Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachTED
Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im...
Architecture, Structural Engineering, Electrical Engineering Design, Geotechnical Surveys
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Gutach im Breisgau Bauamt
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- October 12, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.
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Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Tragwerksplanung sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich Gebäudekubatur, Bauweise, Gründungssituation und Wirtschaftlichkeit der Tragkonstruktion im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Tragwerksplanung insbesondere unterschiedliche Tragwerks- und Konstruktionskonzepte sowie deren Einfluss auf Wirtschaftlichkeit, Ausführbarkeit und Flächeneffizienz zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehene massive Bauweise ist dabei zu hinterfragen und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und konstruktiver Aspekte zu bewerten. Ergänzend sind die Auswirkungen der geplanten Tiefgarage, der Kellergeschosse sowie der Baugrundverhältnisse auf die Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der Konstruktion sowie bei der Betrachtung der Bauabläufe und Bauzustände entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Die Erkenntnisse des Baugrundgutachtens sind in die Entwicklung der Gründungs- und Tragwerkskonzeption einzubeziehen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen denAbbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des energetischen Gebäudekonzeptes, der Wärmeversorgung, der Lüftungsstrategie, der Gebäudeautomation sowie der Wirtschaftlichkeit der technischen Anlagen im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der Wärmeversorgung, Lüftung und Gebäudeautomation sowie deren Auswirkungen auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen Anlagenbetriebs.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtDie Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Jul 16Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Tragwerksplanung sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich Gebäudekubatur, Bauweise, Gründungssituation und Wirtschaftlichkeit der Tragkonstruktion im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Tragwerksplanung insbesondere unterschiedliche Tragwerks- und Konstruktionskonzepte sowie deren Einfluss auf Wirtschaftlichkeit, Ausführbarkeit und Flächeneffizienz zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehene massive Bauweise ist dabei zu hinterfragen und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und konstruktiver Aspekte zu bewerten. Ergänzend sind die Auswirkungen der geplanten Tiefgarage, der Kellergeschosse sowie der Baugrundverhältnisse auf die Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der Konstruktion sowie bei der Betrachtung der Bauabläufe und Bauzustände entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Die Erkenntnisse des Baugrundgutachtens sind in die Entwicklung der Gründungs- und Tragwerkskonzeption einzubeziehen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der Tragwerksplanung ist die Entwicklung einer technisch und wirtschaftlich optimierten Konstruktion unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Baugrundverhältnisse sowie einer nachhaltigen und dauerhaft wirtschaftlichen Gebäudekonstruktion.Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDie Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDeadline: Jul 30Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDie Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDie Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik). Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus wird voraussichtl. vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Tragwerksplanung gem. §49 ff HOAI 2021
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDeadline: Jul 09Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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