Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Ersatzneubau B72 über B401 und Küstenkanal: Objekt-, Tragwerks- und Verkehrsanlagenplanung inkl. besonderer Leistungen
Planungsleistungen für den Ersatzneubau, Rückbau und Verbauten inklusive besonderer und optionaler Leistungen. Zudem umfasst der Auftrag die Verkehrsanlagenplanung für die betroffene Strecke, ebenfalls inklusive besonderer Leistungen. Die Leistungen beinhalten sowohl die Objekt- als auch die Tragwerksplanung.
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design
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Planungsleistungen für den Ersatzneubau, Rückbau und Verbauten inklusive besonderer und optionaler Leistungen. Zudem umfasst der Auftrag die Verkehrsanlagenplanung für die betroffene Strecke, ebenfalls inklusive besonderer Leistungen. Die Leistungen beinhalten sowohl die Objekt- als auch die Tragwerksplanung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
- Published:
- March 25, 2026
- Deadline:
- April 27, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Planungsleistungen für den Ersatzneubau, Rückbau und Verbauten inklusive besonderer und optionaler Leistungen. Zudem umfasst der Auftrag die Verkehrsanlagenplanung für die betroffene Strecke, ebenfalls inklusive besonderer Leistungen. Die Leistungen beinhalten sowohl die Objekt- als auch die Tragwerksplanung.
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Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen für einen Ersatzneubau am Reha-Zentrum Bad Nauheim, Klinik Wetterau. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2 (HOAI) für Objektplanung Gebäude/Innenräume, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz. Optional umfasst der Auftrag die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) auf Basis der LP 2 sowie weitere Besondere Leistungen. Details ergeben sich aus der Projektbeschreibung und der bepreisten Leistungsbeschreibung. - Stadt HaßfurtHaßfurt
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Stadt HaßfurtHaßfurt
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.- Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
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- The contracting authority is Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche.
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