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VgV GT Lauchringen Bekanntmachung vergebener Auftrag
Bei den betreffenden Gebäuden handelt es sich um die Alte Rathausstraße 12 und 14 im Ortsteil Oberlauchringen. Beide Gebäude befinden sich im Besitz der Gemeinde und sollen durch Umbau und Sanierung teilweise andere Nutzungen erhalten. Die Rathausstraße 12 stellt das ehemalige Rathausgebäude des früher eigenständigen Ortes Oberlauchringen...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Lauchringen
- Veröffentlicht:
- 21. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Bei den betreffenden Gebäuden handelt es sich um die Alte Rathausstraße 12 und 14 im Ortsteil Oberlauchringen. Beide Gebäude befinden sich im Besitz der Gemeinde und sollen durch Umbau und Sanierung teilweise andere Nutzungen erhalten. Die Rathausstraße 12 stellt das ehemalige Rathausgebäude des früher eigenständigen Ortes Oberlauchringen dar. In dem zweigeschossigen Gebäude ist derzeit ein Nähatelier, eine Poststelle, ein Büroraum der Schule sowie Neben-räume verortet. Im Obergeschoss befindet sich die öffentliche Bibliothek der Gemeinde. Das Dachgeschoss wird derzeit als Lagerraum verwendet. Unmittelbar neben dem ehemaligen Rathaus ist das Schulgebäude der Grundschule Oberlauchringen verortet. Das Gebäude ist ebenfalls zweigeschossig und fasst zwei Klassenzimmer im Erdgeschoss, die ehemalige Wohnung des Schulrektors im Obergeschoss sowie Lagerflächen im Dachgeschoss. Die Gebäude stehen nach § 2 DSchG unter Denkmalschutz. Durch den geplanten Umzug der Bibliothek und der Poststelle in das aktuell in Sanierung befindliche ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude Wettenstr.2 der Gemeinde in Ober-lauchringen können alle Räume einer neuen Nutzung zugeführt werden. Seitens der Grundschule Oberlauchringen besteht ein Bedarf an zusätzlichen Räumen für die Ganztagsbetreuung. Die freien Räumlichkeiten im Anwesen "Alte Rathausstraße 12" sollen für diese Nutzung aufbereitet und dieser Nutzung zugeführt werden. Zudem haben beide Gebäude derzeit weder einen barrierefreien Zugang noch ein zweites Fluchttreppenhaus. Dieser sollen im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen hergestellt werden.
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Lauchringen.
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