Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbHWien
Wirkungsmonitoring von FFG Förderungen
Durch die Durchführung eines regelmäßigen (jährlichen) Wirkungsmonitorings sollen Aussagen über die Wirkungen der eingesetzten Förderungsmittel bzw. der geförderten Vorhaben ermöglicht werden.
Sozialforschung, Machbarkeitsstudien
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- 03. September 2026
- Thema:
- Sozialforschung
Ausschreibungsbeschreibung
Durch die Durchführung eines regelmäßigen (jährlichen) Wirkungsmonitorings sollen Aussagen über die Wirkungen der eingesetzten Förderungsmittel bzw. der geförderten Vorhaben ermöglicht werden.
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7Optimierung und Neuanlage von Kleingewässern sowie Förderung der Strukturvielfalt als Trittsteinbiotope des Biotopverbundes in Surwold (GAK-Projekt)
Landkreis EmslandMeppenFrist: 20. Aug.Art der Leistung Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, Bepflanzungs- und Saatarbeiten Umfang der Leistung Über die Optimierung und Neuanlage von Kleingewässern, über die Anlage einer Wallhecke aus heimischen Gehölzen sowie Blüh- und Brachflächen sollen die Strukturvielfalt sowie der Biotopverbund gefördert werden. Das bestehende Gewässer soll durch die Entnahme von Gehölzen und den naturnahen Ausbau der Uferbereiche optimiert werden. Des Weiteren soll das Gewässer entschlammt und die Ufer aufgelichtet werden. Es sollen zwei weitere Kleingewässer neu angelegt werden. Auch hier werden die Ufer durch Abflachungen naturnah ausgebaut. Zwischen den beiden Gewässern soll eine geringe Vertiefung angelegt werden, sodass bei einem hohen Wasserstand eine temporäre Verbindung der Gewässer ermöglicht wird. Mit dem gewonnenen Bodenaushub soll eine Verwallung am Rand der Fläche errichtet werden. Diese wird mit heimischen Sträuchern bepflanzt. Auf den durch die Maßnahme entstandenen offenen Bodenarealen im Bereich der Gewässer soll Regiosaatgut ausgesät werden. Die Durchführung der Maßnahme wird finanziell gefördert aus hierzu vom NLWKN als Einzelprojektzuwendung bewilligten Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nach Maßgabe der Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Zuwendung zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaten (ANBest-Gk, Stand 01/2026) sowie den Förderbedingungen "GAK-Fördermaßnahmen Naturschutz" Nds. 2026.Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes
Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtBonnGegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes. In diesem Zusammenhang umfasst der Auftrag eine Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle im Sinne der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) und die Erbringung von nachfolgenden Dienstleistungen für 2024‑2029 (Grundlaufzeit). Optional kann der Vertrag bis 2031 verlängert werden. Monitoring während der Grundlaufzeit und im optionalen Verlängerungszeitraum Ziel: Jährliche Berichte mit Darstellung der zentralen Entwicklungen, Erfolge und Herausforderungen der Games-Branche in Deutschland und daraus abgeleitet ggf. neue Förderimpulse und Optimierungsvorschläge für die laufende Förderung. Enthalten ist die Auswertung von Online‑Umfragen, akademischen Studien, Verbands- und Sekundärdaten sowie die Durchführung von Interviews und Fokusgruppendiskussionen. Begleitende Evaluation während der Grundlaufzeit Ziel: Bis spätestens 01.10.2028 Vorlage eines Zwischen-Berichts inklusive Handlungsempfehlungen, so dass diese in die Weiterentwicklung der 2029 auslaufenden Förderrichtlinie fließen können. Bis spätestens 31.07.2029 Vorlage eines Abschluss-Berichts zur begleitenden Evaluation. Abschließende Evaluation im optionalen Verlängerungszeitraum Ziel: Bis spätestens 31.07.2031 Vorlage eines Abschlussberichts für den Förderzeitraum 2024-2031 inklusive Handlungsempfehlungen.Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Stadt Waldenbuch
Zweckverband Breitbandausbau Landkreis BöblingenBöblingenFrist: 26. Aug.Die Stadt Waldenbuch beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Projektgebiet mit leistungsfähigen breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Zu diesem Zweck sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung der erforderlichen Endkundendienstleistungen vergeben werden. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen der Richtlinie des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland eine Infrastrukturförderung für den Ausbau der sogenannten „Weißen Flecken“ beantragt. Der entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor. Ergänzend wurde beim Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung der Bundesförderung (VwV Breitbandmitfinanzierung) beantragt. Auch hierfür liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes vor. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers, der ab Juli 2027 im ausgeschriebenen Projektgebiet flächendeckend marktübliche Breitbanddienste bereitstellt und das im Rahmen der Bundes- und Landesförderung errichtete NGA-Netz langfristig betreibt. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein funktionsfähiges und zukunftssicheres Hochgeschwindigkeitsnetz zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben. Hierbei sind – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorhandene eigene Netzinfrastrukturen sowie bestehende öffentliche Infrastrukturen zu nutzen. Darüber hinaus können Netzbestandteile Dritter angemietet werden, sofern dies zur wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens beiträgt. Dem Konzessionsnehmer obliegen insbesondere folgende Leistungen und Verpflichtungen: • Planung und Errichtung der passiven Breitbandinfrastruktur einschließlich aller erforderlichen Netzkomponenten, • Installation, Inbetriebnahme und Betrieb der aktiven Netztechnik, • Sicherstellung eines leistungsfähigen und diskriminierungsfreien Netzbetriebs, • Bereitstellung marktüblicher Telekommunikationsdienste für Endkunden (insbesondere Internet-, Telefonie- und gegebenenfalls Fernsehdienste) zu marktüblichen Konditionen, • Bereitstellung diskriminierungsfreier Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis zu marktüblichen Bedingungen entsprechend den Vorgaben der Breitbandförderung. Der Netzbetrieb ist unter Beachtung der jeweils geltenden Förderbestimmungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen. Auf die Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepub-lik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 Zuwendungsbescheide E-Az.: 832.5/3-21 09BW300778 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.4/1070 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu-wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben“
Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBonnGegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)BonnFrist: 02. Sept.Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten. Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken. Leitfragen: - Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt? - Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten? - Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt? - Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen? - Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien? - Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt? - Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten? - Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen? Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen. Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt. Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar.Bereitstellung einer fachgerechten Bewertung von gegrindeten Oberflächentexturen auf Betonfahrbahnen in der ZEB - Berührungslose Ermittlung der Längsebenheit
Bundesanstalt für StraßenwesenBergisch GladbachFrist: 30. Sept.Die Bewertung der Längsebenheit erfordert seit Einführung der Technischen Prüfvorschriften für die berührungslose Messung von Fahrbahnoberflächen [1,2] die Bestimmung des wahren Höhenlängsprofils. Zur Messung des wahren Höhenlängsprofils eignet sich bisher nur das High-Speed Monitoring – Verfahren (HRM). Vergleichbare, z. B. in anderen Ländern verwendete Verfahren, wie ein Inertial-Profilometer, (Abstandsmessung in Kombination mit einem Beschleunigungssensor) sind zurzeit nicht zulassungsfähig. Für abweichende Oberflächenstrukturen wie beispielsweise Grindingstrukturen ist das HRM-Verfahren in seiner aktuellen Form jedoch nicht geeignet. Aufgrund des Materialabtrags entsteht auf gegrindeten Oberflächen ein längs gerichtetes, alternierendes Steg-Rille-Muster, wodurch geringe örtliche Abweichungen der mehrfachabgetasteten Punkte zu großen Abweichungen in den relativen Höhenmessungen der Lasersensoren führen können. Zusätzlich führen schon geringe Winkel zwischen den längs gerichteten Strukturen und der Fahrtrichtung des Messfahrzeuges zu einer Aufprägung einer künstlichen Unebenheit. Die Genauigkeit von Messsystemen, welche auf Basis der berührungslosen Messung arbeiten, können daher von den Grindingstrukturen stark negativ beeinflusst werden. Das Ziel dieses Vorhabens ist die Identifizierung bzw. Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens, dass die berührungslose Messung gegrindeter Strukturen ermöglicht. Dazu sollen die Auswirkungen der gerichteten Strukturen von Grindingtexturen auf die gängigen Messverfahren zur Ermittlung von Höhenlängsprofilen, wie dem HRM-Balken beschrieben und mit speziellen, für Grindingtexturen angepassten Varianten dieser Systeme bzw. alternativer Messsysteme verglichen werden. Die Grundlage dieses Vergleiches sollen Messungen mit dem Planografen bilden, da dieser aufgrund der Breite seines Messrades nicht bzw. weniger anfällig für die Einflüsse einer gegrindeten Textur ist. Außerdem soll neben der Entwicklung eines berührungslosen, schnellfahrenden Messverfahrens ein nachvollziehbar begründetes Konzept zur Berechnung der Höhenlängsprofilpunkte, unter Berücksichtigung von Steg und Rille der Grindingtexturen, erarbeitet werden. Ein derartiges Messverfahren wäre idealerweise sowohl in der Zustandserfassung, als auch bei bauvertraglichen Messungen verwendbar und sollte auf allen heute bekannten Straßenoberflächen funktionieren.Rahmenverträge Bauaußenstellen ELT der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e...
Max-Planck-Gesellschaft, GV, Stabsreferat EKMünchenFrist: 12. Aug.Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte und gemeinnützige Forschungsorganisation. Sie unterhält und betreibt deutschlandweit gegenwärtig 84 Institute und sonstige Forschungseinrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung, die sich vorwiegend der Grundlagenforschung in den Natur- und Geisteswissenschaften widmen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich ELT- Technik für technische Außenstellen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV geschlossen. Der Gegenstand des Vergabeverfahrens umfasst die als sogenannte „Technische Außenstelle“ zu erbringenden Ingenieurleistungen aus dem Bereich der ELT-Technik im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung und Anlagen nach Maßgabe des bereit gestellten Vertragsentwurfs. Die Vertragsleistungen orientieren sich dabei an den §§ 53 – 56 HOAI. Die Technische Außenstelle unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft bei der Bauunterhaltung ihrer Gebäude. Die Bauunterhaltung erfolgt nach den Richtlinien der Max-Planck- Gesellschaft für die Bauunterhaltung. Außerdem beabsichtigt Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch Planungsleistungen für Baumaßnahmen an den Auftragnehmer zu vergeben. Die Leistungen werden in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführt. Bei der Leistungserbringung sind nicht nur die speziellen Anforderungen der hochinstallierten Gebäude und die entsprechenden technischen Anlagen, sondern auch die in der Forschung und Wissenschaft üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max- Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren nicht nur Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich Wissenschaft und Forschung nachweisen können, sondern ebenso über Erfahrungen bei der Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen während des laufenden Betriebs verfügen. Die zu erbringenden Leistungen müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und allen erforderlichen Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit genügen. Die Bewerber erklären mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des angegebenen Zeitraums zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen. Dieses Los umfasst folgende MPIs: STRC (Max-Planck-Institut für Chemische Energiekonversion) EIFO (Max-Planck-Institut für nachhaltige Materialien (ehem. Eisenforschung)) Die Bewerber erklären mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unten genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen. Die Vergütung erfolgt durch ein pauschalisiertes Honorar. Vertragsbeginn: 01.01.2027 Die Auflistung der zugehörigen Schätz- und Höchsthonoraren kann der Anlage 01 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.