Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen ne...
Architektur, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Landschaftsarchitektur, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Ortsgemeinde Kliding
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Pl
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Ausführungsorte
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Ortsgemeinde KlidingKlidingErweiterung des Bürgerhauses Kliding, inkl. Rückbau des Toilettenrakts und Pausenhofüberdachung, Neubau eines Erweiterungsbaus, Nutzungsausschluss des alten Saals im OG. Umgestaltung der Außenanlagen (ca. 350 m²): neue Stützmauer, Oberflächenentwässerung, versickerungsfähige Hoffläche, zwei Bäume mit Sitzmöglichkeiten, Doppelstabmattenzaun (ca. 1,50 m), seitliche Zufahrt und Abstellplatz für Getränkeanhänger. Ziel: funktionale, barrierefreie, nachhaltige und wirtschaftliche Planung.Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDer Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung mit Mensa / Küche - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung HLS erbracht. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird) - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gi
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