Münchner Wohnen GmbHMünchenTED
Werksviertel WA2.1 und WA2.2 mit einem Neubau mit integrierter Tiefgarage. Technische Ausrüstung gemäß Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Lph. 2, 3, 5 - 9
Die Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel, entlang der Grafinger Straße im Stadtbezirk Berg am Laim, den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit rund 270 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 25.425 m², inklusive einer genehmigten Bonusgeschossfläche von etwa 1.000 m². Die Bebauun...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Münchner Wohnen GmbH
- Veröffentlicht:
- 02. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel, entlang der Grafinger Straße im Stadtbezirk Berg am Laim, den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit rund 270 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 25.425 m², inklusive einer genehmigten Bonusgeschossfläche von etwa 1.000 m². Die Bebauung umfasst fünf bis sieben Geschosse und wird ein vielfältiges, sozial orientiertes Wohnangebot bereitstellen. Grundlage der Planung ist der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 der Landeshauptstadt München sowie ein Vorbescheid aus dem Jahr 2023, der eine Geschossflächenmehrung von ca. 5.000 m² zulässt.
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Münchner Wohnen GmbHMünchenFrist: 15. Sept.Die Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel (Grafinger Straße, Stadtbezirk Berg am Laim) den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit ca. 270 Wohneinheiten, ca. 25.425 m² Geschossfläche und einem genehmigten Bonusgeschoss von etwa 1.000 m². Das Gebäude umfasst 5‑7 Geschosse, basiert auf Bebauungsplan Grünordnung Nr. 2061 und einem Vorbescheid 2023, der eine Geschossflächenmehrung von ca. 5.000 m² zulässt.Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. Paragraph 53 ff HOAI, Lph. 6-9 fre
Münchner Wohnen GmbHMünchenTechnischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. Paragraph 53 ff HOAI, Lph. 6-9 für die Errichtung eines Neubaus inkl. ca. 205 Wohneinheiten, mit integrierter Kindertagesstätte und einer Tiefgarage mit 103 StellplätzenGeneralsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-3+5-9
Gemeinde StockheimStockheimDie Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). DieSanierung und Erweiterung des 3.+ 4. BA an der Klinik Eichstätt – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-3 + 5-9
Kliniken im Naturpark Altmühltal AdöREichstättFrist: 03. Aug.Sanierung und Erweiterung des 3.+4. Bauabschnitts der Klinik Eichstätt. Ziel: Erweiterung auf 172 Betten, funktionale Neuordnung, Schaffung einer geriatrischen Einheit und einer Zentralen Elektiven Aufnahme (ZEA). Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-3 + 5-9.Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Ganztagsbetreuung Erdweg - Leistungen gem. §§53 ff HOAI-LPH 1-9, Anlagengruppe 4, 5, 6 ELT
Gemeinde ErdwegGemeinde ErdwegGegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 1 - 9, Anlagengruppe 4, 5, 6; Der Schulverband Erdweg beabsichtigt die Schaffung der räumlichen Kapazitäten zur Erfüllung des künftigen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung an dem Schulkomplex an der Pater-Cherubin-Str. 3 in 85253 Erdweg. Dies soll im Wege eines Teilumbaus mit Anbau des ehemaligen Turnhallengebäudes erfolgen, welches über Verbindungsgänge baulich an das eigentliche Grundschulgebäude angeschlossen ist. Die Grund- und die Mittelschule Erdweg befindet sich im Schulkomplex an der Pater-Cherubin-Straße 3 in 85253 auf der Flurnummer 406/5 der Gemarkung Großberghofen. Der monolithisch ausgebildete 3-geschossige Hauptbau mit Flachdach (Hauptbau) bietet Kapazitäten für derzeit 289 Grund- sowie 192 Mittelschüler in 23 Klassen sowie für 55 Lehrkräfte. An der südwestlichen Seite des Grundschulbaus befindet sich ein weiteres Schulgebäude. Dieser Bau ist als langgezogener, in südöstlich-nordwestlich verlaufender Richtung ausgebildet. Er ist mit dem Grundschulbau über einen Verbindungsbau baulich verbunden. Das umzubauende Turnhallengebäude wurde in den 60er Jahren errichtet. Es befindet sich als Teil des Gesamtensembles nordwestlich des Hauptbaus, diesem quasi gegenüberliegend. Es ist mit dem Hauptbau über zwei Verbindungsgänge aus einer Stahl-Glaskonstruktion baulich verbunden. Das Gebäude besteht in seiner Kubatur aus der Hauptturnhalle einerseits sowie aus einem L-förmigen eingeschossigen Anbau an der südlichen und südwestlichen Seite des Turnhallenbaus. In letzterem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Umkleiden und sonstige Nebenräume der Turnhalle untergebracht. Im Zuge des Bauvorhabens sind folgende Einzelmaßnahmen beabsichtigt: Bereich Mittelschule: Anteilige Errichtung einer Mensa und dazugehörige Allgemeinflächen für die tägliche Verkostung von 40 Schüler. Die Küche wird als Verteilerküche umgesetzt. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der geförderten Maßnahmen und müssen jedoch auf Grund unterschiedlicher Förderprogramme getrennt budgetiert und organisiert werden (getrennte Kostenplanung und Vergabe/Abrechnung). Bereich Grundschule: Schaffung einer Ganztagesbetreuung mit anteiliger Mensa und dazugehörige Allgemeinflächen für 180 Kinder. Die Küche wird als Verteilerküche umgesetzt. Der das bestehende Grundschulgebäude und die neu zu errichtenden Baukörper verbindende Innenhof soll neu gestaltet werden. Bereich Bibliothek: Die Gemeindebibliothek ist aktuell in direkter Nachbarschaft zum Schulzentrum in einem anderen Gebäude untergebracht und muss einen neuen Standort innerhalb des Schulkomplexes erhalten (Flächenangabe ca. 150qm). Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der geförderten Maßnahmen und müssen demnach getrennt budgetiert und organisiert werden (getrennte Kostenplanung und Vergabe/Abrechnung). Raumprogramm: Der sich aus den geänderten Nutzungen ergebende geänderte Rumbedarf ist quantitativ mit folgenden Kriterien beschrieben und als verbindlich für die Planung vorgegeben: Raumgröße Raumhöhe Zuordnung zu den Flächenkategorien der DIN 277. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in den Wochen 10.-19. November 2026 (KW46-47/2026).Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4,5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
Kliniken Hochfranken NailaMünchbergAm Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: DieErsatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDer bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt w
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Münchner Wohnen GmbH.
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