Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der B436 über die Roßbergstraße und DB-Strecke
Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI 2021) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW & ISW. Umfasst Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43) und Tragwerksplanung (§ 51) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen, besondere Leistungen und DB-Belange. Erforderlich ist eine Variantenuntersuchung für den Ersatzneubau in Bestandstrassierung mit beid...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Noise Assessment, BIM
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Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI 2021) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW & ISW. Umfasst Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43) und Tragwerksplanung (§ 51) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen, besondere Leistungen und DB-Belange. Erforderlich ist eine Variantenuntersuchung für den Ersatzneubau in Bestandstrassierung mit b...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32
- Published:
- March 26, 2026
- Deadline:
- April 27, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI 2021) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW & ISW. Umfasst Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43) und Tragwerksplanung (§ 51) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen, besondere Leistungen und DB-Belange. Erforderlich ist eine Variantenuntersuchung für den Ersatzneubau in Bestandstrassierung mit beidseitigem Geh-/Radweg. Der Rückbau des Bestandsbauwerks unter Beachtung von DB-Auflagen ist Teil der Planung.
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9- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 23Deadline: Apr 27
Ersatzneubau B436 über Roßbergstraße und DB: Objekt- und Tragwerksplanung
Vergabe von Ingenieurleistungen für einen Ersatzneubau inkl. Rückbau und Verbau. Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) und Tragwerksplanung (HOAI § 51) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW/ISW und Verkehrsanlagen. Inkl. Variantenuntersuchung, Erweiterung um Geh-/Radwege und Berücksichtigung von DB-Belangen. Grundlage: VgV, HVA F-StB 2022 und HOAI 2021. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Objekt- und Tragwerksplanung, Stade
Die Vergabebekanntmachung beinhaltet die Ausschreibung von Planungsleistungen für das Objekt Stade. Die zu erbringenden Leistungen umfassen Objektplanungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanungen für Tragwerksplanung, Rückbau- und Verbauplanungen sowie besondere Leistungen für Ingenieurbauwerke. Die Leistungen sind nach HOAI Teil 3 und 4 definiert. Die Ausschreibung ist für das Jahr 2026 geplant. - Stadt HaßfurtHaßfurt
Objekt- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ersatzneubau der Schlossbrücke in Berlin-Charlottenburg - Grundleistungen der Objekt- und Fachplanung nach HOAI sowie Besondere Leistungen
Planungen (Objekt-, Tragwerks- und Verkehrsanlagenplanung) für den Ersatzneubau (incl. Bestandsrückbau) der Schlossbrücke mit Schlossbrückensteg und bauzeitlicher Behelfsbrücke: 1) Objektplanung Ingenieurbauwerke in Anlehnung an § 43 HOAI und Anlage 12 HOAI: - Leistungsphasen 1 und 2; - Leistungsphasen 3 bis 7 optional. 2) Fachplanung Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI und Anlage 14 HOAI: - Leistungsphasen 1 und 2; - Leistungsphasen 3 bis 6 optional. 3) Fachplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI und Anlage 13 HOAI: - Leistungsphasen 1 und 2; - Leistungsphasen 3 bis 7 optional. - Stadt HaßfurtHaßfurt
Objekt- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH
Ersatzneubau Schwanenteichbrücke (1I6030) - Generalplanungsleistung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gemäß HOAI
Der Auftraggeber beabsichtigt den Ersatzneubau für die beim Ahrhochwasser 2021 zerstörten Fuß- und Radwegbrücke Schwanenteichbrücke. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die für den Neubau erforderlichen Generalplanungsleistungen aus den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerk (Leistungsphase 1-4 und 6-9), Tragwerksplanung (Leistungsphase 1-4 und 6-9), Verkehrsanlagen (Leistungsphase 1-9) und Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-4 und 6-9). Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Vertrag und nach Bedarf. - Stadt HaßfurtHaßfurtDeadline: Jun 11
Objektplanung- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Ortsgemeinde Müsch
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal),Los 2 - Leistungen der Tragwerksplanung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1-6. Auf Grundlage des vorliegenden geotechnischen Gutachtens wurden mehrere grundsätzliche Varianten zur Sicherung des Hangbereichs identifiziert. Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zur Entwässerung des Hanges, zur Sicherung des Böschungsfußes sowie wasserbauliche Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Eine Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erfolgt; die Varianten sind im Rahmen der Planungsleistungen weiterzuentwickeln, zu bewerten und zur Entscheidungsreife zu führen. Die im Gutachten enthaltenen Kostenansätze stellen lediglich überschlägige Grobkostenschätzungen dar und dienen ausschließlich der Einordnung möglicher Größenordnungen. Eine Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 liegt derzeit nicht vor. Für die Angebotswertung werden daher fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto zugrunde gelegt. Diese dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Baukostensumme. Die Ermittlung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ist Bestandteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI zur Sicherung des Hangbereichs. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Planung von Maßnahmen zur Hangsicherung und Stabilisierung der Böschung, - Planung wasserbaulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Erosion am Böschungsfuß sowie zur Beeinflussung der Anströmungssituation, - Planung von Maßnahmen zur Entwässerung und Steuerung von Oberflächen- und Hangwasser, - sowie - soweit erforderlich - Anpassungen von Verkehrsanlagen (z. B. Wege). Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Maßnahmen zur Sicherung des Hangbereichs östlich der Ortslage Müsch. Hierzu gehören insbesondere: - die statische und konstruktive Bemessung von Bauwerken und Bauteilen zur Hangsicherung (z. B. Stützkonstruktionen, Böschungssicherungen, bewehrte Erdkörper oder vergleichbare Bauweisen), - die Tragwerksplanung wasserbaulicher Bauwerke und Anlagen (z. B. Ufersicherungen, konstruktive Maßnahmen im Gewässerbereich), - die Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise einschließlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, - die Mitwirkung bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten aus statisch-konstruktiver Sicht, - sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Ausführung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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- The submission deadline is 27. April 2026.
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- The contracting authority is Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32.
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