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Wärmelieferung für öffentliche Liegenschaften im Stadtgebiet Günzburg mit Betrieb des Nahwärmenetzes
Die Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Be...
Fernwärme
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Günzburg
- Veröffentlicht:
- 10. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Fernwärme
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Betreiber betrieben und fällt mit Ablauf des bestehenden Wärmeliefervertrags zum 12.11.2027 nach der vereinbarten Endschaftsregelung an die Stadt und den Landkreis Günzburg zurück. Der Landkreis wird seinen Miteigentumsanteil an die Stadt übertragen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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7 Datenbereiche verfügbar
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Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzGegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.Errichtung, Verlegung und Betrieb von Anlagen der Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Dietzenbach
Zentrale Vergabestelle der Kreisstadt DietzenbachDietzenbachBei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter diesem Abschnitt und in Ziff. 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienstleistungskonzession) ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information zu erteilen. Die Voraussetzungen für eine Konzessionsvergabe ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens liegen im vorliegenden Fall aufgrund einer rechtlichen Ausschließlichkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KonzVgV vor. Die Voraussetzungen für eine Konzessionsvergabe ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens liegen im vorliegenden Fall aufgrund einer rechtlichen Ausschließlichkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KonzVgV vor. Der Beschaffungsbedarf kann objektiv nur unter Inanspruchnahme eines ausschließlichen Rechts gedeckt werden, das allein der Energieversorgung Dietzenbach GmbH zusteht. Das Netz steht als Scheinbestandteil im Sinne des § 95 BGB unabhängig vom Grundstückseigentum im Eigentum der EVD. Insoweit kann die Gestattung zur Errichtung, Verlegung und zum Betrieb dieser Versorgungseinrichtungen rechtlich nur der EVD erteilt werden. Die Eigentümerstellung der EVD an den vorhandenen Netzanlagen begründet eine ausschließliche Rechtsposition, die eine Leistungserbringung durch einen anderen Wirtschaftsteilnehmer unter Nutzung dieser Anlagen ohne Zustimmung der EVD ausschließt und die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KonzVgV erfüllt.Realisierung und Betrieb öffentliche Ladeinfrastruktur
Stadt Wallisellen, Abteilung Tiefbau + LandschaftWallisellenMit der vorliegenden Ausschreibung erteilt die Stadt Wallisellen die Konzession für die Realisierung und den Betrieb von Ladestationen auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Für die bereits definierten Standorte (siehe Dokument D «Beschreibung und Spezifikationen der Standorte») realisiert die Stadt Wallisellen die Basisinfrastruktur und die Netzerschliessung (Ausbaustufe C2 gemäss SIA 2060). Die Beschaffung und Installation der Ladestationen (Ausbaustufe D gemäss SIA 2060) sowie der gesamte Betrieb werden von der Konzessionsnehmerin übernommen. Installation und Betrieb (Wartung, Abrechnung, Kundendienst, Kundenidentifikation usw.) sind von den Anbietenden als Gesamtleistung aus einer Hand anzubieten. Für die Ausführung der Arbeiten dürfen die Anbietenden Subunternehmen beiziehen. Für die Belegung der Parkplätze sowie die Nutzung der von der Stadt Wallisellen finanzierten Basisinfrastruktur und Netzerschliessung entrichten die Anbietenden der Stadt Wallisellen einen Konzessionszuschlag und eine jährliche Standortmiete.Winterdienst auf öffentlichen Wegen und Flächen an kreiseigenen Liegenschaften
Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-GerauGroß-GerauFrist: 23. Sept.Streuen und Räumen Winterdienst auf öffentlichen Wegen / Straßen und befestigten Flächen an kreiseigenen Liegenschaften (Schulen, Turn- und Sporthallen sowie Verwaltungsgebäuden) für die Zeit vom 15.11.2026 - 15.03.2027 Straßenreinigungssatzung der betroffenen Kommunen sind zu berücksichtigen. Der Winterdienst umfasst das Streuen und Räumen der öffentlichen Wege / Straßen und befestigten Flächen an kreiseigenen Liegenschaften (Schulen, Turn- und Sporthallen sowie Verwaltungsgebäude). Das Aufbringen von abstumpfenden Materialien als vorbeugende Maßnahme ist untersagt.Bereinigung von Haltestellen des ÖPNV und öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet Görlitz
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Hansestadt Wismar, RechtsamtWismarEntwurfsvermessungen, Bestandsdokumentation, , Baustelleneinrichtung Bodenaushub 232 t, Grasnarbe aufnehmen u. Oberboden abtragen 126 m², Fallschutzkies 135 t, Weiterer Fallschutz, Abfallbehälter liefern u. einbauen 10 Stk., Bänke liefern u. einbauen 10 Stk., Sitzgruppen liefern u. einbauen 2 Stk., Fahrradbügel liefern u. einbauen 20 Stk., Spielgeräte liefern u. einbauen 19 Stk., Instandsetzung Wegeflächen, Pflasterbeläge aufnehmen, Reinigung Fallschutz 1400 m².Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Bad Harzburg
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Günzburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.