Gemeinde LauchringenLauchringenTED
VgV GT Lauchringen Bekanntmachung vergebener Auftrag
Bei den betreffenden Gebäuden handelt es sich um die Alte Rathausstraße 12 und 14 im Ortsteil Oberlauchringen. Beide Gebäude befinden sich im Besitz der Gemeinde und sollen durch Umbau und Sanierung teilweise andere Nutzungen erhalten. Die Rathausstraße 12 stellt das ehemalige Rathausgebäude des früher eigenständigen Ortes Oberlauchringen...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
Bei den betreffenden Gebäuden handelt es sich um die Alte Rathausstraße 12 und 14 im Ortsteil Oberlauchringen. Beide Gebäude befinden sich im Besitz der Gemeinde und sollen durch Umbau und Sanierung teilweise andere Nutzungen erhalten. Die Rathausstraße 12 stellt das ehemalige Rathausgebäude des früher eigenständigen Ortes Oberlauchrin...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Lauchringen
- Veröffentlicht:
- 21. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Bei den betreffenden Gebäuden handelt es sich um die Alte Rathausstraße 12 und 14 im Ortsteil Oberlauchringen. Beide Gebäude befinden sich im Besitz der Gemeinde und sollen durch Umbau und Sanierung teilweise andere Nutzungen erhalten. Die Rathausstraße 12 stellt das ehemalige Rathausgebäude des früher eigenständigen Ortes Oberlauchringen dar. In dem zweigeschossigen Gebäude ist derzeit ein Nähatelier, eine Poststelle, ein Büroraum der Schule sowie Neben-räume verortet. Im Obergeschoss befindet sich die öffentliche Bibliothek der Gemeinde. Das Dachgeschoss wird derzeit als Lagerraum verwendet. Unmittelbar neben dem ehemaligen Rathaus ist das Schulgebäude der Grundschule Oberlauchringen verortet. Das Gebäude ist ebenfalls zweigeschossig und fasst zwei Klassenzimmer im Erdgeschoss, die ehemalige Wohnung des Schulrektors im Obergeschoss sowie Lagerflächen im Dachgeschoss. Die Gebäude stehen nach § 2 DSchG unter Denkmalschutz. Durch den geplanten Umzug der Bibliothek und der Poststelle in das aktuell in Sanierung befindliche ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude Wettenstr.2 der Gemeinde in Ober-lauchringen können alle Räume einer neuen Nutzung zugeführt werden. Seitens der Grundschule Oberlauchringen besteht ein Bedarf an zusätzlichen Räumen für die Ganztagsbetreuung. Die freien Räumlichkeiten im Anwesen "Alte Rathausstraße 12" sollen für diese Nutzung aufbereitet und dieser Nutzung zugeführt werden. Zudem haben beide Gebäude derzeit weder einen barrierefreien Zugang noch ein zweites Fluchttreppenhaus. Dieser sollen im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen hergestellt werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Stadt Wunstorf - Grundschule Großenheidorn - An-/Umbau zu einer Ganztagsgrundschule
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt in Großenheidorn einzelnen Gebäudeteile der Grund-schule mit einem anderen Nutzungsprogramm zu überplanen und dementsprechend herzurichten. Eine wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung des Altbestandes von zwei Gebäuden für die neue Nutzung ist voranzustellen. Der Schulgebäudekomplex auf dem Grundstück Klosterstr. 24 besteht aus 3 verschiedenen Gebäudetrakten: Klassentrakt (Haus1), Betreuungstrakt (Haus 2) und Turnhalle (Haus 3). Der Klassentrakt, Haus 1 ist ein zweigeschossiges Gebäude, das im Jahre 1993 genehmigt wurde. Haus 2 und 3 sind Altbestände, die gemäß Bauakte im Jahre 1970 umgebaut wurden. Es gibt die Vermutung, dass diese in den 50 er Jahren erbaut wurden. Im Haus 2 als eingeschossiger Bau befindet sich derzeit die Nachmittagsbetreuung mit den Nutzungen Werken, Bibliothek und Kinderküche. Im Haus 3 befindet sich ein ausgebauter Bewegungsraum im EG mit angrenzenden Umkleidebereich ohne Sanitärausstattung und ohne Geräteraum. Das Obergeschoss wird nicht voll genutzt. Der Verein Webstube nutzt einen ehemaligen Klassenraum, der jedoch nur bis zum Ende der Umwandlung zur Ganztagschule bestehen bleiben kann. Um die notwendigen Funktionen einer 2 zügigen Ganztagsgrundschule unterzubringen, sind die vorhandenen Flächen in den bestehenden Gebäudeteilen nicht ausreichend, so dass neben der Umplanung oder Sanierung des Bestandes auch die Planung eines ergänzenden Neu-/Anbaus notwendig wird. Die Funktionsaufteilung mit den Nutzungen ist in einem Raum-Lage-Konzept gemeinsam mit Schule, Verwaltung und Politik erarbeitet worden. Dieses sieht vor, dass der Klassenstrakt fast unverändert bestehen bleibt und die ergänzenden Flächen im Bereich des Hauses 2 und 3 als Umnutzung oder Abriss mit Neubau entstehen sollen. Beide Altgebäude sind sanierungsbedürftig. Beim Haus 2, ein eingeschossiger Bau, wird eine Aufstockung gemäß statischer Einschätzung nicht möglich sein, außer es wird anders statisch abgefangen. Zum Haus 3 wurde ein Gutachten über die Abdichtungslage EG gefertigt, da es sehr viele Feuchtigkeitsschäden aufweist. Der zukünftige Komplex der Schule soll das pädagogische Konzept räumlich unterstützen und zugleich auch den Außenraum als Unterrichtsbereich integrieren. Weitergehende Informationen können der Beschreibung in der beigefügten Beschlussvorlage entnommen werden. Umbau Bestand Klassentrakt (Haus 1) Es sind geringfügige Änderungen gemäß dem pädagogischen Raumkonzept gewünscht. Daher wird der vorhandene Unterrichtstrakt (Haus 1) in der Nutzung erhalten bleiben. Eine Überplanung durch die Objektplanung ist nicht gewünscht. Die Umsetzung wird in eigenständig von der Stadt Wunstorf erfolgen. Jedoch ist für die Fachplanung TGA die LP 1-6 für dieses Gebäude in der Gesamtmaßnahme zu betrachten und mit zu beplanen, dies gilt vor allem mit den Schwerpunkten auf die sicherheitstechnischen Anlagen wie z.B. Sibel, BMA sowie Heizungstechnik und Lüftungstechnik zu vergeben. Die bauliche Umsetzung soll für den Innenbereich des Gebäudes 1 auch bei der Stadt Wunstorf verbleiben. Die Energiezentrale für den Ge-samtkomplex ist davon ausgenommen. Umbau/ Ergänzung / Anbau Altbestand (Haus 2 und Haus 3) Die vorhandenen Nutzungseinheiten Haus 2 und 3 sind zu ergänzen, umzubauen oder neuanzubauen mit der vorgegebenen Nutzfläche aus dem Raumprogramm und -konzept. Weitere wichtige Planungsparameter sind: - Das Erscheinungsbild der neuen Schule kann sich dem Bestand angleichen. - Besonders zu beachten ist die Einhaltung der Grundstücksgrenze mit ihren Abstandsflächen. - Barrierefreiheit: Ein Aufzug ist zentral in der Verteilerzone einzuplanen, der alle Ebenen miteinander verbindet. Zugänge im EG sind Barrierefrei auszuführen. - Anbau an das vorhandene Treppenhaus des Klassentraktes - Hoher Vorfertigungsgrad, da beengte Baustellenverhältnisse herrschen - Technikflächen als Richtwert sind zu berücksichtigen: 100 m² Lüftungstechnik für Küche und Speiseraum 45 m² Heizungstechnikraum ggf. Standort mit Luftwärmepumpe 15 m² BMA Zentrale 15 m² Hauseinführung Elektro 15 m² MSR und Server 10 m² für PV Wechselrichter Die Entwicklung eines wirtschaftlichen Konzeptes ist vorrangiges Ziel. Eine Ortsbesichtigung sollte unbedingt vor der Abgabe des Angebotes erfolgen. Ein Termin hierfür wird bekannt gegeben. Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme mit KG 200-700 ist in der Höhe von derzeit 10,2 Mio. EUR brutto festgelegt worden. Die Fertigstellung des Gebäudes soll voraussichtlich im Jahr 2030 (Beginn Ganztag: SJ 2030/2031) erfolgen. - Gemeinde WinterbachWinterbachFrist: 14. Juli
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Insbesondere die Tragwerksplanung soll frühzeitig in den Planungsprozess integriert werden, um die konstruktiven und statischen Rahmenbedingungen der vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und die weitere Entwurfsentwicklung fachlich zu begleiten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Tragwerksplanungsleistungen befindet sich der Vorentwurf noch in der politischen Abstimmung. Die Beschlussfassung für den Vorentwurf durch den Gemeinderat steht noch aus und soll voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Der vorliegende Planungsstand dient daher als Arbeitsgrundlage für die weitere Planung. Änderungen und Anpassungen, die sich aus den Beratungen und Beschlüssen der kommunalen Gremien ergeben, sind im weiteren Projektverlauf grundsätzlich möglich und im Rahmen der Fachplanung zu berücksichtigen. Projektziel: Ziel des Vorhabens ist somit die Schaffung zusätzlicher Unterrichts- und Betreuungsflächen sowie die funktionale Neuordnung bestehender Nutzungen innerhalb des Schulcampus. Neben der Erweiterung vorhandener Gebäudestrukturen sollen bestehende Räume an die heutigen Anforderungen eines modernen Bildungs- und Betreuungsangebots angepasst werden. Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich auf die Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes, die Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie die Optimierung der Mensa- und Küchenbereiche. Durch die Realisierung der Maßnahmen soll ein zukunftsfähiger Schulcampus entstehen, der sowohl den pädagogischen Anforderungen als auch den steigenden Nutzerzahlen gerecht wird. Die Weiterentwicklung der Lehenbachschule erfolgt in drei aufeinander abgestimmten Bauabschnitten. Maßnahme 1 - Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes Der erste und größte Bauabschnitt umfasst die Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes. Im Erdgeschoss ist eine Erweiterung des Gebäudes in westlicher Richtung vorgesehen. Hierdurch entstehen zwei zusätzliche Klassenräume mit einer Nutzungsfläche von jeweils rund 70 m2. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Erschließung wird ein neuer vertikaler Er-schließungskern mit Treppenanlage und Aufzug errichtet. Darüber hinaus wird der Erweiterungsbau um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Im Zuge dieser Maßnahme entstehen vier zusätzliche Klassenräume sowie mehrere Gruppenräume für differenzierte Lern- und Betreuungsangebote. 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Ziel ist die Verbesserung der Abläufe im Verpflegungsbetrieb sowie die Anpassung der Kapazitäten an die zukünftigen Nutzerzahlen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit die Vergabe von - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6. - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
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Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. 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Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. 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Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anl. 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband DietenhofenDietenhofen
TNW ARCH Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anl. 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW HLS Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben. - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW ELT Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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