ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbHStuttgartTED
Werkstattplanung (LPH 5 - 9) für die Errichtung des Neubaus eines Werkstattgebäudes an der Zuckerfabrik 21 in 70736 Stuttgart Bad Cannstatt
Die vergebenen Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) zur Planung und Errichtung des Neubaus Dekorationswerkstätten der Württembergischen Staatstheater Stuttgart am Standort Zuckerfabrik 21, Stuttgart-Bad Cannstatt. ...
TGA-Planung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die vergebenen Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) zur Planung und Errichtung des Neubaus Dekorationswerkstätten der Württembergischen Staatstheater Stuttgart am Standort Zuckerfabrik 21, Stuttgart-Bad Cannstat...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- TGA-Planung
Ausschreibungsbeschreibung
Die vergebenen Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) zur Planung und Errichtung des Neubaus Dekorationswerkstätten der Württembergischen Staatstheater Stuttgart am Standort Zuckerfabrik 21, Stuttgart-Bad Cannstatt. Der Auftrag umfasst die Weiterführung der bisher von einer Werkstattberatung begleiteten Planung für das Bauvorhaben Neubau Dekorationswerkstätten durch eine Werkstattplanung nach dem Leistungsbild der HOAI, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Anlagengruppe 7, ab der LPH 5 bis LPH 9 auf Grundlage der bisher erarbeiteten Entwurfsplanung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbHStuttgart
Werkstattplanung (LPH 5 - 9) für die Errichtung des Neubaus eines Werkstattgebäudes an der Zuckerfabrik 21 in 70736 Stuttgart Bad Cannstatt
Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 7) für den Neubau der Dekorationswerkstätten am Standort Zuckerfabrik 21, Stuttgart‑Bad Cannstatt. Die Planung erfolgt nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 5‑9 und basiert auf der bereits erstellten Entwurfsplanung. - Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbHMünchen
Fachplanung Technische Ausrüstung TGA-ELT, LPh 1-9
Folgender Auftrag wurde vergeben: Der Auftrag umfasst die Fachplanung der Technischen Ausrüstung TGA-HLS (Fachplanung Teil 4, Abschnitt 2 n. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI). Auftragsbestandteil sind Grundleistungen sowie besondere Leistungen aus den HOAI-Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 4 "Starkstromanlagen", 5 "Fernmelde- und informationstechnische Anlagen inkl. BOS-Funk", 6 "Förderanlagen" und 7 "Nutzungsspezifische Anlagen: Bühnentechnische Anlagen". Es erfolgt stufenweise Beauftragung. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten der KG 400 (Anlagengruppe 4-7) betragen nach Schätzung ca. 4,15 Mio. € netto. - Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und HohenheimStuttgart
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Universitätsstr. 32 - 34, 70569 Stuttgart, Stuttgart, Universität, Telekomareal, Sanierung 1. Bauabschnitt, Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Kostengruppen 410, 420, 430, 470 und 480 ab der Leistungsphase 5. Die Gebäude Universitätsstraße 32 und 34 sollen umfassend saniert werden und einer geänderten Nutzung als Seminar- und Bürogebäude zugeführt werden. Hierfür ist die komplette Erneuerung der Anlagentechnik und der zusätzliche Einbau von mehreren Lüftungsanlagen notwendig. Aufbauend auf einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung soll die Planung finalisiert und die Leistungen ausgeschrieben sowie bauüberwacht werden. Kosten: Aufschlüsselung relevanten Kostengruppen entsprechend DIN 276-1: 2018-12: KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: 1.810.000 € brutto KG 420 Wärmeversorgungsanlagen: 2.310.000 € brutto KG 430 Lufttechnische Anlagen: 4.160.000 € brutto KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen: Löschtechnik 62.000 € brutto KG 480 Gebäudeautomation: 1.740.000 € brutto Indexstand Dezember 2025, nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten für mögliche Baupreis- und Bauherrenrisiken. Termine: Planungsbeginn: 10.06.2026 Fertigstellung LP 5: 31.01.2027 Fertigstellung LP 8: 06.08.2029 Vertragsende: 06.08.2033 Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI für die folgende zur Technischen Ausrüstung gehörenden Anlagengruppen nach § 53 Absatz 2 HOAI: KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen KG 430 - Lufttechnische Anlagen KG 470 - Nutzerspezifische Anlagen KG 480 - Gebäudeautomation Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 mit Besonderen Leistungen in den Leistungsphasen 5, 8 und 9. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Gemeinde FliedenFuldaFrist: 28. Juli
Gemeinde Flieden, Generalplanung Umbau und Sanierung Freibad Flieden
Die Gemeinde Flieden plant die Sanierung, Erweiterung und Erneuerung des Freibades "Landrücken" in Flieden. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen die Sanierung und Neuauskleidung des Mehrzweckbeckens mit Sprunganlage, die Erweiterung und Neuauskleidung des Nichtschwimmerbeckens mit Breitwellenrutsche, und den Ersatzneubau eines Kinderbeckens. Zudem soll die Badewassertechnik modernisiert und die komplette Außenverrohrung erneuert werden. Für die Badeaufsicht soll ein zweigeschossiger Aufsichtsturm errichtet werden. Anschließend sind die Außenanlagen, Beckenumgänge und Zugangsbereiche mit Duschen wiederherzustellen bzw. neuzugestalten. Die geschätzten Kosten belaufen sich vorläufig auf ca. 5 Mio. € brutto. Es wurde bereits eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 (Grundlagenermittlung) ist abgeschlossen. Der AG beabsichtigt die gesamte Planung und Koordination der erforderlichen Objekt- und Fachplanungen, als Generalplanerleistung ab LPH 2 zu vergeben. Verfahrensgegenstand ist die Generalplanung zur Sanierung des Freibades Landrücken Flieden. Die Generalplanerleistungen umfassen die vollständige Planung und Koordination der Objekte: 1. Mehrzweckbecken 2. Nichtschwimmerbecken 3. Kinderbecken 4. Badeaufsicht 5. Technische Anlagen 6. Außenanlagen Für sämtliche v. g. Objekte und vorgesehenen Maßnahmen sind die jeweils zutreffenden Leis-tungsbilder nach HOAI vollständig darzustellen und anzubieten. Die Zuordnung der Leistungen zu den ein-zelnen Objekten bzw. Leistungsbildern nach HOAI obliegt den Bietern; vereinbart wird, dass der angebotene Leistungsumfang alle erforderlichen Planungsleistungen umfasst, die zur vollumfänglichen Herstellung der Maßnahme und zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die vorgesehenen Maßnahmen - je nach Art des Objekts - mehrere HOAI‑Leistungsbilder erforderlich sein können. Das beigefügte Vertragsmuster ist entsprechend strukturiert und wird im Auftragsfall anhand der angebotenen Leistungsbilder final angepasst. Folgende Leistungsbilder nach HOAI werden voraussichtlich relevant sein; die entsprechenden §§ sind anzuwenden und vom Bieter (Auftragnehmer) zu bestätigen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. - Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HLS und ELT: Anlagengruppen 1 - 5, BWT: Anlagengruppen 7 + 8 (Badtechnische Anlagen einschl. EMSR-Technik) - Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff je Leistungsbild für alle Objekte: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 bis 9 bzw. LPH 2 bis 6 (TWP), - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2- 5 einschl. zugehörige Besonderer Leistungen - Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt optional und nur, sofern sie erforderlich wird. - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Generalplanervertrag (Stufe 2: LPH 6-8, Stufe 3: LPH 9) - Das vorgesehene Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Besondere Leistungen: - Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (in Stufe 2, nach SWIMPlus, HFAG) - Ingenieurtechnische Kontrolle (TWP, nach HOAI Anlage 14, LPH 8 // nach Nr. 7 der ZVB-Trag) Generalplanerzuschlag (siehe Vertragsmuster § 4 (5): Für die Übernahme der Generalplanerleistungen sowie der damit verbundenen Koordination der Fachdisziplinen kann ein Generalplanerzuschlag erhoben / vereinbart werden. Der Zuschlag Aus Sicht des Auftraggebers ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Es liegen ein Bestandsaufmaß und der Geotechnische Bericht zur Erkundung der Baugrund- und Bodenwasserverhältnisse vor. Für die Sanierung des Freibades wurde eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) ist vollständig erbracht und abgeschlossen. In LPH 2 (Vorplanung) sind auf Basis dieser Grundlagen weitere Varianten zu untersuchen. Die Beauftragung der Generalplanerleistungen erfolgt ab LPH 2. Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen und Berechnungen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. Die Vergabe der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen (Objekt- und Fachplanungen) erfolgt ausschließlich an einen Auftragnehmer. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHWitten
TGA-Planung LPH 3-9 Schwimmbad Revierpark Vonderort - NT 1
Die Nachtragsleistung umfasst sämtliche technischen Anlagen und Anlagenteile der KG 400 (nach DIN 276), die der Freibadtechnik am Standort Revierpark Vonderort räumlich und funktional zuzuordnen sind, insbesondere (aber nicht abschließend): - KG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Freibad) - KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen (Freibad) - KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen (Freibad) - KG 440 - Elektrische Anlagen (Freibad) - KG 450 - Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen (Freibad) - KG 460 - Förderanlagen (Freibad) KG 470 - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (Beckenwassertechnik Freibad) - KG 480 - Gebäude- und Anlagenautomation (Freibad) - KG 490 - Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (Freibad) Eine Beschränkung auf einzelne Anlagengruppen findet nicht statt; maßgeblich ist der tatsächliche technische Umfang der Freibadtechnik. Die Nachtragsleistung umfasst im Einzelnen: a) Planung des Ausbaus (Demontage) Der AN plant den fachgerechten Ausbau der Freibadtechnik in ihrer Gesamtheit, einschließlich: - Demontagereihenfolge und Demontagekonzept, - Schnittstellenklärung mit der Schwimmbadtechnik (insbesondere gemeinsam genutzter Technikkeller). b) Wiederverwendungsplanung Das oberste Planungsziel ist die möglichst weitgehende Erhaltung und Wiederverwendung der vorhandenen Freibadtechnik-Komponenten. Neuanschaffungen sind auf das technisch und betrieblich unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken und gegenüber dem AG schriftlich zu begründen. c) Planung des Wiedereinbaus Der AN plant den fachgerechten Wiedereinbau der Freibadtechnik nach Abschluss der Rückbaumaßnahme, einschließlich der Anpassungsplanung für wiederverwendete Komponenten. d) Rückbauplanung Die Planung des Rückbaus der Freibadtechnik (Demontage zur dauerhaften Entfernung, soweit keine Wiederverwendung vorgesehen) ist Teil der unter lit. a) beschriebenen Ausbauplanung. Im Rahmen des Nachtrages werden folgende Leistungsphasen gemäß dem Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI durch den Auftragnehmer erbracht: - LP 2 - Vorplanung (9%) - LP 3 - Entwurfsplanung (17%) - LP 4 - Genehmigungsplanung (2%) - LP 5 - Ausführungsplanung (22%) - LP 6 - Vorbereitung der Vergabe (7%) - LP 8 - Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation (35%) LP 1, LP 7 und LP 9 sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und werden nicht vergütet. - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHWitten
TGA-Planung LPH 3-9 Schwimmbad Revierpark Vonderort - NT 1
Die Nachtragsleistung umfasst sämtliche technischen Anlagen und Anlagenteile der KG 400 (nach DIN 276), die der Freibadtechnik am Standort Revierpark Vonderort räumlich und funktional zuzuordnen sind, insbesondere (aber nicht abschließend): - KG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Freibad) - KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen (Freibad) - KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen (Freibad) - KG 440 - Elektrische Anlagen (Freibad) - KG 450 - Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen (Freibad) - KG 460 - Förderanlagen (Freibad) KG 470 - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (Beckenwassertechnik Freibad) - KG 480 - Gebäude- und Anlagenautomation (Freibad) - KG 490 - Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (Freibad) Eine Beschränkung auf einzelne Anlagengruppen findet nicht statt; maßgeblich ist der tatsächliche technische Umfang der Freibadtechnik. Die Nachtragsleistung umfasst im Einzelnen: a) Planung des Ausbaus (Demontage) Der AN plant den fachgerechten Ausbau der Freibadtechnik in ihrer Gesamtheit, einschließlich: - Demontagereihenfolge und Demontagekonzept, - Schnittstellenklärung mit der Schwimmbadtechnik (insbesondere gemeinsam genutzter Technikkeller). b) Wiederverwendungsplanung Das oberste Planungsziel ist die möglichst weitgehende Erhaltung und Wiederverwendung der vorhandenen Freibadtechnik-Komponenten. Neuanschaffungen sind auf das technisch und betrieblich unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken und gegenüber dem AG schriftlich zu begründen. c) Planung des Wiedereinbaus Der AN plant den fachgerechten Wiedereinbau der Freibadtechnik nach Abschluss der Rückbaumaßnahme, einschließlich der Anpassungsplanung für wiederverwendete Komponenten. d) Rückbauplanung Die Planung des Rückbaus der Freibadtechnik (Demontage zur dauerhaften Entfernung, soweit keine Wiederverwendung vorgesehen) ist Teil der unter lit. a) beschriebenen Ausbauplanung. Im Rahmen des Nachtrages werden folgende Leistungsphasen gemäß dem Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI durch den Auftragnehmer erbracht: - LP 2 - Vorplanung (9%) - LP 3 - Entwurfsplanung (17%) - LP 4 - Genehmigungsplanung (2%) - LP 5 - Ausführungsplanung (22%) - LP 6 - Vorbereitung der Vergabe (7%) - LP 8 - Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation (35%) LP 1, LP 7 und LP 9 sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und werden nicht vergütet. - Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt PforzheimPforzheimFrist: 23. Juli
[ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 und 450
Baumaßnahme: Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal, Bruchsal, Justizvollzugsanstalt (JVA), Werkhof 1. BA Leistungen: [ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 + 450, Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI 2021 ***** Planungsaufgabe: Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung von Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die oben genannte Baumaßnahme. Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8, sowie die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3, 5 und 8 zu erbringen. Dabei sind folgende Anlagengruppen zu bearbeiten: 4. Starkstromanlagen 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ***** Beschreibung der Planungsaufgabe: Betreffend Neubau: Zu planen ist die gesamte elektrotechnische Gebäudeausrüstung des Gebäudes inklusive der für eine Justizvollzugsanstalt üblichen sicherheitstechnischen Einrichtungen und Anlagen. Der Versorgungsanschluss des Neubaus ist übergangsweise aus dem Bestand / NSHV herzustellen. In einem späteren Bauabschnitt erfolgt ein Neubau der zentralen Energieversor-gung. Diese besteht aus Mittelspannungsanlage, NSHV und Netzersatzanlage. Sie soll zukünftig die JVA versorgen. Für die Durchführung der Baumaßnahme muss eine Baustromversorgung geplant und her-gestellt werden. Es wird erwartet, dass dafür die bestehende Elektroversorgung (NSHV) und Auslastung analysiert wird. Der Leistungsbedarf der Baustelle muss ermittelt und Lösungen zur Baustromversorgung erarbeitet werden. Gegebenenfalls werden auch Abstimmungen mit den Stadtwerken notwendig. Sie müssen sich in die vorliegende Entwurfsplanung einarbeiten und auf deren Basis die weitere Ausführungsplanung erstellen. Als Rahmenbedingung dient die Landesrichtlinie für den Bau von Justizvollzugsanstalten. Folgende Unterlagen der Entwurfsplanung liegen vor: - Installationsplan UG - Installationspläne EG bis 3. OG - Installationsplan DG - Schema Stromversorgung/ Netzersatz/ Sicherheitsbeleuchtung - Schema Fernmeldetechnik (EDV, Video, Türüberwachung) - Schema Brandmeldeanlage - Schema ELA - Anlage - Schema Personennotsignalanlage - Schema Einbruchmeldeanlage / Türüberwachungen - Entwurfsplanung PV-Anlage - Kostenberechnung nach DIN 276 - Erläuterungsbericht Stromversorgung (USV) sowie die Photovoltaik (PV) sind in das Energieversorgungskonzept des Gebäudes einzubeziehen. Es sind gebäudetypische Kommunikationsanlagen und Sicherheitseinrichtungen zu planen. Diese bestehen z. B. aus strukturierte Datenverkabelung, Brandmeldeanlage, Einbruchmelde-anlage / Türüberwachungen, Elektroakustische Anlage, Videoüberwachungsanlage, Personennotsignalanlage, Sonnenschutzsteuerungen, Beleuchtungssteuerungen und Notausschaltungen. In der JVA sind schon sicherheitstechnische Anlagen, wie z. B. Brandmeldeanlage, Videoüberwachung und Personennotsignalanlage vorhanden. Daher müssen wir die für den Neubau zu errichtenden Anlagen in den Bestand integrieren. Teilweise sind dadurch Hersteller der verbauten Systeme vorgegeben, um Systemintegrität sicherzustellen. Die Leitungsverlegearbeiten für weitere an der Planung beteiligte Fremdgewerke (z.B. HLS, Gebäudeautomation) sind nach Zuarbeit und Abstimmung in die Elektroplanung zu integrieren und bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Betreffend Abbruch alte Werkhalle OST: Für den Neubau muss zuerst das Baufeld durch den Abbruch der alten Werkhalle freigemacht werden. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme vor Ort, müssen die elektrotechnischen Installationen erfasst werden. Die erfassten Mengen müssen als Zuarbeit für das Abbruch - Leistungsverzeichnis dem Architekten zugearbeitet werden. ***** Kostenziel (KG 440 + 450): 3.168.725,00 Euro brutto ***** Terminziele: Beabsichtigter Baubeginn: 14.03.2028 (mit Abbruch der alten Werkhalle) Beabsichtigte Baufertigstellung: 05.09.2031 ***** Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Verfahrensweisen im Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" zu verpflichten. - Blindeninstitutsstiftung WürzburgWürzburg
Blindeninstitutsstiftung Würzburg – Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanungsleistung für die Fachplanung Technische Ausrüstung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich werden wird) | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis | Betrachtung von Lebenszykluskosten z.B. Betriebs- / Nutzungskosten der techn. Anlagen je Anlagengruppe (ELT) in LPH 2 ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenFrist: 01. Sept.
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenFrist: 01. Sept.
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.