Gemeinde StockheimStockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-3+5-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktuell...
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- Gemeinde Stockheim
- Veröffentlicht:
- 02. September 2026
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- Nicht angegeben
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Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die
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Kliniken Hochfranken NailaMünchbergAm Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die i
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