einer im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Das Bestandsgebäude stammt im Wesentlichen aus den 1970er Jahren und wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrfach erweitert. Es entspricht sowohl in baulicher als auch in technischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere die Gebäudehülle, die technische Gebäudeausrüstung sowie die bestehenden Raumstrukturen sind grundlegend zu modernisieren. Ziel der Maßnahme ist eine funktionale, wirtschaftliche und nachhaltige Neuordnung des Verwaltungsstandorts unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Arbeitsplätze, Barrierefreiheit und Digitalisierung. Im Rahmen der Planung ist neben der Sanierung des Bestandsgebäudes auch die Möglichkeit einer Erweiterung, insbesondere durch einen Anbau zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs, zu untersuchen. Gleichzeitig ist eine Variantenbetrachtung zwischen Sanierung und Neubau durchzuführen, die insbesondere die Wirtschaftlichkeit, Folgekosten sowie funktionale und energetische Aspekte berücksichtigt. mindestens nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, mit der Option einer weitergehenden Ausführung als Effizienzgebäude 40. Die Planung ist unter Berücksichtigung eines möglichen Bauens im laufenden Betrieb sowie erforderlicher Interimslösungen durchzuführen. Die vorstehenden Ausführungen stellen eine zusammenfassende Darstellung dar. Maßgeblich ist die ausführliche Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung eines zukunftsfähigen Nutzungskonzepts für ca. 100 Arbeitsplätze, einschließlich flexibler Arbeitsplatzmodelle, Besprechungs- und Sonderräume (u. a. Sitzungssaal) sowie auf der Umsetzung eines nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudekonzepts. Angestrebt wird eine energetische Qualität.VG Selters - Sanierung und Erweiterung "Verbandsgemeindeverwaltung 3.0" Selters, Los 2: Technische Ausrüstung HLS und Elektro nach § 55 HOAI
Verbandsgemeinde SeltersSelters (Westerwald)Deadline: Aug 31Die Verbandsgemeinde Selters beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung ihres bestehenden Verwaltungsgebäudes am Standort Am Saynbach 5-7 in Selters (Westerwald). Alternativ ist - abhängig von den Ergebnissen einer im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - die Errichtung eines Neubaus vorgesehen. Das Bestandsgebäude stammt im Wesentlichen aus den 1970er Jahren und wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrfach erweitert. Es entspricht sowohl in baulicher als auch in technischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere die Gebäudehülle, die technische Gebäudeausrüstung sowie die bestehenden Raumstrukturen sind grundlegend zu modernisieren. Ziel der Maßnahme ist eine funktionale, wirtschaftliche und nachhaltige Neuordnung des Verwaltungsstandorts unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Arbeitsplätze, Barrierefreiheit und Digitalisierung. Im Rahmen der Planung ist neben der Sanierung des Bestandsgebäudes auch die Möglichkeit einer Erweiterung, insbesondere durch einen Anbau zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs, zu untersuchen. Gleichzeitig ist eine Variantenbetrachtung zwischen Sanierung und Neubau durchzuführen, die insbesondere die Wirtschaftlichkeit, Folgekosten sowie funktionale und energetische Aspekte berücksichtigt. mindestens nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, mit der Option einer weitergehenden Ausführung als Effizienzgebäude 40. Die Planung ist unter Berücksichtigung eines möglichen Bauens im laufenden Betrieb sowie erforderlicher Interimslösungen durchzuführen. Die vorstehenden Ausführungen stellen eine zusammenfassende Darstellung dar. Maßgeblich ist die ausführliche Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung eines zukunftsfähigen Nutzungskonzepts für ca. 100 Arbeitsplätze, einschließlich flexibler Arbeitsplatzmodelle, Besprechungs- und Sonderräume (u. a. Sitzungssaal) sowie auf der Umsetzung eines nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudekonzepts. Angestrebt wird eine energetische Qualität.Sanierung eines Freizeitbades in Reinbek - Leistungen der Generalplanung
ReinbekReinbekAuf Grundlage einer baulichen Bestandsanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass sowohl die bauliche Substanz als auch wesentliche Teile der technischen Gebäudeausrüstung und der Badewassertechnik das Ende ihrer technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht haben. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung des Freizeitbadstandortes durch eine umfassende Bestandssanierung unter Berücksichtigung aktueller technischer, energetischer, funktionaler und wirtschaftlicher Anforderungen. Gegenstand des Projektes ist die Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes. Eine in der Machbarkeitsstudie ebenfalls untersuchte Erweiterungsoption ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planungsaufgabe. Die Sanierungsmaßnahme umfasst insbesondere - die Erneuerung der baulichen Anlagen einschließlich der Gebäudehülle, - die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, - die Modernisierung der Badewassertechnik, - die energetische Optimierung des Gebäudes, - die funktionale Neuordnung und Modernisierung der Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsbereiche, - die Verbesserung der Barrierefreiheit, - Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie - die Sicherstellung eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Betriebs über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Das Projekt ist durch den hohen Anteil gebäudetechnischer Anlagen sowie die komplexen Anforderungen an Badewassertechnik, Energieeffizienz, Bauphysik und Betriebsorganisation geprägt. Von den Bewerbern wird daher Erfahrung in der Planung und Realisierung vergleichbarer Sanierungsmaßnahmen an Hallen- und Freizeitbädern erwartet. Besonderes Augenmerk ist auf die wirtschaftliche Umsetzung im Bestand, die Minimierung der Lebenszykluskosten, die Optimierung des Energieverbrauchs sowie die Aufrechterhaltung eines dauerhaft wirtschaftlichen Badebetriebes zu legen. Das derzeit geschätzte Investitionsvolumen für die Baukosten beträgt rund 12 Mio. Euro brutto. Die Stadt Reinbek strebt eine wirtschaftliche, nachhaltige und qualitätsorientierte Planung an. Dabei sollen die vorhandenen Gebäudestrukturen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll erhalten und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und einen zukunftsfähigen Badebetrieb zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen sollen stufenweise vergeben werden. Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Eine stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 bleibt vorbehalten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Für den Standort wurde 2022 eine Bauzustandsanalyse von den Unternehmen KRIEGER Architekten Ingenieure, Velbert und DTF Ingenieure GmbH & Co. KG, Velbert erstellt. Zudem wurde 2023 eine Machbarkeitsstudie gemeinsam von der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH, Herne mit KRIEGER Architekten I Ingenieure, Velbert erstellt. Die vorgenannten Unternehmen sind Grund der Tätigkeit am Standort nicht auszuschließen. Der Bericht zu der Bauzustandsanalyse sowie die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden (mind. auszugsweise) mit Versand der Angebotsaufforderung bereitgestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise und umfasst in der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4. - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33ff HOAI, - der Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49ff HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55ff HOAI, - der Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Optionale Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2). - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI, - der Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI, - der Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Optionale Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 (Stufe 3). - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI, - ggf. Besondere Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI, - ggf. Besondere Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) - Brandschutzplanung in Anlehnung an AHO Nr. 17 Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner PartGmbB aus Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.Sanierung eines Freizeitbades in Reinbek - Leistungen der Generalplanung
ReinbekReinbekDeadline: Sep 18Auf Grundlage einer baulichen Bestandsanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass sowohl die bauliche Substanz als auch wesentliche Teile der technischen Gebäudeausrüstung und der Badewassertechnik das Ende ihrer technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht haben. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung des Freizeitbadstandortes durch eine umfassende Bestandssanierung unter Berücksichtigung aktueller technischer, energetischer, funktionaler und wirtschaftlicher Anforderungen. Gegenstand des Projektes ist die Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes. Eine in der Machbarkeitsstudie ebenfalls untersuchte Erweiterungsoption ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planungsaufgabe. Die Sanierungsmaßnahme umfasst insbesondere - die Erneuerung der baulichen Anlagen einschließlich der Gebäudehülle, - die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, - die Modernisierung der Badewassertechnik, - die energetische Optimierung des Gebäudes, - die funktionale Neuordnung und Modernisierung der Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsbereiche, - die Verbesserung der Barrierefreiheit, - Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie - die Sicherstellung eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Betriebs über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Das Projekt ist durch den hohen Anteil gebäudetechnischer Anlagen sowie die komplexen Anforderungen an Badewassertechnik, Energieeffizienz, Bauphysik und Betriebsorganisation geprägt. Von den Bewerbern wird daher Erfahrung in der Planung und Realisierung vergleichbarer Sanierungsmaßnahmen an Hallen- und Freizeitbädern erwartet. Besonderes Augenmerk ist auf die wirtschaftliche Umsetzung im Bestand, die Minimierung der Lebenszykluskosten, die Optimierung des Energieverbrauchs sowie die Aufrechterhaltung eines dauerhaft wirtschaftlichen Badebetriebes zu legen. Das derzeit geschätzte Investitionsvolumen für die Baukosten beträgt rund 12 Mio. Euro brutto. Die Stadt Reinbek strebt eine wirtschaftliche, nachhaltige und qualitätsorientierte Planung an. Dabei sollen die vorhandenen Gebäudestrukturen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll erhalten und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und einen zukunftsfähigen Badebetrieb zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen sollen stufenweise vergeben werden. Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Eine stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 bleibt vorbehalten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Für den Standort wurde 2022 eine Bauzustandsanalyse von den Unternehmen KRIEGER Architekten Ingenieure, Velbert und DTF Ingenieure GmbH & Co. KG, Velbert erstellt. Zudem wurde 2023 eine Machbarkeitsstudie gemeinsam von der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH, Herne mit KRIEGER Architekten I Ingenieure, Velbert erstellt. Die vorgenannten Unternehmen sind Grund der Tätigkeit am Standort nicht auszuschließen. Der Bericht zu der Bauzustandsanalyse sowie die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden (mind. auszugsweise) mit Versand der Angebotsaufforderung bereitgestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise und umfasst in der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4. - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33ff HOAI, - der Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49ff HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55ff HOAI, - der Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Optionale Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2). - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI, - der Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI, - der Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Optionale Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 (Stufe 3). - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI, - ggf. Besondere Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI, - ggf. Besondere Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) - Brandschutzplanung in Anlehnung an AHO Nr. 17 Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner PartGmbB aus Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
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